Vorratsdatenspeicherung

Die Rechtslage über Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht klar. Über diese gibt es zwar Regelungen, hauptsächlich im Telekommunikationsgesetz (TKG), aber auch diverse Klagen und Gerichtsurteile, die die Anwendung der Bestimmungen aufschieben.

Was ist Vorratsdatenspeicherung: Definition

Vorratsdatenspeicherung bedeutet die Verpflichtung der Telekommunikationsdienste, bestimmte Daten eine bestimmte Zeit zu speichern. Das wird als kriminalpolitisches Instrument zur Ermittlung und Verbrechensbekämpfung betrachtet.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ ist kein eigenständiges Gesetz, sondern damit wurden 2015 unter anderem das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Strafprozessordnung (StPO) geändert. Kernstück sind die Paragraphen 113b bis 113g TKG. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen demnach bestimmte Daten speichern, allerdings ausdrücklich nicht die Inhalte.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es eine starke Opposition und diverse Klagen vor dem Verfassungsgericht, aufgrund der die rechtlichen Bestimmungen vorläufig nicht angewendet werden. Im Gegenteil: Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln einige deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung. Ihnen droht ein Bußgeld. 

Vorratsdatenspeicherung: pro und contra

Die Vorratsdatenspeicherung wird von den Befürwortern als Maßnahme zur Bekämpfung von Verbrechen und zur Ermittlung der Täter und als Mittel im Kampf gegen den internationalen Terror betrachtet. Die Gegner argumentieren, dass es in Frankreich die Vorratsdatenspeicherung bereits gibt, aber Anschläge trotzdem nicht verhindert wurden.

Eine wichtige Opposition vertritt der bundesweite Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Webseite: vorratsspeicherung.de), der sich gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzt.

Am 8. April 2014 hat der Europäische Gerichtshof EuGH die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt (Urteil C - 293/12 und C - 594/12). Auch der EuGH sieht in der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung dieser Daten und im möglichen Zugriff der zuständigen nationalen Behörden einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.