Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.4 Ausblick auf Änderungen zum 1.1.2026 und 1.1.2028

Durch das JStG 2024 werden auch weitere Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen, die allerdings erst zum 1.1.2026 bzw. zum 1.1.2028 in Kraft treten werden. Obwohl dies zum Jahreswechsel 2024/2025 damit noch nicht zu berücksichtigen ist, sollte mittelfristig zur Anpassung der praktischen Umsetzung darauf schon geachtet werden. Zum 1.1.2026 wird die 2004 in das nationale Um...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.1 Überblick über die wichtigsten Änderungen

Durch das Wachstumschancengesetz haben sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar Veränderungen des Umsatzsteuerrechts ergeben. Die wichtigsten Änderungen sind: Eine mittelbare Änderung hat sich durch eine ertragsteuerrechtliche Anpassung ergeben: In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist die Grenze für Geschenke von geringem Wert von bisher 35 EUR auf 50 EUR rückwirkend zum...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.4 Unionsrechtliche Regelungen

Das nationale Umsatzsteuerecht ist wesentlich von den Vorgaben des Unionsrechts abhängig. In bestimmten Fällen können Mitgliedstaaten aber von den Vorgaben der MwStSystRL abweichende Regelungen treffen. Dazu bedarf es aber einer Genehmigung des Rates der EU. Genehmigungen für abweichende Maßnahmen können befristet oder unbefristet erteilt werden. Deutschland hatte sich eine G...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / Zusammenfassung

Jedes Jahr zum Jahreswechsel besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des alten Veranlagungszeitraums zu prüfen und sich auf die Änderungen im neuen Jahr einzustellen. Gerade der Jahreswechsel 2024/2025 ist aufgrund der diversen gesetzlichen Änderungen eine besondere Herausforderung für die Praxis. Aber auch die Rechtsprechung und die Veränderungen bei der Rechtsauffassu...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1 Die gesetzlichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2024/2025

Das Kalenderjahr 2024 war bzw. ist für gesetzliche Änderungen im Umsatzsteuerbereich ein besonderes Jahr gewesen. Während sich die gesetzlichen Veränderungen in den Vorjahren eher in Grenzen hielten, sind im Jahr 2024 diverse wesentliche Veränderungen verabschiedet worden bzw. sind auch schon in Kraft getreten. Wichtige Änderungen treten zum 1.1.2025 in Kraft. Darunter befin...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.2 Die neue E-Rechnung ab 2025

Das bei Weitem wichtigste Thema bei den umsatzsteuerrechtlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ist die verpflichtende Einführung der neuen E-Rechnung ab dem 1.1.2025. Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur E-Rechnung Die neuen Regelungen zur E-Rechnung ab 2025 sind ein sehr umfassendes Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden ...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat sie die folgenden Feststellungen getroffen: Bezieht ein Unternehmer Leistungen, ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er die Leistungen für seine entgeltlich...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.2 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sind 3 Änderungen des Umsatzsteuerrechts verabschiedet worden: Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen [1] ist auf 8 Jahre abgesenkt worden (bisher mussten Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden). Die Regelung steht im Zusammenhang mit der Absenkung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege nach § 147 AO. Die Regelung gilt für alle...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

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Land- und Forstwirte / 6 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Erwirbt der nach § 24 UStG pauschalierende Land- und Forstwirt aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten Gegenstände, unterliegt er der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb [1], wenn er die Erwerbsschwelle von 12.500 EUR des Vorjahrs überschritten hat oder freiwillig zur Erwerbsbesteuerung optiert und dies dem Finanzamt erklärt (dies wird er dann machen, wenn der auslän...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.4 Holzverkauf an Selbstwerber, Forstbetriebsgemeinschaften, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Beim Holzverkauf des Waldbesitzers an einen sog. Selbstwerber [1] (= dieser nimmt Fällung, Aufarbeitung und Rückung vor) können entsprechend der vertraglichen Vereinbarung folgende Fälle vorliegen[2]:mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 treten diverse Änderungen in Kraft, die umfassendsten Auswirkungen werden sich dabei durch die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung ergeben (vgl. dazu Tz. 1.3.3.). Allerdings sind von den ursprünglich geplanten Änderungen nicht alle umgesetzt worden bzw. nur in einem geringeren Umfang. Hinweis Nicht alle geplanten Vorhaben wurden umgesetzt Im Laufe des Gesetzgeb...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.17 Neue Regelung zum Brexit (§ 30 UStG)

Durch die Neuregelungen in § 30 UStG wird insbesondere klargestellt, dass es sich bei den vom Vereinigten Königreich an Unternehmer in Nordirland erteilten USt-IdNrn. mit dem Präfix XI um von einem anderen Mitgliedstaat erteilte (individuelle) USt-IdNrn. handelt, was in diversen Vorschriften vorausgesetzt wird. Gilt ab 6.12.2024 (Tag nach der Verkündung) bzw. ab 1.1.2025.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.8 Klarstellung hinsichtlich Fälligkeitsfiktion im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 13c Abs. 1 UStG)

In § 13c Abs. 1 UStG wird klarstellend ergänzt, dass mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Umsatzsteuer auf abgetretene Forderungen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung eine Insolvenzforderung darstellt und noch nicht fällig geworden ist, im Verhältnis zum Abtretungsempfänger als fällig gilt. Angesichts der Rechtsprechung des BFH und aufgrund des nachvollziehbaren Interess...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Land- und Forstwirte / 4 Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsart oder bei Betriebsaufgabe

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 7 UStG kann sich u. a. ergeben bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach § 24 UStG und umgekehrt [1], wenn der Berichtigungszeitraum nach § 15 a Abs. 1 UStG einzelner Wirtschaftsgüter (grds. 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Gebäuden ab der erstmaligen Verwendung) noch nicht abgelaufen ist. Bei der Lieferung von Tieren...mehr

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Land- und Forstwirte / 3 Landwirt mit dem § 24 UStG und der Regelbesteuerung unterliegenden Umsätzen: Vorsteuerabzug/-berichtigung

Führt der Land- und Forstwirt unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG fallende Umsätze und der Regelbesteuerung unterliegende andere Umsätze aus, sind nur die Vorsteuern aus Eingangsleistungen abziehbar, die den in die Regelbesteuerung fallenden Umsätzen zuzurechnen sind. Bei der insoweit erforderlichen wirtschaftlichen Zuordnung kommt es nicht darauf an, in wel...mehr

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.9 Ergänzung der Regelung zum unberechtigten Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)

Die Neuregelung bestimmt, dass eine Person zu Unrecht ausgewiesene USt auch dann schuldet, wenn der Steuerausweis in einer (vorher vereinbarten) Gutschrift erfolgt. Dadurch wird eine durch die BFH-Rechtsprechung entstandene Regelungslücke geschlossen. Der BFH hatte nämlich entschieden, dass eine Gutschrift, die nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt ist, ein...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.3 Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG)

§ 4 Nr. 4a UStG sowie die zugehörige Anlage 1 werden aufgehoben. Lieferungen von dort aufgeführten Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen sind derzeit von der USt befreit, wenn der Gegenstand in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet. Die Steuerbefreiung entfällt erst mit der Auslagerung. Aufgrund der wirtschaftli...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.5 Ausfuhrlieferungen und Umsätze im Ausland

§ 24 UStG ist auch bei (eigentlich umsatzsteuerfreien) Umsätzen i. S. d. § 4 Nr. 1 – 7 UStG und bei (eigentlich nicht steuerbaren) Umsätzen im Ausland anzuwenden. Deshalb ist z. B. eine (eigentlich steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6 a Abs. 1 UStG durch einen pauschal versteuernden deutschen Land- und Forstwirt an einen EG-Abnehmer mit USt-IdNr. im Rah...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.12 Änderungen im Besteuerungsverfahren (§ 18 UStG)

Nach § 18 Abs. 9 Satz 7 UStG sind bisher von der Vergütung der USt bei Unternehmern, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, die Vorsteuerbeträge ausgeschlossen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen. Dies betrifft nach dem Gesetzeswortlaut — wie vom Gesetzgeber gewollt — den Bezug von Kraftstoffen, die selbst verbraucht werden, aber — ungewollt — auch den Bez...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss

Jahresabschluss-Checklisten 2024 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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Land- und Forstwirte / 8 Unrichtiger Steuerausweis in der Rechnung

Pauschalierende Land- und Forstwirte sind zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags verpflichtet. Weist der Abnehmer in einer Gutschrift die Umsatzsteuer zu hoch aus, muss der Land- und Forstwirt den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag an das Finanzamt abführen.[1] Das Gleiche gilt, wenn der Land- und Forstwirt für eine gar nicht erbrachte Leistung ode...mehr

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Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

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Land- und Forstwirte / 7 Rechnungsstellung

Rechnet der Land- und Forstwirt seine erbrachten Leistungen selbst ab, muss er eine Rechnung ausstellen, in der er die Umsatzsteuer, das Nettoentgelt, den nach § 24 Abs. 1 UStG maßgeblichen Durchschnittssatz, eine laufende Rechnungsnummer sowie seine Steuernummer oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist (Rechnung). Der Leistungsempfänger benötigt eine derartige...mehr

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Land- und Forstwirte / Zusammenfassung

Überblick Für die im Rahmen eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs ausgeführten Umsätze wird die Umsatzsteuer und die Vorsteuer abweichend von der Regelbesteuerung nach Durchschnittssätzen festgesetzt. Bei der Durchschnittssatzbesteuerung ergibt sich für viele Umsätze letztlich keine vom Land- und Forstwirt abzuführende Umsatzsteuer. Jedoch erhält der gewerbliche Abnehmer ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.16 Verlängerung der Übergangsregelung für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 27 Abs. 22a UStG)

Die Übergangsregelung in § 27 Abs. 22a UStG wird (erneut) um weitere 2 Jahre bis einschließlich 31.12.2026 verlängert.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.4 Erweiterung der Steuerbefreiung für Finanzdienstleistungen (§ 4 Nr. 8 Buchst. a und Buchst. g UStG) - entfällt gegenüber Regierungsentwurf

Die noch im Regierungsentwurf enthaltene Erweiterung der Steuerbefreiung für Finanzdienstleistungen wurde aufgrund der potenziellen finanziellen Auswirkungen und der angespannten Haushaltslage gestrichen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.6 Steuerbefreiung für sportliche Dienstleistungen (§ 4 Nr. 22 UStG) - entfällt gegenüber Regierungsentwurf

Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Steuerbefreiung für sportliche Dienstleistungen wurde im Zuge der Ausschussberatungen wieder gestrichen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.11 Änderungen hinsichtlich der Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG)

Die Änderungen stellen klar, dass im Fall einer Vorsteueraufteilung eine Berechnung der nicht abzugsfähigen Vorsteuern nach dem Gesamtumsatzschlüssel nur dann möglich ist, wenn dieser der einzige mögliche Aufteilungsmaßstab ist. Er ist damit nachrangig zu anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden. Inhaltliche Änderungen sollen mit der Neuformulierung nicht ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.15 Nichtanwendbarkeit der Differenzbesteuerung in bestimmten Fällen (§ 25a UStG)

Die angepasste Regelung sieht vor, dass die Differenzbesteuerung auf Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten nicht angewendet werden kann, wenn der Eingangsumsatz des Wiederverkäufers einem ermäßigten Steuersatz unterlegen hat. Gilt ab dem 1.1.2025.mehr

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Land- und Forstwirte / 2.8 Regelbesteuerungsumsätze: Anwendung § 24 UStG durch die Vereinfachungsregelung Abschn. 24.6 UStAE

Im Rahmen eines pauschalierenden Land- und Forstwirtschaftsbetriebs ausgeführte, nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienende Regelbesteuerungsumsätze (z. B. Lieferung zugekaufter Erzeugnisse[1], nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienende sonstige Leistungen[2] können unter folgenden Voraussetzungen trotzdem in die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG einbezogen werden...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.1 Legaldefinition Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG)

Eine Werklieferung setzt die Be- oder Verarbeitung eines "fremden" Gegenstandes voraus. Diese bereits von Rechtsprechung und Finanzverwaltung angewandte Voraussetzung wird jetzt auch in den Gesetzestext aufgenommen. Gilt ab 6.12.2024 (Tag nach der Verkündung).mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.10 Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG)

Durch die Neufassung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer (§ 20 UStG) künftig erst dann möglich, wenn (und soweit) eine Zahlung auf die ausgeführte Leistung geleistet worden ist. Damit der Leistungsempfänger erfährt, dass der leistende Unternehmer seine Leistungen nach vereinnahmten Entgelten versteuert (Istverst...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.14 Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte (§ 24 UStG)- geändert gegenüber Regierungsentwurf

Der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte sollen für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % abgesenkt werden. Die Änderung war bereits durch das Wachstumschancengesetz vorgesehen, wurde dort aber aufgrund des Kompromissvorschlags des Vermittlungsausschusses nicht weiterverfolgt. Für das Jahr 2025 kommt eine weitere Absenkung auf 7...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Aktuelle Rechtsentwicklungen

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.7 Ermäßigter Steuersatz für Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen (§ 12 Abs. 2 UStG) – neu im Regierungsentwurf

Durch die Aufhebung von § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG unterliegen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wie vor 2014) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies ist durch eine unionsrechtliche Änderung zum 1.1.2025 möglich geworden. Auf die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken darf der ermäßi...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.2 Ort der sonstigen Leistung bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen (§ 3a Abs. 3 UStG)

Mit den Änderungen der Leistungsortbestimmung sollen insbesondere Leistungen, die per Streaming übertragen oder anderweitig virtuell verfügbar gemacht werden, dort besteuert werden, wo der nicht-unternehmerische Leistungsempfänger ansässig ist bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Hinweis: Im Regierungsentwurf neu hinzugefügt wurde die (Ausnahme-)Regelung...mehr

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Land- und Forstwirte / 10 Aufzeichnungspflichten

Pauschalierende Landwirte sind für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG befreit. Aufzeichnungen sind nur erforderlich für die Lieferungen und den Eigenverbrauch bestimmter Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (Umsätze, bei denen der Steuersatz den Vorsteuerpauschalsatz übersteigt und für ...mehr

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Land- und Forstwirte / 12 Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Die von einem im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebieten ansässigen Kleinunternehmer für seine steuerpflichtigen Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird nicht erhoben (allerdings besteht dann auch kein Recht zum Vorsteuerabzug). Ein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG ist gegeben, wenn der Gesamtumsatz i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG im Vorjahr 22.000 EUR (bi...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.5 Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen fällt nun deutlich kleiner aus: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG gilt danach für "die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen a...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9 Trinkgelder: Was hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer zu beachten ist

Trinkgelder sind im Taxigewerbe ebenso üblich wie in der Gastronomie. Es gibt nur wenige Handels- oder Dienstleistungsbetriebe, bei denen sich der Kunde fast genötigt fühlt, das geforderte Entgelt großzügig nach oben aufzurunden. Eine bei Taxifahrten gängige Praxis, zumindest immer dann, wenn bar bezahlt wird. 9.1 Sind Trinkgelder steuerpflichtig? Ob freiwillige Trinkgelder zu...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.2 Regelsteuersatz 19 % USt

11.2.1 Sonstige Fahrten Beförderungsfahrten mit einer Gesamtstrecke von über 50 km unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz. 11.2.2 Wartefahrten Die Hin- und die Rückfahrt ist immer dann als eine einheitliche Leistung anzusehen, wenn die Fahrt nur kurz unterbrochen wird und der Fahrer auf den Fahrgast wartet.[1] Die Strecken für die Hin- und die Rückfahrt sind in diesen Fä...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.1 Ermäßigter Steuersatz 7 % USt

11.1.1 Tariffahrten Für Tariffahrten bis 50 km innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Der genehmigte Taxiverkehr zählt, soweit er innerhalb der Grenzen von 50 km und innerhalb einer Gemeinde durchgeführt wird, zum öffentlichen Personennahverkehr. 11.1.2 Beförderungspflicht Für Tariffahrten innerhalb des Tarifbereichs...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.2 Leistungen an im Ausland ansässige Auftraggeber

Auf die Abrechnung mit deutscher Umsatzsteuer kann immer dann verzichtet werden, wenn der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig ist (der steuerliche Status bei Drittlandskunden ist unerheblich) bzw. es sich um einen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer handelt. Bei Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige unterli...mehr