Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 4. Mitbestimmung/Sonderkündigungsschutz

Rz. 27 Auch Auszubildende während ihrer Berufsausbildung sind Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG, weshalb vor dem Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Auszubildenden der Betriebsrat unter Mitteilung der aus Arbeitgebersicht maßgeblichen Kündigungsgründe gem. § 102 BetrVG anzuhören ist. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat derart konkret über die für ihn tragenden Gründe z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 140 Zu nennen ist im Vorfeld einer Kündigung der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Ausgehend davon, dass die Führung der Personalakte allein dem Arbeitgeber obliegt, handelt es sich bei der Zwangsvollstreckung eines solchen Anspruches um eine unvertretbare Handlung, die mithin nach § 888 ZPO durchzusetzen ist.[121] Rz. 141 Praxishinweis Beachte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftige Endurteile in Vor- und Nachverfahren.

Rn 10 Ergeht im Rechtsmittelzug des Urkundenprozesses eine rechtskräftige Endentscheidung, sei es durch Abweisung oder durch vorbehaltslose Stattgabe der Klage, endet das Nachverfahren von selbst. Einer Erledigungserklärung bedarf es nicht (aA Wieczorek/Schütze/Olzen § 600 Rz 47). Die streitige Frage, wie es sich verhält, wenn umgekehrt zuerst ein klagestattgebendes Urt im N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren vor dem Güterichter.

Rn 66 Dagegen hat der Gesetzgeber durch das MediationsG, in Kraft seit 26.7.12, ein neues Güterichterverfahren nach § 278 V eingeführt. Das erkennende Gericht kann den Rechtsstreit für die Güteverhandlung und weitere Termine an den Güterichter verweisen. Der Güterichter kann Vergleichsvorschläge unterbreiten (Funktion des Schlichters, nicht des Mediators), er muss kein Proto...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Das Versäumnisurteil gegen den Kläger.

Rn 14 Beantragt der Bekl das Versäumnisurteil und liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, so muss das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweisen. Ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu. Der Inhalt der Entscheidung ergibt sich aus § 313b. Der Tenor des Urteils nach § 330 lautet auf Abweisung der Klage; nur in Ehesachen ist die Entscheidung (Beschluss gem § 11...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsfälle.

Rn 46 Nach § 768 I 1 BGB kann sich der Bürge darauf berufen, dass die Forderung in dem zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger geführten Prozess rechtskräftig aberkannt worden ist (BGH NJW 70, 279; BGH NJW-RR 05, 338, 339 [BGH 08.11.2004 - II ZR 362/02]). Gleichermaßen verbindlich ist die im Prozess zwischen Gläubiger und Schuldner ergangene Entscheidung auch für den E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausnahmen.

Rn 16 Ausnahmsweise zulässig ist eine erneute Klage auf Feststellung des Inhalts der Entscheidung dann, wenn der Vollstreckungstitel verloren gegangen oder vernichtet worden ist und nicht rekonstruiert werden kann (BGHZ 4, 314, 321). Eingeschränkt wird die materielle Rechtskraft auch für den Spezialfall, dass bei der Verurteilung zu zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verhältnis zur Restitutionsklage.

Rn 51 Die Klage aus § 826 ist ggü der Restitutionsklage nicht subsidiär, sondern steht selbstständig neben den Wiederaufnahmemöglichkeiten (BGHZ 50, 115, 120 = NJW 68, 1275). Sie kann ungeachtet der im Restitutionsrecht bestehenden Einschränkungen erhoben werden, insb ohne Einhaltung der Klagefristen des § 586 und ohne die nach § 581 I ansonsten erforderliche rechtskräftige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahme (Abs 3).

Rn 5 Abs 3 untersagt zwingend das Absehen von Tatbestand und Entscheidungsgründen, wenn die Geltendmachung des Urteils im Ausland zu erwarten ist. Das entspricht § 313a IV und bemisst sich nach den gleichen Grundsätzen (§ 313a Rn 7). Ggf hat das Gericht von seinem Fragerecht Gebrauch zu machen, um einen Auslandsbezug zu ermitteln (§ 139). Ist das Urt zunächst abgekürzt ergan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 S 1 regelt den sachlichen Umfang der Verhandlung und Entscheidung 2. Instanz. Trotz der auf eine Fehlerkontrolle und -berichtigung gerichteten Funktion der Berufung muss deren Streitgegenstand nicht notwendig identisch mit dem 1. Instanz und damit auf eine Abänderung des angefochtenen Urteils beschränkt sein. Vielmehr unterliegt er der Disposition der Parteien, kann der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 49 Über die gesetzlich geregelten Fälle der Rechtskraftdurchbrechung hinaus kann nach gefestigter Rspr der Grundsatz von Treu und Glauben der Berufung auf eine rechtskräftige, aber materiell unrichtige Entscheidung entgegenstehen. Die Rechtskraft muss nach der bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom BGH fortgeführten Formel dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckungsfähigkeit; Vollstreckungsreife.

Rn 5 Der Titel, für den eine vollstreckbare Ausfertigung nach § 724 I verlangt werden kann, muss vollstreckungsreif und vollstreckungsfähig sein. Vollstreckungsfähig sind grds nur Leistungsurteile. Für ein Urt, das in der Rechtsmittelinstanz ergeht, wird nur dann eine Vollstreckungsklausel erteilt, wenn es selbst einen vollstreckbaren Inhalt hat. Das gilt auch, wenn das ange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 2 Gebunden ist das Gericht, dh der Spruchkörper, der das End- oder Zwischenurteil erlässt. Das schließt die Bindung des Kollegiums an Entscheidungen des Einzelrichters nach Rückübertragung ein (KG JW 25, 1799 Nr 3; Zö/Feskorn Rz 13; St/J/Althammer Rz 5). Ein Wechsel in der Besetzung des Kollegiums hebt die Bindung nicht auf. § 318 gilt für die Gerichte jeder Instanz. Von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Regelung des § 323a ersetzt die bisherige Verweisung in § 323 IV aF auf die Absätze I–III. Das ist grds zu begrüßen, da die Verweisung als überholt anzusehen war. Bei Schaffung des § 323 IV aF im Jahre 1919 war das materiell-rechtliche Institut des Fortfalls der Geschäftsgrundlage noch nicht entwickelt, so dass die einzige Abänderungsmöglichkeit, die das Gesetz für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Abs 1 S 2 erfasst nur nicht rechtsmittelfähige Urteile iSd Abs 1 S 1 (›In diesem Fall‹). Wie bei Abs 1 S 1 bedeutet Entbehrlichkeit (›bedarf es nicht‹) keine generelle Pflicht des Gerichts zum Absehen von Entscheidungsgründen, wenn das Gericht zB mit Blick auf Parallelverfahren eine Abfassung für sinnvoll hält (vgl auch Zweibr NJW-RR 97, 1087 betr § 313b). Die Parteiher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 7 Der Tenor des stattgebenden Urteils kann wie folgt formuliert werden: ›Zur Vollstreckung ist dem Kl die Vollstreckungsklausel zu dem Urt des … (Gericht, Az) vom … (Datum) zu erteilen.‹ Unter Umständen sind aufgrund begründeter materieller Einwendungen des Beklagten (s Rn 6) Beschränkungen in die Entscheidungsformel aufzunehmen, etwa in Bezug auf die Höhe des zu vollstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung bei Aufhebung.

Rn 5 Wird der Arrestbefehl aufgehoben, so entfällt seine Wirkung bereits mit Verkündung des Urteils, nicht erst mit dessen Rechtskraft (BFH NJW 04, 2183; Hambg MDR 97, 394, 395; Frankf MDR 97, 1060, 1061 [OLG Frankfurt am Main 26.05.1997 - 5 U 93/97]; Köln MDR 03, 352; München FGPrax 13, 110 [OLG München 12.02.2013 - 34 Wx 54/13]; aA Celle NJW-RR 87, 64 [OLG Celle 24.07.1986...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 318 dient der Rechtssicherheit. Das vom Gericht erlassene Urt wird mit der Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) nach außen wirksam und verbindlich. Mit dem Geltungsanspruch des Urteils als einer staatlichen Entscheidung, auf deren Verbindlichkeit sich die Parteien einrichten und einrichten können müssen, wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht seinen Ausspruch jed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Norm bezweckt, dass Verfahren, die schwerste prozessuale Mängel aufweisen, trotz rechtskräftigem Abschluss neu verhandelt und entschieden werden können. Dadurch kann die bisher unterbliebene Prüfung eines solchen Verfahrensmangels nachgeholt werden (Leipold ZZP 81, 71). Die enumerativen Nichtigkeitsgründe des § 579 beziehen sich zum einen auf die Verletzung des Grun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt und Inhalt (Abs 2).

Rn 5 Ausfertigungen werden nach Abs 2 S 1 nur auf Antrag an das jeweilige Gericht und nur in Papierform erteilt. Gemäß Abs 2 S 2 dürfen Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften vor Verkündung und Unterschrift sämtlicher (§ 309) Richter nicht erfolgen, da das Urt zu diesem Zeitpunkt das Entwurfsstadium noch nicht verlassen hat. Gleiches gilt für eine gem § 310 III erforderlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktenausdruck (Abs 1).

Rn 5 Auch wenn die elektronische Kommunikation eröffnet ist, ist daneben (noch) die in Papierform zulässig. Auch kann weiterhin die Akte nicht elektronisch geführt werden (vgl § 298a I 1: ›können‹). Dann verlangt Abs 1, ein in elektronischer Form bei Gericht eingegangenes (vgl § 130a Rn 2) oder im Gericht erstelltes (§ 130b) Dokument (zB Text-, Grafik-, Videodatei) für die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 8 Entschieden werden muss über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils (zur Berufungsentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils § 537, zur Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils § 718). Diese richtet sich nach §§ 708–714. Berufungsurteile (seit dem JuMoG, BGBl 04 I 2198, auch solche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 310 regelt im Zusammenspiel mit § 311 und § 312 sowie §§ 136 IV, 160 III Nr 7 die Modalitäten der Urteilsverkündung. Erst die Urteilsverkündung, nicht schon oder erst die Unterschrift der Richter, macht aus einem Urteilsentwurf (BGHZ 14, 39, 44; NJW 04, 2019, 2020; Frankf 12.9.12 – 1 U 32/09, BeckRS 13, 02866; § 309 Rn 2) den rechtlich existenten, endgültigen und dami...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ratio und Konkurrenzen.

Rn 2 Die sog Vollstreckungsklage nach § 722 II ist das einschlägige Mittel, um die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils durch ein Vollstreckungsurteil nach § 722 I zu erreichen. Die prozessuale Gestaltungsklage stellt dabei nicht etwa eine bereits vorhandene Vollstreckbarkeit des Titels fest, denn diese fehlt auf deutschem Hoheitsgebiet für den jeweiligen ja gerade....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Bei der Entscheidung, ob eine Wiederaufnahmeklage eingelegt werden soll, sind weitere Möglichkeiten des Vorgehens bei rechtskräftigem Verfahrensabschluss zu erwägen und abzugrenzen. Allein das Wiederaufnahmeverfahren beruft sich auf Verfahrensfehler oder auf eine erschütterte Urteilsgrundlage im geschlossenen Verfahren und zielt damit auf die Aufhebung eines rechtskräft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1105 ZPO – Zwangsvollstreckung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) 1Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. 2Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 15 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Die Entscheid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässige Berufung.

Rn 2 Die Regelung bezieht sich auf die vorläufige Vollstreckbarkeitsentscheidung eines erstinstanzlichen Urteils, gegen das zulässigerweise Berufung eingelegt worden ist. In der Revisionsinstanz gibt es keine vergleichbare Möglichkeit, über die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils vorab zu befinden; ein Antrag nach § 718 I ist hier nicht statthaft (BGH NJW-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkündung ohne schriftliche Abfassung der Urteilsformel (Abs 2 S 3).

Rn 5 Die Verkündung kann ohne vorherige schriftliche Fixierung der Urteilsformel und dessen Vorlesen durch schlichtes Aussprechen der Urteilsformel erfolgen bei Anerkenntnisurteilen iSd § 307, beim Verzichtsurteil iSd § 306 und bei Urteilen, welche die Folge der Zurücknahme der Klage aussprechen. Der letztgenannte Fall geht idR ins Leere, da nach vollständiger Klagerücknahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Tatbestand des Urteils liefert Beweis für das mündliche Parteivorbringen. 2Der Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Tragweite.

Rn 1 Da bei Beginn des Rechtsstreits die Auswirkungen des angestrebten Urteils auf die Belange der Parteien nicht immer absehbar sind, wird der Streitwert nicht nach dem Angreiferinteresse (§ 3 Rn 4), sondern unabhängig von der Frage, wer von den Grundstückseigentümern als Kl auftritt, normativ bestimmt (BGHZ 23, 205; § 3 Rn 4). Es entscheidet der höhere Wert. Die Belange de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 529 ist keine Präklusionsvorschrift (BGH WM 05, 99), sondern bestimmt den zur Erfüllung der Funktion der Berufung (§ 513 I) erforderlichen Prüfungsumfang. Eine Kontrolle des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler setzt grds einen der ersten Instanz ggü unverändert bleibenden Sachverhalt voraus. Soweit der Fehler des Erstgerichts jedoch in der Feststellung des Sachverh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 4 Allein Urteile, die die Entscheidung in der Hauptsache bzw die Vollstreckbarkeitserklärung aufheben oder abändern und auf einen Einspruch oder ein Rechtsmittel ergehen, entfalten die Wirkung des Abs 1. Das Zwischenurteil eines Berufungsgerichts nach §§ 280, 304 ist daher noch kein aufhebendes Urt (so schon RGZ 78, 238), ebenso wenig ein Vorbehaltsurteil. Deshalb bleibt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Restitutionsklage bezweckt die Wiederaufnahme und Neuverhandlung eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses, dessen Urteilsgrundlagen in besonders schwerwiegender Weise bzw evident verfälscht sind. Weil die ansonsten auch unrichtigen Urteilen zukommende Rechtskraft in solchen Fällen hinter die materielle Gerechtigkeit zurücktreten muss (s vor §§ 578 ff Rn 1), kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Beendigung.

Rn 9 Das Beitreibungsrecht des Anwalts entsteht mit der Verkündung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils als auflösend bedingtes Recht (Frankf RPfleger 90, 468). Unbedingt ist das Recht erst dann, wenn der Rechtsstreit durch die Rechtskraft des Urteils oder einen Prozessvergleich beendet ist (Zö/Schultzky Rz 2). Das führt dazu, dass Vereinbarungen der Parteien über den Kos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Präklusion.

Rn 12 Wie jedes Tatsachenvorbringen unterliegt der Aufrechnungseinwand den Präklusionsvorschriften der §§ 282, 296. Umstritten ist, ob der Beklagte eine präkludierte außerprozessuale Aufrechnung in einem Folgeprozess geltend machen kann (so MüKoZPO/Fritsche § 145 Rz 27 f; Häsemeyer ZZP 118 [05], 280 ff, der die Auffassung vertritt, die Rechtskraft des der Klage stattgebenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form (Abs 2).

Rn 6 Bei der Anberaumung eines Verkündungstermins muss das Urt bei der Verkündung in der nach §§ 313–313b erforderlichen Form abgefasst sein. Ein Diktat auf Tonband oder ein Stenogramm reichen insoweit nicht (München OLGZ 85, 491, 492). Wird die mündliche Verhandlung unterbrochen und soll sie am übernächsten Tag fortgesetzt werden, so soll dies uU der versteckten Anberaumung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Zweck.

Rn 1 Die in der Vorschrift abschließend genannten Urteile müssen für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, damit die Vollstreckung aus ihnen stattfinden kann (§ 704). Denn sie werden mit ihrer Verkündung nicht formell rechtskräftig. Im Gegensatz zu den Urteilen des § 709 erfolgt die Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit in den Fallgestaltungen des § 708 ohne Sicherhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ist ein Rechtsbehelf, dessen Rechtsschutzbereich für den Fall eröffnet ist, dass der in den Fällen der §§ 726 I, 727 bis 729 (und analog auch der §§ 738, 742, 744, 745 II, 749; ThoPu/Seiler § 731 Rz 1) erforderliche urkundliche Nachweis nicht oder nicht in der notwendigen Form geführt werden kann und der einfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Unterschrift der Richter, die an der Entscheidung (nicht bloß an deren Verkündung) mitgewirkt haben, soll bestätigen, dass der Spruchkörper (nicht notwendigerweise jeder einzelne beteiligte Richter) das Urt, so wie es unterschrieben wird, für verbindlich erachtet und das abgefasste Urt dem Beratungsergebnis entspricht; Änderungen nach Unterschrift sind unzulässig (S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anerkennung von Sachentscheidungen eines ausl Gerichts in Zivilsachen. Sie bestimmt dem Wortlaut nach nur Anerkennungshindernisse; die Nr 1 und 5 werden jedoch als Anerkennungsvoraussetzungen verstanden, dh dass derjenige sie beweisen muss, der die Anerkennung begehrt (für Nr 1: Kobl RIW 04, 302, 303; für Nr 5: BGHZ 141, 286, 302 = NJW 99, 3198...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Das Ergänzungsverfahren richtet sich nach § 321. Erforderlich ist dazu ein Antrag, der binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils gestellt werden muss (zum Fristbeginn mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses nach Tatbestandsberichtigung BGH NJW 84, 1240; NJW 82, 1821 [BGH 18.02.1982 - VIII ZR 39/82]). Er ist nach mündlicher Verhandlung vom Gericht,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. 2Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig. 3Die Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen, die für Presse, Hörfunk, Fernsehen oder fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Teilverzicht.

Rn 21 Der tw Verzicht auf die Berufung (Beispiele in Rn 4) ist insoweit zulässig, wie die Berufung auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte; das ist der Fall, wenn über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands oder über einen selbstständigen Streitgegenstand durch Teilurteil (§ 301) oder Grundurteil (§ 304) entschieden werden kann (BGH NJW 90, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 709.

Rn 1 Nach § 709 richtet sich die vorläufige Vollstreckbarkeit für alle Urteile in vermögens- (Rn 4) und nichtvermögensrechtlichen (Rn 3) Streitigkeiten (Giers DGVZ 08, 8), soweit nicht § 708 einschlägig, eine Vollstreckbarkeitserklärung überhaupt unmöglich oder entbehrlich ist. Die Norm bildet daher einen ›Auffangtatbestand‹ (Zö/Herget § 709 Rz 1). Die vorläufige Vollstreckb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gegen alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gegen alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine For...mehr