Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, geltend gemacht werden, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentümers die Wahrn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 19 Findet der GV die Sache nicht vor, kann der Gläubiger gem § 883 II verlangen, dass der Schuldner an Eides statt versichert, sie weder zu besitzen noch zu wissen, wo sie sich befindet. §§ 887 f sind daneben nicht anwendbar (Köln DGVZ 83, 75). Die Richtigkeit seiner Angaben muss der Schuldner eidesstattlich versichern. § 883 III eröffnet die Möglichkeit, die Eidesformel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO N

nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisches Güteverfahren 15a EGZPO 4 Nachbesserung 756 ZPO 4 Nacherbfolge Rechtskraftwirkung 326 ZPO 1 Unterbrechung 242 ZPO 1 Nachfolgeklausel Unterbrechung 239 ZPO 10 Nachforderungsklage 323 ZPO 22; 324 ZPO 1 Nachlassgegenstände 859 ZPO 2 einzelne 859 ZPO 6 Nachlässigkeit 531 ZPO 16 Nachlassinsolvenz Doppelunterbrechung 239 ZPO 17a Unterbrechung 243...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 2 § 775 Nr 1 erfordert die Vorlage der Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urt oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder ihre Einstellung angeordnet ist. Gemäß § 717 I tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit mit der Verkündung eines Urt, welches di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung in Personenhandelsgesellschaften.

Rn 12 Für die Personenhandelsgesellschaften gilt § 736 nicht. Diese Gesellschaften waren schon immer parteifähig (§§ 124 I, 161 II HGB – jetzt: §§ 105, 161 II HGB nF). Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen war daher zwingend ein Titel gegen die Gesellschaft erforderlich. Ein gegen die Gesellschafter ergangener Titel berechtigt nicht zur Zwangsvollstreckung gegen die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. § 717 II.

Rn 55 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Urt, gegen das der Vollstreckungsschuldner im Weg der Vollstreckungsgegenklage erfolgreich vorgegangen ist, scheidet eine Schadensersatzpflicht in analoger Anwendung des § 717 II 1 aus. Dies gilt auch dann, wenn er aus einem formell rechtskräftigen Urt vollstreckt hat, das wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht der materiellen Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 36 AVAG – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) Das Oberlandesgericht kann auf Antrag des Verpflichteten seine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt oder die Frist hierfür noch nicht verstrichen ist; im letzteren Falle kann das Oberlandesgericht eine Frist bestimmen, inne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der (Sicherungs-)Vollstreckung.

Rn 3 Sicherungsvollstreckung ist Zwangsvollstreckung. Zusätzlich zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils gegen Sicherheitsleistung (s Rn 2) ist deshalb erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung vorliegen (Titel, Klausel, Zustellung, s vor §§ 704 ff Rn 9) und die besonderen einer Sicherungsvollstreckung nach §§ 751, 756, 765, bis auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ende.

Rn 13 Dass die Zwangsvollstreckung nicht länger andauern darf, als bis sie ihren Zweck erfüllt hat (s Rn 1), ist ein Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Wieser 61 ff). Beendet ist die Vollstreckung insgesamt, wenn der Gläubiger hinsichtlich des Vollstreckungsanspruchs und der Vollstreckungskosten nach § 788 Befriedigung erlangt hat. Einzelne Vollstreckungsmaßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rücktrittsfiktion.

Rn 16 Betreibt ein Unternehmer aus einem Teilzahlungsgeschäft iSv § 506 III BGB gegen den Verbraucher die Zwangsvollstreckung wegen seines Zahlungsanspruchs und wird dabei die aufgrund des Teilzahlungsgeschäfts gelieferte Sache gepfändet, ist § 508 S 5 BGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift gilt es grds als Ausübung des Rücktrittsrechts des Unternehmers, wenn dieser die gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vorliegen (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss durch Pfändung nach §§ 803, 808 f eine wirksame Verstrickung bewirkt worden sein; das Bestehen eines Pfändungspfandrechts nach § 804 ist nicht erforderlich (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Verwertungshindernisse, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geldforderung.

Rn 13 Unter diesen Begriff fällt jeder Anspruch, der auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gerichtet ist. Dies gilt auch, wenn er von einer Gegenleistung abhängig ist (RGZ 54, 162, 164; Schuschke/Walker/Walker Rz 2; Zö/Vollkommer Rz 5). Ansprüche auf Duldung der Zwangsvollstreckung stehen Geldforderungen nicht gleich. Sie sind als Individualansprüche im Wege der einstwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmtheitsgebot.

Rn 44 Vor dem 1.1.99 errichtete Urkunden können nur die Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder zur Leistung einer bestimmten Quantität vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand haben. Nach dem 1.1.99, Datum des Inkrafttretens der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle (BGBl I 97, 3040), kann jeder einer vergleichsweisen Regelung zugängliche Anspruch Gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Aus einem Kfb, der nicht auf das Urt gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 I Nr 4b sowie aus den nach § 794 I Nr 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist. Mit der Zweiwochenfrist soll dem Schuldner Gelegenheit gegeben werden, die Leistung von sich aus zu erbringen; er soll zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klage, durch die eine dingliche Belastung geltend gemacht wird.

Rn 5 Dingliche Belastungen an Grundstücken, die im Sinne eines absoluten Rechts ggü jedermann gelten, unterliegen dem numerus clausus des Sachenrechts. Es handelt sich dabei insb um das Erbbaurecht sowie – in der Reihenfolge ihrer Regelung im BGB – um Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten: §§ 1018 ff BGB; beschränkte persönliche Dienstbarkeiten: §§ 1092 ff BGB), den Nießbrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 1 AVAG – Anwendungsbereich.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1082 ZPO – Vollstreckungstitel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Vollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln, die aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 8 Der Ursachenzusammenhang zwischen dem zum Schadensersatz verpflichtenden Verhalten und dem Entstehen des Schadens im Einzelnen unterfällt als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität dem Anwendungsbereich des § 287. Nach dieser Vorschrift ist zB zu beurteilen, ob die behauptete Arbeitsunfähigkeit auf dem unfallbedingten Schaden beruht (BGH NVersZ 05, 65). Das Gleiche gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Für den Gläubiger einer Geldforderung ist die Pfändung des Herausgabe- oder Leistungsanspruchs wegen einer Sache wenig günstig. Deswegen beinhalten die §§ 846–849 besondere Regeln für die Pfändung und Verwertung derartiger Ansprüche (§ 846 Rn 1). Mit Pfändung und Überweisung des Anspruchs soll die Zwangsvollstreckung in die Sache vorbereitet werden, um mit dem Verwertun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 58 Brüssel IIb-VO – Für die Versagung der Vollstreckung zuständige Behörden oder Gerichte.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund von Artikel 39 ist bei dem Gericht zu stellen, das von jedem Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt wird. Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung aufgrund anderer in dieser Verordnung vorgesehener oder zugelassener Gründe ist bei der Behörde oder dem Gericht zu stellen, die beziehungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollmacht.

Rn 59 Zur Abgabe der Unterwerfungserklärung ist Prozessfähigkeit erforderlich; Vertretung ist möglich. Die Vollmacht für die Unterwerfungserklärung kann formularmäßig erteilt werden; sie ist ebenso Prozesshandlung wie die Unterwerfungserklärung selbst (BGHZ 154, 283, 286, 287). Im Gegensatz zur materiell-rechtlichen Erklärung, wonach § 164 BGB Anwendung findet, gelten für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materieller.

Rn 7 Der materielle Tatbestand von Abs 2 setzt zunächst einen nicht zu ersetzenden Vollstreckungsnachteil des Schuldners iSv § 707 I 2 voraus (s § 707 Rn 12). Nach der in § 719 II 1 getroffenen Wertentscheidung treten die Interessen des Schuldners grds zurück, da seine Rechte durch ein in zwei Tatsacheninstanzen geführtes Erkenntnisverfahren ausreichend gewahrt werden. Zwar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsschutzinteresse.

Rn 9 Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klauselerinnerung nach § 732 besteht ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung. Es besteht nicht, solange die Klausel noch nicht erteilt wurde oder wenn die Zwangsvollstreckung bereits vollständig beendet ist (s vor §§ 704 ff Rn 13). Ist der Titel, für den eine Klausel erteilt wurde, aufgehoben worden oder wurde die vollstreckbare Ausfertigung (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Beweislast, Rechtsbehelfe.

Rn 7 Sowohl dem Erben als auch dem Nachlassverwalter stehen nach § 784 die Klagemöglichkeiten der §§ 785, 767 zur Verfügung. Die Klage ist auf Aufhebung der Zwangsvollstreckung – und zwar in den Gegenstand, auf den sich die Vollstreckungsmaßnahme bezieht – zu richten. Rn 8 Den Erben trifft die Beweislast dafür, dass eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt und dass der Vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei Pfändung eines Anspruchs, der eine unbewegliche Sache betrifft, ist anzuordnen, dass die Sache an einen auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht der belegenen Sache zu bestellenden Sequester herauszugeben sei. (2) 1Ist der Anspruch auf Übertragung des Eigentums gerichtet, so hat die Auflassung an den Sequester als Vertreter des Schuldners zu erfolgen. 2Mit dem Überg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwendungen.

Rn 39 Der Bekl kann Einwendungen geltend machen, durch welche die Rechte des Drittwiderspruchsklägers entweder geleugnet, gehemmt oder vernichtet werden (St/J/Münzberg Rz 56). Derartige Einwendungen sind bspw Nichtigkeit, Scheingeschäft, Anfechtung. Der Gläubiger kann weiter geltend machen, dass der Widerspruchskläger persönlich für den zu vollstreckenden Anspruch nach mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen der Rückschlagsperre in der Insolvenz.

Rn 2 Hat ein Insolvenzgläubiger innerhalb des letzten Monats vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens oder während des Eröffnungsverfahrens eine Zwangshypothek an einem Grundstück des Insolvenzschuldners erwirkt, so ist diese Sicherung gem § 88 InsO unwirksam. Dabei handelt es sich um eine absolute schwebende Unwirksamkeit ggü jedermann (BGH NJW 06, 1286). Deshalb er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck 328 ZPO 15 Darlegungslast 712 ZPO 4 sekundäre 138 ZPO 11 DashCams 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv 299a ZPO 1 Datenübermittlungen 12 EGGVG 5; 21 EGGVG 2 Dauerpfändung 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht 857 ZPO 39 Derogation 40 ZPO 1 Devolutiveffekt 567 ZPO 1 Dienstaufsicht 23 EGGVG 11; 154 GVG 7 Dienstaufsichtsbeschwerde 567 ZPO 7; 753 ZPO 15 Dienstaufsichtsbeschwerden 24 EGGVG 4 Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 24 Brüssel Ia-VO0 Ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Parteien sind folgende Gerichte eines Mitgliedstaats ausschließlich zuständig:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktivlegitimation.

Rn 2 Zur Klage nach § 805 legitimieren all jene Rechte, die gem §§ 50, 51 InsO auch im Insolvenzverfahren zur vorzugsweisen Befriedigung berechtigen. Dies sind zunächst besitzlose Pfandrechte, also das Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 ff, § 578 I BGB), des Verpächters (§ 581 II, §§ 562 ff bzw § 592 BGB) und des Gastwirts (§ 704 BGB), aber auch Grundpfandrechte, soweit sie s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung hinreicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorrang des Verteilungsverfahrens.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen des Verteilungsverfahrens vor, dann besteht kein Wahlrecht der Gläubiger, eine andere Verfahrensart oder Klage zu benutzen, um den Streit zu klären. Das Verfahren tritt vAw ein. Während des Verteilungsverfahrens ist eine auf § 812 BGB gestützte Klage auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages durch die Hinterlegungsstelle oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Siche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einstellung gegen Sicherheitsleistung.

Rn 11 Da der Gläubiger idR ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung iSv §§ 108 ff überhaupt vollstrecken darf (Rostock NJOZ 08, 2053), kann die Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung überhaupt nur in den Fällen angeordnet werden, in denen er ohne Sicherheitsleistung vollstrecken darf. Das ist dann angezeigt, wenn zwar viel für die Aufhebung des Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 784 I.

Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Anordnung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Terminsbestimmung.

Rn 5 Wenn der Schuldner die Offenbarungsversicherung nicht freiwillig abgibt, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Termin zu ihrer Abgabe beantragen (wegen § 78 III ohne Anwaltszwang). Dann wird der Schuldner ordnungsgemäß vom Rechtspfleger gem §§ 214 ff vAw geladen (§ 329 II 2; Anwalt und Gläubiger sind zu benachrichtigen). Die Terminsbestimmung selbst stellt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeit des GV.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, nicht getrennte Früchte und bestimmte Wertpapiere ist der GV nach §§ 803 bis 827 ebenso sachlich zuständig wie für die Pfändung aus Wechseln und anderen indossablen Papieren nach § 831, die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von beweglichen Sachen und von Personen sowie für die Herausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesamtschuldner.

Rn 5 Nach Abs 1 S 3 haften mehrere Gesamtschuldner für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner, sofern sie als Gesamtschuldner verurteilt worden sind. Dies muss entsprechend auch dann gelten, wenn mehrere Gesamtschuldner in einem Vergleich, einer notariellen Urkunde oder einem anderen Vollstreckungstitel die gesamtschuldnerische Haftung übernommen haben. Eine E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.09 (BGBl I, 2258) eingefügt. Sie dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung, wenn Geldforderungen und andere Vermögensrechte auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids gepfändet werden sollen. Stellt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag ele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. § 717 II.

Rn 14 § 717 II soll anwendbar sein, wenn die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 768 für unzulässig erklärt wird. Hier trägt der Gläubiger das Vollstreckungsrisiko (St/J/Münzberg § 717 Rz 62; MüKoZPO/Götz § 717 Rz 11; Musielak/Voit/Lackmann § 717 Rz 6). Wird erstinstanzlich das einer Klage nach § 768 stattgebende Urt in 2. Instanz aufgehoben, scheidet eine analoge Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Regelungsgehalt und Historie.

Rn 1 § 885 soll das Sachleistungsinteresse eines Gläubigers schützen und ergänzt somit § 883. Die Norm regelt die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen, die auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks gerichtet sind. Die Vorschrift regelt daneben auch die von der Zwangsvollstreckung betroffenen bewegl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Äußerliche Wirksamkeit.

Rn 4 Der Vollstreckungstitel muss nach seinem äußeren Anschein den Eindruck der Wirksamkeit erwecken. Das ist der Fall, wenn die Entscheidungsformalien nach § 313 I Nr 1–4 eingehalten worden sind, ebenso die nach § 311 II (Verkündung; BGH NJW 99, 794 [BGH 23.10.1998 - LwZR 3/98]) und nach § 315 (Unterschrift). Die Unterschrift muss grds das Rubrum und den Entscheidungstenor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haftungsklagen.

Rn 9 Eine gesetzliche Ausnahme gilt für die nicht auf Zahlung, sondern auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Ansprüche aus einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Schiffshypothek sowie aus einer Reallast (§ 1107 BGB) oder einem Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug (§ 99 I LuftFzG). Größere praktische Bedeutung hat sie nicht, da diese Ansprüche meist gem ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Erzwungene Weiterbeschäftigung

Rz. 49 Treffen die Parteien keine privatautonome Regelung im Zusammenhang mit einem geltend gemachten WBA, dann wird der Arbeitnehmer nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung weiterbeschäftigt. Der Arbeitgeber will damit einerseits sein Annahmeverzugslohnrisiko reduzieren, andererseits die Zwangsvollstreckung abwenden. Darüber hinausgehende Erklärungstatbestände wird man de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren in Räumungssachen.

Rn 24 In Räumungssachen muss der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gem § 765a III spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin gestellt werden. Auch die Antragsgründe sind innerhalb der Zweiwochenfrist zumindest ersichtlich zu machen (St/J/Münzberg Rz 21). Die Fristversäumung ist unschädlich, wenn die Gründe, auf denen der Antrag beruht, erst nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784.

Rn 4 § 784 I betrifft die bereits erfolgte Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand. Der Erbe kann die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen verlangen, die wegen Nachlassverbindlichkeiten in sein eigenes Vermögen vorgenommen worden sind; dem Nachlassverwalter steht das Recht zu, die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen zu fordern, die zug eines persönlichen Gläubig...mehr