Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerrecht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 232 Die vorstehende Fassung der Nr. 7 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 7 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 253 Die vorstehende Fassung der Nr. 8 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 8 der Anlage des UStG. Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 9 der Anlage des UStG. Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 562 Die vorstehende Fassung der Nr. 37 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 32 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 19 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Rollstühle für Kranke oder Behinderte sowie orthopädische Hilfsmittel

Rz. 40 Anders als im bis 31.12.1967 geltenden Umsatzsteuerrecht sieht das ab 1.1.1968 geltende UStG eine Befreiung der Umsätze an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung nicht mehr vor, weil eine solche Maßnahme Subventionscharakter hätte.[1] Um die dadurch eintretenden Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger auf ein politisch vertretbares Maß zu reduzieren, hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Auswirkungen von Zolltarifänderungen auf die Anlage 2 des UStG

Rz. 85 Bei der Anknüpfung an den Zolltarif in der Anlage 2 des UStG handelt es sich um eine sog. gleitende (oder dynamische) Verweisung, d. h., maßgebend ist nicht der Zolltarif in der bei Einführung der MwSt geltenden Fassung, sondern die jeweils geltende Fassung des Zolltarifs. Das bedeutet, dass Änderungen des Zolltarifs automatisch den Umfang der Steuerermäßigung beeinfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 152 Die vorstehende Fassung der Nr. 1 der Anlage 2 des UStG beruht auf Gesetz v. 8.5.2012[1] und gilt mWv 1.7.2012.[2] Hierdurch wurde der Buchst. a aufgehoben, wonach bis 30.6.2012 der ermäßigte Steuersatz auf Pferde anzuwenden war (Rz. 157). Bis 30.6.2012 beruhte Nr. 1 der Anlage 2 des UStG auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Anlage 2 des UStG

Rz. 8 Die mit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 eingeführte "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" war dem UStG zunächst als Anlage 1 angefügt (Rz. 2), ab 1.1.1980 dann als Anlage des UStG (Rz. 2) und ab 1.1.2004 als Anlage 2 des UStG (Rz. 7). Diese Liste (Anlage 1, Anlage bzw. Anlage 2 des UStG) ist im Laufe der Zeit in zahlreiche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Inländische land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 19 Die Anlage 2 des UStG umfasst grundsätzlich alle inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Steuerermäßigung hängt insoweit mit der Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen[1] zusammen. Nach § 24 UStG a. F. waren Steuer und Vorsteuer für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ursprünglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 615 Die vorstehende Fassung der Nr. 45 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 633 Die vorstehende Fassung der Nr. 48 der Anlage des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 1 Nr. 16 Buchst. d des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996.[1] Durch dieses Gesetz wurden mWv 1.1.1997 die Buchst. c und d der Vorschrift aufgehoben, wonach bestimmtes Rohholz und bestimmte Holzpfähle und -pflöcke unter die Steuerermäßigung fielen. Mit der Streichung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[2] wurde die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die FÄ) die Möglichkeit, bei den Zollbehörden Auskün...mehr

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Scheinunternehmen / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff des Scheinunternehmens (Scheinfirma) kommt im Umsatzsteuerrecht eine besondere Bedeutung zu, da im Rahmen von Steuerprüfungen immer häufiger die Frage der Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG geprüft wird, wenn für eine Leistung eine Rechnung vorgelegt wird, bei der der leistende Unternehmer nicht eindeutig identifizierba...mehr

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Scheinunternehmen / 1 Begriff des Scheinunternehmens

Der Begriff des Scheinunternehmens ist kein gesetzlicher Begriff im Umsatzsteuerrecht, er steht vielmehr als Sammelbegriff für eine Vielzahl von Tatbeständen, bei denen sich Probleme im Zusammenhang mit der Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person oder einer juristischen Person sowie der sich an die Unternehmereigenschaft anschließenden Fragestellungen ergeben. Proble...mehr

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Scheinunternehmen / 2 Strohmanngeschäfte

Eine besondere Rolle spielt im Umsatzsteuerrecht auch die Unternehmereigenschaft und die Zurechnung der Umsätze bei den sog. Strohmanngeschäften. Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen auf, der – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst als berechtigter bzw. verpflichteter Vertragspartner in Erscheinung treten will, ist zivilrech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 202 Da das Vorsteuervergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Begriff der Uneinbringlichkeit

Rz. 146 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Uneinbringlichkeit ist im Umsatzsteuerrecht wie im Einkommensteuerrecht nicht definiert und auch sonst nicht genau fixiert worden. Er ist vielmehr durch die Verwaltung und Rechtsprechung anhand des Sinns und Zwecks der Anwendungsvorschrift kasuistisch ausgelegt worden, ohne dass eine endgültige Klärung des Begriffs in den Fällen vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Im Inland

Rz. 38 Damit ein steuerbarer Vorgang i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen kann, der dann dem deutschen Umsatzsteuerrecht unterliegt, muss der Vorgang im "Inland" ausgeführt werden. Damit diese Tatbestandsvoraussetzung vorliegt, muss zum einen nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften geprüft werden, wo der einzelne Umsatz (geografisch) ausgeführt ist, zum anderen mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 25 § 1 UStG regelt als Grundnorm die Steuerbarkeit von Umsätzen im Inland. Zur Ausfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sind die Definitionen der folgenden Rechtsvorschriften heranzuziehen. Insoweit ist die Vorschrift des § 1 UStG nicht einzeln zu betrachten, sondern nur im Kontext mit den weiteren Vorschriften des Ersten Abschnitts des UStG zu sehen. Rz. 26 § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.3 Übereignung des Unternehmens

Rz. 427 Das Unternehmen oder der gesondert geführte Betrieb muss (entgeltlich oder unentgeltlich) "übereignet" werden. Der Begriff der "Übereignung" ist im Umsatzsteuerrecht nicht definiert und kann auch nicht zivilrechtlich interpretiert werden. Unionsrechtlich wird in Art. 19 MwStSystRL von einer Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens ausgegangen. Da nach den Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 202 Schadensersatz liegt vor, wenn jemand einem anderen gegenüber zum Ersatz eines ihm zugefügten Schadens – egal auf welcher Rechtsgrundlage – verpflichtet ist (sog. echter Schadensersatz). Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden oder sei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.4 Umwandlung von Gesellschaften

Rz. 280 Umwandlungen von Gesellschaften führen zu diversen steuerrechtlichen Konsequenzen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob bei einer Umwandlung ein umsatzsteuerrechtlicher (steuerbarer) Vorgang dem Grunde nach vorliegen kann, ob ggf. eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen oder eine Übertragung eines gesondert geführten Betriebs nach § 1 Abs. 1a UStG oder ein st...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Leistung im wirtschaftlichen Sinn

Rz. 60 Eine Leistung i. S. d. Regelung muss sich auf eine Leistung im wirtschaftlichen Sinn richten (abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL, nach der zur Begründung der Unternehmereigenschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt werden muss), ob es sich auch um eine Leistung im rechtlichen Sinne handelt, ist nicht von Bedeutung. Ebenso wenig ist für die umsatzsteuerrec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Die Ausnahmegebiete

Rz. 500 Obwohl dem deutschen Hoheitsgebiet zuzurechnen und damit grundsätzlich Inland i. S. d. Gesetzes, sind bestimmte Gebiete von dem Anwendungsbereich des UStG in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG ausgenommen worden. Umsätze in diesen Gebieten sind damit nicht steuerbar, unter besonderen Voraussetzungen können aber Umsätze in Teilen dieser Gebiete wieder nach § 1 Abs. 3 UStG wie ein U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift im Mehrwertsteuersystem

Rz. 3 Die gem. § 15 Abs. 2 und 3 UStG wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze vom Abzug ausgeschlossenen Vorsteuern gehören beim leistenden Unternehmer zu den Kosten des Umsatzes. Der Unternehmer wird diese Kostenbelastung regelmäßig bei seiner Preisbildung berücksichtigen, weil er nicht bereit sein wird, seinen Gewinn um die nichtabzugsfähigen Vorsteuern zu mindern. Gelin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 99 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des im EU-Ausland ansässigen Antragstellers folgte für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt wurden, regelmäßig aus der von ihm gem. § 61 Abs. 3 UStDV i. d. F. bis 31.12.2009 vorzulegenden Unternehmerbescheinigung. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.5 Leistungen des Gesellschafters

Rz. 286 Gesellschafter und Gesellschaft sind im Umsatzsteuerrecht jeweils eigene Rechtssubjekte, sie können untereinander im Gesellschaftsverhältnis tätig werden, aber auch im Rahmen eines Leistungsaustauschs auftreten. Grundsätzlich wird der Gesellschafter bzw. das Mitglied einer unternehmerisch tätigen Personenvereinigung nicht alleine deshalb zum Unternehmer, weil eine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Rz. 519 Durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] wurde mWv 1.1.1993 § 1 Abs. 2a UStG eingeführt, da eine territoriale Begriffsbestimmung für den Europäischen Binnenmarkt notwendig war. Durch Einführung der damals als Übergangsregelung ausgestalteten Vorschriften zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei Warenlieferungen im Binnenmarkt war eine systematische Trennung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.1 Leistungen der Gesellschafter bei Gründung

Rz. 260 Die Einlage eines Gesellschafters kann sich auf die Zahlung eines Geldbetrags beschränken, kann aber auch in der Einlage von Gegenständen bestehen (Sacheinlage). Die Zahlung eines Geldbetrags bei Gründung einer Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zu einem umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgang führen, da die Zahlung eines Geldbetrags keine Leistung im wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.3 Forderungsabschreibung, Wertberichtigung

Rz. 170 Forderungsabschreibungen und Wertberichtigungen können einkommensteuerlich und handelsrechtlich durch Pauschal- oder Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Eine Pauschalwertberichtigung kann keine Grundlage für die Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sein, also auch nicht für eine teilweise Uneinbringlichkeit.[1] Demgegenüber verlangt § 17 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Keine Rückwirkung

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG sind die Berichtigungen der Steuer und/oder des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage bzw. der in § 17 Abs. 2 und 3 UStG als sinngemäß gleich zu behandeln erklärte Vorfall eingetreten ist. Materiell-rechtlich würde der Vorgang an sich zurückwirken auf die Entstehung des Steueran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 32 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG stellt den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts dar. Ein Umsatz unterliegt der USt, wenn die in der Norm aufgeführten 5 Tatbestandsvoraussetzungen alle gleichermaßen erfüllt sind. Fehlt es an einer Voraussetzung, kann der Umsatz nicht der deutschen USt unterliegen. Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG sind: Es muss eine Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Das in § 18 Abs. 9 UStG und ergänzend in den §§ 59 bis 61a UStDV geregelte Vorsteuervergütungsverfahren war im Rahmen der Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-RL[1] eingeführt worden. Durch das UStG 1980 hatte der Gesetzgeber den Bundesminister der Finanzen erstmals ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge an nicht im Inl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.4 Steuerbare Leistungen gegen Entgelt

Rz. 333 Erbringt der Arbeitgeber gegenüber dem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegen Entgelt, unterliegt die Leistung den allgemeinen Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts. In diesen Fällen wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Leistung gegenüber einem fremden Dritten oder gegenüber dem Personal des Unternehmens handelt. Damit bestimmt sich die Steuer...mehr