Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 3 Unfallversicherung

In der Unfallversicherung besteht Versicherungspflicht für Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften.[1] Soweit keine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist der Sondertatbestand einschlägig.[2] Vergleichbar der Rechtslage in der Rentenversicherung greift die Versicherungsfreiheit für Mitglieder dann ein, wenn nach den Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.3 Andere Versicherungspflichttatbestände

Endet die Versicherungspflicht der Beschäftigung aufgrund des Beginns der Pflegezeit, kann die Pflegeperson während der Freistellung aufgrund eines anderen Tatbestands krankenversicherungspflichtig sein. Infrage kommt dies z. B. bei Personen, die als Witwe oder Witwer bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und aufgrund dieses Rentenbezugs in der gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 4.2 Nachversicherungszeitraum

Abgesehen von den fiktiven Nachversicherungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen bis 8.5.1945 und bis zur Einführung der Einheitsversicherung in der ehemaligen DDR bezieht sich die Nachversicherung für das Beitrittsgebiet auf Zeiten ab 3.10.1990 (z. B. Beamte und Berufssoldaten). Es handelt sich um den Tag des Inkrafttretens der Normen zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Unterne... / 5 Meldungen

Krankenversicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer haben die Aufnahme und die Aufgabe der Tätigkeit als landwirtschaftliche Unternehmer sowie alle sonstigen die Versicherungspflicht, Beitragshöhe und Mitgliedschaft berührenden Tatbestände innerhalb von 2 Wochen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu melden.[1] Die landwirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 6 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, unbefristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.800 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Allgemeines

Rn. 2151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 2 EStG befreit Zuschüsse des ArbG zu Aufwendungen des ArbN für bestimmte Leistungen von der ESt, wenn der ArbN von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden ist. Dazu bedarf es eines Antrags (FG BdW EFG 2000, 542 rkr; s Rn 2152). Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, solche freiwilligen Zusc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 5 Freiwilliger Wehrdienst und unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Durch freiwilligen Wehrdienst wird seine Beschäftigung vom 1.10.2023-30.6.2024 unterbrochen. Danach hat er unbezahlten Urlaub vom 1.7.-12.7.2024. Welche Auswirkung hat diese Beschäftigungsunterbrechung im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung r...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarung / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt der Arbeitgeber, ob das Arbeitsentgelt pauschal mit 2 % oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des betroffenen Arbeitnehmers versteuert wird. Im Falle der Pauschalversteuerung ist die vom Arbeitgeber übernommene Pauschalsteuer kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Im Falle der individuellen Versteuerung nach den ELStAM ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtskreis / 2 Versicherungsrecht

Die Versicherungspflicht ist für alle Bereiche der Sozialversicherung bundeseinheitlich geregelt. Für geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener, Beschäftigte im Übergangsbereich oder mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelten in beiden Rechtskreisen die gleichen Verdienstgrenzen. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen keine Unterschiede zwischen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.3 Beitragszuschuss

Es gibt Konstellationen, in denen Beschäftigte trotz ihres Arbeitsentgelts im Übergangsbereich privat kranken- und pflegeversichert sind. Dabei kann es sich z. B. um weiterbeschäftigte Rentner oder um Teilzeit während Elternzeit mit Befreiung von der Versicherungspflicht handeln. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Kranken- und P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 2.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 250 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2024 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.8 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit Bezug von Krankentagegeld

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die Krankentagegeld beziehen, sind versicherungsrechtlich den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. Deshalb verlängert sich in diesen Fällen auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Entgeltfortzahlung die Versicherungspflicht nicht. Für die Ermittlung der antei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 7 Befristete Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden

Sachverhalt Ein Student übt seit 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 20 Stunden wöchentlich aus. Er arbeitet von Montag bis Freitag tagsüber jeweils 4 Stunden täglich. Im Rahmen des Werkstudentenprivilegs besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vom 10.6. bis voraussichtlich 31.7. desselben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Ausgeschlossene Personen

Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit rentenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreit sind, können den Antrag auf Rentenversicherungspflicht nicht stellen.[1] Das betrifft insbesondere Bezieher einer Altersvollrente.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3 Nicht versicherungspflichtige Personen

Lohnsteuerfrei sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine private Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land abschließt. Unter der Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer von der Versicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.5 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt der geringfügig entlohnt Beschäftigten ist zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig.[1] Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 1 Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künstlersozialabgabe u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresschlussarbeiten in de... / 1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Mitarbeitern mit einem höheren Entgelt müssen die Regelungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) berücksichtigt werden.[1] Wird ein Arbeitnehmer aufgrund des Überschreitens der JAEG versicherungsfrei, hat dieser Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Die Höhe des Beitragszuschusses orientiert sich an der jeweiligen Jahresarbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

In der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Beitragsanteil von 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Dies gilt bei Versicherungspflicht und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung: Wirku... / Zusammenfassung

Überblick Eine Beschäftigung gilt grundsätzlich als fortbestehend, solange sie ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Das gilt grundsätzlich auch bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Allerdings müssen hier weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Fortbestehen der Mitgliedschaft Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 2 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2017 mit Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 1.7.2016 eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und ist seit dem 1.9.2016 mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtete durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab dem 1.1.2017 auf die bisher bestehende Rentenversicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2 Privat Krankenversicherte

Privat Kranken- und/oder Pflegeversicherte tragen den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich allein. Den Beitragszuschuss bei Versicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten ausschließlich Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres[1] versicherungsfrei o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 2.4 Mehrere befristete Beschäftigungen

Sofern im Laufe eines Jahres mehrere Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Student seinem Erscheinungsbild nach noch als ordentlicher Studierender oder bereits als Arbeitnehmer anzusehen ist. Ist der betreffende Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage in einem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 1 Selbstständige Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten, die versicherungsfrei sind oder sich von der Krankenversicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) haben befreien lassen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen für den Krankheitsfall versichert sind, haben gegenüber der Künstlersozialkasse einen Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1.3 Dauerhafte Tätigkeit für einen Auftraggeber

Die Tätigkeit für einen Auftraggeber ist dauerhaft, wenn sie im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt. Eine Tätigkeit wird im Wesentlichen für einen Auftraggeber ausgeübt, soweit der Selbstständige mindestens 5/6 seiner gesamten Einkünfte (aus den zu beurteilenden Tätigkeiten) allein aus einer dieser Tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / 2 Bezug von Arbeitslosengeld/Bürgergeld nach der Haftentlassung

Bezieht der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Arbeitslosengeld, ist Versicherungsschutz in der Sozialversicherung durch den Bezug dieser Leistungen ebenfalls gewährleistet. Er ist in diesem Fall kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Erhält der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, ist der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 5 Auswirkungen für geringfügig Beschäftigte

Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis um ein reguläres (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis. Damit gelten grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Normen. Durch die Berücksichtigung von nicht ausgezahlten, aber tariflich zu beanspruchenden laufenden Entgeltbestandteilen als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung entsteht nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.1 Versicherungsfreiheit durch anderweitige Absicherung

Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Altersversorgung bereits anderweitig gesichert ist und die deshalb einer Sicherung durch die Rentenversicherung nicht bedürfen. Hierzu gehören: Beamte Richter, Berufssoldaten sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 4 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 kein Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 1.4.2016 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtet ab dem 1.1.2017 nicht auf die bisher bestehende Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.2 Irrtümliche Annahme einer Selbstständigkeit: Vereinbarte Vergütung gilt als Bruttoarbeitsentgelt

Eine Nettolohnvereinbarung liegt nicht vor, wenn die Beteiligten zunächst davon ausgegangen sind, der Mitarbeiter stehe nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, sondern sei selbstständig tätig. Wird nachträglich z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass die Tätigkeit doch als abhängige Beschäftigung anzusehen war und Versicherungspflicht vorlag, gil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.1 Durchführung der knappschaftlichen Versicherung

Eine knappschaftliche Versicherung ist durchzuführen für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. Knappschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 3.4 Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung

Bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Minijobbern erfolgte keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hatte grundsätzlich einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen; den Restbeitrag, also 3,6 %, hatte der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Ließ sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfiel der Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 10 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant übt ab 1.6. für 4 Monate ein Vorpraktikum aus. Dieses Praktikum ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten ausgeübt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.1 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben durch eine entsprechende Vereinbarung die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Dabei muss die Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.4 Beiträge für beschäftigte Rentner

Wird während des Rentenbezugs eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, tritt keine Versicherungspflicht als Rentner ein (Vorrangversicherung). Dennoch sind Beiträge vom Zahlbetrag der Rente zu entrichten. Wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht erreicht, werden neben dem Arbeitsentgel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Entgeltumwandlungen verringern bis zur Höhe des Freibetrags das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Dies hat – neben der Beitragsbemessung – ggf. auch Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nur das sozialversicherungspflichtige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.2 Meldepflichten des Arbeitgebers

Da die Krankenversicherungspflicht mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet, muss der Arbeitgeber zum Jahreswechsel keine Jahresmeldung, sondern eine Änderungsmeldung erstatten. Der Arbeitnehmer muss (mit Abgabegrund "32") zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 31.12. abgemeldet werden. Zum 1.1. erfolgt eine Anmeldung mit Abgabegrund "12" zur Renten- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 1 Beendigung der Beschäftigung

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Beschäftigung tatsächlich aufgegeben wird und die gegenseitigen Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlöschen. Maßgebend sind also der Wegfall der Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers und das Erlöschen des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses im sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2.2 Altersgrenze 55. Lebensjahr

Besonderheiten sind zu beachten bei Altersteilzeitarbeitnehmern, die nach der Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden. Sie bleiben trotz der im Grunde eintretenden Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin versicherungsfrei.[1] Achtung Versicherung der "Nichtversicherten" Die o. g. Versicherungsfreiheit wegen Vollendung des 55. Leben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.2 Freiwillige Krankenversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung nicht in Betracht (z. B. weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht für ihn die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung beginnt vom ersten Tag der Freistellung an. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts erfolgt nach einer bestimmten Formel und ist grundsätzlich nicht kompliziert. Anders verhält es sich jedoch, sobald besondere Entgeltformen oder Beschäftigungskonstellationen vorliegen. Darunter fallen Sachverhalte wie z. B. eine voraussehbare Unterbrechung der Beschäftigung, die Beschäftigung bei mehreren Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Eintragungen in die Handwerksrolle von Handwerksbetrieben und Betriebsfortführungen nach den §§ 2 bis 4 HwO bewirken nicht die Versicherungspflicht des zur Führung des Handwerksbetriebs Berechtigten. Daher sind von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen: Inhaber handwerklicher Nebenbetriebe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Nachlasskonkursverwalter, Testamentsvollstre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / Zusammenfassung

Begriff Zu den Renten wegen Todes bzw. an Hinterbliebene gehört auch die Waisenrente. Eine Waisenrente kann – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die relevanten Vorschriften zur Waisenrente sind fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (538,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2024: 0,6846) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 4 Meldeverfahren

Wer als selbstständiger Künstler/Publizist der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegt, hat sich selbst bei der Künstlersozialkasse zu melden und alle erforderlichen Angaben zu machen. Das Arbeitseinkommen ist der Künstlersozialkasse jährlich vorausschauend innerhalb bestimmter Fristen zu melden. Die Künstlersozialkasse übersendet entsprechende Vordrucke. Bei Verstößen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (seit 2021: jährlich 3.000 EUR, monatlich 250 EUR) allerdings überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 538 EUR monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze von 788 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer. Hinweis Kein Fortbestehen der Beschäftigung Die Regelungen über das Fortbestehen der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 8 Beitragspflicht

Beitragspflicht besteht, solange Versicherungspflicht vorliegt. Pflichtbeiträge sind grundsätzlich in Höhe des monatlichen Regelbeitrags[1] (2024: 657,51 EUR/West bzw. 654,89 EUR/Ost; 2023: 631,47 EUR/West bzw. 611,94 EUR/Ost) aufgrund eines fiktiven Arbeitseinkommens in Höhe der Bezugsgröße zu entrichten. Bis zum Ablauf der ersten 3 Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme ...mehr