1.1 Der vorliegende Leitfaden soll dazu beitragen, Arbeitnehmer vor Gefährdungen zu schützen und arbeitsbedingte Verletzungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen, Erkrankungen, Vorfälle/Beinaheunfälle und Todesfälle zu verhindern.

1.2 Auf nationaler Ebene soll der Leitfaden

  1. zur Schaffung eines Rahmens für nationale Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) verwendet werden, der vorzugsweise von nationalen Gesetzen und Vorschriften unterstützt wird;
  2. Orientierung geben für die Entwicklung freiwilliger Vereinbarungen zur stärkeren Einhaltung von Vorschriften und Standards, um eine ständige Verbesserung der Arbeitsschutzleistung herbeizuführen;
  3. Orientierung geben für die Entwicklung eines nationalen AMS-Leitfadens und spezifischer AMS-Leitfäden, um den tatsächlichen Bedürfnissen von Organisationen, abhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Aktivitäten, gerecht werden zu können.

1.3 Auf der Ebene der Organisation soll der Leitfaden

  1. Orientierung geben für die Integration von AMS-Elementen in die Organisation als Teil der Politik- und Managementvereinbarungen;
  2. alle Angehörigen der Organisation, insbesondere Arbeitgeber, Inhaber, das Management, Arbeitnehmer und ihre Vertreter motivieren, angemessene Arbeitsschutzmanagementprinzipien und -verfahren anzuwenden, um die Arbeitsschutzleistung ständig zu verbessern.

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