Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Noch nicht erfolgte Erbschaftsannahme.

Rn 7 Bei im Titel vorbehaltener Beschränkung der Haftung auf den Nachlass (§ 780) muss der Erbe/Schuldner Angaben auch zu dem nicht ererbten Vermögen machen (HK-ZV/Sternal § 802c Rz 25; s noch u Rn 12). Dann sind nämlich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der beschränkten Erbenhaftung noch nicht geprüft; die Beschränkung kann der Schuldner im Rahmen einer Vollstreckun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Missbräuchliche Gestaltungen

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Verzicht darf nicht auf andere nicht in § 9 Abs. 1 UStG genannten Steuerbefreiungen ausgedehnt werden, selbst dann nicht, wenn ein Verzicht wirtschaftlich sinnvoll wäre. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer ist auch ehrenamtlich (§ 4 Nr. 26 UStG) tätig. Um die Vorsteuern nicht nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilen zu müssen, möchte er sämtliche im Ra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.25 Entstehung der Steueransprüche im Konkurs-/Insolvenzverfahren

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Entstehung der Steueransprüche richtet sich nach Eröffnung des Konkursverfahrens/Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gemeinschuldners/Schuldners weiterhin nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen (BFH vom 14.02.1978, Az: VIII R 28/73, BStBI II 1978, 356). Sie ist von der Begründetheit einer Forderung i. S. v. § 3 Abs. 1 KO, § 38 In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. GbR und juristische Personen.

Rn 6 Die rechtsfähige Gesellschaft (§ 705 II Var 1 BGB) ist als Vollstreckungsgläubigerin im Titel als solche auszuweisen. Auch bei der Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen muss der Titel die Gesellschaft selbst – nicht: die Gesellschafter – als Vollstreckungsschuldnerin ausweisen, § 722 I BGB. Die Vollstreckung gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene GbR (sog...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 171 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Einziehungsprozess des Gläubigers gegen den Drittschuldner begründet keine Rechtskraftwirkungen ggü dem Schuldner (Anders/Gehle/Nober ZPO § 841 Rz 1). Dennoch berührt er auch Interessen des Schuldners, weil es von seinem Ergebnis abhängt, ob anderes Vermögen des Schuldners in Anspruch genommen wird (BGH NJW 78, 1914 f [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]). Ein Unterlieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 784 I gibt dem Erben die Möglichkeit der Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, die in sein persönliches Vermögen wegen Nachlassverbindlichkeiten (zu diesem Begriff vgl § 778 Rn 3) erfolgt sind, wenn Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Durch die Nachlassverwaltung wird persönlichen Gläubigern des Erben der Zugriff auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 15 Der Gläubiger kann grds nur in das Vermögen des Schuldners vollstrecken. Eine Forderung, in die der Gläubiger vollstreckt, muss deswegen zum Schuldnervermögen gehören. Besteht im Zeitpunkt der Pfändung kein Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner, ist die Pfändung wirkungslos (BGH NJW 02, 755, 757). Sie ist auch wirkungslos, wenn die Forderung vor Zustellung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichbehandlung von Ausländern mit mitgliedstaatlichem Wohnsitz (Abs 2).

Rn 2 Die Gleichbehandlung mit Inländern betrifft Rechte mit einer an die inländische Klägerstaatsangehörigkeit anknüpfenden Zuständigkeitsregel (zB Art 14 franz CC). Diese kann auch von Ausländern in Anspruch genommen werden, ohne dass es auf die Staatsangehörigkeit ankommt. Der Ausländer muss seinen Wohnsitz im Forumstaat haben; ein Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 1383 BGB.

Rn 3 Das Familiengericht kann nach § 1383 BGB anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat. Es bedarf hierfür eines Antrags des Gläubigers, der den Gegenstand der Übertragung bezeichnet. Die Angabe des anzurechnenden Wertes ist nicht erforderlich (Grüneberg/Siede § 1383 BGB Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 10 Die Parteifähigkeit meint die Fähigkeit, zulässigerweise Aktiv- oder Passivobjekt eines Prozesses sein zu können, mithin die rechtliche Befugnis, am Urteilsverfahren als Kl oder Bekl, am Beschlussverfahren als Antragsteller oder Antragsgegner und am Vollstreckungsverfahren als Gläubiger oder Schuldner (BGH WM 21, 2340 Rz 1) beteiligt zu sein. Parteifähig ist gem § 50, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer, in Klein, A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren der Klauselerteilung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für die Klauselerteilung nach § 738 ist die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers nach § 20 Nr 12 RPflG begründet. Der Gläubiger hat grds (zu den Ausnahmen s § 726 Rn 7) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden den Nachweis über die wirksame Bestellung des Nießbrauchs zu führen (Zweibr Rpfleger 05, 612: der Nachweis des schuldrechtlichen Anspruchs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 784 I.

Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Anordnung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 In Ergänzung von § 12 und als Pendant zu § 13 regelt § 17 den allg Gerichtsstand aller Personen mit passiver Parteifähigkeit, die keine natürlichen Personen sind (St/J/Roth Rz 1; vgl auch MüKo-ZPO/Patzina Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; Zö/Schultzky Rz 1 f; ThoPu/Hüßtege Rz 1, die aber den Fiskus wegen § 18 ausnehmen wollen; dazu § 18 Rn 2). § 17 verfolgt den Zweck, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenz.

Rn 148 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforderlich. Die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Vollstreckung.

Rn 51 Der Festsetzungsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel iSv § 86 I Nr 1 und wird gem § 95 I Nr 1 nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt. Ist die Vergütung eines Nachlasspflegers gegen den Erben festgesetzt worden, soll die Vollstreckung nur in den Nachlass und nicht in das sonstige Vermögen des Erben möglich sein (Celle FamRZ 17, 398; Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Insolvenzverfahren.

Rn 50 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind gem § 89 InsO Maßnahmen der Forderungsvollstreckung und damit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse unzulässig (MüKoInsO/Breuer/Flöther § 89 Rz 10). Ein solcher Beschl darf dem Drittschuldner nicht mehr zugestellt werden (Frankf ZIP 95, 1689, 1690). In der Insolvenz des Drittschuldners kann de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsstellung des gesetzlichen Prozessstandschafters.

Rn 37 Der Prozessstandschafter ist als Partei des Rechtsstreits mit allen prozessualen Befugnissen Herr des Verfahrens. Die gesetzliche Prozessstandschaft ist sowohl in Aktivals auch in Passivprozessen anerkannt, etwa bei Klagen gegen die Partei kraft Amtes, den Verwalter des gemeinschaftlichen Vermögens (§ 1422 BGB) oder eines Sondervermögens (§ 1984 I 3 BGB). Der Rechtsträ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haftungsklagen.

Rn 9 Eine gesetzliche Ausnahme gilt für die nicht auf Zahlung, sondern auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Ansprüche aus einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Schiffshypothek sowie aus einer Reallast (§ 1107 BGB) oder einem Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug (§ 99 I LuftFzG). Größere praktische Bedeutung hat sie nicht, da diese Ansprüche meist gem ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.5.2 Insolvenz des leistenden Unternehmers

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einordnung von Umsatzforderungen als Insolvenzforderungen oder Masseforderung hängt davon ab, ob die Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" i. S. d. § 38 InsO sind. Der V. Senat des BFH knüpft dabei nicht an die Leistungsausführung an (so noch der VII. Senat des BFH, Urteil vom 16.01.2007, Az: VII R 7/06, BStBl II 2...mehr

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ZErb 04/2024, Vermächtnisse... / 5

Auf einen Blick Vermögensumschichtungen innerhalb des Vermögens des Erblassers, d.h. von einer Assetklasse (z.B. Immobilien) in eine andere (z.B. Kapitalvermögen), können bereits angeordnete Erbeinsetzungen und Vermächtnisanordnungen stören. Dies gilt umso mehr, wenn nicht der Erblasser selbst, sondern ein Bevollmächtigter diese vornimmt. Wie diese späteren Vermögensumschich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784.

Rn 4 § 784 I betrifft die bereits erfolgte Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand. Der Erbe kann die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen verlangen, die wegen Nachlassverbindlichkeiten in sein eigenes Vermögen vorgenommen worden sind; dem Nachlassverwalter steht das Recht zu, die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen zu fordern, die zug eines persönlichen Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379 [OLG Düsseldorf 21.04.1988 - 10 W 31/88]; differenziert München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem spä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinterlegung eines Geldbetrages im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Es muss ein Geldbetrag iRd Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen hinterlegt worden sein, entweder durch den Gerichtsvollzieher nach § 827 II oder durch den Drittschuldner nach § 853 und eine Anzeige der Sachlage an das Amtsgericht erfolgt sein. Die Hinterlegung des Schuldbetrags durch den Drittschuldner unter Anzeige der Hinterlegung an das Vollstreckungsgerich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach §§ 13a Abs. 4, Abs. 9a, 13b Abs. 10 ErbStG

Rz. 33 [Autor/Stand] Bei entsprechendem Bedarf können die Lage-, Betriebs- und Geschäftsleitungsfinanzämter i.S. des § 152 Nrn. 1–3 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigungsfähigen Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 13a Abs. 4 und Abs. 9a und § 13b 10 ErbStG mit der Durchfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / I. Arrest

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.1: Antrag auf Arrest Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arrest und Arrestpfändung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Teilschiedsspruch.

Rn 19 Für vollstreckbar erklärt werden kann auch ein Teilschiedsspruch, mit dem das Schiedsgericht über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands endgültig und wirksam entschieden hat zB bei einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Unterlassung nur über den Zahlungsanspruch. Auch ein ausländischer Schiedsspruch über den Grund kann anerkannt und für vollstreckbar er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 858 passt die Regelung des § 857 an die Besonderheiten einer Zwangsvollstreckung in die Schiffspart an. Die Schiffspart ist nach § 491 I HGB aF iVm Art 71 I EGHGB der Gesellschaftsanteil eines Mitreeders an einer Partenreederei. Eine Schiffspart kann nur an einem Seeschiff bestehen (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Sie ist grds veräußerlich und verpfändbar, § 503 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwendungsfrist (Abs 5).

Rn 12 Der Gesetzgeber hat die in § 251 I Nr 3 genannte Monatsfrist, innerhalb der der Antragsgegner seine Einwendungen erheben muss, nicht als Ausschlussfrist ausgestaltet (BTDrs 13/7338, 41); dies stellt § 252 V klar: Einwendungen können so lange erhoben werden, wie der Festsetzungsbeschluss noch nicht erlassen ist (bis zum 31.12.16 war dessen Verfügung entscheidend, vgl BT...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nutzlose Pfändung (Abs 2).

Rn 8 Das Verbot der nutz- oder zwecklosen Pfändung dient sowohl dem Schutz des Schuldners, nämlich gegen Verschleuderung und nicht gebotene Zerschlagung seines Vermögens als auch dem Schutz des Gläubigers vor unnötigen Kosten. Das Verbot gilt sowohl bei Erst- als auch bei Anschlusspfändung (§ 826). Letztere muss gem Abs 2 unterbleiben, wenn schon eine Erstpfändung unzulässig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 14 Das Verfahren nach § 1060 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH SchiedsVZ 17, 266 Rz 14). Im ordnungsgemäß aufgenommenen Verfahren sind Anträge auf Feststell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesicherter Anspruch (Nr 3).

Rn 16 Der Kl muss Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundvermögens oder Inhaber einer im Inland dinglich gesicherten Forderung sein. Zu den Grundstücken zählen auch die diesem gleichstehenden Rechte, etwa das Erbbaurecht, Wohnungs- und Teileigentum und ihre wesentlichen Bestandteile iSv §§ 93, 94 BGB. Ausreichend ist, wenn der Kl ein dingliches Anwartschaftsrecht (§§...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6 Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Auslagerung von Finanzdienstleistungen allgemein vgl. Rz. 24 ff. Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beauftragt eine KVG einen Dritten mit der Verwaltung des Investmentvermögens, erbringt dieser eine Leistung gegenüber der KVG, indem er die insoweit der KVG obliegende Pflicht erfüllt. Der Dritte wird ausschließlich aufgrund der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 12 In der praktisch wichtigeren Gestaltung schützt § 850h II den Gläubiger, wenn der Schuldner bei einem Dritten Dienste leistet, ohne eine angemessene Vergütung zu erhalten (BAG NZA 09, 163 [BAG 22.10.2008 - 10 AZR 703/07] Rz 13; Pape NWB 20, 2756). Nach § 850h II ist der Zugriff des Gläubigers auf den Drittschuldner gerechtfertigt, wenn diesem auf Kosten des Gläubigers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter errichtet einen Umsetzungsfonds. In diesen sind der vorläufig festgesetzte Kostenbetrag und gegebenenfalls der kollektive Gesamtbetrag sowie gegebenenfalls dessen Erhöhung einzuzahlen. (2) Der Umsetzungsfonds ist vom Vermögen des Sachwalters getrennt zu führen. Der Sachwalter verwaltet den Umsetzungsfonds und verfügt über ihn. (3) Berechtigte Ansprüche von ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Keine Vorsteuerkorrektur nach § 15a Abs. 8 UStG

Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Übergang des Vermögens vom Erblasser auf die Erben ist mangels Leistungsaustauschs nicht umsatzsteuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Vermögensübergang beruht auf einem erbrechtlichen Vorgang, der in die private und damit die außerunternehmerische Sphäre fällt. Die Erben wenden keine Gegenleistung auf, sondern erwerben kraft Gesetzes. Da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Schenkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Sicherheitsleistung nach § 1063 III.

Rn 21 Der Antragsteller sollte stets prüfen, ob er im Verfahren nach § 1061 bei Gericht zusätzlich eine Sicherheitsleistung des Gegners nach § 1063 III beantragt. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn abzusehen ist, dass sich das Verfahren hinzieht, etwa weil mit einer Rechtsbeschwerde durch den Gegner nach § 1065 zu rechnen ist. Wird der Beschluss über die Vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tatbestände, Zeitpunkt.

Rn 9 Mit der Klage wird die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung verfolgt. Die Klage ist dann begründet, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass die als bewiesen angenommenen materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der qualifizierten Vollstreckungsklausel gem §§ 726 ff tatsächlich nicht vorliegen, so gem § 726 I die aufschiebende...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das zuständige Amtsgericht (§§ 827, 853, 854) hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung der Forderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzureichen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Stille Gesellschaft als Innengesellschaft iSd § 705 BGB

Rn. 183 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Eine stille Gesellschaft kann nach §§ 230ff HGB grundsätzlich nur bei einem Unternehmen begründet werden, welches ein Handelsgewerbe iSd § 1 Abs 2 HGB darstellt (BFH v 10.05.2007, BStBl II 2007, 927). Zwar ist gem § 3 Abs 1 HGB auch der Betrieb einer LuF ein Gewerbe iSd HGB, jedoch kein Handelsgewerbe (es sei denn, der luf Betrieb ist in da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahren.

Rn 45 Zum Verfahren vgl Rn 31 f. Die Drittschuldnerauskunft muss die jährliche Veränderung des Kapitals nicht darstellen (aA Wollmann Private Altersvorsorge und Gläubigerschutz, S 255).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Nach § 802f Abs. 6 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. 2Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. 3Gleiches gilt für Ver...mehr