1.1 Der vorliegende Leitfaden soll dazu beitragen, Arbeitnehmer vor Gefährdungen zu schützen und arbeitsbedingte Verletzungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen, Erkrankungen, Vorfälle/Beinaheunfälle und Todesfälle zu verhindern.
1.2 Auf nationaler Ebene soll der Leitfaden
- zur Schaffung eines Rahmens für nationale Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) verwendet werden, der vorzugsweise von nationalen Gesetzen und Vorschriften unterstützt wird;
- Orientierung geben für die Entwicklung freiwilliger Vereinbarungen zur stärkeren Einhaltung von Vorschriften und Standards, um eine ständige Verbesserung der Arbeitsschutzleistung herbeizuführen;
- Orientierung geben für die Entwicklung eines nationalen AMS-Leitfadens und spezifischer AMS-Leitfäden, um den tatsächlichen Bedürfnissen von Organisationen, abhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Aktivitäten, gerecht werden zu können.
1.3 Auf der Ebene der Organisation soll der Leitfaden
- Orientierung geben für die Integration von AMS-Elementen in die Organisation als Teil der Politik- und Managementvereinbarungen;
- alle Angehörigen der Organisation, insbesondere Arbeitgeber, Inhaber, das Management, Arbeitnehmer und ihre Vertreter motivieren, angemessene Arbeitsschutzmanagementprinzipien und -verfahren anzuwenden, um die Arbeitsschutzleistung ständig zu verbessern.
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