Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungspauschale

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einnahmen

Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum steuerpflichtigen > Arbeitslohn gehören neben der normalen Heuer die tarifliche Seefahrtszulage sowie die Vergütungen bei Unterbesetzung (vgl DB 1979, 1013). Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben nach Maßgabe des § 3b EStG und der > R 3b LStR steuerfrei (zu Einzelheiten > Lohnzuschläge). Zur Steuerfreiheit von Lohn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schornsteinfeger

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Schornsteinfeger, der zur Berufsausübung seine Kunden aufsucht, übt eine Auswärtstätigkeit aus. Zum Abzug von > Werbungskosten > Reisekosten. Für jeden Arbeitstag, an dem er mehr als 8 Stunden zusammenhängend von seinem Betrieb (falls > Erste Tätigkeitsstätte; sonst von seiner Wohnung) zur Ausübung seiner Berufsarbeit abwesend ist, kann er eine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen Frau M. L. entstanden sind. Frau L. (im Folgenden auch: "Erblasserin") war die Tante des Klägers, welche er zusammen mit seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbte. Die Erblasserin hatte bei der H-Versicherung eine Sterbeg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vorsteuerbeträge auf nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 12 Nr 3 Hs 1 Alt 4 EStG)

Rn. 229 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Grds ist die dem StPfl in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehbar, soweit sie durch den Betrieb oder Beruf des StPfl veranlasst ist (zB BFH VIII R 60/14, BFH/NV 2016, 1455; BFH IX R 55/90, BStBl II 1993, 17; BFH VIII R 6/79, BStBl II 1982, 755). Dies ist nach § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 4 für Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die die Abzugs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vom Pauschbetrag erfasste Aufwendungen

Rn. 64 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Behinderten-Pauschbetrag kann geltend machen, wer Aufwendungen für einen behinderten Menschen hat. Dem Grund nach muss es sich um eine ag Belastung handeln. Aus der Funktion des Pauschbetrages folgt, dass § 33b Abs 1–3 EStG nur den laufenden typischen und unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängenden Mehraufwand bei einem behinderten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 704 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 720 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 703 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 678 Arbeitsmittel → Tz 676, → Tz 679 ff. Arbeitszimmer → Tz 682 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 699 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 421) anfallen. Diese gehören zu den WK. Im Gegensatz dazu können Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung handelt, aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung a...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 417 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.8.1 Verpflegungskosten

Rz. 48 Durch den Aufenthalt abseits der eigenen Wohnung entstehen regelmäßig zusätzliche finanzielle Aufwendungen, weil die Mahlzeiten nicht preiswert zuhause hergerichtet und eingenommen werden können. Diese zusätzlichen Aufwendungen für die Verpflegung sollen durch eine Verpflegungskostenpauschale – auch Tagegeld genannt – aufgefangen werden. Allerdings gibt es eine Einsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufskraftfahrer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Berufskraftfahrer haben im Regelfall keine > Erste Tätigkeitsstätte; sie brechen von ihrer Privatwohnung zu einer Auswärtstätigkeit auf. Für sie gelten die Regelungen für > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekosten; für Fahrten zwischen Wohnung und einem Ort, an dem das Fahrzeug arbeitstäglich abgeholt und zurückgebracht wird (z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 33 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antragsgrenze (§ 39a Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 2 S 4 EStG ist der Antrag auf Bildung eines Freibetrages aus der Summe wegen erhöhter WK (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 9 EStG, s Rn 11), erhöhter SA (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 4, 5, 7, 9 u Abs 1a EStG, §§ 10b u 33 EStG, s Rn 12), ag Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 33 EStG, s Rn 13), ag Belastungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 4. Bemessungsgrundlage

Rz. 18 Bezüglich der mit Quellensteuer belasteten Vergütungsteile ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Quellensteuer entscheidend. Nebenleistungen wie Reisekosten, Kosten der Unterbringung und Verpflegungsmehraufwendungen sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten und die steuerlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung der Verpflegungspauschalen im Fall der Mahlzeitengestellung auch dann, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt

Leitsatz Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Normenkette § 9 Abs. 4, § 9 Abs. 4a Sätze 2 und 3, § 9 Abs. 4a Satz 4 Halbsatz 1, § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil F Problemfelder und He... / 2.3.3 Entsendevertrag nach Deutschland, unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Deutschland

Praxis-Beispiel Beispiel Der Arbeitnehmer wird von seinem britischen Arbeitgeber, mit dem er einen lokalen britischen Arbeitsvertrag hat, für drei Jahre zur deutschen Tochterfirma entsendet. Er erhält zusätzlich einen Entsendevertrag. Die deutsche Tochter trägt seine Gehaltskosten zu 100 %. Die Auszahlung findet jedoch in Pfund im VK statt. Seine Familie begleitet den Arbeitn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil F Problemfelder und He... / 2.3.1 Lokaler Vertrag und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Großbritannien

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter wird vier Tage pro Woche aus Deutschland heraus arbeiten und hat mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er freitags aus dem Homeoffice im VK arbeiten kann. Der Mitarbeiter...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.2 Lokaler Vertrag und beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt im Vereinigten Königreich

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter hat eine europäische Rolle inne, die viel Reisetätigkeit erfordert. Allerdings wird er auch ein bis zwei Tage pro Woche aus dem deutschen Büro heraus arbeiten. Sofern eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 19 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z. B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Kürzung der Verpflegungspauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10 EStG

aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung Rz. 73 Der Arbeitnehmer kann für ihm tatsächlich entstandene Mehraufwendungen für Verpflegung auf Grund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen als Werbungskosten ansetzen oder in entsprechender Höhe einen steuerfreien Arbeitgeberersatz erhalten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen ist nach der Abwesenheitszei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Kürzung bei teilweiser Kostenerstattung

Rz. 77 Eine Kürzung der Verpflegungspauschalen ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer zustehende Reisekostenvergütung lediglich gekürzt ausbezahlt. Nur ein für die Gestellung der Mahlzeit vereinbartes und vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahltes Entgelt mindert den Kürzungsbetrag. Es ist hierbei nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber das für d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Ermittlung der Pauschalen bei gemischt veranlassten Veranstaltungen mit Mahlzeitengestellung

Rz. 90 Bei gemischt veranlassten Reisen sind die entstehenden Kosten grundsätzlich in einen beruflich veranlassten Anteil und einen den Kosten der Lebensführung zuzurechnenden Anteil aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl 2006 II S. 30). Dies gilt auch für die entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen. Stellt der Arbeitgeber während einer gemisch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausübt – somit ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rz. 51 Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei inländischen Auswärtstätigkeiten werden bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gewährt. Diese betragen bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 120 % und für den An- sowie Abreisetag oder eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 80 % der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz. D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / 2. Verpflegungsmehraufwendungen

a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Rz. 73 Der Arbeitnehmer kann für ihm tatsächlich entstandene Mehraufwendungen für Verpflegung auf Grund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen als Werbungskosten ansetzen oder in entsprechender Höhe einen steuerfreien Arbeitgeberersatz erhalten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen ist nach der Abwesenheitszeit des Arbeitnehmers von seiner Wohnu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Minderung des Kürzungsbetrags, § 9 Absatz 4a Satz 10 EStG

Rz. 87 Hat der Arbeitnehmer für die Mahlzeit ein Entgelt entrichtet, wird dieses Entgelt auf den Kürzungsbetrag angerechnet. Es kommt insoweit auf das tatsächlich entrichtete Entgelt an, nicht aber darauf, ob das Entgelt dem tatsächlichen Wert der Mahlzeit entsprochen oder der Arbeitnehmer die Mahlzeit verbilligt erhalten hat. Rz. 88 Nimmt der Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / a) Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 EStG

Rz. 61 Eine vom Arbeitgeber während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte "übliche" Mahlzeit wird mit dem amtlichen Sachbezugswert nach § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung bewertet. Entsprechendes gilt für die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten "üblichen" Mahlzeiten. A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Rz. 48 Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (Rz. 36) 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist (Zwischentag), kann eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Rz. 49 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Unterkunftskosten

Rz. 117 Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die Nutzung eines Hotelzimmers, Mietaufwendungen für die Nutzung eines (ggf. möblierten) Zimmers oder einer Wohnung sowie Nebenleistungen (z. B. Kultur- und Tourismusförderabgabe, Kurtax...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / c) Pauschalbesteuerung, § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG

Rz. 58 Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Absatz 4a Satz 3, 5 und 6 EStG Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen gezahlt werden, soweit diese die dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwendung der Kürzungsregelung nach § 9 Absatz 4a Sat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / 6. Sonstiges

Rz. 134 Zur Ermittlung der steuerfreien Leistungen für Reisekosten dürfen die einzelnen Aufwendungsarten zusammengefasst werden; die Leistungen sind steuerfrei, soweit sie die Summe der zulässigen steuerfreien Leistungen nicht übersteigen. Hierbei können mehrere Reisen zusammengefasst abgerechnet werden. Dies gilt sinngemäß für Umzugskosten und für Mehraufwendungen bei einer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Dreimonatsfrist, § 9 Absatz 4a Satz 6 EStG

Rz. 53 Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen auswärtigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (vgl. Rz. 55). Werden während einer beruflichen Tätigkeit mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen innerhalb eines Werks- oder Betriebsgeländes aufgesucht, handelt es sich um die Tätigkeit an ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / 5. Reisenebenkosten

Rz. 129 Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / c) Doppelte Haushaltsführung, § 9 Absatz 4a Satz 12 EStG

Rz. 91 Die Verpflegungspauschalen gelten grundsätzlich auch für eine Übergangszeit von drei Monaten nachdem eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung begründet wurde (§ 9 Absatz 4a Satz 12 EStG). Für den Fall der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten bei der doppelten Haushaltsführung gelten die vorstehe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hafenarbeiter

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Fall von in einem Hafengebiet arbeitenden Personen findet sich Rechtsprechung vor allem zur Frage, ob diese (normalerweise) einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit nachgehen. Soweit Entscheidungen zur Rechtslage vor 2014 ergangen sind, scheinen diese uE auf die heutige Situation nicht direkt übertragbar. Genannt werden können: > Einsatzwec...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) "Sammelpunkt"

Rz. 38 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (nach Rz. 6ff. oder Rz. 26ff.) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (Rz. 14ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt (z. B. Treffpunkt für einen betrieblichen Sammeltran...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 41 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Rz. 42 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG

aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (al...mehr