Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
§ 2 LasthandhabV verlangt, dass "der Arbeitgeber … geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen [hat], um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden."
Manuelle Handhabung i. S. dieser Verordnung ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, u. a. das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen einer Last.
Inwieweit die Handhabung von Lasten zumutbar ist bzw. ab wann sie eine Gefährdung darstellt, lässt sich nicht einfach festlegen, weil viele Faktoren eine Rolle spielen, neben dem Lastgewicht u. a.
- Gestalt der Last,
- Art der Handhabung,
- räumliche Verhältnisse
- Trainings- und Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht der betroffenen Person.
Als gängig gelten die Empfehlungen in Tab. 2:
|
Zumutbare Last in kg Häufigkeit des Hebens und Tragens |
gelegentlich |
häufiger |
Lebensalter |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
15 bis 18 Jahre |
15 |
35 |
10 |
20 |
19 bis 45 Jahre |
15 |
55 |
10 |
30 |
älter als 45 Jahre |
15 |
45 |
10 |
25 |
Tab. 2: Empfehlungen zur Lastenhandhabung (Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 1981/11, S. 96)
Leitmerkmalmethode
"Gefühlte" Belastungen gehen beim Heben und Tragen oft individuell sehr weit auseinander. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt auf ihrer Internetseite äußerst nützliche Werkzeuge zur Verfügung, die leicht anwendbar sind und die Belastungen beim Heben, Tragen, Schieben oder Ziehen entsprechend der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) objektivieren. Der Anwender erhält so schnell eine fundierte Auskunft darüber, ob Arbeitsbedingungen in Ordnung, verbesserungsfähig oder unzumutbar sind.
Schulung und Unterweisung
Auch wenn technisch alles Mögliche unternommen wurde, um Belastungen zu verringern: Die Gesundheit von Beschäftigten, die viel heben und tragen, hängt wesentlich von ihrer persönlichen Einstellung und Arbeitsweise ab. Wer eine rückenschonende Körperhaltung verinnerlicht hat, die richtigen Handgriffe möglichst automatisch anwendet und dazu noch im persönlichen Bereich etwas für sportlichen Ausgleich und einen gesunden Rücken tut, hat die besten Aussichten, ohne größere Ausfälle und Einschränkungen durch ein körperlich anspruchsvolles Arbeitsleben zu kommen. Dabei helfen regelmäßig wiederkehrende Schulungen, Unterweisungen, Trainings usw., auf die in § 4 LasthandhabV ausdrücklich verwiesen wird.