Ausschluss Verwalter vom elektronischen Grundbuch rechtswidrig

Der DDIV fordert schon seit längerem, Verwaltern die Einsichtnahme ins elektronische Grundbuch zu ermöglichen. Nun hat der Verband ein Gutachten vorgelegt, demzufolge der Ausschluss der Verwalter aus dem elektronischen Grundbuchverfahren verfassungswidrig sein soll.

Bereits seit Jahren ist die eine der zentralen Forderungen des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), Verwaltern ein Einsichtsrecht ins elektronische Grundbuch zu geben. Diese Forderung verhallte bislang ungehört, so auch im aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Datenbankgrundbuch (DaBaGG). Dem Entwurf zufolge sollen Gerichte, Behörden, Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und an dem jeweiligen Grundstück dinglich Berechtigte, etwa Eigentümer und Hypothekengläubiger das elektronische Grundbuch einsehen können, nicht aber Immobilienverwalter. Das sei eine enorme Benachteiligung des Berufsstands der Verwalter, so der DDIV.

Gutachten: Teilnahme am elektronischen Grundbuchverfahren

Um seine Forderung zu untermauern, hat der Verband ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das soll Klarheit schaffen, ob Immobilienverwaltern die Teilnahme am elektronischen Grundbuchverfahren verweigert werden darf.Wie der Verband nun mitteilt, kommt der beauftragte Gutachter, Prof. Rüdiger Zuck aus Stuttgart, zum Ergebnis, dass Verwalter ein eingeschränktes Einsichtsrecht nicht nur bekommen könnten, sondern müssen. Der Ausschluss der Verwalter aus der Gruppe der Einsichtsberechtigten verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und die Berufsfreiheit.

Die Ergebnisse des Gutachtens sind Wasser auf die Mühlen des DDIV: "Das Gutachten bestätigt unsere Haltung zum Gesetzentwurf eindrucksvoll. Jetzt muss das Bundesjustizministerium handeln und seinen Entwurf soweit ändern, dass er wieder verfassungskonform ist", forderte DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.


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