Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unmittelbarer Zwang gegen das Kind selbst (Abs 2).

Rn 4 § 90 II enthält zusätzliche Einschränkungen, wenn sich der unmittelbare Zwang gegen das Kind selbst und nicht gegen die es betreuende Person richtet. In diesem Fall ist der Einsatz von unmittelbarem Zwang ausgeschlossen, wenn durch ihn lediglich die Ausübung eines Umgangsrechts durchgesetzt werden soll. Gegen ein sich dauerhaft und ohne nachvollziehbare Gründe weigernde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonderfälle.

Rn 5 (Versäumnisbeschl, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme u Gehörsrüge). Ist Vollstreckungstitel ein Versäumnisbeschl oder ist Antrag auf Wiedereinsetzung bzw Wiederaufnahme gestellt oder eine Gehörsrüge erhoben, schränkt II 3 die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung ein; diese können nur unter den in §§ 707 I, 719 I ZPO normierten Voraussetzungen, also regelmäßig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 9 Erfolgt die Vollstreckung ohne vollstreckbare Ausfertigung, ist das ein so schwerwiegender Mangel, dass die Vollstreckungsmaßnahme in entsprechender Anwendung des § 44 VwVfG unwirksam ist (s vor §§ 704 ff Rn 14). Geltend gemacht werden kann das mit der Erinnerung nach § 766 . Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der GV die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkungen der Zahlungsvereinbarung und Vollstreckungsaufschub (Abs 2 S 2).

Rn 5 Da die Zahlungsvereinbarung keine materiell-rechtliche Wirkung (o Rn 1) auf Fälligkeit und Verzug hat und den weiteren Zinslauf nicht unterbricht, laufen die Zinsen auch nach einer solchen Vereinbarung grds weiter (S/W/K/T/Vuia § 802b Rz 5; BTDrs 16/13432, 42 f; Mroß DGVZ 12, 169). Hauptwirkung des Zahlungsplans ist der Aufschub der Vollstreckung. Solange der Aufschub g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift erfasst nur die prozessuale Sicherheitsleistung, etwa in den Fällen der §§ 89 (vollmachtloser Vertreter), 110–113 (Auslandsbezug), 707, 709–712, 714, 715, 719, 720, 720a, 732, 769, 771 ff, 838, 890 (Zwangsvollstreckung), 921, 923, 925 II, 927, 936, 939 (Arrest und einstweilige Verfügung). Hierunter fallen auch die Fälle, in denen auf die entsprechenden Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 950 ZPO – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Auf die Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung sind die Vorschriften des Achten Buchs über die Zwangsvollstreckung sowie § 930 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden, soweit die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 und die §§ 951 bis 957 keine abweichenden Vorschriften enthalten. Rn 1 Vorrangige, aber nicht abschließende Regelungen über die Vollzieh...mehr

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FoVo 04/2024, BGH klärt Str... / Leitsatz

1. Die Feststellung der Identität zwischen dem die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger und dem im Vollstreckungsbescheid genannten Titelgläubiger hat nach dem Grundsatz des formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahrens aufgrund eines formellen Vergleichs zu erfolgen. Die Abtretung des titulierten Anspruchs ändert diese vollstreckungsrechtliche Lage nicht. 2. Der im Tit...mehr

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FoVo 04/2024, BGH klärt Str... / 3 Der Praxistipp

BGH setzt der Prüfungskompetenz klare Grenzen Die Praxis ist immer wieder mit der Konstellation konfrontiert, dass Rechtspfleger trotz eines titulierten Anspruchs materiell-rechtliche Fragestellungen prüfen wollen, die nach der gesetzlichen Systematik allein vom Schuldner mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO zu verfolgen sind. So wollen Rechtspfleger immer wieder Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt.

Rn 10 Die stattgebende Entscheidung lautet auf Unbedingterklärung der vorläufigen Vollstreckung aus einem zu beziffernden Betrag (›Das Urt … wird in Höhe eines Betrags von … nebst Zinsen … für vorläufig vollstreckbar erklärt.‹; Zö/Gummer/Heßler Rz 17). Vollstreckungsschutzanordnungen (Abwendungsbefugnis, Sicherheitsleistung) sind nicht möglich (zu nachträglichen Schutzanordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrensvergleich.

Rn 7 Für die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Titel verweisen § 62 II 1, § 85 I 3 ArbGG, für verwaltungsgerichtliche Titel § 167 I 1 VwGO (subsidiär) auf § 806a. Die AO enthält keine vergleichbare Regelung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Herabsetzung des pfändungsfreien Guthabens, Abs 1.

Rn 3 Wird wegen einer privilegierten Forderung aus §§ 850d, 850f II das Kontoguthaben gepfändet, tritt nach Abs 1 S 1 an die Stelle der nach den §§ 899 I, 902 S 1 pfändungsfreien Beträge der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Betrag. Die Vorschrift baut auf dem Inhalt des bisherigen § 850k III über die bisherige Regelung für Unterhaltsforderungen auf. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausschluss der Probeentnahme (Abs 1).

Rn 2 § 96a I betrifft den Fall, dass ein Anspruch auf Duldung einer Probeentnahme zur Klärung der leiblichen Abstammung eines Kindes nach § 1598a BGB rechtskräftig tituliert worden ist. Typischerweise wird die Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe angeordnet. Die Vollstreckung dieses Anspruchs erfolgt grds nach § 95 I Nr 4 FamFG iVm § 890 ZPO durch die Verhängung von Ordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. 2Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages angegeben wird. 3Handelt es sich um ein Urteil, das ein Versäumnisurteil aufrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so ist gepfändetes Geld oder der Erlös gepfändeter Gegenstände zu hinterlegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gebühren.

Rn 16 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 241 KV GVKostG iHv 100 EUR. Ansonsten fallen die gleichen Geb an wie bei der Zwangsvollstreckung nach § 885. Der RA erhält iRd Räumungsvollstreckung die allg 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 sowie ggf die Terminsgebühr nach Nr 3310 VV RVG (Zö/Seibel Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangshaft.

aa) Anordnung. Rn 48 Wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist Zwangshaft nur dann zulässig, wenn Zwangsgeld nicht ausreichend erscheint, den Willen des Schuldners zu beugen (hM; Zweibr JurBüro 03, 494). Die Ersatzzwangshaft muss verhältnismäßig sein (LAG Hessen 30.12.20 – 8 Ta 313/20, Rz 22). Zu Besonderheiten bei der ersatzweisen Anordnung von Zwangshaft gegen eine Erbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. § 717 II.

Rn 5 Für die Verhinderung weiterer Vollstreckung gem § 775 Nr 2 bzw die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen gem § 776 gilt § 717 II nicht entspr (vgl § 769 Rn 19).mehr

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FoVo 04/2024, Einfache Sign... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Entgegen der Ansicht des LG bedurfte der über das besondere Behördenpostfach elektronisch übermittelte Antrag des Hauptzollamts auf Zulassung des Beitritts zu dem Zwangsversteigerungsverfahren (§§ 15, 27 ZVG) weder einer qualifizierten Signatur noch eines Dienstsiegels. Verwaltungsvollstreckung über die AO nach ZPO und ZVG Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Vollstreckbarkeit.

Rn 14 Soweit das Urt für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist (§§ 708 ff) kann der Kl unmittelbar nach Fristablauf mit der Vollstreckung des Entschädigungsbetrages beginnen. Ein Nachweis der Nichterfüllung iSv § 726 I seitens des Klägers ist im Vollstreckungsverfahren nicht erforderlich, vielmehr muss der Beklagte insoweit eine eventuelle Erfüllung gem § 767 geltend ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Beschränkung der Vollstreckung wird im Weg der Klage nach §§ 785, 767 geltend gemacht. Eines Vorbehalts im Titel, aus dem der Eigengläubiger vollstreckt, bedarf es nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat.

Rn 4 Die Frage nach der Vollstreckbarkeit der Urkunde unterliegt dem Recht des Ursprungstaates. Dort muss ohne Weiteres Vollstreckung möglich sein. Dem genügt nach deutschem Recht der Anwaltsvergleich nicht, solange keine Vollstreckbarerklärung nach §§ 796a ff ZPO erfolgt ist (MüKoZPO/Gottwald Rz 11; Musielak/Lackmann Rz 1).mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Grundzüge der Zwangsvollstreckung einer vertretbaren Handlung

Rz. 162 Gelangt der Bevollmächtigte zu dem Ergebnis, dass die titulierte Handlung als vertretbare Handlung einzustufen ist, so richtet sich die Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO. Rz. 163 Nach § 887 Abs. 1 ZPO kann der Gläubiger zur Ersatzvornahme der vertretbaren Handlung auf Kosten des Schuldners ermächtigt werden. § 887 Abs. 2 ZPO erlaubt, dass der Schuldner zur Vorauszahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1.

Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss. Es besteht auch im erstinstanzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zahlungsfiktion.

Rn 6 Es gilt Entsprechendes wie zu § 815 III (s § 815 Rn 6–7) mit der Maßgabe, dass die Empfangnahme des Erlöses durch den GV an die Stelle der Wegnahme des Bargelds tritt. Die Fiktion tritt nicht ein, wenn der Schuldner durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung die Vollstreckung abwenden darf (letzter Hs).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgrund.

1. Systematik. Rn 37 Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Betrag unabhängig von den Beschränkungen des § 850c bestimmen. Dem Schuldner ist jedoch der eigene und der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten notwendige Unterhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Titel gem § 794 I 6–9.

Rn 5 Bei Vollstreckung der in § 794 I 6–9 aufgeführten Titel gelten vorrangig die Vorschriften der EU-Verordnungen. Die ZPO-Vorschriften über die Zwangsvollstreckung gelten nur sekundär.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumung.

Rn 12 Eine sittenwidrige Härte kann dann vorliegen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Schuldners oder naher Angehöriger durch die Vollstreckungsmaßnahme gefährdet werden. Insb bei der Vollstreckung von Räumungstiteln ist dem Bedeutungsgehalt des Grundrechts nach Art 2 II 1 GG angemessen Rechnung zu tragen. Es entspricht der Rspr des BVerfG und des BGH, dass die Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zwangsgeld.

aa) Anordnung. Rn 42 Der Beschl auf Anordnung des Zwangsgeldes muss auf eine bestimmte Höhe lauten, die sich nach dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers bemisst (LAG Frankfurt DB 93, 1248; Karlsr NJW-RR 00, 1312; aA Hambg ZUM 05, 660, 661 sowie MüKoZPO/Gruber Rz 29: Fraglich sei allein, welcher Zwangsgeldbetrag den entgegenstehenden Willen des Schuldners überwinde, sich L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Insb die Bestimmtheit der Vollstreckungsforderung.

Rn 8 Zur inhaltlichen Bestimmtheit des Antrages gehört auch, dass er erkennen lässt, in welcher Höhe die Zwangsvollstreckung aus der titulierten Forderung stattfinden soll. Dabei lässt sich der Vollstreckungsbetrag aus dem Titel selbst entnehmen, so dass der GV diesen nicht näher zu berechnen braucht. Soweit die Vollstreckung auf einen Teil- oder Restbetrag oder bei einem Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Androhung.

Rn 38 Anders als § 890 sieht Abs 2 keine Androhung vor. Sie ist weder erforderlich noch zulässig (hM, vgl nur ArbG Hagen 3.4.20 – 5 BVGa 2/20, Rz 49, so aber bereits vor Einf von Abs 2, vgl Kobl NJW-RR 97, 1337, 1338; aA Köln NJW-RR 95, 1405, 1406). Eine aufschiebend befristete Zwangsmittelfestsetzung kommt dagegen in Betracht (vgl BTDrs 13/341, 41).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der dingliche Arrest findet statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. (2) 1Als ein zureichender Arrestgrund ist es anzusehen, wenn das Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. 2Eines Arrestgrundes bedarf es nicht, wenn der Arrest n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 6 Die Norm bezeichnet in Abs 2 S 1 die vollstreckungsrechtlichen Standardbefugnisse, die dem Gerichtsvollzieher bei der Geldvollstreckung aufgrund des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers zustehen (Schilken Rpfleger 06, 629, 631). Zumeist werden die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der die Norm sie aufzählt, beantragt und durchgeführt. Der Gläubiger kann aber auch nur ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Empfangnahme des Erlöses durch den Gerichtsvollzieher gilt als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht dem Schuldner nachgelassen ist, durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung die Vollstreckung abzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Billigkeitsprüfung.

Rn 25 Ihren besonderen Charakter erhält die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts durch die in Abs 2 vorgeschriebene Billigkeitsprüfung. Danach muss die Pfändung nach den Umständen des Falls, insb nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge der Billigkeit entspr. Erforderlich ist eine umfassende und nachvollziehbare Gesamtwürdigung aller hierfür in B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 73 Brüssel IIb-VO – Kosten.

Gesetzestext Dieses Kapitel gilt auch für die Festsetzung der Kosten für die nach dieser Verordnung eingeleiteten Verfahren und die Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Rn 1 Diese Vorschrift bestimmt, dass auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse keiner Vollstreckbarkeitserklärung bedürfen.mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Vollstreckungstitel

Rz. 13 Jede Zwangsvollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. In Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess kommen hier insbesondere Urteile der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte oder vor diesen geschlossene Prozessvergleiche in Betracht.[10] Praxishinweis Kommt es außergerichtlich zu einer Einigung, sind allerdings auch Anwaltsvergleiche oder notari...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 10 Für vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr 10) kann nur der Kostenausspruch des Zwischenurteils erklärt werden. Wie sich aus § 390 ergibt, setzt die Vollstreckung des Zwischenurteils, die darin besteht, dass dem Zeugen Kosten, Ordnungsgeld und Ordnungshaft auferlegt werden, ein rechtskräftiges (und nicht nur für vorläufig vollstreckbar erklärtes) Zwischenurteil voraus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung eines besonderen Vertreters gem § 779 II.

Rn 5 Gemäß § 779 II bestellt das Vollstreckungsgericht, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen wurde oder die Annahme der Erbschaft ungewiss ist, was insb der Fall ist, wenn der Erbe unbekannt ist, für den Erben einen einstweiligen besonderen Vertreter. Die Bestellung unterbleibt gem § 779 II 2, wenn ein Nachlasspfleger bestellt oder ein Testamentsvollstrecker ernannt word...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vollstreckungsbescheide gem § 699 bedürfen der Vollstreckungsklausel dann nicht, wenn die Zwangsvollstreckung nicht für oder gegen einen Rechtsnachfolger erfolgen soll, § 796 I. Sinn dieser Vorschrift ist es, die Vollstreckung zu erleichtern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Herausgabevollstreckung (§§ 883 ff).

Rn 5 Nach Abs 3 findet § 887 keine Anwendung auf die Verurteilung zur Herausgabe oder Leistung von Sachen; stattdessen wird nach §§ 883 ff vollstreckt. Das Gleiche gilt idR auch für die Hinterlegung oder Vorlegung von Urkunden oder Belegen (Köln NJW-RR 88, 1210, 1211 [OLG Köln 07.12.1987 - 2 W 175/87] mwN; AG Charlottenburg 22.11.18 – 73 C 40/18 m Anm Dötsch jurisPR-MietR 3/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 15 Das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsgegenklage liegt vor, sobald eine Zwangsvollstreckung ernstlich droht; dies ist bereits dann der Fall, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden kann (BHGZ 120, 387, 391, 392). Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Vollstreckung aus dem Titel vollständig been...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen des Berichtigungsbeschlusses.

Rn 12 Mit Erlass des Beschlusses gilt das Urt als von Anfang an als in der geänderten Fassung maßgeblich, und zwar für grds alle Urteilswirkungen wie Zulässigkeit des Rechtsmittels, Rechtskraft und Vollstreckung (BGH NJW 85, 742 [BGH 12.01.1984 - III ZR 95/82]); zur unzulässigen Berichtigung der Entscheidung des FamG in eine des ordentlichen Gerichts wegen der damit verbunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Mit der Erinnerung nach § 766 kann der Schuldner bis zur Ablieferung (s § 817 Rn 11–12) geltend machen, dass die Vollstreckung nach § 818 einzustellen ist; der Gläubiger kann mit ihr gegen eine vorzeitige Einstellung vorgehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr