Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Haftungsumfang.

Rn 13 Der Vertreter hat für den wegen fehlender Vertretungsmacht nicht wirksam zustande gekommenen Vertrag einzustehen. Ist ein Teil des Rechtsgeschäfts von der Vertretungsmacht gedeckt und ist dieser Teil nach § 139 wirksam, erstreckt sich die Haftung nur auf den anderen von der Vertretungsmacht nicht gedeckten Teil (BGHZ 103, 275, 278). Dasselbe gilt wenn der Vertretene da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kurzfristige Preiserhöhungen (Nr 1).

Rn 2 Nr 1 beruht auf dem Gedanken, dass der Kunde auf den ausgehandelten Preis vertrauen können soll (Preisklarheit bzw Preistransparenz). Nr 1 ergänzt § 1 I, IV PAngV, soweit Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern angeboten werden. Nr 1 erfasst ausgenommen von Dauerschuldverhältnissen (s Rn 7) sowie Reise- und Gastschulaufenthaltsverträgen (§§ 651f III, 651u I) grds a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Veräußerung.

Rn 8 Der bloße Abschluss schuldrechtlicher Verträge (Kauf, Tausch oder Schenkung) ist für den Veräußerungstatbestand nicht ausreichend. Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925) sind nötig. Beachte: die GbR-Außengesellschaft ist nicht grundbuchfähig (BayObLG ZMR 03, 218). Wegen der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (Jacoby ZMR 01, 409; BGH ZMR 01, 338) stellt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vergütungsanspruch des Maklers (§ 652 I).

Rn 12 § 652 setzt einen Maklervertrag voraus und regelt den Anspruch des Maklers auf Vergütung (§ 652 I) sowie den Ersatz von Aufwendungen (§ 652 II). Für den Vergütungsanspruch des Maklers müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Ein wirksamer Maklervertrag, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Maklertätigkeit, ein wirksamer geschlossener Hauptvertrag und die Ursäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dritter.

Rn 3 Dritter ist, wer durch die Ehegatten bzw Lebenspartner durch deren vertragsmäßige Verfügungen als Erbe des Überlebenden eingesetzt ist. Unschädlich ist, dass er als zusätzlicher Vertragschließender an dem Vertrag mitwirkt, zB als Abkömmling der Ehegatten auf seinen Pflichtteil nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten verzichtet (MüKo/Musielak Rz 7). Die Einsetzung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung auf Vermieterseite.

Rn 22 Die Barkaution geht zunächst in das Vermögen des Vermieters über. Unterbleibt eine vorgeschriebene gesonderte Anlage, ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution und der Schadenersatzanspruch wegen Unterlassens der gesonderten Anlage im Fall der Vermieterinsolvenz eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO (BGH ZMR 08, 280, Eckert ZMR 10, 9, Timme NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obhutsverhältnisse.

Rn 107 Der zur Obhut über eine fremde Sache Verpflichtete setzt diese vertraglich der Einwirkung eines Dritten aus; dieser beeinträchtigt die Sache. Dann soll der Obhutspflichtige aus dem Vertrag den Schaden des Eigentümers liquidieren dürfen, so RGZ 93, 39 (über einen gemieteten Kahn wird ein Schleppvertrag geschlossen; der Schlepper beschädigt den Kahn) oder BGH NJW 85, 24...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 62. Teledienste (Abs 1 lit b).

Rn 60 Bei Telediensten ist das TelemedienG zu beachten. Dabei ist die Wirkung seines in § 3 I bestimmten Herkunftslandsprinzips umstr (s MAHIntWirtR/Brödermann § 6 Rz 574 ff). Die Anknüpfung soll dennoch nach den allg Regeln des Kollisionsrechts für den jeweiligen Vertrag erfolgen (MüKoIPR/Martiny Art 9 Anh III Rz 28), da das TelemedienG die allg Regeln des Kollisionsrechts ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Kosten des Erwerbs.

Rn 25 Zu den vermögensmindernden Erwerbskosten sind zu rechnen: Die Kosten der Vertragsbeurkundung und -durchführung (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, 73 I 2c mwN) sowie Rücksendekosten iRd Rückabwicklung des Vertrages; Frachtkosten; Vermittlungsprovisionen und (gezahlte) Mehrwertsteuer (BGH NJW-RR 08, 1369 Rz 11; WM 93, 251, 257), steuerliche Mehrbelastungen (BGH ZIP, 16, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagung des Zugewendeten (Abs 2 S 3).

Rn 6 Die Ausschlagung des durch den Erbvertrag Zugewendeten eröffnet dem bedachten Überlebenden die Möglichkeit, seine Verfügung durch Aufhebungstestament (§ 2297) oder neue, abw Verfügung (§ 2258) aufzuheben. Dazu muss sein Rücktritt vorbehalten sein und er alles ›durch den Vertrag Zugewendete‹ ausschlagen, nicht auch Zuwendungen in einseitigen Verfügungen. Eine Ausschlagun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Interessenkollisionen.

Rn 12 Wegen der verselbstständigten Normstruktur des § 181 kommt eine generelle Anwendung des § 181 in den Fällen einer Interessenkollision nicht in Betracht (BGHZ 91, 334, 337; Staud/Schilken Rz 34). Zu fordern ist eine materielle Personenidentität auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts, die lediglich nach außen verdeckt ist (MüKo/Schubert Rz 41). Hieran fehlt es, wenn der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusammentreffen mit Pfändungspfandrecht.

Rn 3 Bei Zusammentreffen von Vertrags- u Pfändungspfandrecht gilt § 1290 nicht (RGZ 97, 34, 40). Das Einziehungsrecht hat vielmehr der Pfändungspfandgläubiger. Das Vertragspfandrecht setzt sich nach § 1287 am Erlös fort. Ein vorrangiger Pfandgläubiger kann daraus vorzugsweise Befriedigung verlangen (§ 805 ZPO; BGH NJW-RR 10, 281 [BGH 13.08.2009 - I ZB 91/08] Rz. 15; Hamm NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Erb- und insb der Pflichtteilsverzicht eröffnen dem Erblasser ein Stück weiterer Testierfreiheit (BGH NJW-RR 91, 1610; vgl § 2303 Rn 2) und die Möglichkeit, zu Lebzeiten durch Vertrag mit dem Verzichtenden die Erbfolge und Nachlassverteilung an die individuellen Verhältnisse anzupassen. Praktisch relevant sind insb Regelungen der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten, der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Bürgschaft.

Rn 52 Die Abgrenzung der Bürgschaft zum Garantievertrag bereitet insb deshalb Schwierigkeiten, weil beide Verträge demselben wirtschaftlichen Zweck dienen (BGH LM § 765 Nr 1): der Sicherung einer fremden Forderung. Im Unterschied zur Bürgschaft will der Garant eine von der gesicherten Schuld unabhängige Verpflichtung (BGH NJW 67, 1020, 1021 aE) übernehmen, für die er auch da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schadenersatz.

Rn 12 Wird das SonderE beschädigt, gebührt der Schadenersatz allein seinem Eigentümer. Dritte können dem Sondereigentümer ua aus Vertrag, Quasivertrag oder aus § 823 BGB schulden. Die anderen WEigtümer schulden bei Verschulden va nach §§ 280, 823 BGB Schadenersatz. Ohne Verschulden kommt ein Anspruch nach § 14 III in Betracht. Werden das SonderE und das gemE gemeinsam gestör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, I Nr 1.

Rn 3 Ist der Nacherfüllungsanspruch gem § 327l II ausgeschlossen, kann der Vertrag nach Nr 1 beendet werden. Anders als im Kaufrecht (§ 440 S 1) hängt das Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung hierbei im Falle der Unverhältnismäßigkeit nicht von der Verweigerung des Unternehmers ab, sondern wird lediglich an das Vorliegen unverhältnismäßiger Nacherfüllungskosten gekn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Öffentliches Recht.

Rn 11 Auf öffentlich-rechtliche Verträge sind gem § 62 2 VwVfG die Irrtumsregeln entspr anzuwenden. Auch verwaltungsrechtliche Erklärungen des Bürgers sind danach anfechtbar (OVG Rheinland-Pfalz DVBl 84, 282; nicht aber eine Baulast, VGH Mannheim NJW 85, 1723). Eine entspr Anwendung der §§ 119 ff auf Verwaltungsakte ist dagegen ausgeschlossen (Erman/Arnold § 119 Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 86e BGB – Behördliche Zulegungsentscheidung und Zusammenlegungsentscheidung.

Gesetzestext (1) Auf den Inhalt der Entscheidungen über die Zulegung oder Zusammenlegung von Stiftungen durch die nach Landesrecht zuständige Behörde ist § 86c Absatz 1 und 2 entsprechend anzuwenden. (2) Die Behörde hat Personen nach § 86c Absatz 1 Satz 2 mindestens einen Monat vor der Entscheidung über die Zulegung oder Zusammenlegung anzuhören und auf die möglichen Folgen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Das Gebrauchsrecht des Schuldners.

Rn 29 Für das Recht des Schuldners, den empfangenen Gegenstand zu gebrauchen und damit möglicherweise zu verschlechtern oder zu gefährden, ist zwischen dem vertraglichen und dem gesetzlichen Rücktrittsrecht zu unterscheiden. Rn 30 Beim vertraglichen Rücktrittsrecht muss sich durch Auslegung des die Überlassung regelnden Vertrages ergeben, was der Schuldner tun darf. Insb kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Übertragung.

Rn 145 Es ist möglich, die Schönheitsreparaturen einvernehmlich auf den Mieter – auch formularmäßig (BGH VIII ZR 79/22 Rz 20; NJW 15, 1594 [BGH 18.03.2015 - VIII ZR 185/14] Rz 35) – zu übertragen (s dazu ausf § 538 Rn 3 ff). Gerät der Mieter mit der Erfüllung dieser Pflicht in Verzug, kann der Vermieter bei laufendem Vertrag neben Erfüllung Vorschuss in Höhe der voraussichtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 85 Grds hat derjenige, der ein Vertretergeschäft behauptet, dessen tatsächliche Voraussetzungen zu beweisen (BGH NJW 00, 2984, 2985 [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]; Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 164 Rz 1 ff; BeckOKBGB/Schäfer Rz 47). Behauptet die in Anspruch genommene Partei, in fremdem Namen gehandelt zu haben, hat sie zu bewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. GdW.

Rn 8 Die nach § 9a I 1 in Teilbereichen voll rechtsfähige GdW (auch: ›Verband‹, ›Verband sui generis‹, ›GdWE‹ usw) steht wie ein Verband (aA ›fremdnütziges Zweckgebilde‹) neben den WEigtümern und der Gemeinschaft iSv Rn 6, was aus § 10 I 2 und der Trennung von gemE (§ 1 Rn 10 ff) und Gemeinschaftsvermögen (§ 9a III) folgt (str). Neben der GdW gibt es weder eine rechtsfähige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Nr 9.

Rn 19 Die Bereichsausnahme setzt Art 3 III lit l VRRL um. Bei Automatenverträgen wären wegen der sofortigen Vertragsabwicklung die Informationspflichten nach §§ 312d, 312e oder das Widerrufsrecht nach § 312g I nicht sinnvoll durchzuführen. Der Ausschluss soll aber nicht greifen, wenn der Vertrag eine spätere Nutzung der technischen Einrichtung betrifft (zB ›Kauf‹ von Telefon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Negative Abgrenzung.

Rn 7 Ein Recht zum Besitz wird in einer Reallast, einem Vorkaufsrecht, einem Grundpfandrecht und einer Grunddienstbarkeit, sofern diese nicht ausdrücklich eine Besitznahme zum Inhalt haben, gesehen (MüKo/Baldus § 986 Rz 14). Gleiches gilt für ein Besitzrecht aus formunwirksamen Verträgen – mit Ausnahme des Vorliegens von Treuwidrigkeit – (BGHZ 29, 6) sowie bei Gesellschafter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der halbzwingende (§ 512 1) § 504a wurde ohne europarechtliche Vorgabe zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) neu eingefügt. Er gilt auch für vor dem 21.3.16 geschlossene Verträge (Art 229 § 38 II EGBGB). Die Ergänzung soll den Verbraucherschutz in Fällen andauernder erheblicher Überziehungen des laufenden Kontos verbessern. Zu diesem Zweck hat der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Haftungskredite.

Rn 12 Haftungskredite, mit denen der Kreditgeber keine Geldbeträge, sondern seine Kreditwürdigkeit etwa in Form eines Akzept- o Avalkredits zur Verfügung stellt, sind keine Darlehen iSd I 1. Beim Akzeptkredit (BGHZ 19, 282, 288 ff; LG Hambg ZIP 16, 1239, 1240) akzeptiert die Bank aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages einen Wechsel (§ 25 WG), den der Wechselnehmer bei e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher.

Rn 9 Gem I Nr 2 dürfen dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Begriff ›zusätzlich‹ führt dabei nicht dazu, dass I nur auf solche Verbraucherverträge über digitale Produkte anzuwenden wäre, bei denen sich der Verbraucher ohnehin gem § 327 I zur Zahlung eines Preises verpflichtet (BTDrs 19/27653, 77). Verträge nach § 327 III sind daher auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 696 BGB – Rücknahmeanspruch des Verwahrers.

Gesetzestext 1Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen. 2Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 3Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme. Rn 1 § 696 enthält den Rücknahmeanspruch des Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. 2Ausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Erst § 437 mit seiner zentralen ›Brückenfunktion‹ (HP/Faust Rz 2) macht die Mangeltatbestände der §§ 434, 435 zu leges perfectae, indem er die Rechte des Käufers aus Sach- bzw. Rechtsmängeln durch differenzierte Verweise auf kaufrechtliches und allg Leistungsstörungsrecht regelt. Diese Verweise sind Rechtsgrundverweise (HP/Faust Rz 1; MüKo/Westermann Rz 1 mwN), da ihre ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einräumung der Nutzungsrechte durch Dritten.

Rn 5 Praktisch häufiger treten jedoch Konstellationen auf, in denen der Verbraucher die Nutzungsrechte im Wege eines sog End User License Agreements (EULA) von einem Dritten erhält. Hier soll bereits ein Rechtsmangel vorliegen, wenn auf die Notwendigkeit des Abschlusses eines separaten Endnutzerlizenzvertrages nicht schon beim Erwerb des digitalen Produkts hingewiesen wurde ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 87 Nr 10 schützt vor Eintrittsklauseln, die dem Kunden einen neuen, ihm unbekannten Vertragspartner aufzwingen. Nr 10 gilt auch für Werklieferungs- und Geschäftsbesorgungsverträge (Saarbr NJW-RR 99, 1397; U/B/H/Hensen § 309 Nr 10 Rz 5). Seit der Änderung durch das RisikobegrenzungsG v 12.8.08 (BGBl I, 1666) sind auch Darlehensverträge erfasst. Nicht erfasst sind Leasingve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit der Herstellung.

Rn 2 § 249 I erfordert die fortdauernde Möglichkeit der Herstellung (etwa BGHZ 92, 85, 87). Bei § 249 II 1 muss diese zumindest einmal bestanden haben (vgl § 249 Rn 22). Wenn es daran fehlt, eröffnet § 251 I dem Geschädigten den Weg zum Geldersatz wegen seiner Vermögensminderung (vgl Rn 5 f). Beispiele bilden eine nicht heilbare Verletzung, die Tötung eines Tieres, die Zerst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Preis.

Rn 6 Bei der zu erbringenden Gegenleistung des Verbrauchers muss es sich nach I 1 um die Zahlung eines Preises handeln. Das DIUG hat auf eine genaue Definition des Begriffs verzichtet und verweist auf die Begriffsbestimmung in Art 2 Nr 7 DIRL, womit insofern eine unionsrechtskonforme Auslegung angezeigt ist. Gemeint ist damit die Zahlung von Geld. Nicht-monetäre Gegenleistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entgeltliches Austauschverhältnis.

Rn 53 § 138 II verlangt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Vorschrift kommt daher nur bei einem Austauschverhältnis vermögensrechtlicher Art in Betracht (BGH NJW 82, 2767 [BGH 08.07.1982 - III ZR 1/81]), zB Kauf-, Darlehens-, Miet-, Dienst-oder Werkverträge. Nicht unter § 138 II fallen die Bürgschaft (BGH NJW 88, 2602 [BGH 07.06.1988 - IX...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungsgegenstand und Reform.

Rn 1 In seiner jetzigen Form wurde § 356 durch das VRRL-UG (s dazu Vor §§ 355 ff Rn 2), durch das die §§ 355 ff neu gefasst wurden, ins Gesetz eingefügt. Die Norm enthält Bestimmungen für das Widerrufsrecht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Fernabsatz geschlossen wurden. Damit geht sie zurück auf § 312d aF, der Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Ferna...mehr

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zfs 08/2024, Ausschluss für... / 1 Sachverhalt

Die Kl. unterhält bei der Bekl. eine private Unfallversicherung. Versicherte Person ist ihr Sohn. Die Versicherungssumme belief sich bis April 2019 auf einen Betrag von 108.000,– EUR. In den vereinbarten AUB 2000 heißt es u.a.: 5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. DIRL und WKRL.

Rn 1 Die Norm wurde iRd Umsetzung der DIRL neu eingefügt. § 475a regelt das Verhältnis zwischen den neuen Vorschriften betr Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte gem §§ 327 ff nF und den Normen des Verbrauchsgüterkaufs (BTDrs 19/27653, 82, 83; vgl auch § 453, s dort). Die DIRL und WKRL sollen sich zwar ergänzen, zugleich schließen sich ihre Anwendung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vollziehung.

Rn 25 Der schuldrechtliche Vertrag bedarf der Ausführung in der für das jeweils notwendige Geschäft vorgeschriebenen Form, (zur Abschichtung vgl Rn 11), weil erst mit dem Vollzug die anteilsmäßige Übertragung der einzelnen Nachlassgegenstände aus dem gesamthänderisch gebundenen Nachlassvermögen in das Privatvermögen der einzelnen Miterben erfolgt (MüKo/Fest § 2042 Rz 42), we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 13 Folge der Annahme eines Geschäftes nach § 1357 ist, dass beide Ehegatten aus ihm berechtigt und verpflichtet sind (I 2). Ggf muss der mitverpflichtete Ehegatte sich die Kenntnis des anderen zurechnen lassen (BGH FamRZ 82, 776). Beide Ehegatten haften als Gesamtschuldner. Ist der Vertrag nichtig, haften beide Ehegatten bereicherungsrechtlich als Teilschuldner auf das je...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragskonstruktion.

Rn 3 Bei der Werkmietwohnung werden der Dienstvertrag und der Wohnraummietvertrag in zwei getrennten Verträgen abgeschlossen (vgl LAG Köln ZMR 08, 963). Bei dem Mieter muss es sich um eine weisungsgebundene abhängige Person handeln (aA Bruns NZM 14, 537), die personenidentisch mit dem Dienstverpflichteten aus dem Arbeitsvertrag ist. Eine ordentliche Kündigung der Werkmietwoh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Änderung der Bürgschaft, Nebenverträge, Auftrags- und Geschäftsbesorgungsvertrag.

Rn 5 Abänderungen zum Vorteil des Bürgen sind formfrei möglich (BGH NJW 94, 1656, 1657 [BGH 17.03.1994 - IX ZR 102/93]), wenn die Bürgschaftsurkunde nicht ausnahmsweise eine qualifizierte Schriftformklausel enthält (s § 127 Rn 2): Eine einfache Schriftformklausel steht einer formfreien (mündlichen oder konkludenten) Abänderung des Bürgschaftsvertrages zu Gunsten des Bürgen n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Übliche Vergütung.

Rn 10 Üblich iSd § 632 II ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allg Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung für Leistungen gleicher Art, Güte und Umfang in zahlreichen Einzelfällen (BGH NJW 01, 151, 152 [BGH 26.10.2000 - VII ZR 239/98]) gewöhnlich gewährt wird (BGH NJW-RR 00, 1560 [BGH 03.11.1999 - I ZR 145/97]). Für den VOB/B-Vertrag ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigung des Miet- oder Nutzungsverhältnisses.

Rn 5 Eine Teilkündigung nur des mietvertraglichen Elements des Gesamtvertrages ist unzulässig (BAG WuM 90, 284 [BAG 23.08.1989 - 5 AZR 569/88]). Bei einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit müssen sowohl das Dienstverhältnis als auch der mietrechtliche Teil des Gesamtvertrages durch gesonderte Kündigungserklärung beendet werden. Hierbei gelten die §§ 573 ff. Die Kündigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Annuitätendarlehen.

Rn 62 Beim Annuitätendarlehen hat der Darlehensnehmer für die Laufzeit des Vertrags bis zur vollständigen Tilgung der Darlehenssumme eine jährlich gleich bleibende Leistung (Annuität) zu erbringen. Darauf zahlt er konstante (monatliche) Raten. Der Anteil von Zins u Tilgung an diesen Raten wird auf Grundlage der jeweils verbleibenden Restschuld berechnet, so dass im Laufe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertriebsverträge (Abs 1 lit f).

Rn 15 Da das materielle Unionsrecht den Vertriebshändler als schwächere Partei ansieht (s Erw 23 und die Begründung zum ROM I, KOM [2005] 650, 6), knüpft lit f – als lex specialis zu I lit b – an dessen gewöhnlichen Aufenthalt (Art 19) an (NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 46). Damit sollte eine französische Fehlrechtsprechung korrigiert (Mankowski IHR 08, 133, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 593b BGB – Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks.

Gesetzestext Wird das verpachtete Grundstück veräußert oder mit dem Recht eines Dritten belastet, so gelten die §§ 566 bis 567b entsprechend. Rn 1 § 593b hat im Gegensatz zu § 566 eine korrekte amtliche Überschrift, da es auf die dingliche Veräußerung und nicht den schuldrechtlichen Vertrag ankommt (vgl Brandbg NL-BzAR 07, 466 = RdL 07, 263). Zu den Rechtsfolgen bei Veräußer...mehr