Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsberechtigte.

Rn 3 Widerspruch kann nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Rechtsnachfolger sowie im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners der bestellte Insolvenzverwalter einlegen. Nach Insolvenzeröffnung kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Bestätigung eines bereits vollzogenen Arrests führen (vgl BGH NJW 62, 589, 591). Ist der Arrest bei Insolvenzeröffnung noch nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 I. R. v. Vermögensverwaltungsverträgen werden Banken von ihren Kunden beauftragt, das ihnen überlassene Vermögen i. R. v. vorher vereinbarten Anlage-Richtlinien oder -Strategien zu verwalten. Diese Verträge beinhalten eine Vielzahl von Dienstleistungen wie z. B. Managementleistungen: Recherche und Auswahl der Vermögensanlage für den Kunden; A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 747 zieht die vollstreckungsrechtliche Konsequenz aus dem Umstand, dass die Erbengemeinschaft nach § 2032 I BGB bis zur Teilung des Nachlasses gesamthänderisch gebundenes Vermögen ist, über das der einzelne Miterbe nur insoweit wirksam verfügen kann, als es um die Veräußerung oder Belastung seines Anteils am Nachlassganzen geht, § 2033 I BGB (Pfändung nach § 859). Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inkasso (Abs 2 Nr 4).

Rn 6 Zur Vertretung berechtigt sind nur die nach § 10 I Nr 1 RDG registrierten natürlichen oder juristischen Personen, die Inkassodienstleistungen nach § 2 II RDG erbringen sowie Kreditleistungsinstitute (§ 2 II Kreditzweitmarktgesetz), die über eine Erlaubnis nach § 10 I Kreditzweitmarktgesetz verfügen. Die Befugnis gilt nicht für Handlungen in einem streitigen Verfahren un...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 2. Die Vollmachten

(Entbehrliche) Vollmacht und Geldempfangsvollmacht Der Antrag nach Anlage 4 ZVFV unterscheidet im zweiten Teil des Anlagenverzeichnisses sodann zwischen der Vollmacht und der Geldempfangsvollmacht. Unter Vollmacht i.S.d. Anlage 1 ZVFV ist dabei die Verfahrensvollmacht als Prozessvollmacht nach § 81 ZPO zu verstehen. Hinweis Der Begriff der Vollmacht in § 753a ZPO greift über d...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 2. Abweisung des Insolvenzantrages

Dieser Fall kommt oftmals in der Praxis vor. Ergeht keine Entscheidungsschuldnerbestimmung, ist Kostenschuldner in einem solchen Falle der Antragsteller. Mit anderen Worten: Ein Gläubiger beantragt wegen ausbleibender Zahlungen die Insolvenz über das Vermögen eines Schuldners. Kommt es nicht zur Eröffnung, trägt der Gläubiger auch noch die Kosten des Antragsverfahrens. Zudem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Unentgeltliche Leistungen (Abs 2 S 3 Nr 2).

Rn 23 Unentgeltliche Leistungen, die über gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Wertes hinausgehen, sind ebenfalls anzugeben, gleichgültig an wen sie erfolgt sind. Der Zeitraum bezieht sich hier sogar auf die letzten vier Jahre vor dem Termin und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft. Auch hier geht es um die Information im Hinblick auf denkbare Anfechtungen nach dem A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. (2) 1Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wennmehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsanspruch nach § 1571 BGB besteht auch dann, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht im Laufe einer langjährigen Ehe alt und unterhaltsbedürftig geworden ist, sondern bereits bei Eheschließung altersbedingt einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen konnte. 2. § 1571 BGB verlangt keine ehebedingte Bedürfnislage, so dass allein das Vorliegen einer Alters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 850b dient mehrstufigen Regelungszwecken. Bezüge iSd § 850b I sind kein Arbeitseinkommen, weil sie nicht auf einer Verwertung der Arbeitskraft beruhen. Sie werden aber als Renten oder rentenähnliche Bezüge wie Arbeitseinkommen behandelt, weil sie dem Lebensunterhalt des Schuldners zu dienen bestimmt sind (BGH NJW-RR 05, 869, 870 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 15/05]). Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, durch die dieser zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen wird. Durch die Pfändung tritt Verstrickung ein (s § 804 Rn 1) und der Gläubiger erwirbt ein Pfändungspfandrecht (§ 804 I, vgl § 804 Rn 4 ff). Die Pfändung beweglicher Sachen erfolgt, indem der GV sie i...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Antrag auf Prozesskostenh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Werdende und abzuwickelnde juristische Person des Privatrechts.

Rn 10 Die Vertretung der Vorgesellschaft (BGH NJW 08, 2441, 2442 Rz 7) und des Vorvereins folgt den Regeln der zu gründenden Rechtsform. Im Fall der Abwicklung der Handelsgesellschaften KG und OHG (§ 146 HGB), der Genossenschaften (§ 83 GenG) und der Vereine (§ 48 BGB) werden die bisherigen gesetzlichen Vertreter durch – mitunter personenidentische – Abwickler ersetzt. Wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung in Personenhandelsgesellschaften.

Rn 12 Für die Personenhandelsgesellschaften gilt § 736 nicht. Diese Gesellschaften waren schon immer parteifähig (§§ 124 I, 161 II HGB – jetzt: §§ 105, 161 II HGB nF). Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen war daher zwingend ein Titel gegen die Gesellschaft erforderlich. Ein gegen die Gesellschafter ergangener Titel berechtigt nicht zur Zwangsvollstreckung gegen die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestimmung der Parteien bei Rechtsbeschwerde durch Klägerseite.

Rn 2 Sofern der Musterkläger Rechtsbeschwerde einlegt (Abs 1), wird dieser auch zum Musterrechtsbeschwerdeführer, der das Rechtsbeschwerdeverfahren führt. Das gilt auch dann, wenn der Musterkläger seine Rechtsbeschwerde inhaltlich beschränkt hat (BGH 27.6.23 – II ZB 21/22). Legen nur Beigeladene die Rechtsbeschwerde ein, so bestimmt der BGH aus ihnen den Musterrechtsbeschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 44 VDuG – Bekanntmachung von Angaben zu Verbandsklagen.

Gesetzestext Die folgenden Angaben zu einer rechtshängigen Verbandsklage sind im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vorliegen (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss durch Pfändung nach §§ 803, 808 f eine wirksame Verstrickung bewirkt worden sein; das Bestehen eines Pfändungspfandrechts nach § 804 ist nicht erforderlich (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Verwertungshindernisse, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Auswahl des für den Mündel richtigen Vormunds ist für das Gelingen der Vormundschaft von besonderer Bedeutung (BTDrs 19/24445, 124). Das Familiengericht soll – sofern die Vormundschaft nicht einem nach § 1782 BGB benannten Vormund zu übertragen ist – unter allen möglichen Vormündern den Vormund aussuchen, der am besten geeignet ist, für die Person und das Vermögen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abwehr von Drittansprüchen.

Rn 11 Die Partei hat den Anspruch eines Dritten zu besorgen, sofern ihr bei Unterliegen eine eigene Schadensersatzpflicht droht. Dies ist in Situationen anzunehmen, in denen die streitverkündende Partei – gleich ob in eigenem oder fremdem Interesse – den Rechtsstreit über ein fremdes Recht führt und dem Dritten für den Ausgang des Prozesses verantwortlich ist. Beispiele sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auskünfte Dritter (Nr 3).

Rn 10 Drittauskünfte kommen in Betracht, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c nicht nachkommt oder die an Eides Statt versicherte Vermögensauskunft kein verwertbares Vermögen ergibt (näher s § 802l). Daneben steht die Befugnis des Gerichtsvollziehers, den Aufenthalt des Schuldners durch Ermittlung bei Dritten in Erfahrung zu bringen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Zuwendungsnießbrauch

Rn. 210d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der zivilrechtliche Eigentümer des luf Betriebs zugunsten eines Dritten (regelmäßig der zukünftige Hoferbe) den Nießbrauch, wobei er sich das Eigentum am Hof zurückbehält. Auch in diesem Falle entsteht neben dem bereits vorhandenen Betrieb beim Eigentümer ein weiterer in der Hand des Nießbrauchers (BFH v ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Keine Anrechnung nach § 21 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

Rz. 138 [Autor/Stand] Da § 21 ErbStG nur für die Fälle des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG die Anrechnung erlaubt, ist eine Anrechnung in weiteren Fällen nicht möglich. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft nach § 5 Abs. 1 AStG (s. Rz. 130) im Inland und Ausland mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet sein kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Anwendung bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Vorschrift nicht wegen § 15 Nr 3 EGZPO. Hier ist das jeweilige Landesrecht vorrangig und weicht inhaltlich tw ab (Einzelheiten zu den jeweiligen Länderregelungen Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Ferner ausgenommen ist gem Abs 3 die Vollstreckung gegen die öffentlich-rechtlichen Banken und Kred...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Rechtsbehelfe.

Rn 2 § 781 umfasst die Haftungsbeschränkungen des § 780. ›Gegen den Erben‹ wird nicht nur dann vollstreckt, wenn diesem die Einrede der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 I vorbehalten ist, sondern auch dann, wenn ein bereits gegen den Erblasser ergangener Titel vorliegt, der nach § 727 gegen den Erben vollstreckbar ausgefertigt worden ist, oder wenn gem § 780 II kein Vorb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Italien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung unbeweglichen Vermögens entsteht die Umsatzsteuer mit Abschluss des Übertragungsvertrags (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder mit Begi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dispositionsbefugnis des Anerkennenden.

Rn 8 Eine mangelnde Dispositionsbefugnis des Beklagten über den gegen ihn geltend gemachten Anspruch macht das Anerkenntnis unwirksam (Kobl NJW-RR 00, 529, 530 [OLG Koblenz 21.09.1999 - 3 U 1939/98]; R/S/G § 131 Rz 46). Daher kommt § 307 in Verfahren mit Untersuchungsmaxime (Einl Rn 27) nicht zum Tragen, so im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 95, 577 [BGH 28.03.1995 - X...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffendmehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem schwedischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Kapitel 8(a) Mehrwertsteuergesetz). Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis unter 20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers hindert die Durchführung des Umsetzungsverfahrens nicht. Auf Antrag des Sachwalters wird das Umsetzungsverfahren zwecks Klärung möglicher Insolvenzanfechtungsansprüche auf Rückzahlung der nach § 24 gezahlten Beträge ausgesetzt oder, sofern nach Einschätzung des Sachwalters ein Anfechtungsanspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollmacht.

Rn 59 Zur Abgabe der Unterwerfungserklärung ist Prozessfähigkeit erforderlich; Vertretung ist möglich. Die Vollmacht für die Unterwerfungserklärung kann formularmäßig erteilt werden; sie ist ebenso Prozesshandlung wie die Unterwerfungserklärung selbst (BGHZ 154, 283, 286, 287). Im Gegensatz zur materiell-rechtlichen Erklärung, wonach § 164 BGB Anwendung findet, gelten für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht öffentlicher Termin.

Rn 11 Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung ist nicht öffentlich, der Gläubiger und – soweit vorhanden – der Prozessbevollmächtigte des Schuldners haben aber ein Anwesenheitsrecht. Die Mitteilung des Teilnahmewunsches in Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV (s § 802a Rn 4) ist nicht Voraussetzung für dessen Ausübung. Der Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Adressat der Zwangsmittelanordnung.

Rn 39 Adressat der Zwangsmittelfestsetzung ist grds der Schuldner, auch im Falle der Prozessunfähigkeit (hM; Zweibr OLGR Zweibr 03, 347, 348; Kobl FamRZ 03, 1486; BGH WM 21, 2340, Rz 70, 73 ff m Anm Schörnig MDR 22, 141, Herberger NJW 22, 399 und Damrau ZEV 22, 30). Zwangsgeld wird also in sein Vermögen vollstreckt. Zwangsgeld kann auch dann angeordnet werden, wenn die gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nr 4 und 5: Unterhaltszeitraum, Zinsforderung.

Rn 3 Der ASt muss den Zeitpunkt anzugeben, ab welchem der Unterhalt verlangt wird (Nr 4), um zu vermeiden, dass allein wegen des rückständigen Unterhalts ein zusätzliches Verfahren angestrengt werden muss (BTDrs 13/7338, 38). Gem § 1613 I BGB kann der ASt Unterhalt vom Ersten des Monats an verlangen, in dem er den Unterhaltsverpflichteten zur Ermittlung seines Unterhaltsansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des vorläufig vollstreckbaren Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 2ff. dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 5 sloMwStG ist jede Person, die unabhängig (selbstständig) eine Tätigkeit ungeachtet ihres Zwecks oder Resultats ausübt, eine steuerpflichtige Person. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Tätigkeit definiert das Gesetz jede Produktions-, Verarbeitungs-, Handels- und Dienstleistungstätigkeit, einschließlich des Kohlebergbaus, der Landwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Vermögenssorge, Abs 2 S 1 Nr 4.

Rn 20 Das Gesetz sieht in Abs 2 S 1 Nr 4 eine Ausnahme von der Anhörungspflicht iSv Abs 1 auch dann vor, wenn das Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes betrifft. Von einer persönlichen Anhörung und Verschaffung eines Eindrucks kann abgesehen werden, wenn sie nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist. Das kann der Fall sein, wenn es auf einen persönlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Der Schuldner kann gem §§ 777, 766 Erinnerung einlegen. Die Voraussetzungen des § 777 S 1 hat der Schuldner darzulegen und nachzuweisen; diejenigen des § 777 S 2 sind vom Gläubiger zu beweisen. Die Beweislast für eine hinreichende Besicherung sämtlicher Forderungen bzw für das Nichtbestehen oder Erlöschen dieser Forderungen liegt hingegen wieder beim Schuldner (St/J/Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht mit Kosten belegbare Beteiligte.

Rn 5 In Kindschaftssachen (§ 151), die seine Person – im Gegensatz zum Vermögen – betreffen, können einem Minderjährigen gem III keine Kosten auferlegt werden. III gilt auch iRv § 84 (KG FamRZ 16, 81; MüKoFamFG/Schindler § 84 Rz 14; aA mangels einer entspr Regelung in § 84 Zö/Feskorn § 84 Rz 6). Gem §§ 158c IV, 174 S 2, 191 S 2 sind dem Verfahrensbeistand in Kindschafts-, Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 An jedem Vollstreckungsverfahren sind Gläubiger und Schuldner notwendig beteiligt. Sie sind idR, aber nicht zwingend auch die Parteien eines Erkenntnisverfahrens, das mit dem Erlass einer Entscheidung abgeschlossen wurde, die als Vollstreckungstitel taugt. So sind Gläubiger und Schuldner dann nicht Kl und Bekl, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem anderem als einem ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zustandekommen einer Doppelbesteuerung

Rz. 150 [Autor/Stand] Aufgrund des Umstands, dass bei gebietsansässigen Erblassern, Schenkern oder Erwerbern die Bundesrepublik das Weltvermögen also einschließlich des Auslandsvermögens besteuert, kann es zu einer weiteren Besteuerung in einem anderen Staat kommen, sei es wiederum des Weltvermögens bzw. des im Ausland befindlichen Vermögens. Besonders krass ist dies, wenn i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Adressat.

Rn 12 Empfänger der Zustellung ist der Schuldner nach § 182 I Nr 1 oder sein Vertreter nach §§ 170 bis 172. Erfolgt eine Ersatzzustellung nach §§ 178, 180 f, ist der Schuldner allerdings nicht der eigentliche Zustellungsadressat. Ist der Schuldner prozessunfähig, muss nach § 170 I an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt werden, wobei das Vollstreckungsorgan an eine vorhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung.

Rn 2 Der Arrest sichert eine künftige Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen wegen einer im Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchsetzbaren Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Die einstweilige Verfügung dient dagegen der Sicherung eines Individualanspruchs (§ 935, Sicherungsverfügung) oder der Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift leitet den 3. Abschn des FamFG ein und enthält eine neue Definition des Begriffs der Kindschaftssachen; dieser wurde vor Inkrafttreten des FamFG für die in § 640 II aufgezählten Verfahren verwendet, die überwiegend Abstammungssachen betrafen und nun in den §§ 169 ff geregelt sind. Rn 2 Mit der Einführung des FamFG wurde das Vormundschaftsgericht abgeschaff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktivlegitimation.

Rn 2 Zur Klage nach § 805 legitimieren all jene Rechte, die gem §§ 50, 51 InsO auch im Insolvenzverfahren zur vorzugsweisen Befriedigung berechtigen. Dies sind zunächst besitzlose Pfandrechte, also das Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 ff, § 578 I BGB), des Verpächters (§ 581 II, §§ 562 ff bzw § 592 BGB) und des Gastwirts (§ 704 BGB), aber auch Grundpfandrechte, soweit sie s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 In Ergänzung von § 12 regelt § 13 den allg Gerichtsstand natürlicher Personen. Nach § 13 ist der allg Gerichtsstand natürlicher Personen von deren Wohnsitz abhängig (sog Wohnsitzgerichtsstand, s näher Rn 3). Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Bekl die Prozessführung zu erleichtern und ihn davor zu schützen, den Prozess an einem auswärtigen Gericht zu führen (BGHZ 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 848 stellt für zwei Fallgruppen bei der Herausgabe von unbeweglichen Sachen Sonderregeln auf. In einer praktisch wenig bedeutsamen Gestaltung regelt Abs 1 die Pfändung des Herausgabeanspruchs. Ziel ist die Besitzsicherung. Ihr kommt schon deswegen kein großes Gewicht zu, weil die Immobiliarvollstreckung keinen Besitz des Gläubigers erfordert (Schuschke/Walker/Kessen/T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr