Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Berufstypische Umsätze

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Berufstypisch sind sämtliche Leistungen gegen Entgelt, die üblicherweise von den in § 4 Nr. 11 UStG bezeichneten Unternehmern ausgeführt werden. Die Befreiung beschränkt sich somit auf die typischen Tätigkeiten des Bausparkassenvertreters, Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers (BFH vom 29.01.1998, Az: V R 41/96, BFH/NV 1998, 1004)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 777 gilt für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; der Schuldner hat die Möglichkeit, sowohl gegen Maßnahmen der Mobiliar- als auch der Immobiliarzwangsvollstreckung vorzugehen. Die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners muss begonnen haben; sie darf noch nicht beendet sein; § 777 gilt auch noch im Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Glaubhaftmachung (Abs 4).

Rn 51 Vor Zurückweisung ist die Partei, idR unter Einräumung einer angemessenen (kurzen) Frist, aufzufordern, die Tatsachen, aus denen sich die Entschuldigung der Verspätung ergibt, glaubhaft zu machen (Celle NJW 10, 1535 [BGH 16.03.2010 - VI ZR 176/09]). Das gilt auch, wenn das Gericht die bereits durch die Partei versuchte Glaubhaftmachung nicht für ausreichend hält (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollmachtgeber.

Rn 8 Vollmachtgeber ist idR die Partei. Fehlt dieser die Prozessfähigkeit, wird die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter erteilt (§ 51). Die Befugnis zur Erteilung der Vollmacht bestimmt sich grds nach dem materiellen Recht und den daraus abzuleitenden Handlungsbefugnissen. Sie kann aber auch vom Nebenintervenienten oder einem am Prozess beteiligten Dritten erteilt werden, z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Glaubhaftmachung.

Rn 11 § 589 II sieht vor, dass iRd Zulässigkeitsprüfung für die Tatsachen, aus denen sich die Fristeinhaltung ergibt, die Glaubhaftmachung (§ 294) notwendig, aber auch ausreichend ist. Damit ist nur ein geringerer Grad an richterlicher Überzeugung (einfache Wahrscheinlichkeit) vorausgesetzt. Es besteht keine Bindung an die Beweismittel des Strengbeweises, und es kommt va die...mehr

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zfs 04/2024, Risikoausschlu... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Senat weist die Berufung der Bekl. gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurück … a) Mit seinem Hinweisbeschluss vom 5.7.2023 hat der Senat ausgeführt: “Die Berufung ist unbegründet. Das LG hat der Klage jedenfalls im Ergebnis zutreffend stattgegeben. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung in Höhe von insgesamt 30.000,00 EUR gemäß Ziff. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Verbraucher können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden. § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung. (2) Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Glaubhaftmachung von Tatsachen durch den Gläubiger.

Rn 4 Es geht hier um eine Glaubhaftmachung nach den Regeln des § 294 (ThoPu/Seiler § 802d Rz 5). Der Gläubiger muss konkrete Tatsachen (zB Begleichung von Schulden, aufwendiger Lebensstil, Aufnahme einer Arbeit oder eines Gewerbes) darlegen, die den Schluss auf entsprechende geänderte Umstände erlauben. Weder genügen Vermutungen (AG Lahr DGVZ 15, 39, 40), noch dürfen die Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung des Antrags.

Rn 5 Nach Abs 3 S 1 sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags glaubhaft zu machen. Nach § 31 Abs 1 kann dies durch alle hierfür geeigneten Mittel, insb aber durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen. Eine Glaubhaftmachung der Antragsgründe ist damit noch im Verfahren über die Wiedereinsetzung statthaft (Begr zu § 18 RegE in BTDrs 16/6308, S 183). Gem Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 18 Es stellt einen grds zulässigen und beachtlichen Beweisantritt dar, die in einem Protokoll, bspw aus einem früheren Verfahren (gleich welchen Gerichtszweigs), festgehaltene Aussage eines Zeugen nicht durch dessen erneute Vernehmung, sondern als Urkundsbeweis in den aktuellen Prozess einführen zu wollen (zum Sonderfall der Verlesung einer früheren Aussage iRd Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäfts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Berücksichtigung eines Versicherungsfalls.

Rn 240 BGH NJW-RR 17, 152 [BGH 14.12.2016 - IV ZR 477/15]: Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Leistungsanspruch.

Rn 237 Die Leistungs- und die Feststellungsklage wegen bestimmter Versicherungsleistungen werden nach allg Grundsätzen bewertet, im Normalfall mit dem Forderungsbetrag, ohne Rücksicht auf Vorfragen, die den Bestand des Vertrags betreffen (BGH VersR 09, 562); bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von idR 20 % vorzunehmen (zur Deckungsklage s.u. Rn 241. Klagt der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 802c III 2, 883 III 2,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf grds jeder Titel, also sowohl Urteile nach § 704 I als auch die weiteren Titel nach §§ 794 ff , mithin auch Vollstreckungsurteile nach § 722, Entscheidungen nach §§ 1060 ff und nach §§ 796a I, 796c (Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen, Köln NJW 97, 1450, 1451). § 724 kommt auch für Vollstreckbarerklä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG erhöht sich, sofern der StPfl für die unterhaltene Person Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung iSv § 10 Abs 1 Nr 3 EStG aufgewendet hat (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG), vgl BVerfG vom 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BFH/NV 2008 Beilage 3, 228. Der zusätzliche Abzugsbetrag gemäß § 33a Abs 1 S 2 EStG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Handlung.

Rn 2 Anwendbar ist § 510b nur auf Klagen betreffend die Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung iSv §§ 887, 888 und 889, selbst wenn deren Erzwingung unzulässig gem § 888 III wäre (St/J/Leipold Rz 3; Musielak/Voit/Wittschier Rz 1 mwN). § 510b gilt daher zwar etwa für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (etwa gem § 259 II BGB, § 889), nicht aber fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erteilung eines Ausdrucks für den Schuldner (S 3).

Rn 15 Da die Daten beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden (Abs 6, § 802k), muss der Schuldner feststellen können, welche Daten über ihn hinterlegt werden. Es ist ihm deshalb auf Antrag ein Ausdruck zu erteilen, was allerdings nicht sofort vor Ort erfolgen muss, so dass der Ausdruck dem Schuldner auch später übersandt werden kann (BTDrs 16/10069, 27). Ein Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtabgabe der Vermögensauskunft (Nr 2).

Rn 5 Die Einholung einer Fremdauskunft ist zulässig, wenn der Schuldner eine Vermögensauskunft nicht abgibt. Die Abgabe der Vermögensauskunft obliegt dem Schuldner nach näherer Maßgabe der §§ 802c, 802 f. Es müssen also die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein, ein entsprechender Antrag des Gläubigers vorliegen und ein Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH AGS 20, 284 [BGH 09.10.2019 - IV ZR 171/18]; MDR 12, 1436 [BGH 19.09.2012 - V ZB 56/12]); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnatur und Antragsmehrheit.

Rn 5 Der Auftrag iSv § 753 I ist ein verfahrensrechtlicher Antrag des Gläubigers an den GV, Amtshandlungen in Ausübung staatlicher Vollstreckungsgewalt durchzuführen (Nies MDR 99, 525). Mit dem Antrag müssen der Titel und sonstige Urkunden übergeben werden, die nach §§ 750 II, 751 II zugestellt werden müssen. Es ist zulässig, mehrere Anträge auf einmal zu stellen. Auch könne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretung Volljähriger kraft Vorsorgevollmacht.

Rn 5 Von der Bestellung eines Betreuers ist nach Abs 3 abzusehen, wenn der später geschäftsunfähig gewordene Volljährige zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Voraussetzung der Vorschrift ist einmal die Erteilung einer Vollmacht durch eine volljährige geschäftsfähige natürliche Person an eine andere (nicht juristische) natürliche weder dem Anstalts- noch Heimpersonal zug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Schon seit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle 1999 ist der Gerichtsvollzieher für das Offenbarungsverfahren zuständig. Die Zuständigkeitsordnung entspricht insoweit der bisherigen Regelung des § 899 aF. Die Regelung gilt für die Zuständigkeit des Gerichtvollziehers für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung nach § 802c (anfängliche Ausku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ablehnung der Gerichtsperson.

Rn 17 Alle Beteiligten (§ 7 FamFG oder Sonderregelungen wie §§ 412, 418) können eine Gerichtsperson ablehnen, wenn diese zweifelsfrei bestimmbar ist. Der durch ein zu korrigierendes Redaktionsversehen ›vergessene‹ Ablehnungsgrund in Abs 1 S 2 kann dabei ebenfalls zur Anwendung kommen (Holzer ZNotP 18, 94, 97). Rn 18 Das Ablehnungsgesuch muss nach § 44 Abs 1 ZPO bei dem Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. 2Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 3Das Gericht kann die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. 2Auf Antrag ist auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 3 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind. 3Die Entscheidung ist, sofern d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. Widerspricht der Schuldner der Pfändung unter Berufung auf den Vorbehalt der Beschränkung seiner Haf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschluss der Vertretung durch Prozessbevollmächtigte.

Rn 5 Prozessbevollmächtigte dürfen nicht vertreten, soweit der Beteiligte persönlich vor dem Gericht erscheinen muss oder höchstpersönliche Erklärungen (zB nach §§ 1789, 1792 Abs 2, 1915 Abs 1 S 1 BGB aF bzw § 168a FamFG, § 1813 BGB nF) abzugeben hat (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 10 Rz 2). Gleiches gilt für den Eid und die eidesstattliche Versicherung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Besonderheit der Stufenklage liegt nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs 2 Nr 2 (Köln 12.5.23 – I-9 U 237/22 juris). Die Stufenklage soll dem Kl die Prozessführung nicht allg erleichtern (München AG 17, 631). Vielmehr muss sein Unvermögen zur bestimmten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3, Strafbare Falschaussagen von Zeugen und Sachverständigen.

Rn 7 Erfasst sind unrichtige Zeugenaussagen und Verletzungen der Wahrheitspflicht durch einen Sachverständigen oder einen Dolmetscher (§ 189 GVG), deren Strafbarkeit §§ 153–162 StGB bestimmen. Daraus folgt, dass es – anders als bei Nr 1 – keine Rolle spielt, wenn der vorsätzlich Handelnde unbeeidigt blieb (§ 153 StGB) und dass auch die falsche Versicherung an Eides Statt (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Unter den gesetzlichen Kriterien einer Vereinbarung bzw einer rechtsgestaltenden Erklärung des Kunden, Abs 7 S 1, 2, sowie der Versicherung nach Abs 8 S 2 wird der Vollstreckungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto begründet. Unerheblich ist, ob das Kreditinstitut das Zahlungsverkehrskonto nach innen oder außen als Pfändungsschutzkonto bezeichnet, denn davon kann der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 806a dient als Rechtsgrundlage dafür, dass der GV den Gläubiger über seine anlässlich der Zwangsvollstreckung gewonnenen Erkenntnisse über Geldforderungen (und über den Arbeitgeber, s Rn 5) des Schuldners unterrichtet. Die Norm schafft nicht nur die hierfür notwendige Erlaubnis, sondern begrenzt diese zugleich und verpflichtet den GV (der vorgelagert bereits zur Befra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erforderliche Angaben.

Rn 2 Entsprechend ihrem Informationszweck muss die Ladung eindeutige Angaben über das Gericht, die genaue Anschrift des Gerichtsgebäudes oder sonstigen Ortes (zB bei Lokaltermin), an dem der Termin stattfinden soll, ferner die Angabe von Terminstag und Uhrzeit enthalten. Erforderlich ist weiter die Angabe des Verfahrens (Aktenzeichen), schon wegen eventueller Rückfragen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Datenweitergabe und -verarbeitung bei Führung eines Pfändungsschutzkontos, Abs 1.

Rn 3 Die Weitergabe von Daten über das Pfändungsschutzkonto an und deren Verarbeitung durch Auskunfteien ist streng limitiert. Das Kreditinstitut darf die Führung eines Pfändungsschutzkontos durch den Kontoinhaber nur zu dem Zweck mitteilen, damit die Richtigkeit der Versicherung nach § 850k III überprüft werden kann, § 909 I 2. Die Weitergabe dieser Information zu anderen Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Stufenklage.

Rn 35 Bei den Teilentscheidungen iRe Stufenklage nach § 254 erwächst nur die Entscheidung über die jeweilige Stufe in Rechtskraft. Die Entscheidung über den Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch (1. Stufe) bindet das Gericht folglich bei der Entscheidung über den Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (2. Stufe) und den Zahlungsanspruch (3. Stufe) nicht. Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klägerseite.

Rn 7 Im Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Es muss der Sachverhalt geschildert und angegeben werden, wie er bewiesen werden kann (Saarbr FamRZ 93, 715). Außerdem ist anzugeben, welche Anträge gestellt werden sollen. Der Vortrag muss so substantiiert sein, dass dem Gericht eine rechtliche und tatsächliche Prüfung möglich ist (vgl BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 2Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, dass der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. (2) 1Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu stellen, spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesundheitsgefahr (Abs 2).

Rn 3 An die Voraussetzung ›Gefährdung der Gesundheit des Schuldners‹ sind strenge Maßstäbe anzulegen (BTDrs 16/10069, 28), weil der Schuldner die Haft jederzeit durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abwenden kann. Die Haftfähigkeit prüft der Gerichtsvollzieher vAw nach eigenem Kenntnisstand. Ist die Haftunfähigkeit nicht offensichtlich, muss der Schuldner ein konkre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Belege.

Rn 23 Die die einzelnen Ansätze rechtfertigenden Belege sind beizufügen, sofern sie nicht in der Gerichtsakte enthalten sind. Abschriften für den Gegner sind nicht vorzulegen (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 9). Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn der Gegner zur Überprüfung der Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten (zB Reisekosten des Rechtsanwalts) nicht auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen (BGH MDR 11, 1075 [BGH 14.07.2011 - III ZR 23/11]: Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen); auch bei Befreiung von Bürgen- oder Pfand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Deckungsklage.

Rn 241 Die Klage auf Deckungsschutz ist eine Feststellungsklage (s.a. dort), die mit 20 % Abschlag zu bewerten ist (BGH NJW 82, 1399; NJW-RR 91, 1149), in der Haftpflichtversicherung zunächst begrenzt auf den Umfang der drohenden Inanspruchnahme (BGH JurBüro 82, 1017). Bei wiederkehrenden Leistungen kann für den ZuS § 9 ZPO einschlägig sein (BGH NJW 82, 1399; Hamm AnwBl 84, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut darf zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach § 850k Absatz 3 Satz 2 Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto führt. 2Nur zu diesem Zweck dürfen die Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und sie nur auf Anfrage anderer Kreditinstitute an diese übermitteln. 3Die Verarbeitung zu einem anderen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbemerkung.

Rn 13 An der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist das Vollstreckungsgericht nicht beteiligt. Sie erfolgt durch materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zwischen Kunden und Kreditinstitut, also nicht durch eine Prozesshandlung. Als Voraussetzung ist neben dem erforderlichen Rechtsgeschäft nach Abs 7 auch die Versicherung des Kunden gem Abs 8 S 2 erforderlich, dass er kein ...mehr