Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erklärung im Namen eines noch unbestimmten Dritten.

Rn 44 Der Vertretene braucht bei Vornahme des Vertretergeschäfts noch nicht bestimmt zu sein. Es genügt, dass die nachträgliche Bestimmung dem Vertreter überlassen wird oder vereinbarungsgemäß aufgrund sonstiger Umstände erfolgen soll (BGH NJW 98, 62, 63). Eine Vertragsgestaltung, bei der noch unbekannte Erwerber mit dem Eintritt in eine Bauherrengemeinschaft automatisch Par...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Schenkung ist die vertragliche unentgeltliche Zuwendung. Sie kann durch positives Tun oder, soweit nicht § 517 entgegensteht, durch Unterlassen, durch Rechtsgeschäft oder tatsächliches Handeln (zB § 946) erfolgen. Das Verpflichtungsgeschäft kann der Erfüllung vorausgehen und ist dann formbedürftig (§ 518 I). Es kann mit ihr als Rechtsgrundabrede zusammenfallen (sog Hand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zahlungs- u Sparkonten; Rentenprodukte (Abs 1).

Rn 2 I bezieht Kopplungsgeschäfte auch mit Familienangehörigen des Darlehensnehmers, Verwandten (§ 1589) u Verschwägerten (§ 1590) ein (MüKo/Weber Rz 2), wenn es sich dabei um eines der in Nr 1–3 abschließend aufgeführten Geschäfte handelt. Nr 1 erfasst Verträge über die Eröffnung von Zahlungs- o Sparkonten ausschließlich zur Ansammlung von Kapital, etwa auf einem Bausparver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rücktrittsvorbehalt (Nr 3).

Rn 21 Nr 3 will die Vertragsbindung des Verwenders sicherstellen und verhindern, dass dieser sich grundlos durch die Aufhebung seiner Leistungspflicht den Freizeichnungsverboten des § 309 Nr 7 und 8 entzieht (U/B/H/Schmidt § 308 Nr 3 Rz 1). Der Begriff ›Lösungsrecht‹ ist umfassend zu verstehen. Er umfasst alle Fälle, in denen die Ausübung des dem Verwender zustehenden Rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 3 Die Norm ist gem I dispositiv. Die Anknüpfung an den Baubeginn der Erschließungsmaßnahme (s BTDrs 14/6040, 219; krit Brambring DNotZ 01, 590, 614) ist oft unangemessen oder zu kompliziert: Käuferfreundlich ist die in (Bauträger-)Kaufverträgen übliche Auferlegung der Kosten für die Ersterschließung auf den Verkäufer. Verkäuferfreundlich wird bei Verträgen über Altbauten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. International.

Rn 8 §§ 481 ff sind anwendbar, wenn für den Vertrag deutsches Recht gilt. Diese Frage ist idR aufzuwerfen, da ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag typischerweise Auslandsbezug aufweist. Rn 9 Für Verbraucher, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland liegt, sind wegen § 487 die §§ 481 ff idR zwingend. Eine darüber noch hinausgehende Erweiterung enthält Art 46b II EGBGB, der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrückliche Rechtswahl.

Rn 8 Die ausdrückliche Rechtswahl kann in einer individuell formulierten Vertragsklausel, in einem Formular bzw in AGB (EuGH C-152/20 – SC Gruber Logistics SRL ECLI:EU:C:2021:600 Rz 40; BGH RIW 22, 705, 708: Frankf BeckRS 18, 32208 [Revision anhängig BGH, X ZR 3/19]; LG Hamburg NJOZ 15, 535, 536; implizit auch bereits EuGH C-191/15 – Amazon ECLI:EU:C:2016:612) enthalten sein...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Erbfälle vor dem 17.8.2015

Rz. 542 Das IPR war in Ungarn bis 2017 in der am 1.7.1979 in Kraft getretenen Gesetzesverordnung über das Internationale Privatrecht (IPR-VO) gesetzlich geregelt. Diese unterstellt in § 36 Abs. 1 erbrechtliche Verhältnisse dem Personalstatut des Erblassers. Personalstatut wiederum ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 IPR-VO das Heimatrecht des Erblassers. Rückverweisungen werden aus un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahren und Entscheidung.

Rn 10 Der Abfindungsanspruch kann als Nebenanspruch zum schuldrechtlichen VA entweder schon im Scheidungsverbundverfahren (BGH FamRZ 13, 1021 Rz 14; 16, 1576 Rz 10) oder aber später in einem selbständigen Verfahren geltend gemacht werden. Das Gericht entscheidet – auch im Scheidungsverbund – nur auf Antrag (§ 223 FamFG). Die Antragstellung unterliegt nur im Scheidungsverbund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Rechte der WEigtümer als Erwerber.

Rn 32 Die WEigtümer können nach stRspr ihre auf die ordnungsmäßige Herstellung des gemE gerichteten Rechte als Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer (Bauträger), die nicht bereits ihrer Natur nach § 9a II Fall 2 unterfallen sind (§ 9a Rn 27), nach § 19 I zur Ausführung auf die GdW übertragen (Ddorf ZWE 22, 406 Rz 23; s.a. BGH ZMR 20, 197 Rz 7; NJW 16, 2878 Rz 34).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflichten.

Rn 37 Hauptpflichten des Vermieters sind gem § 535 I 1, 2 Überlassung (Rn 116) und Erhaltung (Rn 134) der Mietsache (s Rn 103) in einem vertragsgemäßen Zustand. Hauptpflicht des Mieters ist gem § 535 II Zahlung der Miete (s Rn 179). Die Parteien können weitere Pflichten zur Hauptpflicht erheben. Soweit es bei einem gemischten Vertrag um die Gebrauchsüberlassung geht, ist Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 15 2 soll verhindern, dass der ArbN aus Annahmeverzug mehr erhält als bei ordnungsgemäßer Abwicklung des Vertrages (BAG NZA 91, 223 [BAG 06.09.1990 - 2 AZR 165/90]). 2 gilt für alle Dienstverhältnisse und für Kleinbetriebe (BVerfG NZA 10, 1004 [BVerfG 24.06.2010 - 1 BvL 5/10]), für Arbeitsverhältnisse mit Kündigungsschutz ist § 11 KSchG lex specialis und, anders als 2, ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bewegliche.

Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34; Maibaum RNotZ 23, 193,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mängel an Bauwerken (lit a).

Rn 16 Der Gleichlauf von Kauf- und Werkvertrag ist Normzweck (vgl § 634a I Nr 2). Zum Begriff ›Bauwerk‹ s daher § 634a Rn 6 (BTDrs 14/6040, 227 f; BGH NJW 14, 845 [BGH 09.10.2013 - VIII ZR 318/12] Rz 19; München MDR 14, 1076). Entgegen dem BGH (BGHZ 210, 206 Rz 20 ff; s aber BGH NJW 16, 1575 [BGH 25.02.2016 - VII ZR 156/13]) bestätigt die Norm, dass Verträge über den Erwerb ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) 1Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweitmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zu §§ 355, 356a ff.

Rn 3 § 356 ist im Zusammenhang zu sehen mit § 355, der grundlegende Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen enthält. Zu § 355 ist § 356 lex specialis. Für Verbraucherdarlehensverträge findet § 356, auch wenn diese im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, keine Anwendung. Maßgeblich ist vielmehr § 356b, der ggü § 356 eine abschließ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 3 Für den Begriff des Verbrauchervertrags ist auf die Legaldefinition in § 310 III zurückzugreifen (BTDrs 19/27653, 38). Auch im Hinblick auf die Eigenschaft als Verbraucher und Unternehmer bleibt es bei der Geltung der allgemeinen Regeln aus §§ 13, 14. Auch Plattformbetreiber kommen als Unternehmer in Betracht (ErwGr 18 DIRL). Mit wem der Vertrag zustande kommt, richtet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1099 BGB – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Gelangt das Grundstück in das Eigentum eines Dritten, so kann dieser in gleicher Weise wie der Verpflichtete dem Berechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mit der im § 469 Abs. 2 bestimmten Wirkung mitteilen. (2) Der Verpflichtete hat den neuen Eigentümer zu benachrichtigen, sobald die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt oder ausgeschlossen ist. Rn 1 Die Norm ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb von Geschäftsbeziehungen

Rn. 1090 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb der Geschäftsbeziehungen eines anderen Vertreters sind als besonderes WG (nicht als Geschäftswert) zu aktivieren (BFH BStBl III 1964, 423). Dieses sog Vertreterrecht kann der Handelsvertreter auch aufgrund eines Vertrages mit dem Geschäftsherrn durch Ablösung des Ausgleichsanspruchs seines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher schenkt, und der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten nach Maßgabe des § 327 Absatz 3 bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet, sind die §§ 523 und 524 über die Haftung des S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Prozessverhalten.

Rn 14 Gehen die Parteien während eines Rechtsstreits im deutschen Prozess übereinstimmend von einem bestimmten Recht aus, so wird daraus zumeist auf die stillschweigende Wahl eines Rechts geschlossen (BGH NJW-RR 90, 249; Hamm BeckRS 13, 16794; KG BeckRS 18, 38225; Saarbr BeckRS 21, 29631); so auch, wenn eine Partei der behaupteten Anwendbarkeit eines Rechts nicht entgegentri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Informationspflichten, I, III und IV.

Rn 2 Betreiber von Online-Marktplätzen unterliegen nach I allgemeinen Informationspflichten, die in Art 246d EGBGB näher festgelegt werden. Hierdurch soll eine größere Transparenz für Verbraucher erreicht werden, die auf Online-Marktplätzen Verträge schließen. Insgesamt bezweckt die Regelung damit eine Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus. III enthält in Umsetzung von Art 2...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Kausalgeschäft

Rz. 13 Dem Pflichtteilsverzicht als reines Verfügungsgeschäft liegt ebenso wie dem Erbverzicht regelmäßig ein entsprechendes schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft zugrunde, wenn er gegen Abfindung erklärt wird. Dieses Kausalgeschäft bedarf der gleichen Form wie der Verzicht als Erfüllungsgeschäft;[15] bei Übergabeverträgen ergibt sich die Formbedürftigkeit i.d.R. meist sc...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / IV. Erlass

Rz. 77 Ist der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall entstanden (§ 2317 Abs. 1 BGB), so kann er nicht mehr durch eine Ausschlagung, wie etwa eine Erbschaft oder ein Vermächtnis, beseitigt werden, sondern nur noch nach den allgemeinen Regeln über den Forderungserlass (§ 397 BGB).[164] Dabei genügt ein formloser Vertrag[165] zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.[166] Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form.

Rn 4 Der Aufhebungsvertrag bedarf der Form des Erbvertrags (III iVm § 2276 ). Die Form gilt auch für Abänderungsverträge, die ein älteres Recht eines vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen (Keller ZEV 04, 94). Formlose Zustimmung genügt nicht (BGH NJW 89, 2618 [BGH 12.07.1989 - IVa ZR 174/88]). Wenn der Bedachte die Aufhebung arglistig verhindert, wird sie als vereinbart ang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2379 BGB – Nutzungen und Lasten vor Verkauf.

Gesetzestext 1Dem Verkäufer verbleiben die auf die Zeit vor dem Verkauf fallenden Nutzungen. 2Er trägt für diese Zeit die Lasten, mit Einschluss der Zinsen der Nachlassverbindlichkeiten. 3Den Käufer treffen jedoch die von der Erbschaft zu entrichtenden Abgaben sowie die außerordentlichen Lasten, welche als auf den Stammwert der Erbschaftsgegenstände gelegt anzusehen sind. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 24 ROM II – Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung.

Gesetzestext Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen. Rn 1 Art 24 normiert – abweichend von Art 4 I, II EGBGB, aber im Einklang mit Art 20 ROM I – das Prinzip der Sachnormverweisung, dh im Anwendungsbereich der VO (und damit auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32009R0004 Art 76 EuUntVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 3, Artikel 71, 72 und 73 gelten ab dem 18. September 2010. Diese Verordnung findet, mit Ausnahme der in Unterabsatz 2 genannten Vorschriften, ab dem 18. Juni 2011 Anwendung, sofern das Haager Protokoll von 2007 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Immaterialgüterrechte.

Rn 26 Patent- (§ 15 PatG; RGZ 75, 225, 227; 126, 280, 284), Gebrauchs- (§ 22 GebrMG) u Geschmacksmusterrechte (§ 30 GeschmMG) u Markenrechte (§§ 27, 29 I Nr 1 MarkenG) können durch formlosen Vertrag verpfändet werden (Lwowski/Hoes WM 99, 771, 773; Klawitter/Hombrecher WM 04, 1213; dies WM 05, 1689; Fammler WRP 06, 534; Orthmann/Weber BB 12, 1039f). Verlegerrechte sind ebenfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich (S 1).

Rn 4 Art 16 S 1 bestimmt das anwendbare Recht für die Inanspruchnahme im Gesamtschuldnerausgleich: Die Norm knüpft an das Vertragsstatut der getilgten Forderung an. Es bestimmt, ob und inwieweit sich der zahlende Hauptschuldner im Innenverhältnis seinerseits bei gesamtschuldnerisch haftenden Mitschuldnern erholen kann. Ist deutsches Recht Vertragsstatut, gilt § 426 I BGB. Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (Nr 1).

Rn 4 Fristbeginn ist die Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher (Lorenz NJW 21, 2065, 2071; s aber Eckhoff/Bubinger RAW 22, 16, 21; Jaensch jM 22, 134, 138: Beim Bestehen eines Wahlrechts iSd § 439 I muss sich der Käufer zunächst für eine Art der Nacherfüllung entscheiden, um die Frist in Gang zu setzen; aA HP/Faust Rz 12: Maßgeblich ist die Geltendmachung des Nacherfü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes.

Rn 2 Die Bestimmung bezweckt den Schutz von Verbrauchern u Existenzgründern (§ 513) vor übereilten vertraglichen Belastungen, deren Tragweite sie möglicherweise nicht realistisch einschätzen, weil die Gegenleistung nicht sofort fällig ist u sich nicht in einer Gesamtsumme darstellt, sondern sich erst in Zukunft realisiert (BGHZ 78, 248, 251; NJW 90, 1046). Die Regelung erwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 27 Der Schadensersatz statt der ganzen Leistung setzt wie der statt der Leistung und §§ 280 I, II, 286 voraus, dass der Tatbestand des § 280 I erfüllt ist. Da mit ihm – zumindest hinsichtlich der weiteren Teile des Schuldverhältnisses – Schadensersatz anstelle der Erfüllung in Natur verlangt wird, müssen außerdem jedoch immer die Voraussetzungen des Schadensersatzes statt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung.

Rn 2 Die auf eine teilbare Leistung (§ 420 Rn 2 ff) gerichteten vertraglichen Verpflichtungen mehrerer Personen müssen aufeinander Bezug nehmen. Es ist nicht notwendig, dass ein einheitlicher Vertrag errichtet wird, sofern jeder Schuldner subjektiv mit der Verpflichtung des anderen rechnet (RGZ 70, 405, 410; BGH NJW 59, 2160, 2161 [BGH 29.09.1959 - VIII ZR 105/58]; BAG NJW 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 574 I entspricht § 556a I und IV aF, § 574 II und III entsprechen § 556a I 2 und 3 aF und § 574 IV entspricht § 556a VII aF. IRd Härteklausel muss es zu einer Abwägung der besonderen Belange des Mieters in Relation zum Kündigungsrecht des Vermieters kommen (BGH ZMR 19, 848; 05, 843). Die Sozialklausel gehört zum Bestandsschutz des Mieters. § 574 gilt für unbefristete ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 13 ROM I – Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit.

Gesetzestext Bei einem zwischen Personen, die sich in demselben Staat befinden, geschlossenen Vertrag kann sich eine natürliche Person, die nach dem Recht dieses Staates rechts-, geschäfts- und handlungsfähig wäre, nur dann auf ihre sich nach dem Recht eines anderen Staates ergebende Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit berufen, wenn die andere Vertragspartei bei Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorrangige Regelungen.

Rn 3 Die Regelung in Art 39 wird durch eine nachträgliche Rechtswahl (Art 42) verdrängt. Die Wahl kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, auch iRe Prozesses (Kobl NJW 92, 2367 [OLG Koblenz 20.06.1991 - 5 U 75/91]). Mangels Rechtswahl kann die (Grund-)Anknüpfung ferner auf der Grundlage der Ausweichklausel in Art 41 korrigiert werden. Danach werden außervertragliche Anspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Im Einzelnen: Richtlinienkonforme Auslegung.

Rn 9 Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie stellt in Art 1 II lit b auf bewegliche körperliche Gegenstände ab und nimmt dabei zum einen Güter aus, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderer gerichtlicher Maßnahmen verkauft werden, zum anderen nicht abgegrenztes, abgefülltes Wasser/Gas sowie Strom (nicht körperlich). IÜ ist die RL in diesem Punkt wenig aussagekrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schenkung einer Sache, die digitale Produkte enthält (Abs 2).

Rn 3 Der Vorrang der §§ 327d ff vor den §§ 523, 524 gilt nach II auch für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher eine Sache schenkt, die digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, für diejenigen Bestandteile des Vertrags, welche die digitalen Produkte betreffen. Dies hat zur Konsequenz, dass unterschiedliche Vorschriften ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Fälle der Sittenwidrigkeit nach § 138 I (inkl Arbeitnehmerbürgschaften).

Rn 40 Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber ist nicht generell unwirksam (BGH IBR 18, 682, Rz 11: das ›Leitbild‹ des Arbeitsvertrages ist unerheblich). Sie kann aber trotz typischerweise fehlender emotionaler Verbundenheit sittenwidrig sein: Wenn eine strukturell weit überlegene Gläubigerin (zB Bank) eines Arbeitgebers in wirtschaftlicher Notlage bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wahlrecht des Unternehmers (Abs 5 S 1).

Rn 18 Erbringt der Besteller die nach I zu Recht verlangte Sicherheit innerhalb angemessener Frist (dazu Rn 19) nicht, kann der Unternehmer die (ausstehende) Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen. Insoweit hat er ein Wahlrecht (Ingenstau/Korbion/Leupertz/von Wietersheim/Joussen Anh 1 Rz 217). Er muss nicht ankündigen, in welcher Weise er von diesem Wahlrecht Gebrauch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbeförderungsverträge, VIII.

Rn 36 Der Abs wurde mWv 28.5.22 neu eingefügt (Rn 1); er entspricht inhaltlich weitgehend II Nr 5 aF. Bei der Beförderung von Personen bieten europarechtliche Vorgaben (zB nach FluggastrechteVO) und bestehende öffentlich-rechtliche Regelungen einen ausreichenden Schutz (BTDrs 17/12637, 47), sodass über einen Teilverweis in § 312a nur ein Basisschutz gewährt wird. Von VIII er...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht

Rz. 187 Nach irischem Erbrecht (Sect. 109 ff. Succession Act, 1965) hat der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein sog. legal right. Dieser Anspruch ist auf eine Geldzahlung gerichtet. Er umfasst ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt, ansonsten die Hälfte. Hinterlässt der Erblasser dem Ehegatten ein Vermächtnis, muss der Ehega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beendigung.

Rn 6 Mit der Entlassung des Betreuers (§ 1868), der teilweisen oder vollständigen Aufhebung der Betreuung (§§ 1870, 1871), der Einschränkung des Aufgabenkreises (§ 1871 I 2) oder dem Tod des Betreuten (§ 1870) endet idR auch die Vertretungsmacht des Betreuers. Nur in Ausnahmefällen kommt auch über diesen Zeitpunkt iRd Notgeschäftsführungsbefugnis (§ 1874) ein Fortbestehen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überraschende Klauseln (Abs 1).

Rn 2 I beruht auf dem Gedanken, dass der Kunde, der unter den Voraussetzungen des § 305 II (§ 305 Rn 16 ff) auch dann an AGB gebunden ist, wenn er sie nicht gelesen hat, in seinem Vertrauen darauf zu schützen ist, dass sich die in den AGB enthaltenen Einzelregelungen im Großen und Ganzen iR dessen halten, was der redliche Geschäftsverkehr nach den Umständen bei Abschluss des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kaufvertrag.

Rn 6 Die Voraussetzung ›Kaufvertrag‹ nimmt va Werkverträge aus dem Verbrauchsgüterkauf heraus (EuGH NJW 17, 3215 insb Rz 37 f, 44f). Da § 651 in Umsetzung der VerbrGKRL so geändert wurde, dass Kaufrecht für alle Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen gilt, kommt ihr für die Lieferung von Sachen keine effektiv einschränkende Bedeutung zu (s Vor §§ 433 ff Rn 2 f). Wege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung u Anwendungsbereich.

Rn 1 §§ 514u 515, ergänzt durch das Widerrufsrecht nach § 356d, sind ohne europarechtliche Vorgaben zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügt worden. Sie sind nun aufgrund des ausdrücklichen Verweises in § 512 1 halbzwingend, also zulasten des Verbrauchers nicht abdingbar (Bülow/Artz Rz 26 dort auch zu Verträgen, die vor der entsprechenden Änderung des § 512 1 geschlossen wurden). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf einen Verbrauchsgüterkaufvertrag, welcher einen körperlichen Datenträger zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient, sind § 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln nicht anzuwenden. 2An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar aus der Übertragung einer Forderung gegen eine andere Person (›Schuldner‹) unterliegt dem Recht, das nach dieser Verordnung auf den Vertrag zwischen Zedent und Zessionar anzuwenden ist. (2) Das Recht, dem die übertragene Forderung unterliegt, bestimmt ihre Übertragbarkeit, das Verhältnis zwischen Zessionar und Schuldner, die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ausnahmen.

Rn 39 Dem Vermieter obliegt ausnahmsweise eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü dem (künftigen) Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für ihn erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH ...mehr