Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Der Auskunftsanspruch aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 72 Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB einen Anspruch auf Familienunterhalt. Dieser kann aber nur bei genauer Kenntnis der Einkommensverhältnisse des anderen Ehegatten beziffert werden. Aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) folgt deshalb auch der wechselseitige Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts u...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung

Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebeneinander oder nacheinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Nach § 1606 Abs. 2 haften unter den Verwandten der aufsteigenden Linie zunächst die Näheren vor den Entfernteren, also haften die Eltern vor den Großeltern für den Unterhalt der Kinder....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / gg) Dauer des Ausbildungsunterhalts

Rz. 782 Ausbildungsunterhalt kann regelmäßig nur für die (Regel-)Dauer einer Ausbildung verlangt werden.[1045] Die Unterhaltspflicht endet daher, wenn Rz. 783 Danach wird Ausbildungsunterhalt nicht mehr[1048] oder allenfal...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 2045 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänderungsausschluss oder Einschränkungen der Ab...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Die Begründung des Antrags

Rz. 76 Der Auskunftsanspruch muss grundsätzlich nicht durch substantiierten Vortrag zum Unterhaltsanspruch begründet werden.[95] Der Auskunftsanspruch nach §§ 1605, 1580 BGB bezweckt nämlich, dem Unterhaltsgläubiger die notwendigen Informationen für die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs zu verschaffen. Der Auskunftsanspruch setzt daher das Bestehen eines Unterhaltsanspru...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Umstände aus der Vergangenheit

Rz. 152 Im Rahmen der nachehelichen Solidarität ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit haben. Dies gilt auf beiden Seiten, also sowohl bei der Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltspflichtigen. Denn stellt man nur auf gegenwärtige und zukünftige beruflic...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das FamFG behandelt das Unterhaltsverfahren ausführlich in den §§ 231 bis 260 FamFG. Unterhaltsverfahren stellen einen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit im Familienrecht dar. Materiellrechtlich, aber auch verfahrensrechtlich, ist Verwandtenunterhalt (insbesondere Kindesunterhalt), Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB zu unterscheiden. Rz. 2 Das gerichtlich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Tatbestand des § 1611 Abs. 1

Rz. 926 § 1611 Abs. 1 Satz 1 katalogisiert zwei Fallgruppen sowie einen Auffangtatbestand. Die drei jeweiligen Tatbestände des Katalogs sind eindeutig voneinander abzugrenzen.[1282] Rz. 927 Der Unterhaltsanspruch nach §§ 1601 ff. kann gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 auf einen Billigkeitsbeitrag zum Unterhalt herabgesetzt werden, wenn der Unterhaltsgläubigermehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Das Feststellungsinteresse

Rz. 383 Erforderlich für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags nach § 256 ZPO ist ein rechtliches Interesse des Antragstellers. Bejaht werden kann das rechtliche Interesse, wenn der vermeintlich Unterhaltsberechtigte sich eines Unterhaltsanspruchs gegen den Antragsteller berühmt. Dies ist unter Umständen auch denkbar als Verbundsache mit dem Antrag festzustellen, dass de...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Rz. 501 Nach § 249 Abs. 2 FamFG findet das vereinfachte Verfahren nicht statt, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner ein Gericht über den Unterhalt entschieden hat, ein solches Verfahren anhängig[682] oder auf andere Weise ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Unterhaltstitel errichtet worden ist (Unterha...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Orientierungsphase

Rz. 120 Bei der Wahl des Berufsziels und der hierfür erforderlichen Ausbildung ist dem Kind eine angemessene Orientierungsphase zuzubilligen, bis es sich für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet und sich um eine geeignete Ausbildungsstelle bemüht.[158] Während dieser Orientierungsphase gesteht die Rechtsprechung dem Kind Fe...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes

Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Wohngeld

Rz. 677 Wohngeld ist unter Beachtung des Wohnkostenbedarfs als Einkommen anzusehen, soweit es nicht einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Die Darlegungs- und Beweislast für den Ausgleich trifft den Wohngeldempfänger.[715] Rz. 678 Beispiel Bedarf des Unterhaltsberechtigten: 1.200 EUR; Wohngeld 150 EUR; Mietkosten 450 EUR monatlich. Das Wohngeld ist wie folgt zu berücksich...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Unterhaltsansprüche ab Rechtshängigkeit

Rz. 187 Gesetzlich übergegangener Unterhalt zwischen Rechtshängigkeit des gerichtlichen Unterhaltsantrags und dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsletzten ist wie folgt abzuwickeln: Für diesen Anspruch hat der Hilfeempfänger zwar keine Sachbefugnis (keine Aktivlegitimation), er darf diese Ansprüche aber im Unterhaltsverfahren gleichwohl weiterhin geltend ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 893 Stirbt der Unterhaltsberechtigte während des Zusammenlebens der Eheleute oder während der Trennungszeit, erlischt der Unterhaltsanspruch. Dies folgt für den Verwandtenunterhalt/Kindesunterhalt aus § 1615 Abs. 1 BGB und für den Trennungsunterhalt aus §§ 1361 Abs. 4 S. 3, 1360a Abs. 3 BGB i.V.m. § 1615 Abs. 1 BGB . Für den nachehelichen Unterhalt folgt dies aus § 1586 Ab...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1237 Der Anspruch auf Zahlung von Erwerbslosenunterhalt gem. § 1573 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der bedürftige Ehegatte – ohne Anspruch wegen Kinderbetreuung, § 1570 BGB, Alters, § 1571 BGB oder Krankheit, § 1572 BGB – nicht in der Lage ist, eine angemessene Arbeitstätigkeit zu finden. Es bestehen fünf Anspruchsvoraussetzungen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1707 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1846] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Dauer

Rz. 501 Die Haftung der Großeltern als Sekundärschuldner besteht sowohl als Ausfall- als auch Ersatzhaftung nur für die Dauer der Leistungsunfähigkeit des/der Primärschuldner, also für den Zeitraum, in dem der angemessene Unterhaltsbedarf des Primärschuldners gefährdet ist.[672] Für den Beginn der Haftung müssen darüber hinaus die Voraussetzungen des § 1613 vorliegen, sodass...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Unterhaltsverstärkung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 2152 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der (Betreuungs-)Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[2268] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen. Rz. 2153 Die Unterhaltsverstärkung muss daher geeignet sein, eine ents...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unterhaltssicherung durch Vermögen

Rz. 1803 Die Vorschrift über die nachhaltige Unterhaltssicherung durch Vermögen nach § 1577 Abs. 4 BGB regelt den Sonderfall, dass zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus dessen Vermögen nachhaltig gesichert ist. In solchem Fall bestand kein Unterhaltsanspruch, § 1577 Abs. 4 Satz 1 BGB. Fällt das Vermögen später, sei es verschu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auslandsfälle

Rz. 1869 Wohnt der Verpflichtete im Ausland, sind diejenigen Geldbeträge maßgeblich, die er an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, um nach den dortigen Verhältnissen den vergleichen "angemessenen Lebensstandard" aufrecht erhalten zu können. Entscheidend ist dabei nicht der außenwirtschaftliche Kurs der fremden Währung. Entscheidend ist die unterschiedliche Kaufkraft. Wenn n...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 349 Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses und kann bis zu diesem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden.[364] Er erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung oder alternativ bei Beendigung der Trennung durch Versöhnung. Rz. 350 Unter "Versöhnung" ist ein neuerliches Zusammenleben mindestens in eingeschränkter häuslicher Gemeins...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Konkretes Berufsziel

Rz. 124 Die Eltern eines Kindes schulden nur Unterhalt und Kosten für die Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für einen anerkannten Beruf. Ausbildungsziele des unterhaltsberechtigten Kindes wie Schriftsteller, Funktionär, Privatdetektiv auf Hawaii usw. sind nicht förderungswürdig im Rahmen des Ausbildungsunterhalts. Berufswünsche des Kindes, die offensichtli...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 897 Die eheliche Unterhaltspflicht ist begründet in der mit der Eheschließung füreinander übernommenen Verantwortung. Diese beiderseitige Verantwortung dauert bis zur Scheidung fort. Nachehelich besteht sie grundsätzlich nicht.[889] Nach § 1569 BGB trägt jeder Ehegatte nach Scheidung der Ehe die Eigenverantwortung, für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande,...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Maßgeblich ist der Termin der "letzten" mündlichen Verhandlung

Rz. 199 Für die Frist nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Termins zur "ersten" mündlichen Verhandlung an.[231] Maßgeblich ist der Termin der "letzten" mündlichen Verhandlung.[232] Abzulehnen ist daher die Auffassung, die aufgrund der Einheit der mündlichen Verhandlung ausschließlich auf den ersten Verhandlungstermin abstellt.[233] Dieses Verständ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / B. Familienunterhalt, §§ 1360, 1360a BGB

Rz. 47 Der Anspruch auf Zahlung von Getrenntlebensunterhalt, § 1361 BGB, und der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, §§ 1569 ff. BGB, sind auf die Zahlung einer Geldrente gerichtet. Familienunterhalt, den die Eheleute gegenseitig schulden, ist letztlich eine Kombination von gegenseitigen Geldleistungen (Wirtschaftsgeld, Taschengeld) und Naturalleistungen (Haushaltsführung)....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Adoption

Rz. 30 Kinder im Sinne der §§ 1601 ff. sind auch im Wege der Adoption angenommene. Die unterhaltsrechtlichen Vorschriften gelten gemäß den §§ 1754 Abs. 1, 1751 Abs. 4 und § 9 Abs. 7 LPartG auch für adoptierte Kinder. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gesetzlich gleichgestellt. Rz. 31 Hinweis Der Adoptivvater kann sich nicht wegen gravierender persönlicher Entfremdung ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Haftungsumfang

Rz. 507 Ausfall- und Ersatzhaftung treffen alle Großelternteile anteilig im Verhältnis ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie sind nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 untereinander gleichrangige (Teil-)Schuldner, da sich § 1607 nicht auf den Stamm des ausfallenden Elternteils beschränkt.[678] Rz. 508 Praxistipp Wenn ein Großelternteil das (Enkel-)Kind bereut, leistet er nach ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Ersatzhaftung

Rz. 499 Ist die Rechtsverfolgung gegen den/die erstrangig Unterhaltspflichtigen (Primärschuldner) im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert, aber auch wenn davon auszugehen ist, dass die Vollstreckung erfolglos bleiben wird, da sich die Leistungsfähigkeit des Primärschuldners alleine aus der Zurechnung fiktiver Einkünfte ergibt,[670] greift die Ersatzhaftung der Groß...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Der Begriff der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB

Rz. 1807 § 1581 BGB regelt für den Geschiedenenunterhalt die Folgen einer vollständigen oder teilweisen Leistungsunfähigkeit. Die Frage der Leistungsfähigkeit ist ebenso wie der Bedarf des Unterhaltsgläubigers und seine Bedürftigkeit als dritte Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt zu prüfen. Gleichwohl ist sie – aus Zweckmäßigkeitsgründen[1941] – als ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 91 Auch die Leistungsfähigkeit des z.B. zur Zahlung von Wirtschaftsgeld verpflichteten Ehegatten ist nicht Voraussetzung für den Anspruch auf Familienunterhalt. Dies gilt bis zu der Grenze, dass der Verpflichtete überhaupt in der Lage ist, zum Unterhalt beizutragen. Der Anspruch entfällt daher, wenn ein Ehegatte weder durch Erwerbstätigkeit noch durch Vermögenseinkünfte ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Bedürftigkeit

Rz. 833 Gem. § 1602 ist nur derjenige unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, also unterhaltsbedürftig ist; das ist für volljährige Kinder der Fall, solange und soweit sie noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben, regelmäßig also, wenn sie sich in Ausbildung befinden, aber auch bei Vorliegen einer Notlage, Krankheit oder Betreuung eines ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Die Ladungsfrist

Rz. 202 Problematisch ist nach wie vor, dass mit der Einführung dieser 2-Wochenfrist keine Änderung der Ladungsvorschriften korrespondiert. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 FamFG, die eine angemessene Frist zwischen Ladung und Termin vorsieht, ist nämlich in Ehesachen nicht anwendbar, vgl. § 113 Abs. 1 FamFG. Somit gilt die Vorschrift des § 217 ZPO, nach der eine Ladungsfrist ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einzelne mehrstufige Ausbildungsgänge

Rz. 801 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt erstreckt sich grundsätzlich nur auf eine Ausbildung. Da Ausbildungsunterhalt für die Dauer einer Ausbildung nur insgesamt bejaht oder verneint werden kann,[1095] ist eine einheitliche Ausbildung – keine Zweitausbildung![1096] – aufgrund geänderten Ausbildungsverhaltens[1097] auch dann (noch) anzunehmen, wenn sie aus mehreren, an...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 783 Die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, trägt der den Unterhalt begehrende Ehegatte. Umgekehrt muss der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen, dass dem Berechtigten beispielsweise eine Erwerbsobliegenheit trifft. Beruft sich der bedürftige Ehegatte auf das Fehlen einer Erwerbsobliegenheit, muss ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Höhe der jeweiligen Selbstbehalte

Rz. 301 Grundsätzlich ist die Bemessung der Höhe des Selbstbehalts im jeweiligen Unterhaltsschuldverhältnis Sache des Tatrichters, der unter Anwendung der geltenden Rechtsgrundsätze zu einem im Einzelfall angemessenen Ergebnis kommen soll.[377] Als Arbeitshilfe wurden in der Praxis Unterhaltsrichtlinien, Tabellen und Verteilungsschlüssel entwickelt, denen mittlerweile die Rec...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Anhängigkeit einer Ehesache, § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG

Rz. 9 Ist eine Ehesache (§ 121 FamFG) anhängig, ist für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten (mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger) oder die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen, das Gericht nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ausschließlich örtlich zuständig, bei dem die Eh...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. Nicht titulierte Unterhaltsansprüche

Rz. 346 Unterhaltsansprüche unterliegen aus Gründen des Schuldnerschutzes der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Unterhaltsberechtigte kann daher im günstigsten Fall für vier Jahre seine Ansprüche auf rückständigen Unterhalt verfolg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (a) BAföG-Leistungen

Rz. 868 BAföG-Leistungen mindern die Bedürftigkeit eines volljährigen Studenten auch insoweit, als sie darlehensweise gewährt werden, wenn dem Studenten die Aufnahme eines solchen Kredits bei angemessener Berücksichtigung der Interessen des Studenten und seiner Eltern im Hinblick auf die außerordentlich günstigen Darlehensbedingungen zumutbar ist,[1213] nicht aber, wenn sie ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Anspruchsvoraussetzungen nach § 1575 Abs. 2 BGB

Rz. 1365 Während die Anwendung des § 1575 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen worden ist, setzt der Anspruch nach § 1575 Abs. 2 BGB grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder angemessene Berufserfahrung voraus.[1420] Die Definition der darauf gegründeten Fortbildung und Umschulung wird abgeleitet von § 77 SGB III mit de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 890 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[1239] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Minderjährige Kinder in Ausbildung

Rz. 197 Ein minderjähriges Kind hat nach Vollendung des 15. Lebensjahres und/oder Beendigung der Vollschulzeitpflicht nicht nur einen Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 während der (Berufs-)Ausbildungszeit, sondern das Recht auf eine angemessene Ausbildung, die es in die Lage versetzt später seinen Unterhalt selbst durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.[257] Aller...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Leistungsfähigkeit der Eltern

Rz. 906 Für diesen Restbedarf haften die Eltern anteilig [1254] gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 nach ihrer Leistungsfähigkeit,[1255] also nach den ihnen nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommensermittlung zu Unterhaltszwecken tatsächlich vorhandenen Mittel.[1256] Der Umfang der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Elternteils ist anhand seines Einkommens und der unterhaltsrecht...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 832 Eine Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt kommt unter den Voraussetzungen des § 1611 in Betracht. So macht sich der Unterhaltsgläubiger einer schweren Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 schuldig, wenn er dem Unterhaltsschuldner einen nicht unerheblichen Schaden durch seine schuldhafte Pflichtverletzung zufügt, die darin besteht, dass er ihm den Abbruch sein...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Grundlagen des Verbunds

Rz. 192 Mit Eintritt des Verbunds einer Folgesache mit dem Scheidungsantrag ist nach § 137 Abs. 1 FamFG über alle verbundenen Verfahren gleichzeitig und zusammen mit der Scheidung zu verhandeln und, sofern der Scheidungsantrag begründet ist, zu entscheiden (sog. Verhandlungs- und Entscheidungsverbund). Diese Bestimmung schließt es aber nicht aus, dass über einzelne Folgesach...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Inhalt des Barunterhalts

Rz. 551 Grundsätzlich ist der Unterhaltsanspruch als Geldschuld durch Barzahlung, monatlich im Voraus, zu erfüllen, es sei denn, er wird durch Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes (Betreuungsunterhalt, § 1606 Abs. 3 Satz 2) erbracht. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist möglich, wennmehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berücksichtigung der Umgangskosten im Rahmen der Leistungsfähigkeit

Rz. 451 Sowohl für den Fall, dass die Umgangskosten den Kindergeldanteil übersteigen als auch für den Fall, dass bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen und erheblichen Umgangskosten aus Billigkeitsgründen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind, erfolgt dies entweder durch maßvolle Erhöhung des Selbstbehalts oder Minderung des u...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Unterhaltsgläubiger lebt im Ausland

Rz. 645 Grundsätzlich erfolgt die Bedarfsermittlung eines in Deutschland ansässigen Unterhaltsgläubigers nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebensbedarf ausgehend von der Lebensstellung der Eltern des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes darstellt. Allerdings können die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Unterhaltsgläubigers sowohl nach ob...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / D. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist insbesondere einschlägig – dieser praktisch wichtige Fall soll im Folgenden daher auch Grundlage der Darstellung sein –, wenn das minderjährige Kind im laufenden Kindesunterhaltsverfahren von der Obhut eines Elternteils in die des anderen wechselt oder volljährig wird. Die Folge derartiger Vorgänge ist nämlich, dass die zu...mehr