News 01.10.2020 Besteuerung des Spielaufwands an Spielautomaten

Mit einer gesetzlichen Änderung sollen in Berlin zukünftig die manipulationsgeschützten Daten der Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit für die Besteuerung zugrunde gelegt werden.

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News 02.07.2019 FG Bremen

Das FG Bremen ist davon überzeugt, dass die im Juli 2017 eingeführte kommunale Vergnügungssteuer für das Vermitteln und Verfolgen von Wetten (Wettbürosteuer) verfassungswidrig ist und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. 

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News 14.03.2016 VGH Pressemitteilung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in zwei Normenkontrollverfahren von Wettbürobetreibern die Satzungen der Städte Mannheim und Lahr über eine Vergnügungssteuer für Wettbüros für unwirksam erklärt.

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News 22.07.2015 FG Pressemitteilung

Die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes von 11 % auf 20 %, die das Land Berlin mit Wirkung zum 1.1.2011 vorgenommen hat, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. 

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News 24.03.2015 OVG Pressemitteilung

Die Höhe der Spielautomatensteuer in Kiel und Flensburg ist rechtmäßig. Dies hat der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden. 

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News 01.10.2014 FG Pressemitteilung

Nachdem der 3. Senat des FG Hamburg entschieden hatte, dass auf den Betrieb von Geldspielgeräten Umsatzsteuer erhoben werden darf, liegt nun ein Urteil des 2. Senat des Gerichts vor, wonach auch die Erhebung von Spielvergnügungsteuer nicht zu beanstanden ist.

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News 05.02.2013 VG Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat im Eilverfahren entschieden, dass eine westpfälzische Stadt vorläufig keine Vergnügungssteuer auf Personalcomputer (PC) in einem Internetcafé verlangen kann.

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News 04.01.2013 VGH Pressemitteilung

Der in der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Freiburg v. 10.5.2011 bestimmte Steuersatz in Höhe von 18% der elektronisch gezählten Nettokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Dies hat der VGH Baden-Württemberg mit Urteil v. 13.12.2012 entschieden.

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News 25.10.2012 Berechnung von Bordellsteuer

Duisburg gehört zu den Städten im Pott, denen es finanziell ziemlich dreckig geht. Da müssen neue Einnahmequellen erschlossen werden. Doch trotz klarer Rechtsgrundlage ist es der Stadt leider nicht gelungen, für die neu eingeführte „Sexsteuer“ eine gesetzesfeste Berechnungsgrundlage zu schaffen.

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