Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 1314 Die Begründung des Zahlungs- und Auskunftsverlangens "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" unter Rdn 829 ff. ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.83: Aufforderung zur Zahlung von Aufstockungsungerhalt Muster 3.83: Aufforderung zur Zahlung von Aufstockungsungerhalt Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1573 Abs. 2 BGB (Aufstockungsunterhalt). ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Dauer der Ehe

Rz. 463 Die Dauer der Ehe kann insofern eine entscheidende Rolle spielen, als zu prüfen ist, inwieweit der Berechtigte durch die Ehe eine Unterbrechung seiner Arbeitstätigkeit vorgenommen hat. Je länger diese Unterbrechung gedauert hat, desto mehr muss dies bei der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und bei der Gesamtbewertung eine Rolle spielen.[484] Umgekehrt ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Maßgebliche Tätigkeiten

Tz. 29 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei den maßgeblichen Tätigkeiten handelt es sich um diejenigen Aktivitäten eines Beteiligungsunternehmens, welche die (schwankenden) Renditen maßgeblich beeinflussen bzw. auf deren Basis das Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erwirtschaftet (vgl. auch IFRS 10.10 iVm. IFRS 10.B3 (b) und B5). Damit handelt es sich bei den maßgeblichen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Notlage eines minderjährigen Kindes

Rz. 210 Kranken und behinderten minderjährigen Kindern bleiben die Eltern unabhängig von einer Erwerbsobliegenheit zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings kann im Rahmen des tatsächlich Möglichen vom betroffenen minderjährigen Kind die Aufnahme einer zumutbaren (Teil-)Erwerbstätigkeit verlangt werden.[275] Soweit das Kind seiner Erwerbsobliegenheit in diesem Umfang nicht nach...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1316 Die Begründung des Antrags "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.85: Zahlungsantrag Aufstockungsunterhalt Muster 3.85: Zahlungsantrag Aufstockungsunterhalt Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Bedürftigkeit infolge sittlichen Verschuldens

Rz. 929 Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs reicht die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Bedürftigkeit nicht aus. Unter sittlichem Verschulden sind vielmehr vorwerfbare Verstöße gegen die auf der Verwandtschaft beruhenden sittlichen Pflichten zu verstehen. Der Tatbestand setzt sittliches Verschulden von erheblichem Gewicht voraus. Das Verschulden muss für di...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1060 Gem. § 1570 Abs. 1 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für drei Jahre nach Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruches verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Rz. 1901 Ist Unterhalt gemäß § 1581 BGB nur nach Billigkeitsgrundsätzen zu zahlen, erhöhen sich die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten im Rahmen der §§ 1361 Abs. 2, 1570 und 1574 Abs. 2 BGB.[2051] Je größer der Fehlbedarf ist, desto höher sind die Anforderungen anzusetzen.[2052] Rz. 1902 Die verschärften Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit gelten...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Antragsbeispiel

Rz. 94 Muster 8.2: Auskunft über Einkommen Muster 8.2: Auskunft über Einkommen … den Antragsgegner zu verpflichten,mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Gemeinschaftliches Kind

Rz. 1064 Nach § 1570 Abs. 1 BGB kann Unterhalt wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes verlangt werden. Der Anspruch setzt voraus, dass der bedürftige Ehegatte das oder die betreuungsbedürftigen Kinder pflegt und erzieht und von ihm aus diesem Grunde keine oder keine vollschichtige Erwerbstätigkeit verlangt werden kann. Rz. 1065 Gemeinschaftliche Kinde...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Erforderlichkeit der Ausbildung

Rz. 1322 Die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung muss erforderlich sein, um eine angemessene Erwerbstätigkeit erlangen zu können. Dies ist dann der Fall, wenn der Berechtigte derzeit keine angemessene Tätigkeit ausüben kann und auch nicht in der Lage ist, nach dem gegenwärtigen Ausbildungsstand eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.[1391] Rz. 1323 Daran fehlt es, we...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Billigkeitsunterhalt (§ 1611 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 936 Liegt einer der Tatbestände des § 1611 Abs. 1 Satz 1 vor, dann muss der Unterhaltsschuldner nur einen Beitrag zum Unterhalt (Billigkeitsunterhalt) leisten, der nicht nur der Höhe nach, sondern auch zeitlich begrenzt werden kann.[1291] Insoweit ist eine wertende Gesamtschau aller bedeutsamen Umstände des jeweiligen Einzelfalles veranlasst, insb. einerseits die Schwere...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / E. Feststellungsanträge, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 256 ZPO in Unterhaltssachen

Rz. 382 Die praktische Bedeutung von positiven Feststellungsanträgen ist in Unterhaltssachen sehr gering.[575] Negative Feststellungsanträge werden häufiger relevant, insbesondere gerichtet gegen eine einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 246 FamFG. Der negative Feststellungsantrag ist in solchen Fällen zulässig, wenn sich der Verpflichtete gegen den titulierten Un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einkünfte des Kindes aus Gebrauchsvorteilen

Rz. 252 Auch Gebrauchsvorteile, wobei es sich bei solchen Gebrauchsvorteilen des minderjährigen Kindes in der Praxis regelmäßig um einen Wohnvorteil handelt, reduzieren den Barbedarf des minderjährigen Kindes. Rz. 253 Im Barbedarf eines minderjährigen Kindes nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle sind Wohnkosten enthalten. Lebt das minderjährige Kind bei einem Elter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Anteilige Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Rz. 659 Die elterliche Sorge endet mit Eintritt der Volljährigkeit, das volljährige Kind muss nicht mehr von einem oder beiden Elternteil(en) betreut werden. Die elterliche Verantwortung wird zur Barunterhaltspflicht beider Elternteile. Der sich aus der Lebensstellung der Eltern ableitende Bedarf des volljährigen Kindes ergibt sich daher aus der Summe der Einkünfte beider El...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Grundsatz: Ausgleich der ehebedingten Versorgungsnachteile allein durch den Versorgungsausgleich

Rz. 54 Diese ehebedingten Versorgungsnachteile werden nach der Rspr. des BGH regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen.[103] Damit haben beide Eheleute die Nachteile in der Versorgungsbilanz in gleichem Umfang zu tragen;[104] eine unterhaltsrechtliche Berücksichtigung scheidet damit im Normalfall aus.[105] Rz. 55 Es findet über den Versorgungsausgleich auc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Die Abschaffung des sog. Altersphasenmodells

Rz. 23 Das sog. Altersphasenmodell, auch – ein wenig despektierlich – 0/8/15-Modell des BGH genannt, wurde mit der Änderung von § 1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) abgeschafft. Das Modell drückt aus, dass in der Regel keine Erwerbsobliegenheit eines ein Kind betreuenden Elternteils bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gab, anschließend eine Halbtagstäti...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kindergeld

Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist, beispielsweise ausreichende Vermögenseinkünfte des Kindes vorhanden sind. Rz. 656 Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kindergeld wird durch das Ein...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Streitwert

Rz. 392 Grundsätzlich ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Hauptsachewertes auszugehen, mithin vom sechsfachen Wert des Unterhaltsantrags, vgl. § 41 S. 2 FamGKG.[583] Allerdings kann der Streitwert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Werts angehoben werden, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorw...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Art und Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 105 Nach § 235 Abs. 1 S. 1 FamFG kann das Gericht anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. § 235 Abs. 1 S. 1 FamFG entspricht inhaltlich im Wesentlichen d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch

Rz. 522 Die Eltern haften gegenüber dem Kind als Teilschuldner. Im Gegensatz zur Gesamtschuld kann der (Unterhalts-)Gläubiger vom jeweiligen (Unterhalts-)Schuldner nur die Teilleistung, nicht aber die gesamte Leistung verlangen, ein Gesamtschuldnerausgleich kann zwischen den Eltern also nicht stattfinden. Allerdings besteht aufgrund ihrer Eigenschaft als Eltern und der damit...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Umfang des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Rz. 537 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist kein Unterhalts-, sondern ein Erstattungsanspruch,[710] mit dem rückständige Unterhalts-, also Geldleistungen, von demjenigen, der diese vorab nicht vorgenommen hat, ersetzt verlangt werden können.[711] Daher umfasst der Anspruch auch auf Mehr- und/oder Sonderbedarf geleistete Zahlungen in der konkreten Höhe.[712] Rz. 538...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Zeitschranke

Rz. 361 Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats nach Rechtskraft gestellt, so ist nach § 240 Abs. 2 S. 1 FamFG die Abänderung nur zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Die rückwirkende Abänderung setzt die Erhebung des Abänderungsantrags voraus. Nicht ausreichend ist die Zustellung eines Verfahrenskostenhilfeantrags im Prü...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Die verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter, § 236 FamFG

Rz. 117 Nach § 236 Abs. 1 FamFG kann das Gericht für den Fall, dass ein Beteiligter die nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehende Verpflichtung zur Auskunft und Belegvorlage innerhalb der hierfür gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig erfüllt, bestimmte Auskünfte und Belege bei Dritten anzufordern. Voraussetzung für das Tätigwerden des Gerichts ist nicht nur der Ablauf der ges...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Antragsbeispiele

Rz. 263 Muster 8.6: Abänderungsanträge Muster 8.6: Abänderungsanträge a) Abänderungsantrag auf Erhöhung des Unterhalts (Nachehelichenunterhalt): _________________________ den Antragsgegner in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts-Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, zu verpflichten, an die Antragsteller...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Sonderfall: Trennungsedingter Mehrbedarf

Rz. 1669 Trennungsbedingter Mehrbedarf ist derjenige Bedarf, der neben dem laufenden Bedarf als Folge des getrennten Wohnens und Haushaltens entsteht. Er kann sowohl beim Unterhaltsberechtigten als auch beim Unterhaltsverpflichteten auftreten und war nach früherer Rechtsprechung beim Unterhaltsbedarf zu berücksichtigen. Rz. 1670 Trennungsbedingter Mehrbedarf wird nach der geä...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Der Ausbildungsunterhalt

Rz. 108 Nach § 1610 Abs. 2 umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich auch der Kosten einer angemessenen Vorbildung zum Beruf. "Angemessen" ist die Ausbildung des Berechtigten dann, wenn sie der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des einzelnen Kindes entspricht. Geschuldet wird die...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Die beteiligten Dritten

Rz. 119 Die Aufzählung der zur Auskunft verpflichteten Dritten ist abschließend. Verpflichtet zur Auskunftserteilung und Belegvorlage sind demnach:mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Fristberechnung

Rz. 196 Die 2-Wochen-Frist ist bereits schwierig zu berechnen. Erforderlich ist eine "Rückwärtsrechnung" entsprechend der §§ 187–193 BGB. Der Tag der mündlichen Verhandlung zählt bei der Rückwärtsberechnung nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit; der letzte Tag der Frist endet weiterhin nicht erst um 24:00 Uhr, sondern bereits um 0:00 Uhr. Dies bedeutet beispielsweise, dass im Fall...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1221 Der Berechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit.[1282] Die Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und der nicht Erwerbstätigkeit erfolgt unter strengen Maßstäben.[1283] Der Berechtigte muss im Einzelnen die Krankheiten, an denen er leidet, angeben und vortragen, inwiefern sich diese auf sein...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) (Mit-)Verantwortlichkeit des Kindes

Rz. 789 Verzögerungen/Unterbrechung der Ausbildung sind nach Treu und Glauben (§ 242) auch dann hinzunehmen, wenn die Verlängerung der Ausbildungszeit (alleine oder überwiegend) auf ein vorübergehendes leichteres Versagen des Kindes zurückzuführen ist.[1069] Im Einzelfall muss der Unterhaltsschuldner auch eine nicht unerhebliche Verzögerung in der Ausbildung des Kindes hinne...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 257 Das notwendige Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag liegt vor, wenn der Unterhaltsberechtigte aus einem Titel zwar nicht vollstreckt, jedoch lediglich erklärt, derzeit keinen Unterhalt zu verlangen.[330] Das Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsverpflichteten für einen Abänderungsantrag entfällt erst dann, wenn aus dem Titel, dessen Abänderung begehrt wir...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 1115 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 2104 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch de...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Änderung und Aufhebung nach § 54 FamFG

Rz. 411 Das Familiengericht kann nach § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG die Entscheidungen in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern.[610] Die Änderung einer einstweiligen Unterhaltsanordnung erfolgt nur auf Antrag, § 54 Abs. 1 S. 2 FamFG. Die Befugnis zur Antragstellung haben alle Beteiligten, die durch die einstweilige Anordnung beschwert, d.h. durch den Beschluss in ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Bar- und Betreuungsunterhalt für ein erst- und zweitgeborenes Kind

Rz. 421 Alleine der Umstand, dass die Mutter wieder ein Kind geboren hat und daher nicht berufstätig ist, ermöglicht es ihr nicht, sich im Unterhaltsrechtsverhältnis gegenüber ihrem älteren Kind, das vom Vater betreut wird, auf Leistungsunfähigkeit zu berufen.[565] Sie ist grundsätzlich zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, da der Vater seine Unterhaltspflicht durch Bet...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Entwicklung und Herleitung des Mindestbedarfs

Rz. 44 Ursprünglich, nämlich bis 30.6.1998, musste gemäß § 1615f Abs. 1 a.F. für nichteheliche Kinder der in der Regelunterhalts-VO festgelegte Regelunterhalt gezahlt werden. Nach § 1610 Abs. 3 Satz 1 a.F. war diese Verordnung auch Grundlage für den Mindestunterhalt des ehelichen Kindes. In der Zeit von 1.7.1998 bis 31.12.2007 bestimmte sich der Unterhaltsbedarf des eheliche...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Berechnung des Elternunterhalts

Rz. 202 Die Berechnung des anteiligen Familienunterhalts und damit des für den Elternunterhalt einsetzbaren Betrages erfolgt nach der Rechtsprechung des BGH[204] in der Weise, dass von dem zusammengerechneten Einkommen der Ehegatten (Familieneinkommen) der Familienselbstbehalt von (derzeit) 3.300 EUR abgezogen wird. Zur Ermittlung des Familienbedarfs wird das verbleibende Ei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 809 Der Anspruch auf Unterhalt für die Dauer einer mehrstufigen Ausbildung setzt weiter voraus, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich eng zusammenhängen. Übt es im Anschluss an eine Lehre den erlernten Beruf aus, obwohl es mit dem Studium beginnen könnte, und wird der Entschluss zum Studium auch sonst nicht erkennbar, wird dieser Zusammenhang und damit die Ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 84 Familienunterhalt wird nur geschuldet, wenn zwischen den Ehegatten eine Lebensgemeinschaft besteht. Die – vorübergehende – räumliche Trennung z.B. aufgrund auswärtiger Arbeitstätigkeit eines Ehegatten oder Strafhaft schließt die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aus.[101] Umgekehrt schließt das Zusammenleben der Eheleute eine Trennung nicht aus. Ehegatten können in der...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Bedarfsbemessung bei Fremdbetreuung durch einen Dritten

Rz. 174 Wird das minderjährige Kind mit Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern von einem Dritten betreut, sind beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig.[218] Rz. 175 Eine Auffassung will den Bedarf des von Dritten betreuten minderjährigen Kindes in der Regel nach den konkret für die auswärtige Unterbringung (Heim, Internat) anfallenden Kosten unter Berücksichtigung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Abzug von Verbindlichkeiten

Rz. 1925 Verbindlichkeiten, die unterhaltsrechtlich nicht leichtfertig entstanden und damit berücksichtigungsfähig[2071] sind, werden bei der Bedarfsbemessung durch Vorabzug vom prägenden Einkommen berücksichtigt.[2072] Der geschiedene unterhaltsberechtigte Ehegatte muss aber nicht jede Verbindlichkeit gegen sich gelten lassen. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Krankheit, Gebrechen, körperliche oder geistige Schwäche

Rz. 1199 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht (§ 1247 Abs. 2 RVO bzw. § 42 Abs. 1 S. 1 BBG). Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[1239] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IV. Herbeigeführte Leistungsunfähigkeit

Rz. 1835 Eine – auch vollständige – selbstverschuldete Leistungsunfähigkeit ist grundsätzlich zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn der Verpflichtete sie selbst – auch schuldhaft – herbeigeführt hat, z.B. durch eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird und die deshalb zu mangelnden laufenden Einkünften führt.[1985] Rz. 1836 Anderes gilt für unterhaltsbezogenes [198...mehr