Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 01/2024, Die Zustellun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wenn das AG durch den Rechtsmitteldschungel irrt … Die sofortige Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf, §§ 793, 567 Abs. 1 ZPO. Zwar lautet der Tenor der angegriffenen Entscheidung dahingehend, der Erinnerung nicht abzuhelfen (vgl. zum Tenor der Erinnerungsentscheidung Anders/Gehle/Vogt-Beheim, ZPO, Kommentar, 81. Aufl. 2023, § 766 Rn 38 – Zurückweisung). Indes zeigen di...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Pfändung

Rz. 63 Die Firma ist nicht pfändbar.[131] Sie kann nach § 23 HGB nicht ohne das Handelsgeschäft übertragen und deshalb auch nicht ohne dieses gepfändet werden (§§ 857 Abs. 1 und 3, 851 Abs. 1 ZPO). Da das Handelsgeschäft eine Rechts- und Sachgesamtheit bildet und als solches im Ganzen nicht pfändbar ist, scheitert auch eine Pfändung des Handelsgeschäfts nebst Firma. Rz. 64 Au...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Bürgschaft

Rz. 205 Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge ggü. dem Gläubiger eines Dritten (des sog. Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.[150] Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Die Bürgschaft sichert damit als eigene Leistungsverpflichtu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) GbR im Prozess

Rz. 20 Mit der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR verbunden ist auch ihre Prozessfähigkeit.[47] Wenn die BGB-Gesellschaft selbst in der Lage ist, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein, dann muss sie auch im Prozess als solche klagen und verklagt werden können. Dem Gedanken von Wertenbruch[48] folgend, dass § 736 ZPO a.F., der zur Zwangsvollstreckung in das gesamthänderisch ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Materielle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 17 An den Eingang des Antrags beim GBA sind folgende Wirkungen geknüpft: Rz. 18 1. Der Zeitpunkt des Eingangs ist maßgebend für den guten Glauben des Erwerbers bei Erwerb von einem Nichtberechtigten (§ 892 Abs. 2 BGB), wenn die Gutgläubigkeit durch nachfolgende Kenntnis verloren gegangen wäre. Eine Kenntniserlangung vor Antragstellung – auch nach Beurkundung – schadet abe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Tilgungsproblematik bei Zahlung durch Eigentümer oder Schuldner

Rz. 53 Zahlungen seitens des persönlichen Schuldners, des Grundstückseigentümers oder eines Dritten an den Grundschuldgläubiger lassen sich in ihrer jeweiligen Zielrichtung und ihrer jeweiligen Folge allgemein wie folgt darstellen:mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Wahlrecht

Rz. 57 Der Kaufmann kann unter seiner Firma klagen, muss es aber nicht. Er hat insoweit ein Wahlrecht. Hat der Prozess aber keinen Bezug zu dem Handelsgeschäft, muss er unter seinem bürgerlichen Namen klagen.[116]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorläufig vollstreckbares Urteil auf Abgabe einer Erklärung S. 2 Alt. 1

Rz. 16 Wird der Schuldner durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf deren Grundlage die Eintragung des Klägers in das Grundbuch als Inhaber eines Rechts (und nicht lediglich als Berechtigter einer Vormerkung oder eines Widerspruchs[25]) erfolgen soll, gilt nach § 895 S. 1 ZPO mit Verkündung bzw. Zustellung die Eintragung ein...mehr

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Literaturverzeichnis

Altmeppen, GmbHG – Kommentar, 11. Aufl. 2023 Anders/Gehle, ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen – Kommentar, 81. Aufl. 2023 (vormals Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle) Armbrüster/Preuß (Hrsg.), BeurkG mit NotAktVV und DONot – Kommentar, 9. Aufl. 2023 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz – Kommentar, 9. Aufl. 2022 Balser/Bögner/Ludwig, Volls...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 57 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a WEG Inhaberin der als Gemeinschaft gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Rechte und Pflichten, sie ist insoweit rechtsfähig, jedoch nicht juristische Person.[121] Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen dieser Rechtsfähigkeit auch Rechte am Grundstück (Wohnungseigentum) erwerben, s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Anordnung und Aufhebung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung

Rz. 50 Mit der Anordnung von Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung ist um Eintragung des entsprechenden Vermerks zu ersuchen (§§ 19 Abs. 1, 146 ZVG). Der Vermerk muss selbst dann eingetragen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nicht oder nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch vorgetragen ist.[91] Eine Grundbuchsperre wird durch den Vermerk nicht bewirkt.[92] Liegt im Zeit...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Kündigung durch Gesellschaftsgläubiger

Rz. 181 Nach § 234 Abs. 1 HGB i.V.m. § 133 HGB kann auch der Privatgläubiger eines Gesellschafters die Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Voraussetzung ist, dass er innerhalb der letzten 6 Monate erfolglos eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters versucht und einen nicht bloß vorläufig vollstreck...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Neue Tatsachen

Rz. 12 Neue Tatsachen sind nicht nur solche Ereignisse, die schon vorher entstanden sind, aber erst in der Beschwerdeinstanz geltend gemacht werden, sondern auch solche, deren zeitliche Entstehung nach der Entscheidung des Grundbuchamts liegt.[33] Es können daher auch solche Angaben und Nachweise, von denen das Grundbuchamt die beantragte Eintragung abhängig gemacht hat, nac...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Verpfändung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 547 Soweit der Gesellschafteranteil übertragbar ist, ist er auch pfändbar (vgl. § 1274 Abs. 2 BGB). Die Verpfändung richtet sich nach den §§ 1273 Abs. 2, 1274 BGB. Sie setzt die Zustimmung aller Gesellschafter oder die Zulassung im Gesellschaftsvertrag voraus. Der Gesellschafter, dessen Anteil verpfändet wurde, verbleibt in seiner Gesellschafterstellung. § 1276 BGB schüt...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 7. Eigengläubiger des Vorerben

Rz. 39 Grundsätzlich können Eigengläubiger des Vorerben Zwangsmaßnahmen gegen Nachlassgegenstände während der Zeit der Vorerbschaft ergreifen. Gemäß § 2115 S. 1 BGB werden die Zwangsmaßnahmen bei Eintritt des Nacherbfalls aber insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Die dem Vorerben zustehenden Nutzungen können aber ungehind...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 185 Im Ausgangspunkt ist zu beachten, dass Regelungen zu Vertragsstrafen in formularmäßigen Arbeitsverträgen trotz § 309 Nr. 6 BGB grundsätzlich zulässig sind. Zwar ordnet die genannte Vorschrift an, dass eine Bestimmung, durch die dem Verwender beispielsweise für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wir...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 890 Gerichtlich sind die Ansprüche der KG-Gesellschafter im Zusammenhang mit den Informationsrechten im streitigen Verfahren durch Klage vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Die Art der Vollstreckung eines Titels, der das Recht auf Einsicht in Urkunden bestätigt, ist streitig. Vertreten wird die Zwangsvollstreckung nach § 838 ZPO (Wegnahme durch den Gerichts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Einleitung

Rz. 326 Geschäfte mit Grundstücksbezug, z.B. Grundstückskaufverträge, enthalten meist unterschiedliche Bestandteile, die im Falle einer Auslandsberührung nach verschiedenen Aspekten zu behandeln sind. Zu trennen sind zum einen die schuldrechtlichen Vereinbarungen von den dinglichen Rechtsgeschäften und Tatbeständen. Die schuldrechtlichen Erklärungen der Beteiligten werden gr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausscheiden eines Mitgliedes

Rz. 1499 Ein Mitglied der Vereinigung scheidet ipso iure aus der Vereinigung aus, wenn es verstirbt oder wenn es nicht mehr Mitglied sein kann, also juristische Personen etwa ihren Sitz nicht mehr in der Gemeinschaft haben oder natürliche Personen nicht mehr bestimmte Tätigkeiten ausüben. Rz. 1500 Außerdem kann ein Mitgliedstaat für die Zwecke seiner Rechtsvorschriften über A...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gläubigerkündigung

Rz. 388 Nach § 726 BGB n.F. (vormals: § 725 BGB a.F.) kann die Gesellschaft ferner durch einen Privatgläubiger eines Gesellschafters, der in den Gesellschaftsanteil gepfändet hat, gekündigt werden. Voraussetzung ist nach der Neuregelung die wirksame Pfändung des Gesellschaftsanteils aus einem nicht nur bloß vorläufig vollstreckbaren rechtskräftigen Schuldtitel gegen den Gese...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Abkürzungen

Rz. 51 Die abgekürzte Verwendung der eingetragenen Firma ist für den Rechtsformzusatz zulässig, soweit die Abkürzung im Geschäftsverkehr verwandt wird und allgemein verständlich ist.[106] Dies stellen die einschlägigen Rechtsvorschriften für die Rechtsformzusätze (§ 19 HGB, § 4 GmbHG, § 4 AktG) klar. Rz. 52 I.Ü. ist streitig, ob und inwieweit die Verwendung der abgekürzten Fi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Sonstige in der Krise relevante Straftaten

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des Bauträgers

Rz. 16 Finanziert der Bauträger die Baumaßnahme über ein Bankdarlehen, wird regelmäßig der Vergütungsanspruch des Bauträgers gegen den Erwerber an die Bank abgetreten und die Abtretung im Bauträgervertrag offenbart. Die Bank ermächtigt regelmäßig den Bauträger, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung auf das im Bauträgervertrag angegebene Konto der Bank ...mehr

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FoVo 01/2024, Die Zustellun... / 3 Der Praxistipp

Die gesetzlichen Voraussetzungen Die Einholung von Drittauskünften ist nach § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO nur zulässig, wenn die Ladung zu dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner nicht zustellbar ist und die Anschrift, unter der die Zustellung ausgeführt werden sollte, mit der Anschrift übereinstimmt, die von einer der in § 755 Abs. 1 und 2 ZPO genannten Stellen...mehr

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Vorwort

Das Bau- und Architektenrecht ist inzwischen nahezu eine eigenständige Disziplin. Einige Juristen befassen sich damit gern und viel, sehr viele aber nur mit zurückhaltender Neigung. Dieses Buch ist für beide Gruppen gleichermaßen eine wertvolle Unterstützung. Die ersten Auflagen wurden freundlich aufgenommen, dafür – und für Hinweise – danken wir allen Lesern. Die Reform des ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Bei der Gesellschaft

Rz. 488 Wird über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, wird der Treugeber nicht Insolvenzgläubiger. Ihm stehen auch keine Aussonderungsrechte zu, sondern lediglich vertragliche Ansprüche gegen den Treuhänder, der wiederum die Gesellschafterrechte in der aufgelösten Gesellschaft wahrzunehmen hat. Etwas anderes gilt nur, soweit das Treuhandverhältnis ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Hypothek

Rz. 228 Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht i.S.d. Sachenrechts und in den §§ 1113–1190 BGB geregelt. Ihre Bedeutung als Kreditsicherheit tritt in der Praxis zugunsten der Grundschuld immer weiter zurück.[172] Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden.[173] Der Inhaber der Hypothek ist ber...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Bezeichnung des Inhabers

Rz. 60 Bei der Firma des Einzelkaufmanns bietet § 17 Abs. 2 HGB eine Erleichterung der Parteibezeichnung. In der Klage braucht jedenfalls zunächst der Inhaber des Unternehmens nicht angegeben zu werden.[122] Dies hat wegen der dort herrschenden Beweisstrenge insb. praktische Bedeutung im Urkunden- oder Wechselprozess. Ansonsten ist es meist zweckmäßig, Prozessparteien nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 8 [Grundbuchberichtigung nach 1965]

Gesetzestext (1) Ist bei der Hypothek ein Umstellungsschutzvermerk nicht eingetragen, so gelten nach dem Ende des Jahres 1965 für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines Umstellungsbetrags, der sich auf eine Deutsche Mark für je zehn Reichsmark beläuft, die besonderen Vorschriften der Absätze 2 bis 8. (2) Antragsberechtigt ist auch der Inhaber eines im Grundbu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 96 Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde im Jahre 2005 durch ein obiter dictum des BGH[406] als parteifähig anerkannt. Der Gesetzgeber folgte dem im Rahmen der WEG-Reform 2007 mit Neuregelung des § 10 WEG, der weitgehend die selbstständige Teilnahme am Rechtsverkehr zuließ. Durch das WEMoG 2020 wurde die WEG-Gemeinschaft gegenüber den Miteigentümern durch § 9a WEG wei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Notwendiger Inhalt des Titels

Rz. 11 Aufgrund des Titels muss eine Eintragung in das Grundbuch verlangt werden können. Gleichgültig ist, ob es sich um eine rechtsändernde oder berichtigende Eintragung handelt, ob eine Löschung oder die Eintragung eines Rechtes beantragt ist. Eine Eintragung in das Grundbuch kann verlangt werden, wenn der Titel unmittelbar auf Bewilligung einer Eintragung gerichtet ist (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 13 Bei einer BGB-Gesellschaft (auch GbR genannt) war nach dem bis 31.12.2023 geltenden Abs. 1 Buchst. c die Gesellschaft mit namentlicher Nennung der Gesellschafter einzutragen. Mit den Änderungen zum Personengesellschaftsrecht und der Einführung des Gesellschaftsregisters für die BGB-Gesellschaft (§§ 707 ff. BGB) zum 1.1.2024 ist Abs. 1 Buchst. c weggefallen.[31] Da dur...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Kündigung durch Gesellschaftsgläubiger

Rz. 344 Nach herrschender Meinung kann analog § 234 Abs. 1 HGB i.V.m. § 133 HGB auch der Privatgläubiger eines Gesellschafters die Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn er innerhalb der letzten 6 Monate erfolglos eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters versucht und einen nicht bloß vorläufig v...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Ausnahme nach § 52 Abs. 9 AktG

Rz. 768 Nach § 52 Abs. 9 AktG finden die Nachgründungsvorschriften keine Anwendung, wenn das Erwerbsgeschäft zu den "laufenden Geschäften" des Unternehmens gehört, in der Zwangsvollstreckung oder an der Börse erfolgt.[2429] Ob damit gleichzeitig der Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, nach der von einer Nachgründungsprüfung solche ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Beteiligung als Teil der Insolvenzmasse

Rz. 2014 Nach § 35 InsO umfasst das Insolvenzverfahren das gesamte, einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Insolvenzschuldners, welches ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört. Beteiligungen an Gesellschaften stellen grds. pfändbares Vermögen dar und fallen daher in die Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fällt daher die Beteiligung an einer AG. Ohne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Regelungsgehalt allgemein

Rz. 2 § 5 GBO befasst sich mit der Vereinigung von Grundstücken, deren materielle Rechtsgrundlage § 890 BGB gibt. Es handelt sich dabei nicht nur um einen buchungstechnischen, sondern daneben um einen materiell-rechtlichen Vorgang; das Grundbuchamt hat die Unterschiede zur Bestandteilszuschreibung (§ 890 Abs. 2 BGB, § 6 GBO) genau zu beachten und deshalb auf eindeutige Eintr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verpfändung und Pfändung eines vorgemerkten Anspruchs

Rz. 9 Wird der vorgemerkte Anspruch verpfändet oder gepfändet, ist der entsprechende Vermerk in der Veränderungsspalte der Abteilung einzutragen, in welcher die Vormerkung eingetragen ist. Streitig ist, ob im Verpfändungsvermerk die Forderung zu bezeichnen ist, für welche der Anspruch verpfändet ist. Wegen der Akzessorietät des Pfandrechts wird dies bejaht,[2] zur Vermeidung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Rechtssubjektwirkungen

Rz. 1445 Die so gegründete Vereinigung hat von der Eintragung an die Fähigkeit, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen durchzuführen und vor Gericht zu stehen (Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO). Sie ist also rechts-, partei- und prozessfähig, und zwar in der gesamten Gemeinschaft. Die Eintragung in ein nat...mehr

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§ 14 Bauvertrag / II. Vertragsparteien

Rz. 6 Die Vertragsparteien sind genau zu bezeichnen, insbesondere ihre Rechtsform und ihre Vertreter, wie z.B. der Geschäftsführer einer GmbH. Es ist von Bedeutung, ob der Vertrag mit einer natürlichen oder einer juristischen Person (GmbH) abgeschlossen ist. Es macht auch einen Unterschied, ob Vertragspartner ein Verbraucher (§ 13 BGB) oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Nu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 58 Die Eintragung von Verfügungsbeeinträchtigungen, welche die GbR selbst betreffen, sind nach den allgemeinen Regelungen bei den ihr zustehenden Rechten einzutragen, bspw. die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GbR (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO; siehe auch § 6 Einl. Rdn 89). Soweit noch die GbR mit Nennung der Gesellschafter eingetragen ist, ist die Insolvenzeröffnung ü...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Unselbstständigkeit der in das Kontokorrent eingestellten Forderungen

Rz. 60 Diese Rechnungsposten können weder selbstständig geltend gemacht werden noch sind sie isoliert erfüllbar. Die in das Kontokorrent eingestellten Forderungen sind demgemäß auch nicht gesondert abtretbar, verpfändbar (§ 1274 Abs. 2 BGB) und auch nicht im Wege der Zwangsvollstreckung pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO).[118] Trotz dieser "Lähmung" ist die Klage aus einem in das K...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Widerspruchsberechtigung

Rz. 32 Sind mehrere Rechtsnachfolger (insbesondere Miterben) vorhanden, so genügt der Widerspruch eines von ihnen.[103] § 23 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GBO erwähnt ausdrücklich nur den Fall, dass "der Rechtsnachfolger" nach dem Tod des Berechtigten der Löschung widersprochen hat, aus dem Zweck des Widerspruchs (siehe Rdn 36 f.) folgt aber die Widerspruchsberechtigung auch desjenigen,...mehr

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FoVo 01/2024, Prozessformularbuch

Vorwerk Das Prozess-Formular-Buch 12. Aufl. 2024, 179,00 EUR Verlag Dr. Otto Schmidt ISBN 978-3-504-07020-5 Das Prozess-Formular-Buch von Vorwerk gehört in die Reihe der Standardwerke für den zivilprozessualen Praktiker, auch wenn der Titel zu kurz greift. Es handelt sich nicht nur um ein Formularbuch, sondern um ein Handbuch mit den erläuterungsbezogenen Formularen. Insoweit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Kündigung durch den Privatgläubiger des Gesellschafters

Rz. 554 Die Norm des § 133 HGB gewährt dem Privatgläubiger eines Gesellschafters Zugriff auf den Kapitalwert des Gesellschaftsanteils seines Schuldners, nicht nur auf dessen Gewinnrechte.[882] Erreichen kann der Gläubiger dies durch ein selbstständiges Kündigungsrecht mit den folgenden Voraussetzungen:mehr

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§ 3 Firmenrecht / d) Registerverkehr

Rz. 54 Anmeldungen zum Handelsregister gehören nicht zum Betrieb des Handelsgewerbes, sodass der Einzelkaufmann diese mit seinem bürgerlichen Namen zeichnen muss.[110] Tritt er unter seiner Firma einer anderen Gesellschaft bei, ist er mit der Firma unter Beifügung seines Namens im Handelsregister einzutragen.[111] Rz. 55 In das Grundbuch (§ 15 Abs. 1 Buchst. a) GBV) und in an...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Bindung an die gewählte Firma

Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal feststehen, unter welchem Namen der Kaufmann geschäftl...mehr