Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er selbst zur Ausbildung befähigt ist oder über entsprechende Lehrkräfte in ausreichender Zahl verfügt.
Die medizinisch-fachliche Voraussetzung, das Absolvieren der Lehrkräfteschulung sowie der regelmäßigen Fortbildung, wird sachgerecht, z. B. in der Personalakte oder einem Ausbildungsnachweisheft, dokumentiert.
Die Befähigung ist gegeben, wenn die Lehrkraft durch Vorlage einer gültigen Bescheinigung nachweist, dass sie an einem speziellen Ausbildungslehrgang für die Erste Hilfe bei einer geeigneten Stelle zur Ausbildung von Lehrkräften teilgenommen hat. Die Lehrkraft hat sich in angemessenen Zeitabständen fortzubilden.
Siehe Abschnitt 2.2 der Anlage 2 zu § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".
Folgende Anforderungen gelten für Lehrkräfte, die für die Durchführung der Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden eingesetzt werden sollen:
Persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Beherrschung der deutschen Sprache in der schriftlichen und gesprochenen Form
Medizinisch-fachliche Qualifikation
Die notfallmedizinische, sanitätsdienstliche Ausbildung umfasst mindestens eine Erste-Hilfe-Ausbildung (mindestens 9 Unterrichtseinheiten) und eine Sanitätsausbildung mit dokumentierter und erfolgreich abgeschlossener Prüfung im Umfang von mindestens 48 Unterrichtseinheiten.
Die Sanitätsausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der Erste-Hilfe-Ausbildung. Sie umfasst notfallmedizinische Themen, wie z. B. ein algorithmenorientiertes Vorgehen im Notfall sowie Störungen von Bewusstsein, Atmung, Kreislauf und weiterer lebensbedrohlicher Zustände z. B. starke Blutungen. Des Weiteren die Wiederbelebung mit AED, die allgemeine Hygiene und die Versorgung von traumatologischen Notfällen. Diese Themen werden durch die Handhabung der dafür notwendigen notfallmedizinischen Geräte, z. B. Beatmungshilfsmittel, ergänzt.
Diese Ausbildung muss bei einer Stelle erfolgen, die kontinuierlich im Sanitäts- oder Rettungsdienst tätig ist; alternativ auch bei einer geeigneten Stelle gemäß DGUV Grundsatz 304-002 oder DGUV Grundsatz 304-003.
Die medizinisch-fachliche Qualifikation ist vor Beginn der pädägogischen Qualifikation erfolgreich abzuschließen.
E-Learning-Module können außerhalb der Erste-Hilfe-Ausbildung anerkannt werden, wenn mind. 32 Unterrichtseinheiten Präsenzunterricht gewährleistet sind.
Definition: E-Learning steht für alle Formen des Lehrens und Lernens, bei denen digitale oder elektronische Medien für die Darstellung und Distribution von Lerninhalten zur Anwendung kommen. In Abgrenzung hierzu steht das Lernen in Präsenz. Dieses setzt die physische Anwesenheit von Lehrkraft und Teilnehmenden an einem Ort voraus.
- Die medizinisch-fachliche Qualifikation kann auch im Rahmen einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung im Gesundheitswesen erlangt werden, sofern diese notfallmedizinische Inhalte im Umfang von mindestens 48 Unterrichtseinheiten enthält.
- Liegt die medizinisch-fachliche Grundqualifikation bei Beginn der pädagogischen Grundqualifikation länger als 3 Jahre zurück, ist eine aktuelle Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Personen mit einer Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
- Die ärztliche Approbation wird als medizinisch-fachliche Grundqualifikation anerkannt, eine medizinische Fortbildung vor Beginn der pädagogischen Qualifikation ist nicht erforderlich. Davon unberührt gelten die Regelungen zur medizinisch-fachlichen und pädagogischen Fortbildung für die Lehrkraft Erste Hilfe.
Pädagogische Qualifikation
Die Lehrkräfteschulung umfasst mindestens 56 Unterrichtseinheiten mit Prüfung.
Die Schulung sollte in Themenbereiche gegliedert sein, darf jedoch nicht auf mehr als vier Abschnitte aufgeteilt werden.
Nach der pädagogischen Qualifikation sind die Lehrkräfte Erste Hilfe in der Lage,
- die Schulungen von betrieblichen Ersthelfenden nach vorgegebenen Konzepten der jeweiligen ermächtigten Ausbildungsstellen vorzubereiten und durchzuführen,
- Lehr- und Lernmaterialien für die Schulungen von betrieblichen Ersthelfenden im Rahmen der jeweiligen Konzeption anzuwenden,
- die Qualität von Schulungen für betriebliche Ersthelfende anhand von Teilnehmerrückmeldungen zu reflektieren.
Zur Erlangung dieser Kompetenzen müssen die Inhalte gemäß Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-003 vermittelt werden.
Aus den Themenbereichen I und II können jeweils maximal 8 Unterrichtseinheiten als E-Learning oder Selbstlernformate stattfinden, die auf die Präsenz-Anteile abgestimmt sind. Dies spiegelt sich im didaktischen Gesamtkonzept wider, in dem E-Learning und Präsenzanteile in der Regel aufeinander abgestimmt sind. Lernen in Präsenz setzt die physische Anwesenheit von Lehrkraft und Teilnehmenden an einem Ort voraus.
- Ein abgeschlossenes pädagogisches o...