News 30.03.2015 BGH

Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung auch die Eckpunkte des Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden.

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News 05.11.2014 Wohnungseigentumsrecht

Soll der bisherige Verwalter einer WEG eine Jahresabrechnung erstellen, obwohl er nicht mehr im Besitz der Verwaltungsunterlagen ist, muss ihm die Eigentümergemeinschaft von sich aus anbieten, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

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Der Verwalter-Brief   29.09.2014

Der Verwalter-Brief Oktober 2014 unter anderem mit dem Thema "WEG-Übernahme"

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News 09.07.2014 Wohnungseigentumsrecht

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der den Verwalter ermächtigt, eine verbindliche Hausordnung aufzustellen, ist nichtig. Den Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz.

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News 03.07.2014 BGH

Vertritt der Verwalter bei einer Anfechtungsklage die beklagten Wohnungseigentümer, können diese im Kostenfestsetzungsverfahren nur die Kosten für die Terminwahrnehmung verlangen. Aufwand für die allgemeine Prozessführung wie Vorbereitung und Korrespondenz ist nicht erstattungsfähig.

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Der Verwalter-Brief   26.06.2014

Der Verwalter-Brief Juli/August 2014 unter anderem mit dem Thema "Versicherungen für Eigentümergemeinschaften"

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News 11.03.2014 Wohnungseigentumsrecht

Wird von einer GmbH, die als WEG-Verwalter bestellt ist, der Teilbetrieb „WEG-Verwaltung“ abgespalten, führt dies nicht zu einem Verwalterwechsel. Die GmbH bleibt bestellter Verwalter, selbst wenn sich ihr Geschäftsgegenstand geändert hat.

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News 05.11.2012 Rechtsgutachten

Der DDIV fordert schon seit längerem, Verwaltern die Einsichtnahme ins elektronische Grundbuch zu ermöglichen. Nun hat der Verband ein Gutachten vorgelegt, demzufolge der Ausschluss der Verwalter aus dem elektronischen Grundbuchverfahren verfassungswidrig sein soll.

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Serie 05.11.2012 Wohnungseigentumsrecht - Deckert erklärt

Mit der Entlastung des Verwalters billigen die Eigentümer das bisher bekannte bzw. erkennbare Verwalterhandeln für einen bestimmten Zeitraum. Die Entlastung führt dazu, dass die Eigentümer insoweit keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter geltend machen können.

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News 16.08.2010 BGH

Wohnungseigentümer können eine Vereinbarung, nach der die Heizkosten zu 100 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden, durch einfachen Mehrheitsbeschluss ändern und die künftige Kostenverteilung der Heizkostenverordnung anpassen.

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