Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.2 Veräußerungspreis

Rz. 125 Veräußerungspreis umfasst alles, was der Stpfl. für das Ausscheiden des veräußerten Wirtschaftsguts aus seinem Eigentum erhält. Dazu gehören auch Beträge, die er nicht vom Erwerber, sondern von Dritten erhält. Zum Veräußerungspreis gehören ferner spätere Erhöhungen des Kaufpreises, und zwar auch dann, wenn die Erhöhung des Kaufpreises erst nach Ablauf der Frist aus §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.2 Rechtslage ab Vz 2009

Rz. 52a Mit Einführung der Abgeltungsteuer durch G. v. 14.8.2007[1] werden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unabhängig von einer Behaltensfrist nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 EStG n. F. erfasst. Entsprechend ist die Veräußerung von solchen Wertpapieren in § 23 EStG nicht mehr enthalten. Die Neuregelung gilt für nach dem 31.12.2008 angeschaffte Wertpa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.2 Anschaffungsfiktionen (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Nach der bis zum Vz 1998 geltenden Fassung der Vorschrift waren Entnahmen aus einem Betriebsvermögen keine Anschaffungen und Einlagen in ein Betriebsvermögen keine Veräußerungen gem. § 23 EStG.[1] Das Gleiche galt für die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen durch Betriebsaufgabe. Gem. § 23 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Überfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift ist mehrfach erheblich geändert und erweitert worden. Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde der Begriff des Spekulationsgeschäfts durch den der privaten Veräußerungsgeschäfte ersetzt. Zudem wurden die Fristen bei Grundstücksgeschäften von bisher 2 Jahren auf 10 Jahre, bei den übrigen Wirtschaftsgütern von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert. Durch G. v. 22.12.199...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 3 Fristen

Rz. 80 Die Steuerpflicht tritt ein, wenn die in § 23 Abs. 1 EStG gesetzten Fristen nicht überschritten werden. Wegen der unterschiedlichen Dauer der Fristen sind die betroffenen Wirtschaftsgüter unter Beachtung des Durchgriffs bei Personengesellschaften (Rz. 47) nach Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.4 Veräußerungsgeschäfte vor Erwerb (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F.)

Rz. 53 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG a. F. erfasste Veräußerungsgeschäfte, bei denen der spätere Erwerber die noch nicht erworbenen Wirtschaftsgüter bereits wieder veräußert hat. Es handelt sich regelmäßig um Devisen- und Warentermingeschäfte (s. aber Rz. 54ff.), bei denen der Veräußerer auf sinkende Preise setzt, sodass er die erst später zu erwerbenden Wirtschaftsgüter zu ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.5 Durchgriff bei Personengesellschaften (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 47 Nach § 23 Abs. 1 S. 4 EStG gelten seit Vz 1994 die Anschaffung und die Veräußerung einer Beteiligung oder Unterbeteiligung (mittelbare Beteiligung) an einer Personengesellschaft als Anschaffung und Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Diese Regelung betrifft nur vermögensverwaltende Personengesellschaften und wirkt sich auf Grundstücke und grundstücksgleiche R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.3 Rechtslage ab Vz 2011

Rz. 52d Der Gesetzgeber geht zwischenzeitlich davon aus, dass Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs zur privaten Nutzung, nicht zur gewinnbringenden kurzfristigen Veräußerung angeschafft werden. Durch das G. v. 8.12.2010[1] sind daher die Gegenstände des täglichen Gebrauchs aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG ausdrücklich herausgenommen worden. Das betrifft Gebrauchsg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 23 EStG gehört zu den sog. Überschusseinkünften. Gewinn i. S. d. Abs. 3 ist daher der Überschuss der Einnahmen (Veräußerungspreis) über die Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten. Während bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens regelmäßig die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. In jedem Fall ist eine Korrektur der nicht abzugsfähigen Steuern vorzunehmen, denn zu den Vorschriften des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.5.1 Subsidiaritätsprinzip

Rz. 9 § 23 EStG greift nur ein, wenn die Einkünfte aus den in Abs. 1 genannten Veräußerungsgeschäften nicht unter eine andere Einkunftsart fallen, z. B. die Veräußerung von Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinneinkünfte oder die Veräußerung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Das folgt zum einen aus § 22 Nr. 1 S. 1 EStG, da private Veräußerungsgeschäfte zu den sonsti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.1.2 Wertpapiere

Rz. 50 Die bedeutsamste Gruppe dieser Wirtschaftsgüter sind die Wertpapiere[1], deren Veräußerung ab Vz 2009 aber in § 20 EStG geregelt ist. Dazu gehören auch Bezugsrechte auf Wertpapiere.[2] Rz. 51 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.1 Rechtslage bis Vz 2008

2.3.1.1 Betroffene Wirtschaftsgüter Rz. 49 Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern, dies sind solche, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind. Dazu zählen insbesondere Wertpapiere, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Rz. 49a Andere Wirtschaftsgüter neb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.3 Werbungskosten

Rz. 147 Werbungskosten sind – in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten – grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG veranlassten Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.2 Überblick über die Vorschrift

Rz. 4 § 23 Abs. 1 EStG bestimmt den Gegenstand der privaten Veräußerungsgeschäfte, die steuerbefangenen Wirtschaftsgüter sowie Sonderformen der Anschaffung und Veräußerung. § 23 Abs. 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel. Der bisher in Abs. 2 S. 2 geregelte Vorrang des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor § 17 EStG wurde ab Vz 2009 aufgehoben. § 23 Abs. 3 EStG regelt die Ermittlun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 23 EStG gilt für unbeschränkt und für beschränkt Stpfl., für beschr. Stpfl. jedoch nur, soweit es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt, die in § 49 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a und b EStG genannt sind, nämlich die Veräußerung inländischer Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Bei der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter ist unbeschränkte Steuerpflicht erford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 28 Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind solche bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungsrecht; s. aber Rz. 30), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Gebäude, bestimmte Gebäudeteile und Außenanlagen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 5.3.9 Einkünfte aus Umwandlungen; dies gilt nicht, [...] (Nr. 9)

§ 8 Abs. 1 AStG ermöglicht auch in Drittstaatenfällen (in denen das UmwStG grundsätzlich nicht anwendbar ist) per Fiktion eine steuerneutrale Umwandlung (i. d. R. Verschmelzung), wenn im Rahmen einer Fiktionsbetrachtung die Umwandlung im Inland zu Buchwerten erfolgen könnte. Der Übertragungsgewinn stellt dann (unabhängig, ob Wirtschaftsgüter enthalten sind, die der Erzielung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.6 Spekulationsabsicht

Rz. 19 Nach § 42 EStG 1925 konnte der Nachweis geführt werden, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben worden war. Diese Möglichkeit ist bereits seit dem § 23 EStG 1934 gestrichen worden, sodass sich die Steuerbarkeit des Spekulationsgewinns allein auf äußere Tatsachen gründet. Nach zutreffender h. M. ist das Vorliegen e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.2 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 15 Nach Prinz haben Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Ansatz und Bewertung steuerbilanzielle Rückstellungsbildungen der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung, die Rechtsprechung.[1] Sie üben einen stark divergierenden Einfluss auf den Umgang der Praxis mit Rückstellungen aus. Nachstehende steuerrechtliche Sondervorschriften engen die Bildung handelsrechtlicher Pflichtrückste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und gilt nach § 5 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.4 Verwendung von Wirtschaftsgütern

Rz. 420 Verwendet ein Land- und Forstwirt Wirtschaftsgüter, wie z. B. Arbeitsmaschinen, Geräte oder Fahrzeuge außerhalb seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, indem er sie Dritten entgeltlich überlässt oder indem er Dienstleistungen für Dritte gegen Entgelt verrichtet, stellen derartige Leistungen grundsätzlich gewerbliche Leistungen dar. Dienen die Wirtschaftsgüte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7 Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs. 6 EStG)

Rz. 359 Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb i. S. d. § 34 Abs. 6a BewG einer Genossenschaft oder eines Vereins gegen Gewährung von Mitgliedschaftsrechten übertragen, ist die auf den dabei entstehenden Gewinn entfallende ESt nach § 13 Abs. 6 S. 1 EStG auf Antrag in jährl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.8 Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 41 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte und der unmittelbar dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter sowie die Veräußerung des der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang eines Hil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.1 Allgemeines

Rz. 491 Eine Sonderform der Betriebsverpachtung ist die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters, die eiserne Verpachtung nach § 582a BGB. Eiserne Verpachtung bedeutet, dass das Inventar vom Pächter zum Schätzwert mit der Pflicht zur Rückgabe zum Schätzwert bei Beendigung des Pachtverhältnisses übernommen wird. Der Begriff des Inventars be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 525 Zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar und dauerhaft zu dienen bestimmt sind.[1] Notwendiges Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere der selbstbewirtschaftete Grund und Boden, di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 528 Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, können gewillkürtes Betriebsvermögen sein. Auch Land- und Forstwirte können gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, sofern ein gewisser objektiver Zusammenhang des Wirtschaftsguts mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb besteht. Weitere Voraussetzung ist, dass das ent...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.1 Weinbau

Rz. 606 Weinbaubetriebe haben im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Möglichkeit, im Bereich der Betriebsausgaben wahlweise die tatsächlichen Aufwendungen oder aber pauschalierte Betriebsausgaben geltend zu machen. Die Pauschalen (Richtbeträge) werden durch entsprechende Erhebungen der Finanzverwaltung ermittelt. Für Zwecke der Ermittlung der Richtbeträge si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 2 S. 1 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierhal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.5 Verfahren nach der Buchwertmethode

Rz. 504 Aus Vereinfachungs- und Billigkeitsgründen kann abweichend von den vorstehenden Grundsätzen auch nach der sog. Buchwertmethode verfahren werden, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, von Pächter und Verpächter ein gemeinsamer Antrag gestellt wird und mindestens einer von beiden, Pächter oder Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 475 Ist der Zuwendungsnießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich bestellt worden, werden die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteten Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugerechnet. Das laufende Nießbrauchsentgelt führt bei ihm zu Betriebsausgaben. Der Nießbrauchsverpflichtete er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.4 Jagd

Rz. 631 Das Jagdrecht (Rz. 180ff.) stellt ein gegenüber dem Grund und Boden selbstständiges nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Es gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Bei entgeltlichem Erwerb gilt § 5 Abs. 2 EStG. Bei der Anschaffung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die einen Eigenjagdbezirk bilden, is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.1 Allgemeines

Rz. 117 Durch einen Strukturwandel kann ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in die Gewerblichkeit hineinwachsen. Entsprechendes gilt auch für den umgekehrten Fall. Zu unterscheiden ist zwischen dem allmählichen und dem sofortigen Strukturwandel. Der Strukturwandel führt nicht zu einem gewinnrealisierenden Vorgang.[1] Die spätere ertragsteuerliche Erfassung der im Buc...mehr