Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwirksamkeit von Nebenentgelten (S 1).

Rn 2 1 gilt über den Wortlaut hinaus auch für die Vermittlung von Finanzierungshilfen u Teilzahlungsgeschäften. Nebenentgelt ist ohne Rücksicht auf die Bezeichnung jede über § 655c hinausgehende erfolgsunabhängige Vergütung, etwa in Form von Bearbeitungs- u Reservierungsgebühren, Auslagenpauschalen, interne Wertermittlungsgebühr (BGH NJW-RR 12, 1073 [BGH 10.05.2012 - III ZR ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Aufhebung und Abwicklung.

Rn 44 Die Nachlasspflegschaft endet durch einen Aufhebungsbeschluss des Nachlassgerichts, wenn der Anordnungsgrund weggefallen ist (Köln ZEV 97, 508; BGH ZEV 17, 513 [BGH 05.07.2017 - IV ZB 6/17]) gem §§ 1887, 1812, 1886 II dh, sobald die Erben ermittelt sind, sie die Erbschaft angenommen haben bzw der Erbschein erteilt ist. Der Nachlassrichter haftet den Erben für eine vers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnung des Ersatzes.

Rn 4 Grds steht dem Besitzer ein Anspruch auf vollen Ersatz der notwendigen Verwendungen zu. Allerdings ist die Berechnung der Höhe des Ersatzes nur in den Fällen unproblematisch durchzuführen, in denen zB über Rechnungsbelege Dritter der Nachweis der Verwendungsauslagen geführt werden kann. Geht es um zB die eigene Arbeitskraft, so kommt in entspr Anwendung des § 632 die üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 1. Angemessener Vorschuss

Um die Höhe des vom Rechtsanwalt geforderten Vorschusses gibt es in der Praxis häufig Streit. Nach § 9 RVG ist der Rechtsanwalt berechtigt, einen "angemessenen" Vorschuss zu fordern. Daraus lässt sich jedoch nicht entnehmen, dass er nur berechtigt ist, nur einen Teil der voraussichtlich entstehenden Vergütung zu verlangen. Er ist vielmehr berechtigt, seinen Vorschuss i.H.d. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbfallschulden.

Rn 9 Erbfallschulden sind solche, die den Erben als solchen treffen (BGH NJW 13, 933) also anlässlich des Erbfalls in der Person des Erben entstehen. Hierzu gehören insb: Pflichtteils- und -ergänzungsansprüche (BGHZ 80, 206); Vermächtnisansprüche aus gewillkürtem und gesetzlichem Vermächtnis (Voraus nach § 1932; Dreißigster nach § 1969), Vorausvermächtnis nach § 2150 (RGZ 93...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für einen Vertrag, nach dem es ein Unternehmer unternimmt, einem Verbrauchermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einheitspreisvertrag.

Rn 8 Beim gekündigten Einheitspreisvertrag folgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Wesentlichen den Grundsätzen, die auch für den vollendeten Vertrag zu gelten haben. Vergütungspflichtig sind die erbrachten Massen und Mengen, die den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuzuordnen und mit den hierfür vereinbarten Einheitspreisen zu multiplizieren sind. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG § 13 LPartG – Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben.

Gesetzestext (1) 1Leben die Lebenspartner getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Lebenspartner herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Lebenspartner zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Bill...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 34 Vertragliche Hauptleistungspflichten des Bestellers sind die Entrichtung der (vereinbarten) Vergütung (§ 631 I, 632; vgl auch: § 632 Rn 4 ff) und die Abnahme des Werkes (§ 640). Daneben hat der Unternehmer zur Absicherung seines Vorleistungsrisikos unter den in §§ 648, 648a genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Gestellung von Sicherheiten (Sicherungshypothek und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung zu anderen Leistungen.

Rn 2 Nicht unter § 1360b fallen Leistungen, die keine Unterhaltsleistungen darstellen, etwa Aufwendungen zur Vermögensbildung. Haften Ehegatten als Gesamtschuldner, ohne dass die zu tilgende Schuld der Deckung des Familienunterhalts dient, greift § 1360b nicht. Grds besteht im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten eine Ausgleichspflicht, nach der jeder Ehegatte die Hälfte d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechnung.

Rn 5 Für den Umfang des Wertersatzanspruchs bleibt außer Betracht, ob die Leistungen des Unternehmers zu einem konkreten Wertzuwachs auf Seiten des Verbrauchers geführt haben. Entscheidend ist allein, welche Leistungen zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbracht wurden. Für die Berechnung des Wertersatzes ist nach S 2 die vereinbarte Vergütung maßgeblich, der objektive Wert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Alle sonstigen Kosten des Darlehens (Art 247 § 3 I Nr 10 EGBGB).

Rn 21 Zu informieren ist ferner über alle Kosten, die der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag – vor bzw bei Abschluss u während seiner Durchführung – zu tragen hat; ferner ist anzugeben, unter welchen Bedingungen die Kosten angepasst werden können. Anzugeben ist dabei auch eine vom Darlehensnehmer an den Darlehensvermittler zu entrichtende Courtage (Brandbg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Sukzessivlieferungsverträge

Rn. 422 Stand: EL 80 – ET: Abgrenzung: Sukzessivlieferungsverträge sind einheitliche Kaufverträge, in dessen Rahmen einzelne Teillieferungen in Raten (sukzessive) ggf nach Bedarf und auf Abruf erfolgen sollen (vgl BGH vom 06.02.1985, II ZR 38/84, NJW 1986, 124). Beim Ratenlieferungsvertrag ist die zu liefernde Gesamtleistungsmenge a priori bestimmt, bei Dauerlieferungsverträg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 655e I 1; zur praktischen Bedeutung MüKo/Weber Rz 14 f, 28) Vorschrift, deren Anwendungsbereich sich mit dem zum 21.3.16 geänderten § 655a deckt (Erman/Nietsch Rz 1), verschärft zum Schutz des Verbrauchers die Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch des Maklers für die Darlehensvermittlung (1) bzw bei Umschuldungsdarlehen (2). Der Vermittler kann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rücktritt und Minderung (Abs 4, 5).

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Rn 10 Kann das Bestehen eines Arbeitsvertrages nicht festgestellt werden, kann uU ein familienrechtlicher Vertrag sui generis Grundlage der Mitarbeit gewesen sein, dessen Geschäftsgrundlage nach dem Scheitern der Ehe entfallen ist. Bei Gütertrennung bejaht die Rspr Ausgleichsansprüche bei erheblichen, unterhaltsrechtlich nicht geschuldeten und über das Übliche klar hinausgeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betreuten einen pauschalen Geldbetrag verlangen (Aufwandspauschale). Dieser entspricht für ein Jahr dem 17 fachen dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit (§ 22 des Justiz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbindlichkeiten zum Zwecke der Erfüllung (§ 656 II).

Rn 9 Eine Rückforderung der Vorausleistung ist gesetzlich ausgeschlossen. Genannt wird beispielhaft das Schuldanerkenntnis. Auch wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Vergütung vereinbart wird, erfasst die Regelung des II diese mit der Folge, dass der Vergleich nicht vollstreckt werden darf (AG Ddorf NJW-RR 01, 913 [AG Frankfurt am Main 05.09.2000 - 31 C 536/00 - 74]). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zahlungen von Start- und Preisgeldern

Tz. 151 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden bei sportlichen Veranstaltungen unter Einsatz von vereinseigenen bzw. vereinsfremden Sportlern Start- oder Preisgelder gezahlt, gehören diese zu den Vergütungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b). Derartige Zahlungen haben für die sportlichen Veranstaltungen steuerpflichtigen Charakter, wenn sie über eine pauschale Aufwandsentschädi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die vom Gesetzgeber mit dem neuen Bauvertragsrecht eingeführte Zustandsfeststellung ergänzt die Regelungen zu fiktiven Abnahme in § 640 II (s dort), indem sie dem Unternehmer einen Anspruch verschafft, Feststellungen zu den vom Besteller zur Begründung seiner Abnahmeverweigerung bezeichneten Mängeln treffen zu können. Rechtstechnisch begründet sie eine Obliegenheit für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine unbillige Härte kann auch dann gegeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zinszahlung.

Rn 39 Bei entgeltlichen Darlehen schuldet der Darlehensnehmer die Zahlung von Zinsen o anderer laufzeitabhängiger Kosten in der vereinbarten Höhe als einzige Vergütung für die Kapitalnutzungsmöglichkeit (BGHZ 80, 153, 166; 201, 168 Rz 34, 46; BGH WM 14, 1325 Rz 43, 55; 00, 2818; NJW-RR 89, 947). Dabei handelt es sich um die synallagmatische Hauptpflicht des Darlehensnehmers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, stellt sich auch bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten die Frage, ob die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Standardbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) sehen für erbrechtliche Streitigkeiten nur einen sog. Beratungsrechtsschutz vor. In erbrechtlichen Angelegenheiten k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendbare Normen und Pflichten.

Rn 8 Die anwendbaren Normen und Pflichten lassen sich bei der Vielzahl an Erscheinungsformen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung nur ganz abstrakt beschreiben. Ferner sind die Regelungen in § 675 I dispositiv und werden in speziellen Bereichen von Sonderregelungen (§§ 84 ff; 383 ff HGB) verdrängt. Generelle Anwendung finden die Regeln über den Vertragsschluss und die Verbra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dienstleistung.

Rn 2 Dienstleistung kann im freien oder abhängigen Dienstverhältnis erbracht werden, auch als Geschäftsbesorgung. Sie muss vereinbart sein, andernfalls gilt GoA (§§ 677–687) oder Bereicherungsrecht (§§ 812–822). I greift nur, wenn die Parteien keine wirksame (BGH NJW 20, 1811 [BGH 13.02.2020 - IX ZR 140/19] [Anwaltshonorar]; BAG NZA 11, 1173 f [BAG 20.04.2011 - 5 AZR 171/10]...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückerstattung von Beiträgen, V.

Rn 13 Die Regelung in V 1 erfasst alle gesellschaftsrechtlichen Beiträge iSv § 709 I, wobei mit V 2 für Sacheinlagen und mit V 3 für Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen ergänzend Spezialvorschriften bestehen. Reicht das vorhandene Vermögen nicht aus, um alle Rückerstattungen voll zu leisten, wird entspr § 709 III gequotelt. Rn 14 Der Wert von Sachen (V 2) ist objektiv ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 63 Die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen trägt der Makler. Das bezieht sich auf: die Wirksamkeit des Maklervertrags (zum Hinweis auf die Entgeltlichkeit: BGH NJW-RR 99, 361 [BGH 17.09.1998 - III ZR 174/97]), den Nachweis oder die Vermittlung, den Abschluss des wirksamen Hauptvertrags, der mit der angestrebten Maklertätigkeit übereinstimmt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Bereitstellungs›zinsen‹.

Rn 48 als Vergütung für die Bereithaltung der versprochenen Darlehensmittel stellen keine Zinsen nach II dar. Es handelt sich vielmehr um eine der AGB-Inhaltskontrolle entzogene zulässige Provision, die dem Darlehensgeber einen Ausgleich für die eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals bietet (BGH ZIP 20, 1352, 1353; NJW-RR 86, 467; Stuttg ZIP 19, 2294; Soergel/Seifert Rz 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 8 I: Die Voraussetzungen des Teilvergütungsanspruchs (1) hat der Dienstverpflichtete zu beweisen, die der Einwendung nach 2 der Dienstberechtigte (BGH NJW 97, 189 [BGH 17.10.1996 - IX ZR 37/96]), dem allerdings § 280 I 2 (analog) zum Verschulden und § 287 ZPO zur Höhe der für ihn verwertbaren Leistungen (ErfK/Müller-Glöge § 628 Rz 52) zugutekommen. Begehrt der Dienstberec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirksamkeit des Hauptvertrags.

Rn 46 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist neben dem Vertragsschluss in Bezug auf den Hauptvertrag auch dessen Wirksamkeit. Der Makler trägt damit das Risiko der im Vertrag angelegten Unvollkommenheit (BGH NJW 01, 966 [BGH 14.12.2000 - III ZR 3/00]). Das betrifft alle rechtshindernden Einwendungen, insb die Formnichtigkeit, Gesetzes- und Sittenwidrigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Insolvenz des Hauptschuldners.

Rn 45 In der Insolvenz des Hauptschuldners ist der Bürge nicht Beteiligter des Insolvenzplans. Daher bestehen die Rechte des Gläubigers gegen den Bürgen bei einer Herabsetzung der Hauptschuld durch den Insolvenzplan (§ 254 II 1 InsO) und bei einer Restschuldbefreiung des Hauptschuldners (§ 301 II 1 InsO) unabhängig vom Schicksal der Hauptforderung fort (Einschränkungen des A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Änderungsinitiative des Unternehmers.

Rn 18 Häufig wird in den Fällen oben unter C. I. 2. a) und b) (1. Fall) nicht der Besteller von sich aus ein (Änderungs-)Begehren äußern, sondern der Unternehmer wird den Besteller auf die Widersprüchlichkeit oder Unvollkommenheit des Vertrags hinweisen. Hierzu ist er einerseits gehalten, um einer Mängelhaftung zu entgehen (vgl § 633 Rn 22). Hiermit wird dem Besteller andere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angebot und Annahme.

Rn 10 Der Erlass ist nach § 397 I kein einseitiges Rechtsgeschäft des Gläubigers, sondern kommt durch Vertrag zustande (BGH NJW 87, 3203). Das gilt auch hinsichtlich bereits eingetretener Verzugsfolgen; eine einseitige Rücknahme der Mahnung reicht nicht (BGH NJW 87, 1546). IRe Vergleichsvertrags können aber auch einseitige Verzichtserklärungen ausgetauscht werden (LG Frankf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erfüllung.

Rn 25 Die Erfüllung der Verpflichtung zur Werkerstellung und -verschaffung erfolgt mit der Abnahme des Werkes (§ 640). Neben der Pflicht zur Herstellung besteht je nach Art des Werkes die Verpflichtung zur Ablieferung des Werkes, dh der Unternehmer ist verpflichtet, Besitz- und Eigentum zu übertragen (s § 633 I). Da die Vergütung anders als die Herstellungspflicht gem § 641 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / II. Vorschussberechtigter

Das Recht auf Vorschuss hat jeder Rechtsanwalt. Zu den Vorschussberechtigten zählen also nicht nur der Prozessbevollmächtigte, sondern auch der Verkehrsanwalt, der Strafverteidiger, der Gutachter und der mit der Erledigung außergerichtlicher Angelegenheiten beauftragte Rechtsanwalt.[4] Einen Anspruch auf Vorschuss haben auch der Notanwalt des § 78b ZPO, der in Scheidungs- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Abgrenzung des Unternehmens

Rz. 168 Der exakten Abgrenzung des Bewertungsobjekts (vom übrigen Vermögen des/der Inhaber) kommt bereits bei der Erhebung der für die Bewertung erforderlichen Daten besondere Bedeutung zu.[307] Maßgeblich sind dafür vor allem wirtschaftliche Kriterien. Das Ziel besteht darin, die der der übertragungsgegenständlichen unternehmerischen Einheit innewohnenden Ertragskraft zu er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufgaben des Nachlassgerichts.

Rn 7 Das Nachlassgericht ist für die Anordnung der Pflegschaft, die Auswahl, Bestellung, Beaufsichtigung und Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers sowie ihre Aufhebung zuständig (Zimmermann ZEV 22, 580) (BGH DNotZ 67, 320). Auch bei Meinungsverschiedenheiten mehrerer Nachlasspfleger besteht eine Zuständigkeit (München ZErb 11, 196). Es erteilt auch die Genehmigungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 638 wurde durch die Schuldrechtsmodernisierung neu gefasst. Die Minderung ist jetzt Gestaltungsrecht, dessen Ausübung unmittelbar zu einer Herabsetzung der Vergütung um den nach § 638 III zu ermittelnden Minderungsbetrag führt. Insoweit sind nunmehr gem § 638 III 2 ausdrücklich Schätzungen erlaubt und ggf geboten. Neu ist auch der zeitliche Bezugspunkt für die Berechn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungs-/Erfüllungsort.

Rn 23 Der Leistungsort bestimmt sich nach § 269. Erfüllungsort idS wird häufig der Ort sein, an dem das Werk nach dem Vertrag herzustellen ist. Zwingend ist das indes nicht. So fallen Herstellungsort und Ablieferungsort auseinander, wenn der Unternehmer das Werk im eigenen Betrieb herstellen soll und zusätzlich die Verpflichtung übernommen hat, das fertige Werk dem Besteller...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) 1Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. 2Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) 1Das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigungsrecht (Abs 1).

Rn 3 Der Besteller darf den Vertrag kündigen, wenn das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlages ausgeführt werden kann. Ob eine Überschreitung vorliegt, ist durch eine Gegenüberstellung der veranschlagten und der tatsächlich anfallenden Gesamtkosten zu ermitteln (Grüneberg/Retzlaff § 649 Rz 4), wobei die kostenmäßigen Auswirkungen leistungsändernder Ano...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Widerrufsrecht – § 650l.

Rn 12 § 650l gewährt dem Verbraucher durch Verweisung auf § 355 (zu den Einzelheiten s dort) eine gesetzliches Widerrufsrecht. Danach beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage, beginnend mit der Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht. Der notwendige Inhalt der Baubeschreibung wird durch Art 249 § 3 EGBGB vorgegeben, der als Anlage 10 ein entsprechendes Muster bereitste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Abrufarbeit.

Rn 107 Bei Abrufarbeit (KAPOVAZ) hat der ArbN seine Arbeitsleistung entspr dem Arbeitsanfall zu erbringen (§ 12 I 1 TzBfG). Eine bestimmte (Mindest-)Dauer der Arbeitszeit (pro Woche, Monat oder Jahr) muss vereinbart werden (§ 12 I 2 TzBfG), andernfalls gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (§ 12 I 3 TzBfG; BAG 18.10.23 – 5 AZR 22/23). Der ArbG muss den Zeitrahmen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner einen bestimmten Gegenstand herauszugeben, so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grunde eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften, welche für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1879 BGB – Zahlung aus der Staatskasse.

Gesetzestext Gilt der Betreute als mittellos im Sinne von § 1880, so kann der Betreuer den Vorschuss, den Aufwendungsersatz nach § 1877 oder die Aufwandspauschale nach § 1878 aus der Staatskasse verlangen. Rn 1 Normzweck. § 1879 entspricht §§ 1835 IV, 1835a III aF. Der Anspruch auf Vorschuss, Aufwendungsersatz bzw die Aufwandspauschale ist in erster Linie gegen den Betreuten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsvormund und Vormundschaftsverein.

Rn 2 Nach I Nr 3 bedient sich der Verein bei der Führung der Vormundschaft einzelner Mitglieder oder Mitarbeiter, diese werden als echte Einzelvormünder bestellt. Sie tragen für den Mündel die Erziehungsverantwortung, haften selbst gem § 1794 und unterliegen der Aufsicht des FamG nach § 1802 II. Nach II Nr 1 wird der Verein als vorläufiger Vormund bestellt. In diesem Fall üb...mehr