Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die dispositive auch für Pfändungspfandrechte (Ddorf WM 84, 1431) geltende Regelung erstreckt das Pfandrecht auf die nach seiner Entstehung fällig werdenden Zinsen aller Art, auf rückständige nur bei besonderer Vereinbarung (Ddorf WM 84, 1431). § 1289 gilt nicht beim Nutzungspfandrecht (§ 1213) u bei gesonderter Verpfändung des Zinsanspruchs (RGZ 74, 78, 81). Für Wertpa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art. 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art. 24 EGBGB 27 Haager Kinderschutzübereinkommen objektive Anknüpfung; EuGüVO vor KSÜ 1 Haager Kindesentführungsübereinkommen vor HKÜ 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art. 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art. 1 HaagUntProt 1, 1; Art. 18 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll den Betreuten vor Veruntreuungen des Betreuers schützen und regelt die Mitwirkung des Gerichts bei der Anlage von Geldern des Betreuten, bei der Verfügung über Geldleistungen, Wertpapiere und hinterlegte Wertgegenstände sowie bei den zugehörigen Verpflichtungsgeschäften. Es handelt sich um zwingendes Recht, dass nicht durch Vereinbarungen zwischen Betreuer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung.

Rn 2 Die summenmäßige Haftungsbeschränkung nach § 702 I ist von der Art der Sache und dem Beherbergungspreis (reiner Brutto-Übernachtungspreis, ohne Verpflegung: MüKo/Henssler § 702 Rz 3) abhängig. Ausgangsgröße ist eine Mindesthaftsumme von 600 EUR. Liegt der Tagespreis höher als 6 EUR, kann Ersatz für einen darüber hinausgehenden Schaden bis zum Hundertfachen des Tagesprei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Besorgnis eines Verderbs oder einer Wertminderung.

Rn 1 Gemeinsame Voraussetzung der §§ 1218–1221 ist die Besorgnis des Verderbs oder der Wertminderung der Pfandsache vor Pfandreife. Verderb ist der Verlust oder die körperliche Verschlechterung der Sache. Eine wesentliche Wertminderung liegt bei einem erheblichen Rückgang des Kurses oder Preises vor; gleiches gilt bei schnelllebigen Produkten wie Elektronikware (BGH Transpor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 61. 2. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (2. Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 19.12.1986 BStBl I 87, 231

Rn. 69 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Betrifft Ausbau des § 19a EStG durch Erweiterung der steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen (Einbeziehung von Anteilsscheinen an Beteiligungs-Sondervermögen sowie von GmbH-Anteilen; gleichzeitig Erhöhung des steuerlichen Freibetrages von 300 DM auf 500 DM). Neuregelung der Bewertung von Wertpapieren in Abs 8.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Rn 21 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Einlagen und Konten bei Kreditinstituten, Diskonterträge bei Wechselgeschäften, Ausschüttung von Investmentgesellschaften, Stückzinsen, Gewinnanteile aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Dividenden, Einkünfte aus stiller Gesellschaft, aus Wertpapieren und Einkünfte aus Spekulationsgewinnen (Stuttg FamRZ 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm grenzt die Sphäre der Schutzbedürftigkeit des ursprünglichen Eigentümers vom Verkehrsschutz und den Möglichkeiten zum gutgläubigen Erwerb ab. Entscheidend ist dabei der Gedanke, dass die freiwillige Weggabe der Sache durch den Eigentümer als Veranlassung eines möglichen Rechtsscheins zu werten ist und damit der Vertrauensschutz des Erwerbers und der Schutz des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinterlegung im Schließfach (II).

Rn 3 Nicht depotfähige Wertpapiere sind durch den Betreuer bei einem Kreditinstitut in einem Schließfach zu hinterlegen. Ggf können auch Schließfächer bei mehreren Banken geführt werden. Hinterlegungsfähig sind abweichend vom bisherigen Recht nicht nur Inhaberpapiere, sondern nunmehr auch Namenspapiere. Mit dem Kreditinstitut ist die Vereinbarung zu treffen, dass der Betreue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form.

Rn 8 Der Abtretungsvertrag ist grds formfrei. Er bedarf insb nicht der für das zugrunde liegende Kausalgeschäft oder der zur Begründung der abzutretenden Forderung notwendigen Form (BGHZ 89, 41, 46; NJW 94, 1344, 1346; 19, 1596, 1597). Alt- u Neugläubiger können jedoch im Kausalgeschäft eine bestimmte Form für die Zession vereinbaren (§ 125 2). Als Minus zu dem in § 399 Alt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilung in Natur.

Rn 2 Der gemeinschaftliche Gegenstand ist teilbar, wenn er in Teile zerlegt werden kann, deren Wertverhältnis den Anteilen der Teilhaber entspricht und die Zerlegung keine Wertminderung zur Folge hat (RG JW 35, 781; MüKo/Schmidt § 752 Rz 8; Staud/Eickelberg § 752 Rz 9, 11). Neben der rechtlichen ist damit auch eine wirtschaftliche Unteilbarkeit möglich. Die Kosten der Teilun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1452 BGB – Ersetzung der Zustimmung.

Gesetzestext (1) Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtguts die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Führung eines Rechtsstreits erforderlich, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert. (2) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch, wenn zur ordnungsmäßigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht körperliche Gegenstände.

Rn 3 Nicht erfasst werden Energien wie Elektrizität, Wärme. Hieran ist Eigentum oder Besitz nicht begründbar. Die durch technische Anlagen gewonnene Wind- oder Sonnenenergie kann aber als sonstiger Gegenstand iSv § 453 I 1 Alt 2 Gegenstand von Rechtsgeschäften sein (BGH NJW-RR 93, 1160 [BGH 30.06.1993 - XII ZR 161/91]). Nicht unter den Sachbegriff fallen weiter Immaterialgüt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 Recht ist die dem Einzelnen unmittelbar von der Rechtsordnung gewährte Befugnis mit dem Inhalt eines Anspruchs (§ 194 I), der Herrschaft über eine Sache oder immaterielle Güter, zB gewerbliche Schutzrechte, oder der Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (Grüneberg/Weidenkaff Rz 3). Es kann dinglich oder obligatorisch, bedingt oder befristet sein, schon jetzt oder erst in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 65. Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) v 20.12.1988, BGBl I 88, 2262

Rn. 80 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1989 wurde die große Steuerreform 1990 schon wieder reformiert. Es handelt sich im wesentlichen um Korrekturen aufgrund mangelnder Voraussicht des Gesetzgebers in folgenden Punkten (Art 4 Haushaltsbegleitgesetz):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Aufhebung der Gemeinschaft (Abs 2).

Rn 4 Vor Eintritt der Pfandreife (§ 1228 II) kann die Aufhebung der Gemeinschaft (§ 749) nur von Miteigentümer u Pfandgläubiger gemeinsam verlangt werden (1), danach vom Pfandgläubiger allein, auch – abw von § 751 1 – wenn die Miteigentümer die Aufhebung beschränkt haben (2). Bei sammelverwahrten Wertpapieren tritt an die Stelle des Aufhebungs- der Auslieferungsanspruch (§§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer Sicherheit zu leisten hat, kann dies bewirken durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, durch Verpfändung von Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind, durch Verpfändung beweglicher Sachen, durch Bestellung von Schiffshypotheken an Schiffen oder Schiffsbauwerken, die in einem deutschen Schiffsregister o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung.

Rn 2 Ein Pfandrecht an einem Miteigentumsanteil kann durch Verpfändung durch einen Allein- oder Miteigentümer nach § 1205 f, durch Verbindung (§ 947) oder Vermischung (§ 948; RGZ 67, 421, 425) einer verpfändeten Sache oder bei einem gesetzlichen Pfandrecht entstehen, wenn der Mieter etc nur Miteigentümer der Sache ist (RGZ 146, 334, 335). Die Verpfändung eines Depotanteils n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Merkmale der Bösgläubigkeit.

Rn 10 Die Abhängigkeit der Beurteilung von Gut- und Bösgläubigkeit von den jeweiligen Einzelumständen des Falles schließt eine echte Systematisierung der Kriterien aus. Benennen lassen sich allerdings typische Merkmale, die auf grobe Fahrlässigkeit hinweisen oder diese umgekehrt noch nicht erfüllen. So kann insb die konkrete Veräußerungssituation grobe Fahrlässigkeit nahe le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sonderformen der Verwahrung.

Rn 9 §§ 688 ff sind uneingeschränkt nur anwendbar, soweit keine speziellen Vorschriften eingreifen. Für das kaufmännische Lagergeschäft gelten in erster Linie §§ 467 ff HGB, für die Pfandverwahrung § 1215. Bei freiwilliger Sequestration (Gemeinschaftsverwahrung) gelten die §§ 688 ff, falls bewegliche Sachen für mehrere verwahrt werden, die Rückgabe an alle oder einen von ihn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abgrenzung.

Rn 1 Karten, Marken und ähnlichen Urkunden können einfache Beweispapiere und keine Wertpapiere sein. Dies gilt etwa für Quittungen oder sonstige Belege. Sie können auch Legitimationspapiere sein, wie etwa Garderobenmarken, Gepäckscheine oder Reparaturscheine (Staud/Marburger Rz 6; MüKo/Habersack Rz 13). Diese dokumentieren im Ggs zu Inhaberpapieren keinen Anspruch, ermöglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Abgrenzung.

Rn 1 Die Vorschrift soll wirtschaftlich sinnlose Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Einzeleigentums vermeiden. Zudem soll die durch die tatsächliche oder wirtschaftliche Untrennbarkeit entstandene Konfliktlage gelöst werden. § 948 ist nicht dispositiv. Sofern die Vermischung iR einer Übereignung nach § 929 als Übergabeakt vorgenommen wurde, findet kein gesetzlicher Eigentum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Schuldurkunden.

Rn 4 Das Gesetz nennt ausdrücklich Hypotheken- (§ 1116 I), Grund- (§§ 1192 I, 1116 I) und Rentenschuldbriefe. Grund- und Rentenschuldbriefe auf den Inhaber werden aber wie Inhaberschuldverschreibungen nach § 793 behandelt (§ 1195 2), auf die § 952 nicht anwendbar ist. IÜ fallen unter II qualifizierte Legitimationspapiere (Sparbücher, § 808, Pfand-, Depot- und Versicherungssc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonderregelungen.

Rn 2 § 366 III HGB lässt gutgläubigen Erwerb bestimmter gesetzlicher HGB-Pfandrechte zu. Nach § 4 I 1 DepotG (Ausn: § 4 II u III) gelten Wertpapiere bei Drittverwahrung unwiderleglich nicht als Eigentum des Zwischenverwahrers, so dass ein Gutglaubenserwerb ausgeschlossen ist (Nobbe/Pamp Rz 4). Vor einem Pfandrecht des Drittverwahrers für Vergütungsansprüche aus der Verwahrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen (Abs 1).

Rn 4 Die Regelung in I verlangt einen einzigen (s § 771 Rn 5) Vollstreckungsversuch am Wohnsitz des Hauptschuldners in sein bewegliches Vermögen: (1.) Für die Bestimmung des Wohnsitzes gelten die allg Regeln (§§ 7–11 sowie – für juristische Personen – §§ 24, 80 und RGZ 137, 1, 12 f: den für den Gerichtsstand iSd § 17 ZPO maßgebliche Verwaltungssitz; für Gesellschaften aus an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufbewahrung (§ 702 II Nr 2).

Rn 5 Eine unbeschränkte Haftung kommt ferner in Betracht, wenn der Gastwirt die Aufbewahrung von Sachen (nicht: § 701 IV) übernommen hat oder die Aufbewahrung von Sachen iSd § 702 III unberechtigt abgelehnt hat. Die Aufbewahrung geht über die Obhut nach § 701 II hinaus und setzt eine verwahrungsähnliche Vereinbarung voraus, die auch als Nebenpflicht im Beherbergungsvertrag v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1642 BGB – Anlegung von Geld.

Gesetzestext Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet die Eltern dazu das Bargeld des Kindes gewinnbringend anzulegen. Eine Beschränkung auf mündelsichere Anlagen (§§ 1806, 1807...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2: Geldanlage und Sicherungsmaßnahmen.

Rn 5 Verletzen die Eltern ihre Pflicht zur wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gem § 1642, so kann das FamG die Art und Weise der Geldanlage bestimmen. Rn 6 Bei unberechtigtem Eigenverbrauch, insb von Spargeldern des Kindes, kann die Anordnung einer Genehmigungspflicht in Form eines Sperrvermerks erfolgen. Noch nicht geklärt ist, ob dieser mit unmittelbarer Wirkung ggü dem G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm gibt die Möglichkeit der vorläufigen Regelung von Besitz und Nutzungen von im Haushalt befindlichen Haushaltsgegenständen für die Zeit von der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung und findet auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine entsprechende Anwendung (Staud/Voppel Rz 5). Die endgültige Verteilung des Haushalts nach der Ehescheidung vollzieht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhaberpapiere.

Rn 2 Bei Inhaberpapieren verspricht der Aussteller die Leistung dem jeweiligen Inhaber der Urkunde, dh der Name des Berechtigten wird nicht genannt. Der jeweilige Inhaber ist als berechtigt ausgewiesen, das verbriefte Recht geltend zu machen (Legitimation des Inhabers), dh es besteht die widerlegbare Vermutung der materiellen Berechtigung. Die Durchsetzbarkeit des Rechts ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Anweisung iSd § 783 ist ein Sonderfall des allg Anweisungsrechts (BGHZ 6, 378, 383). Es geht hier um die in einer Urkunde verbriefte Anweisung auf Leistung von Geld, Wertpapieren und vertretbaren Sachen, die an einen Dritten als Leistungsempfänger ausgehändigt worden ist. Fehlt eine der Voraussetzungen, können die §§ 783 ff entspr anwendbar sein (vgl BGH NJW 71, 160...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 2 Gegenstand eines Verwahrungsvertrags können nur bewegliche Sachen bzw Tiere (§ 90a) sein. Auf die Eigentumsverhältnisse an der hinterlegten Sache kommt es nicht an. Rechte und Grundstücke werden nicht iSd § 688 verwahrt. Die Obhut über Grundstücke kann aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611) oder Auftrags (§ 662) erfolgen (BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 2). Im Gegensatz zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1430 BGB – Ersetzung der Zustimmung des Verwalters.

Gesetzestext Verweigert der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ohne ausreichenden Grund die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das der andere Ehegatte zur ordnungsmäßigen Besorgung seiner persönlichen Angelegenheiten vornehmen muss, aber ohne diese Zustimmung nicht mit Wirkung für das Gesamtgut vornehmen kann, so kann das Familiengericht die Zustimmung auf Antrag erset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Bedeutung.

Rn 1 Eine bewegliche Sache ist dann verbrauchbar, wenn es sich um tatsächlich verbrauchbare Sachen handelt, deren Gebrauch wie bei Nahrungsmitteln gerade im Verbrauch liegt. Daneben sind im Rechtssinne verbrauchbar auch solche Sachen, die zur Veräußerung bestimmt sind. Hierunter fallen Geld und Wertpapiere, soweit sie nicht zur Kapitalanlage dienen (Staud/Stieper Rz 2). Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestehen der Forderung/Verfügungsbefugnis des Zedenten.

Rn 10 Eine wirksame Abtretung setzt das Bestehen der Forderung (zur Vorausabtretung s.u. Rn 13 f) u die Verfügungsbefugnis des Zedenten voraus. Diese muss grds noch in dem Augenblick vorhanden sein, in dem die Verfügung wirksam werden soll. Soll die Abtretung erst mit der schriftlichen Anzeige beim Versicherer wirksam werden, muss die Verfügungsbefugnis noch im Zeitpunkt der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Werden vertretbare Sachen in der Art hinterlegt, dass das Eigentum auf den Verwahrer übergehen und dieser verpflichtet sein soll, Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren, so finden bei Geld die Vorschriften über den Darlehensvertrag, bei anderen Sachen die Vorschriften über den Sachdarlehensvertrag Anwendung. 2Gestattet der Hinterleger dem Verwahrer, h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 446 gilt für den Sachkauf und den Kauf von Rechten, die gem § 453 III zum Besitz einer Sache berechtigen. Gleich stehen alle Kaufgegenstände des § 453, bei denen eine Übergabe von Sachen oder sachartigen Vermögenswerten stattfindet, zB Unternehmen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 2; zur aF BGHZ 138, 195, 204f), Strom: Durchlaufen durch den Zähler entscheidet (Staud/Beckmann R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beispiele aus der Rspr.

Rn 3 Vertretbar sind Geld (vgl §§ 607, 783) und Wertpapiere sowie sämtliche Neuwaren aus einer Serienproduktion, zB Kraftfahrzeuge (München DAR 64, 189), Möbel (BGH NJW 71, 1793), Maschinen wie Wärmepumpen (Hamm BB 86, 555) oder Windkraftanlagen (LG Flensburg WM 00, 2113), Baustoffe (BGH NJW-RR 96, 837), landwirtschaftliche Produkte, Bier einer bestimmten Brauerei (München O...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 237 BGB – Bewegliche Sachen.

Gesetzestext 1Mit einer beweglichen Sache kann Sicherheit nur in Höhe von zwei Dritteln des Schätzungswerts geleistet werden. 2Sachen, deren Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, können zurückgewiesen werden. Rn 1 Bei Verpfändung beweglicher Sachen sieht das Gesetz im Vergleich zu Wertpapieren einen auf den Schätzwert (vgl ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

a) Allgemeines Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Das gilt damit auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird.[2] Nach § 42 Abs. 2 AO liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemesse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Naturalteilung.

Rn 37 Nach § 2042 II mit § 752 1 werden die in der Teilungsmasse befindlichen Gegenstände in Natur geteilt, wenn sie sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Miterben entspr Teile zerlegen lassen. Voraussetzung ist, dass sie sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich teilbar sind. Teilbar sind danach Geld und andere vertretbare Sachen, wenn sie in au...mehr