Elektrische Betriebsmittel sind so auszuwählen, dass ihre Schutzart den Umgebungs- und Einsatzbedingungen entspricht.
Die eingesetzten elektrischen Anschlussleitungen und Betriebsmittel müssen den Anforderungen der DIN VDE 0100-704 "Errichten von Niederspannungsanlagen; Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Baustellen" entsprechen und nach DIN VDE 0100-610 "Errichten von Niederspannungsanlagen; Prüfungen; Erstprüfungen" geprüft und instandgehalten werden.
Der Richtwert für Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", die auf Baustellen benutzt werden, beträgt drei Monate.
Anschlussleitungen müssen der Bauart H07RN-F oder einer mindestens gleichwertigen Bauart entsprechen. Gehäuse und Steckvorrichtungen müssen für die erschwerten Bedingungen auf Baustellen geeignet sein. Die eingesetzten Leitungsroller müssen zusätzlich nach den Festlegungen für schutzisolierte Betriebsmittel gebaut sein.
(siehe auch DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen")
Bei Tätigkeiten an Aufzugsanlagen sind elektrische Betriebsmittel über Baustromverteiler mit Fehlerstromschutzeinrichtung (FI-Schutzschalter) oder PRCD-S anzuschließen.
(siehe DIN EN 60439-4 "Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen; Besondere Anforderungen an Baustromverteiler (BV)")
Aufgrund der Arbeits- und Umgebungsbedingungen auf Baustellen kann für die Beschäftigten eine erhöhte elektrische Gefährdung vorhanden sein, die zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordert.
Erhöhte elektrische Gefährdung liegt vor, wenn elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit leitfähiger Umgebung oder in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit betrieben werden.
Schutzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung sind Schutzkleinspannung, Schutztrennung oder FI-Schutzschaltung mit einem maximalen Fehlerstrom von 30 mA. Die Schutzmaßnahme "FI-Schutzschaltung" ist z. B. bei sitzender Tätigkeit des Monteurs/der Monteurin auf dem Joch des Fahrkorbdachs ohne isolierende Zwischenlage als alleinige Schutzmaßnahme bei erhöhter elektrischer Gefährdung aufgrund des großflächigen Körperkontakts der Person mit elektrisch leitfähigem Material nicht ausreichend.
(siehe DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung")