4.9.1.1 Bei Montage-/Demontagearbeiten von Fahrtreppen und Fahrsteigen sind elektrische Betriebsmittel über besondere Speisepunkte anzuschließen.
Als Speisepunkte kommen in Betracht: Baustromverteiler nach DIN VDE 0660-501, steckbare Verteilereinrichtungen z. B. Kleinstbaustromverteiler, der Baustelle besonders zugeordnete Abzweige vorhandener ortsfester Verteilungen, Ersatzstromversorgungen nach DIN VDE 0108 Teil 1 Transformatoren mit getrennter Wicklung oder PRCD-S.
Der Kleinstbaustromverteiler mit PRCD-S besitzt maximal 4 Steckvorrichtungen 230 V/16 A, wovon eine als CEE-(Euro-)Steckdose 400 V/16 A/5 P ausgeführt sein kann.
Wandsteckdosen der Hausinstallation oder ähnliche ortsfeste Anlagen sind keine zugelassenen Speisepunkte für einen Baustellenbetrieb.
4.9.1.2 Erhöhte elektrische Gefährdung liegt vor, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit (z. B. Arbeiten in der Antriebs-/Spannstation, im Stufenband) oder in sonstigen Bereichen mit leitfähiger Umgebung betrieben werden.
Schutzmaßnahmen unter erhöhter elektrischer Gefährdung:
- Schutzkleinspannung (SELV) nach Abschnitt DIN VDE 0100-410, in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit dürfen nur Handleuchten in Schutzkleinspannung betrieben werden.
- Schutztrennung nach Abschnitt 413.5 von DIN VDE 0100-410, bei Betriebsmitteln der Schutzklasse 1 ist ein Potentialausgleich mit der leitfähigen Umgebung herzustellen.
- Schutz durch automatische Abschaltung nach Abschnitt 413.1 von DIN VDE 0100-410 "Fehlerstromschutzeinrichtung" bzw. PRCD-S mit einem Nennfehlerstrom bis 30 mA. Der PRCD-S ist ein Personenschutzschalter mit höchstens 30 mA Nennfehlerstrom und einer zusätzlichen Schutzleiterüberwachung.
Siehe auch BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608).
4.9.1.3 Für den Anschluss elektrischer Betriebsmittel bei Instandhaltungsarbeiten kann, wenn keine erhöhte elektrische Gefährdung vorliegt, die vorhandene elektrische Installation benutzt werden, sofern diese geprüft und im ordnungsgemäßen Zustand ist. Ist das nicht bekannt, sind Schutzmaßnahmen wie bei erhöhter elektrischer Gefährdung zu treffen.
Schutzmaßnahmen bei erhöhter elektrische Gefährdung sind Schutzkleinspannung, Schutztrennung, FI-Schutzschaltung und PRCD-S.
Siehe BG-Information "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (BGI 594).
4.9.1.4 Die eingesetzten elektrischen Anschlussleitungen und Betriebsmittel müssen den Anforderungen der DIN VDE 0100-704 "Errichten von Niederspannungsanlagen; Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Baustellen" entsprechen und nach DIN VDE 0100-610 "Errichten von Niederspannungsanlagen; Prüfungen; Erstprüfungen" geprüft und instand gehalten werden.
4.9.1.5 Anschlussleitungen sollten der Bauart H07RN-F oder A07RN-F entsprechen. Gehäuse und Steckvorrichtungen sollten aus Isolierstoff und für die erschwerten Bedingungen auf Baustellen geeignet sein.
4.9.1.6 Der Richtwert für Wiederholungsprüfungen von elektrischen Betriebsmitteln, die auf Baustellen benutzt werden, beträgt drei Monate. Siehe auch Tabelle 1 B der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) und BG-Information "Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" (BGI 5090).
4.9.1.7 Elektrische Betriebsmittel sind so auszuwählen, dass deren Schutzart den Umgebungs- und Einsatzbedingungen entspricht.
Siehe auch BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608).