In allen Bereichen müssen die Bodenbeläge bei den zu erwartenden Nutzungen rutschfest sein. Dies muss auch bei zusätzlichen Verunreinigungen des Bodens durch Flüssigkeiten oder Stäube gelten, wenn bei Schadensfällen oder Wartungs- und Reparaturarbeiten rutschfördernde Flüssigkeiten oder Stäube, wie Wasser, Öle und Fette oder Sägemehl, die Rutschfestigkeit des Bodens vermindern.
Die Rutschfestigkeit bei der Benetzung durch Flüssigkeiten wird durch das erforderliche Verdrängungsvolumen gewährleistet.
Je nach Funktionsbereich der WfbM muss der Fußboden die erforderliche Rutschfestigkeit erreichen. Fußböden, die hinsichtlich ihrer Rutschwerte (R-Gruppe) bzw. ihres Verdrängungsraumes die in der DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" aufgeführten Werte einhalten, sind als geeignet anzusehen.
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Abb. 5.1
Verschiedene Bodenbeläge; von links: Küche, Produktion und Verwaltung
Tabelle 5.1
Auszug aus DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
Nummer |
Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege |
Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) |
Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen |
0 |
Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche |
|
|
0.1 |
Eingangsbereiche, innen |
R 9 |
|
0.2 |
Eingangsbereiche, außen |
R11 oder R 10 |
V 4 |
0.3 |
Treppen, innen |
R 9 |
|
0.4 |
Außentreppen |
R11 oder R10 |
V 4 |
0.5 |
Sanitärräume (z. B. Toiletten Umkleide- und Waschräume) |
R 10 |
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Pausenräume (z. B. Aufenthaltsräume, Betriebskantinen) |
R 9 |
9 |
Küchen, Speiseräume |
|
|
9.2 |
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindertagesstätten, Sanatorien |
R 11 |
|
9.4 |
Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in Mensen, Kantinen, Fernküchen |
R 12 |
V 4 |
9.5 |
Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Imbissbetriebe) |
R 12 |
V 4 |
9.6 |
Auftau- und Anwärmküchen |
R 10 |
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22 |
Metallbe- und -verarbeitung, Metall-Werkstätten |
|
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22.3 |
Mechanische Bearbeitungsbereiche (z. B. Dreherei, Fräserei), Stanzerei, Presserei, Zieherei (Rohre, Drähte) und Bereiche mit erhöhter Öl-Schmiermittelbelastung |
R 11 |
V 4 |
Damit die Fußbodenoberflächen auch im Betrieb ihre Rutschfestigkeit behalten, müssen sie nach den Angaben des Herstellers gereinigt bzw. desinfiziert werden. In Pflege- und Sanitärbereichen sowie in Küchen muss der Boden desinfizierbar sein und auch nach notwendigen Desinfektionen rutschfest bleiben.
Während der Bodenreinigungsarbeiten oder Bodendesinfektionsarbeiten selbst kann die Rutschfestigkeit des Bodens geringer sein, so dass Rutschgefahr besteht. In diesem Fall ist dann durch eine geeignete Kennzeichnung auf die temporäre Gefahr hinzuweisen.
Der Bodenbelag muss neben der Rutschfestigkeit auch ausreichend abriebfest sein, wenn z. B. Rollstühle auf dem Boden drehen.
In Eingangsbereichen muss die Feuchtigkeit unter den Schuhsohlen in einer Sauberlaufstrecke aufgefangen werden. Hier haben sich aufgelegte Matten über einen Bereich von mindestens 2,5 Metern bewährt (siehe Abbildung 5.3).
Neben der Rutschfestigkeit müssen alle Bodenschwellen und Stolperstellen soweit möglich vermieden werden, um den Beschäftigten mit ihren unterschiedlichen
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Abb. 5.2
Sauberlaufstrecke
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Abb. 5.3
Belastbarkeit Fußboden
Gangbildern ein unfallfreies Gehen zu ermöglichen. Alternativ sind auch kleine Höhendifferenzen durch Rampen auszugleichen.
Elektrostatische Aufladung und eine Belastung der Raumluft durch Kleber und Beschichtungen muss minimiert oder verhindert werden.