Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.2 Rechtsfolgen

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 begründet ein absolutes Kündigungsverbot, das in Abs. 2 mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen ist.[1] Nach § 17 Abs. 2 ist eine Kündigung ausnahmsweise möglich, wenn der Arbeitgeber die vorherige behördliche Zustimmung einholt. Dagegen ist eine nachträgliche Zustimmung oder Genehmigung der Kündigung durch die zuständige Behörde nicht mög...mehr

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Stellenausschreibung / 4 Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung

Wichtig Detaillierte Stellenausschreibung formulieren Grundsätzlich gilt: Zu beschreiben ist die Stelle, nicht der Bewerber. Die Stellenanzeige soll die Tätigkeit beschreiben, die der Bewerber objektiv zu verrichten hat (körperlich schwere Arbeit, Reisetätigkeit, unregelmäßige Arbeitszeit, Korrespondenz in verhandlungssicherem Englisch, etc.), nicht aber, wie sich der Arbeitg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 3.3.2 Pauschalrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten

Sind keine konkretisierten Garantie- oder Gewährleistungsfälle bekannt, für die eine Einzelrückstellung zu bilden ist, können alternativ auch – insbesondere bei Massengeschäften – Pauschalrückstellungen gebildet werden.[1] Insbesondere in der Automobil- und Baubranche sind diese Pauschalrückstellungen von großer Bedeutung, da dort erhebliche Gewährleistungsrisiken entstehen ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 22 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.1 Probezeit (Abs. 3)

Rz. 29 Im Arbeitsvertrag kann nach Abs. 3 eine Probezeit von max. 6 Monaten vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit stimmt damit mit der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG überein. Während die Probezeit nach Abs. 3 ausdrücklich vereinbart werden muss, greift der besondere Kündigungsschutz bereits von Gesetzes wegen erst nach 6 Monaten. Für Berufsausbildungsverhältnisse entha...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 622 BGB gilt grds. für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, auch für Teilzeit-, befristet[1] und geringfügig Beschäftigte. Auf Angestellte im Haushalt finden die nach Abs. 2 verlängerten Kündigungsfristen keine Anwendung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[2] ist ein Privathaushalt weder ein Unternehmen, noch ein Betrieb, da sein Zweck allein in d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.6 Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG

Rz. 62 Ein Arbeitsverhältnis kann nach § 9 KSchG auf Antrag von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Sozialabfindung aufgelöst werden. Es ist zwischen Auflösungsanträgen des Arbeitgebers und der schwangeren Arbeitnehmerin zu differenzieren. Rz. 63 Da eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitgeberantrag voraussetzt, dass die Kündigung ausschließlich wegen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Kündigungsschutz nach der Entbindung

Rz. 17 Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 besteht der besondere Kündigungsschutz über den Zeitpunkt der Schwangerschaft hinaus. Unter Entbindung ist grundsätzlich die Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib zu verstehen, was bei einer Lebendgeburt vollkommen unproblematisch anzunehmen ist.[1] Unter den Begriff der Entbindung fallen auch Frühgeburten [2], da es sich hierbei um eine...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss bei Ausspruch der Kündigung positive Kenntnis von der Schwangerschaft oder Entbindung besitzen. Dagegen genügt die fahrlässige Unkenntnis des Arbeitgebers nicht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit greift der Kündigungsschutz nicht ein. Daher ist es nicht ausreichend, dass der Arbeitgeber eine Schwangerschaft vermutet oder für möglich hält. Konsequen...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 2.1 Handelsrecht: Wenn ernsthaft mit der Inanspruchnahme zu rechnen ist

Rückstellungensind für ungewisse vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu passivieren,[1] deren Verursachung durch Lieferung(en) im laufenden Geschäftsjahr liegt. Für Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen gelten die allgemeinen Grundsätze für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Nach den handelsrechtlichen Grundsätzen dürfen solche Rückstell...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Kündigungen des Arbeitgebers

Rz. 41 Von dem absoluten Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 werden alle Arten von Kündigungen des Arbeitgebers erfasst. Hierzu zählen ordentliche, außerordentliche, fristlose sowie mit einer Auslauffrist versehene außerordentliche Beendigungskündigungen. Auch Änderungskündigungen unterfallen dem Anwendungsbereich des § 17 und sind daher untersagt.[1] Zwar strebt der Arbeitgebe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.4 Wirkung der Zulässigkeitserklärung

Rz. 85 Bei Abweisung des Antrags des Arbeitgebers bleibt das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 bestehen. Gibt die Behörde dem Antrag des Arbeitgebers statt, so wird die Kündigungssperre aufgehoben und der Arbeitgeber kann die Kündigung aussprechen. Dabei muss er nicht bis zur Bestandskraft der Zulässigkeitserklärung warten, auch wenn die Erlaubnis der Behörde von der A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Strafversprechen zur Sicherung der Kündigungsfristen

Rz. 39 Die Einhaltung der Kündigungsfrist kann durch ein Strafversprechen gesichert werden.[1] Die Grenzen, die § 307 BGB [2] steckt, sind hier allerdings deutlich enger als bei der Verlängerung von Kündigungsfristen. Insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe ist dabei einer Angemessenheitskontrolle zu unterziehen. Sie darf jedenfalls die Höhe der Bruttovergütung nicht überstei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts v. 23.5.2017[1] wurde im Vorgriff auf die Neufassung des Mutterschaftsgesetzes, die weitgehend erst zum 1.1.2018 in Kraft trat, bereits mit der Verkündung des Gesetzes der Kündigungsschutz auf eine nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte Fehlgeburt erweitert. Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 übernahm die Vorschrift...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Nachträgliche Mitteilung innerhalb der 2-Wochen-Frist (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 29 Auch wenn der Arbeitgeber bei Zugang der Kündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft oder Entbindung hatte, so wird die Kündigung gleichwohl unzulässig, wenn die Arbeitnehmerin ihn davon noch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung informiert. Dabei muss sich aus der Mitteilung selbst entnehmen lassen, dass die Schwangerschaft schon bei Zugang der Kündigu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Verlängerung der Kündigungsfristen

Rz. 34 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, sind die Arbeitsvertragsparteien an die Beendigungstermin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.3 Ermessen, Nebenbestimmungen

Rz. 83 Auch bei Vorliegen beider Voraussetzungen ist die Behörde nicht verpflichtet, die Kündigung für zulässig zu erklären. Die Zulässigkeitserklärung steht vielmehr in ihrem pflichtgemäßen Ermessen nach § 40 VwVfG . Allerdings ist das Ermessen durch das Wort "ausnahmsweise" in Abs. 2 Satz 1 eingeschränkt. Hierin wird die Anweisung des Gesetzgebers gesehen, grds. zugunsten d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.2 Klagefrist (§ 4 KSchG)

Rz. 94 Will sich die Arbeitnehmerin gegen eine Kündigung wehren, so muss sie auch bei Bestehen des Sonderkündigungsschutzes nach § 17 innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist des § 4 KSchG Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erheben. Ein Verstoß gegen das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 ist ein sonstiger Unwirksamkeitsgrund i. S. d. § 4 Satz 1 KSchG. Dies gilt auch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.3 Befristung/auflösende Bedingung

Rz. 55 Ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Daher findet § 17 Abs. 1 auf die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse keine Anwendung, sodass sich eine schwangere Arbeitnehmerin nicht auf das Kündigungsverbot des Abs. 1 berufen und die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses verlangen kann....mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche

Rz. 22 § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verbietet auch die Kündigung gegenüber einer Frau bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche. Nach der überwiegenden Auffassung zur Vorgängerregelung des § 9 MuSchG a. F.[1] stellte eine Fehlgeburt keine Entbindung dar. Das BAG[2] wendete zur Abgrenzung der Tot- von der Fehlgeburt § 31 der Verordnung ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.1 Allgemeines

Rz. 66 Die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 entspricht dem früheren § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG und wurde redaktionell überarbeitet. Nach Satz 1 kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle abweichend von Abs. 1 in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft nach der Entbindung oder nach einer ...mehr

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Betriebssport / 1 Steuerfreie Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Leistungen des Arbeitgebers können schon von vornherein kein Arbeitslohn sein, wenn es sich um Vorteile handelt, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Aus den Begleitumständen wie z. B. Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, frei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Form und Begründung der Kündigung (§ 17 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 90 § 17 Abs. 2 Satz 2 schafft wie bereits die Vorgängerregelung des § 9 Abs. 3 Satz 2 MuSchG a. F. ein gesetzliches Schriftformerfordernis. Die Kündigung bedarf der Schriftform, sodass die Kündigungserklärung selbst schriftlich abzufassen und vom Arbeitgeber oder einer vertretungsberechtigten Person eigenhändig mit Namen zu unterzeichnen ist. Daher kann die Kündigung nic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.1 Kündigungsschutz aus anderen Gründen (§ 17)

Rz. 92 Der Arbeitnehmerin wird durch § 17 ein zusätzlicher besonderer Kündigungsschutz gewährt. Natürlich muss die Kündigung auch den allgemeinen Wirksamkeitsanforderungen entsprechen. Daher muss sie der Arbeitnehmerin zugehen, wofür der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt. Die Kündigung muss formgerecht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 623 BGB erfolgen. Grds. muss ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.4 Aufhebungsvertrag

Rz. 58 Arbeitgeber und Arbeitnehmerin können aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit jederzeit einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB) schließen, auch § 17 steht dem nicht entgegen.[1] Die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin gewährt ihr kein Widerrufsrecht. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags kommt nach den allgemeinen Regeln in Betracht. Allerdings stellt die ...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 3.4.3 Verpflichtung zur mangelfreien Nachlieferung: Kosten der Ersatzlieferung ermitteln

Besteht eine Verpflichtung zur mangelfreien Nachlieferung, sind die Kosten zu ermitteln, die durch eine Ersatzlieferung entstehen. Dies sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des nachzuliefernden Gegenstands zuzüglich Nebenkosten, jedoch ohne Gewinnzuschläge.[1] Hinweis Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten Bestehen gesetzliche oder vertragliche Rückgriffsmöglic...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 3.3.3 Gemischte Methode: Sowohl Einzelrückstellungen als auch eine pauschale Rückstellung werden gebildet

In der Praxis wird häufig die sogenannte gemischte Methode angewendet, d. h. es werden sowohl Einzelrückstellungen für alle bereits konkret bekannt gewordenen Garantie- und Gewährleistungsfälle gebildet als auch noch nicht gerügte Mängel mittels pauschaler Rückstellungen für (allgemeine) Gewährleistungsrisiken berücksichtigt.[1]mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Unwirksamkeit von Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 wurde in § 17 Abs. 1 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 auf Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft, angeordnet. Eine auf noch während des Sonderkündigungsschutzes durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen gestützte Kündigun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.5 Eigenkündigung der Arbeitnehmerin

Rz. 60 Vereinzelt wird vertreten, dass die Eigenkündigung der Frau unzulässig sein müsse, um zu vermeiden, dass der Arbeitgeber den absoluten Schutz umgeht und die Frau zu einer (zulässigen) Eigenkündigung bewegt.[1] Nach der überwiegenden Meinung[2] steht das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 dagegen einer Eigenkündigung der schwangeren Arbeitnehmerin nicht entgegen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.7 Arbeitskampfmaßnahmen

Rz. 65 In einem Arbeitskampf kann der Arbeitgeber das mit einer unter den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 fallenden Arbeitnehmerin bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch eine lösende Aussperrung beenden, da insoweit das absolute Kündigungsverbot Vorrang vor Arbeitskampfmaßnahmen hat.[1] Eine suspendierende Aussperrung kann dagegen zulässig sein. Als Folge der Aussperrung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.5 Rechtsmittel

Rz. 88 Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Wurde der Bescheid nicht von der obersten Landesbehörde, sondern durch eine von dieser hierfür bestimmten Stelle (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) erlassen, so muss zunächst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ein Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO durchgeführt werden...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 2.2 Steuerrecht: Bei handelsrechtlicher Verpflichtung auch steuerrechtliche Rückstellung bilden

Durch den grundsätzlich geltenden Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind auch steuerrechtlich Garantierückstellungen zu bilden, wenn sie handelsrechtlich geboten sind.[1] Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur gewinnmindernden Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz hingegen nicht aus.[2] Ob eine Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 2 Steuerpflichtige Leistungen mit Entlohnungscharakter

Ist die Nutzung allerdings einzelnen Mitarbeitern vorbehalten, steht die Entlohnung dieser Mitarbeiter im Vordergrund. Die Nutzung führt bei diesen Arbeitnehmern daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Auch die Nutzung durch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ist regelmäßig ein geldwerter Vorteil.[1] Bei der Überlassung angemieteter Tennis- und Squashplätze an Arbeitnehmer ka...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.4 Verkürzung der Kündigungsfristen

Rz. 36 Verkürzt werden können die Kündigungsfristen der Abs. 1 und 2 einzelvertraglich grds. nicht. Eine Ausnahme gilt allerdings nach Abs. 5 Satz 1 Ziff. 1 für Arbeitsverhältnisse mit Aushilfskräften, die i. d. R. befristet eingestellt werden (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG), sofern das Arbeitsverhältnis nicht über eine Zeit von 3 Monaten hinaus fortgesetzt wird. Aushi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.7 Benachteiligungsverbot (Abs. 6)

Rz. 40 Abs. 6 verbietet zunächst, für den Arbeitnehmer längere Kündigungsfristen zu vereinbaren als für den Arbeitgeber. Analog gilt dies auch für den Kündigungstermin und alle anderen Abmachungen "irgendwelcher Art", die den Arbeitnehmer in dem Gestaltungsrecht der Kündigung stärker einschränken als den Arbeitgeber.[1]mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 96 Jede Partei trifft die Darlegungs- und Beweislast für die ihr günstigen Normen. Daher muss die Arbeitnehmerin darlegen und beweisen, dass sie zu den nach § 17 Abs. 1 geschützten Personen zählt. Sie hat auch das Vorliegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung nachzuweisen. Dabei genügt die Schwangere ihrer Darlegungslast für das Bestehen einer Schwangerschaft im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Das KündFG hat 1993 die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht. Die Grundkündigungsfrist beträgt nach Abs. 1 für alle Arbeitnehmer nunmehr 4 Wochen. Die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber steigt nach Abs. 2 in insgesamt 7 Schritten auf bis zu 7 Monate. Für Angestellte im Haushalt findet Abs. 2 keine Anwendung. Insofern bleibt es auch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 4 Unfallversicherungsschutz

Bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz eine Möglichkeit zum Betriebssport an, so sind die Mitarbeiter währenddessen grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass der Betriebssport regelmäßig stattfindet und er einen klaren organisatorischen Bezug zum Arbeitgeber hat. Dies i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Änderung der Kündigungstermine in Kleinunternehmen (Abs. 5 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 38 In Kleinunternehmen können nach Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 die Kündigungstermine nach Abs. 1 einzelvertraglich modifiziert werden. Der Wortlaut der Norm ist insofern missverständlich, als er von der Kündigungsfrist spricht. Da diese aber auch einzelvertraglich 4 Wochen nicht unterschreiten darf, hat Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 nur dann einen eigenständigen Regelungsgehalt, wenn er s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beiladung wegen Einsicht in Steuerakten

Leitsatz Dritte sind in einem Verfahren wegen der Einsicht in Steuerakten nicht beizuladen. Sachverhalt Strittig war, ob in einem Verfahren wegen der Einsicht in die Steuerakten ein Dritter beizuladen ist. Genauer handelte es sich um eine mögliche Gesamtrechtsnachfolgerin des verstorbenen Ehemanns der Klägerin. Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt wurden nicht veröffentlicht....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / Zusammenfassung

Begriff Betriebssport gewinnt in Betrieben als Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsförderung immer mehr an Bedeutung. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber selbst Sportanlagen überlässt. Größere Firmen bieten Sportmöglichkeiten auf arbeitgebereigenen Anlagen an, andere übernehmen die Gebühren für die Anmietung von Tennis- und Golfplätzen oder Fitnessstudios. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung: Ein P... / 1.3 Pflichten aus Garantievereinbarungen

Im Rahmen einer vertraglichen Garantievereinbarung übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter durch eine Garantieerklärung die Gewähr, dass der veräußerte Gegenstand bei Gefahrenübergang eine vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder für eine bestimmte Dauer – in der Praxis oftmals länger als die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche – behält (Beschaffenheits- oder Haltbarkeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Bezugnahmeklausel (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 33 Die Arbeitsvertragsparteien können nach Abs. 4 Satz 2 im Arbeitsvertrag auf die Regelungen der Kündigungsfristen und -termine eines Tarifvertrags Bezug nehmen. Dadurch können insbesondere kürzere Fristen vereinbart werden, als es nach Abs. 5 einzelvertraglich möglich ist.[1] Der Tarifvertrag, auf den verwiesen wird, muss allerdings hinsichtlich seines persönlichen, fac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung: Ein P... / 3.3.1 Einzelrückstellung für jede Reklamation

Für die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Gewährleistungs- und Garantiefälle ist jeweils eine entsprechende Einzelrückstellung zu bilden.[1] In der Regel kann die Notwendigkeit einer Einzelrückstellung anhand bereits vorliegenden Kundenreklamationen oder bereits geltend gemachten Ansprüchen belegt werden. Bei der Berechnung der Rückstellung sind alle Aufwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.2 Kein Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung oder Fehlgeburt

Rz. 82 Liegt ein "besonderer Fall" vor, so ist weitere Voraussetzung für eine Zulässigkeitserklärung, dass die Kündigung nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung oder eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche in Zusammenhang steht. Liegt etwa ein Verhalten der Arbeitnehmerin vor, das a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.2 Anfechtung

Rz. 52 Wird ein Arbeitsverhältnis von einer Vertragspartei rechtswirksam angefochten, so ist § 17 Abs. 1 nicht anwendbar. Dies ist vorstellbar, wenn eine Arbeitnehmerin in den Einstellungsgesprächen eine für die Tätigkeit vom Arbeitgeber verlangte Qualifikation behauptet, diese aber tatsächlich nicht vorliegt. In diesem Fall ist eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses mit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abfallbeauftragter / 2 Aufgaben

Der Abfallbeauftragte berät und unterstützt den Betreiber und schult die Beschäftigten. Seine Aufgaben sind nach § 60 KrWG: Weg der Abfälle von der Entstehung oder Anlieferung bis zur Verwertung oder Beseitigung überwachen, u. a. Abfallregister erstellen und pflegen. Einhalten der geltenden abfallrechtlichen Vorschriften und Erfüllen von Bedingungen und Auflagen überwachen. Di...mehr