Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Wird ein Abrufverfahren eingerichtet, so ist systemtechnisch sicherzustellen, daß Abrufe nur unter Verwendung eines geeigneten Codezeichens erfolgen können. Der berechtigten Stelle ist in der Genehmigung zur Auflage zu machen, dafür zu sorgen, daß das Codezeichen nur durch deren Leitung und berechtigte Mitarbeiter verwendet und mißbrauchssicher verwahrt wird. Die Genehm...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Gebrauch der Firma im Geschäftsverkehr

Rz. 53 Da Handelsgesellschaften nur einen Namen, nämlich die Firma haben, ist die Abgrenzung, wann der Unternehmensträger die Firma und wann den bürgerlichen Namen zu gebrauchen hat, nur für den Einzelkaufmann von Bedeutung. Nach § 17 Abs. 1 HGB ist die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er "seine Geschäfte betreibt" und die Unterschrift abgibt. Der Geschäftsverkehr b...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Bürgschaft nach § 650f BGB

Rz. 101 Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Die Firma _________________________ – im folgenden Auftraggeber genannt – und die Firma mit dem Sitz in _________________________ – im folgenden Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ über _________________________ (Art der Arbeiten) ein...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Rechts- und Parteifähigkeit der Eigentümergemeinschaft

Rz. 28 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig. Aufgabe der Gemeinschaft ist es nach § 18 Abs. 1 WEG, das gemeinschaftliche Eigentum zu verwalten. Die Eigentümergemeinschaft ist prozess- und parteifähig gem. § 9a Abs. 1 S. 1 WEG.[37] Sie wird gerichtlich vertreten durch den Verwalter (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG). Die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft müssen im ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Erkenntnisverfahren

Rz. 56 Nach § 17 Abs. 2 HGB kann ein Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Von Bedeutung ist das insb. für den Einzelkaufmann (und die juristischen Personen des § 33 HGB), denn die Formkaufleute und die Handelsgesellschaften haben keinen anderen Namen als die Firma und wären daher ohnehin mit der Firma zu bezeichnen.[114] Zwar ist Voraussetzung von § 17 Abs...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Prozesspartei

Rz. 58 Die Firma wird durch § 17 Abs. 2 HGB selbstverständlich nicht parteifähig, weil ein Name nicht Partei sein kann. Partei ist, sei es als Kläger oder Beklagter, der Geschäftsinhaber.[117] Ist die Parteibezeichnung ungenau, unrichtig oder unvollständig, führt das nicht zur Abweisung der Klage. Die Person ist Partei, die erkennbar durch die Parteibezeichnung angesprochen ...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bei Beschwerde gegen eine Eintragung

Rz. 14 Hält das Beschwerdegericht eine gegen eine Eintragung gerichtete Beschwerde nach § 71 Abs. 2 S. 1 GBO für unzulässig, so muss es prüfen, ob das Rechtsmittel nicht mit der Beschränkung des § 71 Abs. 2 S. 2 GBO gewollt ist und ob die Voraussetzungen des § 53 GBO vorliegen. Ist dies – was in aller Regel der Fall sein wird – zu bejahen, dann muss die Richtigkeit der Eintr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vorlage des Titels

Rz. 9 Der Antragsteller nach § 14 GBO betreibt damit nicht die Zwangsvollstreckung aus seinem Titel, sondern bereitet sie durch Wegräumung von Hindernissen nur vor. Deshalb genügt die Vorlage des vollstreckbaren Titels, der Nachweis der Zustellung ist nicht erforderlich. Es muss jedoch die konkrete Möglichkeit der berechtigten Vollstreckung im Zeitpunkt der Erledigung gegebe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Geltungsbereich

Rz. 3 § 1 GBO regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit im Grundbuchverfahren (Abs. 1 und 2). Er bestimmt zudem Grundsätze des Grundbuchverfahrens und mit den Verordnungsermächtigungen in Abs. 3 und 4 Grundsätze zur Grundbuchführung. Die funktionelle Zuständigkeit ist teilweise in § 12c GBO geregelt, wesentlich ergibt sie sich aus dem RPflG. Das Grundbuchverfahren ist d...mehr

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FoVo 01/2024, Durchsetzung ... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Der Zwangsvollstreckungsantrag ist zulässig und begründet und rechtfertigt die ausgesprochenen Zwangsmittel. Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere ein zugunsten der (lediglich umfirmierten) Gläubigerin ergangener Titel, liegen vor. Vollstreckung als unvertretbare Handlung Das LG hat auch zutreffend erkannt, dass die vorliegende Verurteilung zu R...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gründe für den Wegfall der sachlichen und persönlichen Verflechtung

Rz. 246 Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung kann ungewollt oder aber als geplanter Vorgang eintreten. Voraussetzung für die Beendigung ist, dass der einheitliche wirtschaftliche Betätigungswille entfällt, der durch die Merkmale der sachlichen und personellen Verflechtung konkretisiert wird. Ausreichend ist, dass entweder eine sachliche oder eine personelle Entflechtung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsobjekte

Rz. 5 Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, die kraft besonderer gesetzlicher Regelung materiell-rechtlich und formell-rechtlichen den Grundstücken gleichgesetzt sind.[6] Sie sind insbes. veräußerbar, vererblich und belastbar mit Grundpfandrechten. An erster Stelle ist das Erbbaurecht zu nennen, dem der Gesetzgeber mit den §§ 1012 ff. B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Bewilligung durch den Notar

Rz. 169 Die Vertretung durch den Notar bei der Bewilligung von Grundbucheintragungen ist von großer praktischer Bedeutung. Die §§ 3, 6, 7 BeurkG hindern den Notar nicht, eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden, wenn diese der Vorbereitung, Förderung und Durchführung einer von ihm selbst beurkundeten oder beglaubigten Erklärung dient.[419] Der Betroffene kann sich nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Problematik der Einreden bei der Grundschuld

Rz. 62 Grundschuld und gesicherte Forderung sind durch die schuldrechtlich wirkende Sicherungsabrede miteinander verknüpft.[156] Sie erlaubt dem Gläubiger die Inanspruchnahme der Grundschuld bei Nichtleistung der gesicherten Forderung und gibt dem Eigentümer den Anspruch auf Rückgewähr bei Wegfall des Sicherungszwecks. Regelmäßig ist der Gläubiger ermächtigt, die Grundschuld...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Bewilligung durch gerichtliches Urteil

Rz. 164 Die Bewilligung wird herbeigeführt durch das rechtskräftige[403] Urteil, durch das der Betroffene zur Abgabe der Bewilligung verurteilt ist, vgl. § 894 Abs. 1 S. 1 ZPO.[404] Klage und Urteil können im Zusammenhang mit dem Erwerb eines dinglichen Rechts gerichtet sein auf:mehr

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FoVo 01/2024, Kostenrecht

Schröder-Kay Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher Kommentar, 15. Aufl. 2023 575 Seiten, 109,00 EUR Verlag C.F. MüllerISBN 978-3-8114-5914-4 Der zunehmende elektronische Rechtsverkehr hat auch das Kostenrecht erreicht, sodass die Neuauflage sich neben den linearen Erhöhungen und wenigen strukturellen Änderungen des Gerichtsvollzieherkostenrechts vor allem mit diesen Fragen b...mehr

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FoVo 01/2024, Pfändungsschu... / 1 Der Fall

Drittschuldnerklage nach PfÜB Die Klägerin begehrt vom Beklagten Zahlung im Wege der Einziehungsklage auf der Grundlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB). Die Klägerin unterhält einen Küchen- und Sanitärfachgroßhandel. Die Klägerin stand in geschäftlicher Beziehung mit dem Streitverkündeten (Schuldner). Dieser unterhielt einen Gas-Wasser-Installationsbetrieb....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Veräußerungsbeschränkungen und Haftungsregelungen

Rz. 10 Als Inhalt des Sondereigentums können auch Veräußerungsbeschränkungen vereinbart werden (§ 12 WEG); im Gegensatz zu Gegenstand und übrigem Inhalt des Sondereigentums sind Veräußerungsbeschränkungen nach Abs. 2 jedoch ausdrücklich in das Grundbuch einzutragen. Nach § 7 Abs. 3 S. 2 WEG in der seit 1.12.2020 geltenden Fassung ist dies auch materiellrechtlich vorgeschrieb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 71 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 1 Nr 1 EStG verlangt, dass Zitat "der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat". Wann ein solcher Rechtsanspruch besteht, bestimmt sich nach den allgemeinen zivil- und arbeitsrechtlichen Grundsätzen (R 6a Abs 2 S 3 EStR 2012). Nach § 194 BGB besteht ein (Rechts-)Anspruch, wenn der Gläu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Aushändigungssurrogate

Rz. 136 Der Aushändigung der Urkunde, welche die Eintragungsbewilligung enthält, durch den Bewilligenden – mit der Folge, dass die Bewilligungserklärung nicht mehr ohne weiteres widerrufen werden kann – sind die Fälle gleichzustellen, in denen der Notar die von ihm beglaubigte oder beurkundete Bewilligung in Urschrift oder Ausfertigung dem Begünstigten oder einem antragsbere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Vermerk über die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 89 Gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann sich der Eigentümer in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufgenommenen Urkunde eines deutschen Notars (§§ 8 ff., 14 Abs. 1 BeurkG)[164] in Ansehung der Ansprüche eines Grundpfandrechts[165] oder einer Reallast[166] der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen,[167] dass sie aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Maßnahmen zum Schutz des Käufers

Rz. 32 Die Zahlung des Kaufpreises ohne Sicherung ist Vertrauensangelegenheit. Deshalb wird dem Käufer empfohlen, seine Leistungen von einem vorherigen Schutz abhängig zu machen, z.B.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übergangsrecht

Rz. 45 Eintragungen der GbR unter Nennung der Gesellschafter, die vor dem 1.1.2024 vorgenommen worden sind, bleiben als solche im Grundbuch bestehen. Für weitere Verfügungen fehlt der GbR aber verfahrensrechtlich die Voreintragung im Sinne des § 39 GBO (dazu Rdn 53); sie muss erst als solche in das Grundbuch eingetragen werden, um verfügen zu können. Das Übergangsrecht zu die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Vinkulierung

Rz. 848 Die Satzung kann bei Namensaktien gem. § 68 Abs. 2 AktG die Übertragung von Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft binden.[2604] Bei Inhaberaktien sind nur schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen möglich (Poolvertrag).[2605] Rz. 849 Über § 68 Abs. 2 AktG hinaus kann die Übertragbarkeit nicht weiter eingeschränkt werden. Als Minus einer Vinkulierung ist es aber zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsfolgen

Rz. 10 Folge der Nichtbuchung des Gesamtgrundstückes ist die in Abs. 5 vorgeschriebene Eintragung der Miteigentumsanteile auf den Blättern der herrschenden Grundstücke. Die Anteile werden buchtechnisch ähnlich wie subjektiv-dingliche Rechte behandelt (vgl. § 8 GBV Rdn 1); materiell-rechtlich sind sie selbstständig, wie sich aus Abs. 5 S. 2 ergibt. Eine selbstständige Buchung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtsgeschichtliche Entwicklung

Rz. 52 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ursprünglich als bloßes Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter i.S.d. § 47 GBO bewertet; demgemäß wurden die Gesellschafter als Berechtigte angesehen und in das Grundbuch eingetragen.[94] Der BGH hatte mit Urt. v. 29.1.2001 grundlegend die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Arten der Hypothek

Rz. 2 Verkehrshypothek: Sie ist als Grundform der Hypothek geregelt, die zum Umlauf in besonderem Maße geeignet ist, weil sie dem Erwerber der Hypothek im Falle der Abtretung im Rahmen des Gutglaubensschutzes (§ 892 BGB) auch hinsichtlich der Forderung und der gegen sie bestehenden Einreden (§ 1137 BGB) besonderen Schutz gewährt.[3] Sie ist entweder Brief- oder Buchrecht, wo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bedeutung des guten Glaubens (§ 892 BGB) im Grundbuchverfahren

Rz. 82 Ist die Grundbucheintragung auf der Grundlage der Bewilligung eines Nichtberechtigten bereits erfolgt, muss das GBA das eingetragene Recht gem. § 891 BGB als wirksames Vollrecht behandeln, solange ihm nicht mit Sicherheit bekannt oder in Form des § 29 GBO nachgewiesen wird,[205] dass das Grundbuch unrichtig ist. Rz. 83 Das GBA hat einen Eintragungsantrag abzulehnen, we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Als Pfandobjekt geeignete Grundstücksrechte, Grundlage der Pfandhaftung

Rz. 29 Das von der Übertragung betroffene Pfandrecht an dem im Grundbuch eingetragenen Recht kann ursprünglich entweder rechtsgeschäftlich – durch Verpfändung nach §§ 1273 ff. BGB – oder im Wege der Zwangsvollstreckung – durch Pfändung (§§ 857 Abs. 3, 6, 828 ff. ZPO) – begründet worden sein, wobei die zuletzt genannte Möglichkeit einen wesentlich größeren Anwendungsbereich h...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Weitere Einzelfälle

Rz. 70 Geständniserklärungen gehören hierher, z.B., dass eine Vollmacht erteilt worden ist[190] oder dass bei einer Zwei-Mann-OHG das Geschäft durch einen Gesellschafter mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden ist;[191] die Bescheinigung des Notars, dass eine Vermögensübertragung von einer Handelsgesellschaft auf die andere im Handelsregister eingetragen wurde.[192]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Hypothek

Rz. 11 Die Eintragung einer Verkehrshypothek für die öffentlich-rechtliche Forderung ist nach allgemeiner Ansicht unzulässig, weil die Anwendbarkeit des § 1138 BGB mit der strengen Akzessorietät der öffentlichen Lasten unvereinbar ist.[22] Dies gilt allerdings nicht, soweit die Hypothek dazu dient, eine Forderung aus einem abstrakten Schuldversprechen (§ 780 BGB), das zum Zw...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf des Formwechsels

Rz. 307 Der konkrete Ablauf eines Formwechsels ist davon geprägt, dass nur eine und nicht mehrere Gesellschaften daran beteiligt sind und daher keine Vermögensübertragung durch Gesamtrechtsnachfolge erfolgt. Auch wenn die Identität des Rechtsträgers gewahrt wird und nur sein Rechtskleid wechselt, müssen wegen der Verweisungen im Umwandlungsrecht auf die jeweiligen Gründungsv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. "Gesichertes" Anwartschaftsrecht

Rz. 6 Das durch § 878 BGB, §§ 13, 17 GBO gesicherte Recht des Auflassungsempfängers, der selbst den Umschreibungsantrag gestellt hat, ist nach BGH ein vom schuldrechtlichen Anspruch unabhängiges, dem späteren Vollrecht vergleichbares, selbstständig verkehrsfähiges Recht (Anwartschaftsrecht).[17] Weil der Erwerb des Eigentums am Grundstück Einigung und Eintragung erfordert (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verfügungsbeschränkungen bei Gütergemeinschaft

Rz. 103 Über ihr Gesamtgut (§ 1416 BGB) können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (vgl. § 7 S. 2 LPartG) nur gemeinsam verfügen (siehe §§ 1421 f. BGB), wenn sie in ihrem Ehevertrag die Verwaltungs- und damit Verfügungsbefugnis nicht einem Ehegatten zugeordnet haben. Über Sonder- und Vorbehaltsgut kann ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen verfügen (§§ 1417, 1418 BG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gebäudeeigentum nach dem Recht der ehemaligen DDR

Rz. 227 Eine Besonderheit des Bodenrechts der ehemaligen DDR war die Zulassung eines vom Grundeigentum getrennten, selbstständigen Eigentums an Gebäuden.[918] Gebäude und andere Baulichkeiten waren auch nach § 295 Abs. 1 ZGB [919] grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Selbstständiges Gebäudeeigentum konnte nur aufgrund besonderer Rechtsvorschriften entstehen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Übertragung von Aktien

Rz. 822 Die Übertragbarkeit der Aktie und damit auch ihre Verpfändung[2543] gehört zum Wesen der AG.[2544] Soweit die Mitgliedschaft nicht in Aktienurkunden verbrieft ist, erfolgt die Übertragung gem. §§ 413, 398 BGB durch Abtretung.[2545] Formvorschriften bestehen nicht. Auch ist – anders als im GmbH-Recht[2546] – keine Anmeldung ggü. der Gesellschaft erforderlich. Bei Name...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Gründung der AG

Rz. 74 Auch die AG ist aufgrund der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG) strengen Gründungsvorschriften unterworfen (vgl. dazu § 10 Rdn 572). Zur Errichtung bedarf es der Feststellung der Satzung durch die Gründer. Die Satzung muss notariell beurkundet werden (§ 23 Abs. 1 AktG) und im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens fo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen für die Begründung von Veräußerungsbeschränkungen

Rz. 85 Eine Veräußerung des Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf das Sondereigentum (§ 6 Abs. 2 WEG), wirtschaftlich stellt das Sondereigentum den Hauptbestandteil des WE oder TE dar. Möglich ist die Veräußerung an mehrere Personen zu Bruchteilen[354] oder eines ideellen Bruchteils am WE, ferner, wenn das WE mehrere abgeschlossene Raumeinheiten umfasst, eines Bruchtei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsnatur von Einzeltatbeständen

Rz. 50 Einzeltatbestände lassen sich nicht mehr in rechtlich selbstständig zu beurteilende Teile zerlegen. Ist ihre Rechtsnatur bestritten, so gibt es zwei Möglichkeiten: die Lehre von der Doppelnatur und die Trennungstheorie. Rz. 51 Während nur noch dem doppelfunktionellen Prozessvergleich[99] materielle und prozessuale Wirkungen beigemessen werden, ohne ihn als Doppeltatbes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens, das die Übermittlung der Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch durch Abruf ermöglicht, ist zulässig, sofern sichergestellt ist, daßmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Vermerk von Verfügungen über Gesamthandsanteile

Rz. 39 Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG oder KG: Verfügungen über diese Anteile am Gesellschaftsvermögen sind zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag sie gestattet oder alle Gesellschafter zustimmen. Treffen diese Voraussetzungen zu, sind die Übertragung und Nießbrauchbestellung am Gesellschafteranteil als Grundbuchberichtigung eintragungsfähig.[76] D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung

Rz. 9 Der Erblasser (oder sonstiger Rechtsvorgänger) muss eingetragen sein. Da § 40 GBO auch den Erbeserben privilegiert[25] genügt die Eintragung des Erblasser-Erblassers. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt es beim Grundsatz des § 39 GBO. Ist der Erblasser selbst durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs Eigentümer geworden und vor entsprechender Grundbuchberichtigun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr