Im Sinne dieser Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
4. |
Notsignal ist ein Signal, das Personen-Alarm in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale auslöst. |
5. |
Die Notsignaltaste am Personen-Notsignal-Gerät dient der Auslösung eines willensabhängigen Personen-Alarms. |
8. |
Lagealarm ist ein Signal, das nach Überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels und nach einer vorgegebenen Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. |
9. |
Ruhealarm ist ein Signal, das bei Bewegungslosigkeit der gefährdeten Person und nach einer vorgegebenen Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. |
10. |
Zeitalarm ist ein Signal, das beim Ausbleiben einer von der gefährdeten Person angeforderten Quittierung nach vorgegebener Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. |
11. |
Verlustalarm ist ein Signal, das nach Entfernen des Personen-Notsignal-Gerätes von der gefährdeten Person durch das Personen-Notsignal-Gerät nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst wird. |
12. |
Fluchtalarm ist ein Signal, das bei hektischen Bewegungen der gefährdeten Person und nach einer vorgegebenen Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. |
14. |
Technischer Alarm ist ein optisches und akustisches Signal, das bei einer Betriebsstörung einer PNA/PNA-S selbsttätig in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale ausgelöst wird. |
15. |
Reaktionszeit ist die höchstzulässige Zeitdauer bei allen Alarmarten sowie der Überwachungsfunktion der Übertragungsstrecken. Gemessen wird die Reaktionszeit zwischen der gewollten manuellen Aktivierung des Personen-Notsignal-Gerätes bzw. zwischen dem Eintritt der für den jeweiligen Alarm definierten Bedingungen und der Auslösung des jeweiligen Alarms in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale. |
16. |
Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung gegeben sein kann.
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17. |
Alleinarbeiten (Einzelarbeitsplätze [EAP]) sind solche, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden.
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18. |
Ortsgebundene Arbeiten sind solche, die in einem räumlich eng begrenzten Bereich ausgeführt werden. |
19. |
Ortsungebundene Arbeiten sind solche, die in zeitlicher Folge in mehreren Bereichen ausgeführt werden. |
20. |
Notfall ist das Eintreten eines Zustandes, der die Einleitung von Hilfsmaßnahmen erforderlich macht.
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