2005 führte einer der Großkunden des Elektrofachbetriebes freiwillig ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) entsprechend dem AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme" ein und ließ die Wirksamkeit des AMS durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft begutachten ("zertifizieren").

Dieses AMS fordert u. a. eine Regelung der Zusammenarbeit mit den Fremdfirmen in Fragen des Arbeitsschutzes. Diese Forderung veranlasste die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Kunden, mit den Kontraktoren Gespräche zu führen und dort Betriebsbegehungen durchzuführen. Besprochen wurden vor allem:

  • das Anliegen des Kunden, gemeinsam mit seinen Kontraktoren den Arbeitsschutz aller auf dem Gelände tätigen Betriebe kontinuierlich zu verbessern,
  • die Organisation des Arbeitsschutzes des jeweiligen Kontraktors,
  • dessen Präventionsmaßnahmen sowie
  • ausgehend von den Begehungen die gelebte Arbeitsschutzpraxis auf den Baustellen.

Diese Recherchen erfolgten nicht, wie häufig praktiziert, als bloße Kontrolle, sondern in kollegialer Form als Check "Was läuft gut und wo besteht Handlungsbedarf" und als Hilfestellung. Die Ergebnisse dieses Checks lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Arbeitsschutz des Elektrofachbetriebes ist weitgehend auf einem guten Stand. Er ist jedoch nicht systematisch organisiert und eine wirksame Umsetzung ist nur in Einzelfällen nachweisbar. Im Vergleich zu anderen kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben ist dies ein typisches Bild.

Entsprechend der AMS-Forderung, den Arbeitsschutz im eigenen Unternehmen unter Einbeziehung der beauftragten Kontraktoren kontinuierlich zu verbessern, diskutierte die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Kunden die Ergebnisse seines Checks mit dem beauftragten Elektrofachbetrieb. Die Fachkraft des Kunden zeigte dabei auf, was im Arbeitsschutz gut läuft, wo Handlungsbedarf besteht und wie dieser mit einem vertretbaren Aufwand bewältigt werden kann.

Als wesentlicher Handlungsbedarf wurde erkannt:

  1. Regelung der schriftlichen Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz.
  2. Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation.
  3. Unterweisungen aller Beteiligten und deren Dokumentation.
  4. Regelung, Durchführung und Dokumentation der sicherheitstechnischen Prüfungen.

Die Geschäftsführer des Handwerksbetriebs entschieden sich für die Einführung eines betriebsspezifischen Arbeitsschutz-Managementsystems, das sich am "Nationalen Leitfaden für AMS" orientiert. Gründe waren :

  • die langjährige konstruktive Zusammenarbeit,
  • die aufgezeigte Lösungsstrategie,
  • ein Musterhandbuch als Leitfaden und
  • das Angebot des Kunden, den Elektrofachbetrieb beim Aufbau eines wirkungsvollen Arbeitsschutzes mit System zu unterstützen.

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