Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 141 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[108] Dies gilt auc...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Grundsätze

Rz. 432 Im Rahmen des § 2314 BGB besteht grds. kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung einer seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen Auflistung von Vermögensgegenständen, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen. Ausnahmen kommen z.B. in Betracht, wenn der Verpflichtete rechtsirrig ei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Mündliche Verhandlung über den weiteren Stufenantrag

Rz. 365 Über diesen Antrag ist wiederum mündlich zu verhandeln (§ 128 Abs. 1 ZPO). Wird der Beklagte durch zweites Teilurteil zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verurteilt, so dürfte der Gegenstandswert der Verurteilung mit nicht mehr als 500 EUR anzunehmen sein, was Bedeutung hat für die Frage der Berufungsfähigkeit eines entsprechenden Teilurteils. Zur Ermittlung...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Jederzeit fälliges Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 12 Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind nicht aufgrund freien Willensentschlusses Teilhaber eines Sondervermögens, des Nachlasses, geworden; vielmehr hat das Gesetz in §§ 1922, 2032 BGB dies so angeordnet. Dieser zwangsweisen Einbindung in eine "Zufallsgemeinschaft" ohne eigenes Zutun auf der einen Seite – wenn man von der Möglichkeit der Erbschaftsausschlagung ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Muster: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 58 Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 22. Rückforderung nach Lastenausgleichsrecht

Rz. 163 Für eine früher bewilligte Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz kann die Rechtsgrundlage wegfallen, wenn infolge der deutschen Einigung und des damit verbundenen Wegfalls früherer Eingriffe in Vermögenswerte des Erblassers eine Begünstigung eintritt. Das Gesetz stellt in § 349 Abs. 1 LAG (Lastenausgleichsgesetz) damit nicht auf denjenigen ab, der vom Schadensausg...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 5. Verfahren

Rz. 174 Soweit eine Rechtswahl zugunsten eines Rechts eines Mitgliedstaats getroffen wurde, hat das Gericht die Vorschriften der Art. 6, 8 EuErbVO zu beachten: Art. 6 EuErbVO Unzuständigerklärung bei Rechtswahl Ist das Recht, das der Erblasser nach Artikel 22 zur Anwendung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gewählt hat, das Recht eines Mitgliedstaats, so verfährt das nac...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 8. Sittenwidrigkeit eines Testaments zugunsten eines Betreuers

Rz. 366 Ungeachtet der nach wie vor fehlenden Wertung des Gesetzgebers, dass Zuwendungen des Betreuten an den Betreuer als sittenwidrig anzusehen sind, kann ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines "Seniorenbetreuers" sittenwidrig sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken un...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Testamentsgestaltung als Teil des "Estate-Planning"

Rz. 1 Laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lag das Nettovermögen der privaten Haushalte im Jahre 2015 bei 11,2 Bill. EUR.[1] Jedes Jahr wird ein Teil dieses Vermögens unter Lebenden übertragen bzw. an die nächste Generation vererbt. Aufgrund von Berechnungen wurde festgestellt, dass jährlich zwischen 200 und 300 Mrd. EUR vererbt oder verschenkt werden,[2] zwischen 2015 ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 18. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 442 Das BayObLG[496] und das LG Hamburg[497] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 443 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig im Urt. v. 4.11.1999 – 2 U 29/99 – jedoch anders.[498] Nach desse...mehr

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ZErb 07/2023, Erhebung der ... / 1 Gründe

I. Durch Beschluss des AG Bergisch Gladbach vom 30.3.1982, 21 C 53/81, wurde die Betroffene entmündigt. Durch Beschl. des AG Bergisch Gladbach vom 30.4.1982, 4 VII K 2037, wurde die Mutter der Betroffenen … zum Vormund der Betroffenen bestellt. Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 ist die Vormundschaft in eine Betreuung übergeleitet worden. AM 8.9.2020 verstarb...mehr

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AGS 07/2023, Entschädigungs... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat gegen ein Urteil des ArbG Berlin, durch das seine Klage abgewiesen worden ist, Berufung eingelegt. Für dieses Berufungsverfahren beantragte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten. Gegenstand dieses Rechtsstreits war eine Entschädigungszahlung gem. § 15 Abs. 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) i.H...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / X. Ankaufsrechtsvermächtnis

Rz. 262 Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann einem Vermächtnisnehmer auch das Ankaufsrecht eingeräumt werden, einen Gegenstand, der sich im Nachlass befindet, insbesondere ein Grundstück, dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass es sich um einen Verkauf handelt. Insoweit kann mit dem Ankaufsrecht die Lücke geschlossen werden, die beim Vorkaufsrecht be...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Unselbstständige Stiftung im Erbfall

Rz. 179 Unselbstständige Stiftungen können nicht selbst Erbe oder Vermächtnisnehmer sein, da sie keine juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind. Erbe oder Vermächtnisnehmer wird in ihrem Fall der Treuhänder, der dann erbrechtlich per Auflage und/oder aufgrund des Treuhandvertrages verpflichtet wird oder ist, den zugewendeten Vermögenswert "für" die Stiftun...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Vertragsart

Rz. 2 Der Erbschaftskauf (§§ 2371–2384 BGB) ist ein spezieller schuldrechtlicher Kaufvertrag, für den insbesondere die §§ 320–326 BGB gelten. Seine Regeln sind weitgehend dispositiv. Zwingend sind lediglich die Vorschriften über die Form (§ 2371 BGB) und den Gläubigerschutz (§§ 2382–2384 BGB). Rz. 3 Kaufgegenstand ist der Inbegriff des Nachlasses, also die Gesamtheit des dem ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Nießbrauchbestellung am Erbteil

Rz. 48 Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen beu...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB

Rz. 277 Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Antragsteller: _________________________ (Erbe) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ Antragsgegner: _________________________ (Pflichtteilsberechtigter) Prozessbevollmäch...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Grundsatz der gleichen Teilhabe von Kindern am Nachlass

Rz. 143 Die Ausgleichung von lebzeitig erhaltenen Vorempfängen in der Erbteilung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Grund für die in den §§ 2050 ff. BGB geregelten Ausgleichungspflichten ist – ausgehend vom Grundsatz der erbrechtlichen Gleichbehandlung von Kindern in § 1924 Abs. 4 BGB[134] – der vom Gesetz vermutete Wille des Erblassers, seine Kinder an der Rechtsnachfo...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 63 Bei der Prüfung, ob eine Maßnahme die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung nach § 2120 BGB erfüllt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.[86] Insbesondere ist das auf Substanzerhaltung und -erlangung gerichtete Interesse des Nacherben (Erbschaftsinteresse) ausreichend zu berücksichtigen.[87] Ausgehend hiervon bestimmt sich eine ordnungsgemäße Verwaltung in er...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 8. Muster: Anschreiben an potentielle Erben

Rz. 113 Muster 6.27: Anschreiben an potentielle Erben Muster 6.27: Anschreiben an potentielle Erben An _________________________ _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbenen He...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Verjährung bei Erbfällen vor dem 1.1.2010

Rz. 65 Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren (§ 2332 Abs. 1 BGB a.F.). Diese dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Ausgleichsanspruch nach § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilser...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 455 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen.[546] Um dem h...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 74 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht Gebrauch gemacht wird, die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten oder durch Zuwarten den Widerruf der Vollmacht zu ermöglichen.[125] Bei einer zögerlichen Ausfü...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 54 Ausscheidung aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung Eine Erbengemeinschaft kann nach h.M. neben der Teilung bzw. der Veräußerung der Nachlassgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen einen dritten Weg wählen, der zu einer persönlichen Teilauseinandersetzung führt.[66] Ein Miterbe kann auch, meist gegen Abfindung, im Einvernehmen mit den/dem anderen Miterben...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Berufungsverfahren

Rz. 259 Die Berufungssumme bei einem klagestattgebenden Urteil bezüglich der Auskunftsstufe nach § 511 ZPO [289] wird wie folgt bestimmt: Der Wert des Beschwerdegegenstandes für ein Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist nach freiem Ermessen festzusetzen. Für die Bemessung des Wertes der Beschwer ist das Interesse des Rechtsmittelführers maßgeben...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Übernahmerecht

Rz. 222 Als weiteres "Aufteilungswerkzeug" kann neben dem Vorausvermächtnis und der Teilungsanordnung auch ein sog. Übernahmerecht bestimmt werden. Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben soll, den betreffenden Gegenstand zum Verkehrswert oder zu einem vom Erb...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB

Rz. 4 Wird einer Person ein bestimmter Anteil des Nachlasses zugewendet (als Bruchteil oder als Prozentsatz des Vermögens), so ist mit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB – sofern kein anderer Erblasserwille vorrangig festzustellen ist –, also bei verbleibenden Zweifeln, davon auszugehen, dass der Zuwendungsempfänger als Erbe eingesetzt ist. Jedoch steht es dem Erblass...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / D. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

Rz. 167 Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (§§ 80 Abs. 2 S. 2, 81 Abs. 3 und Abs. 4 BGB).[192] Das Stiftungsgeschäft kann auch in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein (§ 81 Abs. 3 BGB), wobei die Vermögenszuwendung des Stifters an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder mittelbar über die Erben durch eine letztwillige Auflage e...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen

Rz. 210 Die Besteuerung der Stiftung im Erbfall erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen und Regeln, insb. denen der Erbschaftsteuer.[230] Grundsätzlich ist eine Stiftung wie jede andere Körperschaft zu besteuern, es sei denn, sie ist etwa wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt. Eine Stiftung ist schon deshalb kein Steuersparmodell! Rz. 211 Die Übertragung...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Allgemeines

Rz. 100 Vertragliche Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge haben häufig Schenkungscharakter. Je nach Art und Umfang der vom Übernehmer geschuldeten Gegenleistungen überwiegt der unentgeltliche oder der entgeltliche Teil des Geschäfts. Liegt demgemäß eine Schenkung, gemischte Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage vor, so haften dem Erwerb des Übernehmers d...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 49 Abgrenzung von Nießbrauch am gesamten Nachlass und Nießbrauch am Erbteil Es ist zu unterscheiden zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass, auf den gem. § 1089 BGB die Vorschriften über den Nießbrauch an einem Vermögen Anwendung finden, und dem Nießbrauch an einem Erbteil.[60] Letzterer ist ein Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068 ff. BGB; er besteht nicht an den ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / hh) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung

Rz. 211 Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau _________________________ – Antragst...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 11. Ersuchen des Nachlasspflegers an den Ombudsman Schweizerischer Banken

Rz. 79 Erhält der Nachlasspfleger Hinweise auf Vermögenswerte, die bei einer Bank in der Schweiz angelegt oder verwahrt werden sollen, hat er bei der entsprechenden Bank eine Anfrage zu stellen. Sofern die Bank nicht bekannt ist, besteht die Möglichkeit einer Abfrage der Datenbank der kontaktlosen Kundenbeziehungen (Sparhefte, Konti inklusive Nummern- und Pseudonymkonti, Dep...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Beweisprobleme

Rz. 254 Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs kann für den Nacherben mit erheblichen prozessualen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere wenn der Nacherbe nicht zugleich Erbe des Vorerben ist. Nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen muss der Nacherbe im Einzelnen darlegen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und im Falle eines Bestreitens deren Zugehörig...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 167 Gemäß § 2325 Abs. 3 BGB sind nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt, da der in § 2325 Abs. 3 BGB genannte Zeitpunkt der "Leistungserbringung" ein durchaus dehnbarer Begriff ist. In Betracht kommen kann hier die bloße Leistungshandlung, aber auc...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 128 Sachverhalt Das Muster geht davon aus, dass A und B zu gleichen Teilen Erben des E sind. Die zwischen ihnen bestehende Erbengemeinschaft soll aufgehoben und der Nachlass freiwillig und gütlich auseinandergesetzt werden. Dies geschieht durch Zuteilung der einzelnen Nachlassgegenstände an die Miterben und Ausgleichung ihrer Werte. Rz. 129 Gestaltung des Rechtsverhältniss...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 147 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vor. Übe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr