Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen.[1] Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[2] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3 Das Modell des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

Infographic Nach nunmehr einhelliger höchstrichterlicher Auffassung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Auf eine besondere Gefahrgeneigtheit der jeweiligen Tätigkeit[1] kommt es (insoweit) nicht mehr an. Die Haftungserleichterung gilt auch für Auszubildende.[2] Inhaltlich differenziert das Haftungsmodell des inn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.6 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.13 Wissenschaftliche Hochschulbildung

Sämtliche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Neben dem Vorliegen einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung ist des Weiteren erforderlich, dass die konkret auszuübende Tätigkeit diese wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert, dass also die durch die Hochs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Anerkenntnis der Eintrittspflicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Rz. 35 Erkennt der Versicherer seine Eintrittspflicht an, so kann dies ein deklaratorisches Anerkenntnis darstellen. Allein der Umstand, dass der Versicherer die Regulierungsvollmacht nutzt, stellt keine Zusage der Eintrittspflicht dar. Sie ist aber ein Indiz, dass der Versicherer seine Eintrittspflicht anerkennt. Ein deklaratorisches Anerkenntnis bindet den Versicherer, wen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.9 Arbeitgeberrichtlinien

Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.8.1984[1] sind für die Eingruppierung von Beschäftigten Eingruppierungsrichtlinien einer Tarifvertragspartei unerheblich, da es sich um einseitige, also nicht zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte, Hinweise oder Empfehlungen handelt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 9 Die Insolvenzordnung legt in §§ 15a, 17 InsO fest, dass bei Zahlungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen ist. Der Schuldner ist nach § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Fallgruppen

Rz. 45 Eine Fallgruppe, die eine Haftung des Geschäftsleiters aus § 826 BGB begründet, ist die Bestellung von Ware bzw. die Inanspruchnahme von Leistungen für die Gesellschaft mit dem Bewusstsein, dass diese nicht mehr bezahlt werden können. Hierbei wird diskutiert, ob und wann eine Offenbarungspflicht hinsichtlich einer drohenden oder ggf. schon eingetretenen Insolvenzreife...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.10 Bewertung von Beamtenstellen

Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) von 1982 dar.[1] Der Beamte hat weder einen Anspruch auf Ausweisung einer Planstelle entsprechend der Bewertung seines Dienstpostens noch einen Anspr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.2 Rechtsfolgen

Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer vertraglich vereinbarten sog. Mankoabrede ist zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3 Weitere Aspekte der Schadensaufteilung

Obgleich im Hinblick auf die Vielfalt möglicher Schadensursachen kein abschließender Katalog existieren kann, zählen zu den über den Grad des Verschuldens hinaus noch zu berücksichtigenden Umständen regelmäßig folgende Aspekte: Gefahrgeneigtheit der Arbeit Betriebsrisiko des Arbeitgebers, Organisationsverantwortung des Arbeitgebers hinsichtlich der Betriebsabläufe, ein vom Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6.1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Davon abweichend ist auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt.[1] Hinweis Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende der Arbeitssc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 2.2 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers z. B. dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt. Ein Gesetz i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG. Da die Vorschrift auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Bel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.1 Wissenschaftliche Hochschulbildung (§ 7 TV EntgO Bund)

Verschiedene Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (z. B. in Teil I [Beschäftigte im Verwaltungsdienst] oder in Teil III Abschn. 12 [Beschäftigte in der Forschung]). Fehlt diese persönliche Voraussetzung, können Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13–15 nur eingruppiert werden,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgt nur auf Antrag. Das Antragserfordernis dient zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen muss, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten ist. Nachteilige Auswirkungen k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.1 Entgeltgruppen 13 bis 15

In den Entgeltgruppen 13 bis 15 knüpfen die Tätigkeitsmerkmale (wie bisher auch ab Vergütungsgruppe IIa BAT/BAT-O) nicht nur an die auszuübende Tätigkeit an. Sie erfordern grundsätzlich zusätzlich auch als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Hinsichtlich dieses subjektiven Erfordernisses einer abgeschlossenen wissenschaftlichen H...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.6 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorganges konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.1 Haftung nach allgemeinen Regeln

Haben die Parteien keine gesonderte Mankoabrede getroffen und liegt auch nicht der besondere Fall der Mankohaftung vor, so haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Das heißt, es kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB ebenso in Betracht, wie ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.1 Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit

Die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit ist unerheblich. Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die "ausgeübte", sondern die "auszuübende" Tätigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Beschäftigte den Anforderungen gewachsen ist oder nicht. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgeberrisikos. So hat das BAG bereits im Urteil vom 28.5.1968[1] entschieden, dass...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.3 Einstufung vergleichbarer Beschäftigter

Anträge auf Höhergruppierung werden häufig mit dem Hinweis begründet, dass ein Beschäftigter bei einer vergleichbaren Behörde mit dem gleichen Aufgabenbereich Entgelt z. B. nach der Entgeltgruppe 9b erhalte. In einem Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Beschäftigten die Darlegungs- und Beweislast. So hat das Bundesarbeitsgericht[1] darauf hingewiesen, dass der Mitarbeite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 1 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / III. Praktische Bedeutung für die Versicherungsnehmerin und die versicherten Personen

Rz. 12 In erster Linie schützt die D&O-Versicherung die versicherten Personen, also die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und ggf. in den Versicherungsschutz einbezogenen leitenden Angestellten. Für die Gesellschaften wird die praktische Bedeutung der D&O-Versicherung häufig überschätzt. Denn die D&O-Versicherung führt nur in seltenen Fällen dazu, dass der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingruppierung des Vorgängers auf dem Arbeitsplatz, die Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Anspruch aus § 15 b IV 1 InsO wegen Masseschmälerung

Rz. 39 Ob die Deckung auch Ersatzansprüche der GmbH aus § 15 b Abs. 4 InsO (bis zum 31.12.2020 § 64 Satz 1 GmbHG) umfasst ist umstritten.[1] Der BGH hat dies mit Urteil vom 18.11.2020 bejaht.[2] Die Diskussion wird bei der GmbH wegen des Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG geführt, die Frage stellt sich aber auch gleichfalls für die AG (§ 92 Abs. 2, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG) oder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.5 Arbeitsplatzbeschreibung

Die Organisation der Ämter und die Verknüpfung der einzelnen Stellen ergibt sich aus den Geschäftsverteilungsplänen. Während Geschäftsverteilungspläne Aufgaben lediglich umfassend beschreiben, lassen sich aus den auf dieser Grundlage erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen die konkreten auszuübenden Tätigkeiten des Beschäftigten bestimmen. Der Geschäftsverteilungsplan in Verbin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 5 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Ein besonderes Ärgernis in der gängigen Tarifpraxis des BAT/BAT-O war der Umstand, dass ein Beschäftigter während eines längeren Zeitraums nach der Einstellung eine niedrigere Vergütung erhielt als tariflich gerechtfertigt wäre. Die personalbearbeitenden Stellen rechtfertigen diese Praxis mit dem Hinweis darauf, dass der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Aufgabenfelde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Wirksamkeit des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip)

Rz. 11 Das Anspruchserhebungsprinzip wird grundsätzlich als mit dem deutschen Recht vereinbar erachtet.[1] Eine Kontrollfähigkeit am Maßstab des AGB-Rechts wird zu Recht bejaht, weil das Claims-Made-Prinzip nicht den Kern des Leistungsversprechens beinhaltet, es legt nicht den unmittelbaren Gegenstand der geschuldeten Hauptleistung fest, sondern es ändert bzw. gestaltet als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 16 Die Haftungsfrage ist von der Deckung zu trennen. Dies bedeutet, dass die Frage der Haftung unabhängig von der Frage der versicherungsrechtlichen Deckung festgestellt wird (Trennungsprinzip[1]). Gleichwohl kann der Versicherer die Feststellungen im Haftungsprozess nicht ausblenden und die Haftungsfrage eigenständig für die Deckung prüfen. Die Bindungswirkung folgt aus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen wie auch der Bundesverwaltung werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Im BAT/BAT-O war in § 11 auch ein derartiger Vergleich enthalten. Vergleich (§ 11 BAT/BAT-O)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 4. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalter und Direktanspruch des Versicherten

Rz. 37 Grundsätzlich gilt für einen Versicherungsvertrag der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft die Regelung des § 103 Abs. 1 InsO: Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 84 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und leitende Angestellte

Rz. 10 Ein wichtiger Anwendungsfall der Eigenschadenklausel ist im Bereich der leitenden Angestellten eröffnet, die in der D&O-Versicherung mitversichert werden können.[1] Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung würden diese Mitarbeiter gegenüber der Gesellschaft als ihrer Arbeitgeberin nicht für einfache Fahrlässigkeit haften. Bei sog. mittlerer Fahrlässigkeit kommt nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 44 Rechte des Versicherten (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann jedoch nur der Versicherungsnehmer verlangen. (2) Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend mache...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.1 Auswirkungen der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 oder 4 EStG auf Steuerrückstellungen

Rz. 100 Steuerrückstellungen sind auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu bewerten. Als "wertaufhellend" sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzerstellung lediglich bekan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.1 Ausnahmen vom Haftungsprivileg

Grundsätzlich greift das Haftungsmodell der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung für alle Arbeitsverhältnisse, in denen infolge betrieblicher Veranlassung eine schädigende Handlung stattfand. Ausnahmen können jedoch im Bereich von Führungskräften bestehen. Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2 Geltungsbereich der Eingruppierung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (Bund) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (Bund) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (Bund), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht

Rz. 25 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden können. Dies betrifft auch die Prozessführung. Man...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.1 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.4 Unentgeltliche Betriebsübertragung und Realteilung

Rz. 45b Der Investitionsabzugsbetrag kann auch in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die Investition nicht mehr vom Stpfl, selbst, sondern aufgrund einer bereits durchgeführten oder feststehenden unentgeltlichen Betriebsübertragung vom Betriebsübernehmer vorgenommen werden soll.[1] Laut BFH entspricht es sowohl dem Förderzweck des § 7g EStG als auch dem Zweck der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.2 Herabgruppierung bei variablen Tarifmerkmalen

Einige Eingruppierungsnormen enthalten Merkmale, die von sich aus ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers Schwankungen und Veränderungen unterworfen sind. So heißt es z. B. in EG 9b Fallgr. 1 in Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund Nr. 10 Abschn. 1: "Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen." Und in der Vorbemerkung Nr. 2 heißt es hierzu: "Der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. In dieser werden die Tätigkeiten nach einzelnen Anforderungsarten wie z. B. Können, Erfahrung, geistige und körperliche Belastbarkeit, Grad der Selbstständigkeit, Grad der Verantwortung etc. gegliedert. So hat das BAG klargest...mehr