Barrierefreie Gestaltungslösungen für Arbeitsstätten und die darin enthaltenen Arbeitsplätze im industriellen Bereich sind auf alle Personen auszurichten, die den Wunsch bzw. die Möglichkeit zu ihrer Nutzung haben. Die Arbeitsstätten sollten deshalb sowohl nach innen als auch nach außen ohne Hindernisse begehbar und selbsterklärend sein und eine klare Funktionalität und Orientierung aufweisen. Dabei ist die bereits genannte Vielfalt von Mobilitätseinschränkungen zu berücksichtigen, die Gestaltungsanforderungen an die Ausführung motorischer, sensorischer und kognitiver Funktionen einschließt.

1.1 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen

Folgende Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen bei Ausübung von Tätigkeiten an stationären bzw. mobilen Arbeitsplätzen sind denkbar:

  • körperliche Einschränkung auf die Körperhaltung "Sitzen" im Rollstuhl infolge Querschnittslähmung und demzufolge erschwerte Bedingungen beim Erreichen und Ergreifen von Arbeitsmitteln bzw. Arbeitsgegenständen aufgrund begrenzter Greif- und Bewegungsräume bei Bedien-, Montage- und Prüftätigkeiten;
  • Einschränkungen von Greifraum und Greifkraft durch Contergan-Schädigung und Muskelschwäche bei Bedien-, Montage- und Prüftätigkeiten;
  • Gehbehinderungen, verbunden mit Schwierigkeiten beim Begehen unebener Fußböden und Schwellen, bei Tätigkeiten an mobilen Arbeitsplätzen, verbunden mit dem Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsstellen;
  • Stehbehinderung an stationären Arbeitsplätzen beim Einrichten, Prüfen bzw. Instandhalten von Maschinen und Anlagen bedingt durch altersbedingte oder krankhafte Beschwerden in den unteren Extremitäten;
  • Abweichung der Körpergröße verbunden mit größeren Anstrengungen, Greifräume und Greifkräfte zu überwinden (kleinwüchsige Menschen) bei Tätigkeiten in Fertigung, Montage, Wartung und Instandhaltung.

1.2 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf sensorische Funktionen

Folgende Wahrnehmungseinschränkungen sind bezogen auf unsere Sinnesorgane in Arbeitsstätten möglich:

  • Sehbehinderung durch verminderte Sehschärfe und reduziertes Gesichtsfeld wegen Erkrankung beim Arbeiten unter natürlichem und künstlichem Licht;
  • Farbenfehlsichtigkeit und Farbenblindheit mit Schwierigkeiten des Erkennens farbiger Markierungen und des Orientierens in Arbeitsstätten, insbesondere in Verbindung mit dem innerbetrieblichen Transport;
  • Blindheit mit oder ohne Restsehvermögen bei Tätigkeiten im industriellen Bereich (z. B. Versand);
  • altersbedingte Sehbehinderung und erhöhte Blendempfindlichkeit bei Tätigkeiten an langen Fensterfronten bzw. unter tief abgehängten Lichtbändern;
  • Hörbeeinträchtigung bei der Wahrnehmung akustischer Signale und gestörte verbale Kommunikation im Gefahrenfall;
  • altersbedingte oder durch Krankheit erworbene Schwerhörigkeit bei Tätigkeiten in der Produktion,
  • Taubheit, fehlende Sprachkommunikation und daraus resultierende Probleme in der räumlichen Orientierung;
  • Kompensation eingeschränkter Seh- und Hörfähigkeit durch stärker ausgeprägte taktile[1] oder haptische[2] Wahrnehmung von Oberflächenstrukturen zur Orientierung und Information bzw. durch Wahrnehmung über den Geruchssinn.
[1] Taktil: Passive Wahrnehmung mechanischer Eindrücke.
[2] Haptisch: Haptische Wahrnehmung bedeutet "tastendes" Begreifen.

1.3 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf kognitive Funktionen

Folgende Einschränkungen kognitiver Funktionen sind einzubeziehen:

  • Eingeschränkte Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit durch geistige Behinderung,
  • höherer Zeitaufwand für Prozesse der Informationsaufnahme und -verarbeitung aufgrund von Schwierigkeiten beim Erlernen neuer Sachverhalte,
  • höherer Zeitaufwand für Prozesse der Informationsaufnahme und -verarbeitung bei älteren Menschen,
  • Kommunikationsstörungen und daraus resultierende Probleme in der Zusammenarbeit der Beschäftigten.
[1] Kognitive Funktionen beziehen sich auf das Denken im umfassenden Sinn.

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