Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Weil das Gefahrenpotenzial von brennbaren Flüssigkeiten hoch ist, ist es wichtig, die allgemeinen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Welche Stoffe werden wo eingesetzt?
- Informationen vorhalten: Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen aktuell halten. Bei dieser Gelegenheit sollten Reste brennbarer Flüssigkeiten, die sich in Werkstätten, Abstellräumen oder Garagen häufig ansammeln, konsequent entsorgt werden.
- Substitution bzw. Verfahrensänderungen prüfen: Im Bereich der Vermeidung von brennbaren Flüssigkeiten zugunsten weniger gefährlicher Stoffe hat sich in den letzten Jahren viel getan (Beschichtungsstoffe, Reinigungsmittel). Wo möglich, sollte auf weniger kritische Ersatzstoffe umgestellt werden. Andernfalls können oft wenigstens die Mengen reduziert oder geschlossene Anlagen eingesetzt werden (z. B. Teilereinigungsmaschinen).
- Unterweisen der Beschäftigten: Informationen geben, Verhalten trainieren, Motivation schaffen. Viele sichere Verhaltensregeln "nutzen sich mit der Zeit ab", zumal wenn, was zu hoffen ist, keine Zwischenfälle vorkommen. Praktische Fallbeispiele und geeignete Experimente können dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen.
Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten sind meistens schwerer als Luft und – je nach Stoff und Umgebungsbedingungen – mehr oder weniger explosiv. Gerade bei Störfällen (Leckagen, Auslaufen, Verschütten) sollte das berücksichtigt werden. Auf gute Lüftung ist zu achten, Zündquellen müssen vermieden werden, Aufnahmemittel sicher entsorgt werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Substanz in Abflussleitungen, Schächte usw. eingedrungen sein könnte. Im Zweifel sollte in solchen Fällen unbedingt die Feuerwehr informiert werden.
Vorsicht beim Umgang mit Leergebinden: gerade wenn nur noch ein Restinhalt vorhanden ist, kann sich mit dem Luftsauerstoff eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden und u. U. noch nach langer Lagerzeit bestehen (vgl. Abb. 1). Solche "leeren" Fässer, Kanister usw. dürfen ohne weitere Schutzmaßnahmen (Auslüften, Fluten mit Stickgas oder Wasser, vgl. Abb. 2 und 3) nicht bearbeitet werden (Schweißen, Schneiden usw.). Unterschätzt wird auch oft die Tatsache, dass sich Gemische brennbarer Flüssigkeiten anders verhalten, als das Verhältnis der Ausgangssubstanzen. So senken geringe Mengen Benzin im Dieselkraftstoff den Flammpunkt bereits erheblich. Ähnliches kann auch beim Vermischen anderer (Rest-)Substanzen passieren.
Abb. 1: Explosionsgefahren brennbarer Flüssigkeiten
Abb. 2: Feuerarbeiten mit Wasserfüllung
Abb. 3: Inertisierung durch Stickgas