Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Die arbeitsplatzbezogenen Messungen dienen der Ermittlung des Strahlenumfelds der Beschäftigten und sind vornehmlich vorbeugender Natur. Es geht dabei um die Kontrolle des normalen und geregelten Arbeitsablaufs und um die Überprüfung und Verbesserung von Schutzmaßnahmen. Zu diesen Messungen gehören:
- Ermittlung der Dosisleistung am Arbeitsplatz oder direkt an der Person,
- Ermittlung radioaktiver Kontaminationen am Arbeitsplatz oder an der Person,
- Ermittlung einer möglichen Radioaktivitätskonzentration in der Raum- und in der Atemluft.
3.2.1 Messung der Ortsdosisleistung
§ 65 StrlSchV legt fest, dass in Strahlenschutzbereichen "in dem für die Ermittlung der Strahlenexposition erforderlichen Umfang" u. a. die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung gemessen werden kann. Die Entscheidung darüber trifft die Genehmigungsbehörde.
Unabhängig davon ist es aber immer nützlich, beim Umgang mit gammastrahlenden Radionukliden die Ortsdosisleistung am Arbeitsplatz bestimmen zu können. Diese Messungen dienen nicht nur der Abschätzung von möglichen Dosisexpositionen im Voraus, sondern auch der Festlegung von Strahlenschutzbereichen, der Kontrolle von Arbeitsabläufen und dem "Orten" von Strahlenquellen.
3.2.2 Messung von Kontaminationen
Regelmäßig und richtig durchgeführte Kontaminationsmessungen sind die Vorbedingung für einen wirksamen Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen. Das Ziel der Messungen ist, unerkannte Kontaminationen, also verschmierte, verstreute oder verspritzte Radioaktivität, so rechtzeitig aufzuspüren, dass eine Weiterverbreitung und eine Aufnahme in den Körper (Inkorporation) vermieden werden können.
Kontaminationsmessungen werden gem. § 57 StrlSchV verbindlich vorgeschrieben, "soweit es zum Schutz der sich darin aufhaltenden Personen oder der dort befindlichen Sachgüter erforderlich ist". Ob dies der Fall ist, wird durch die zuständige Behörde bestimmt. Als Grundregel sollte aber immer gelten: In jedem Raum, in dem offene radioaktive Stoffe gehandhabt werden, muss auch ein Kontaminationsmonitor vorhanden sein. In jedem Fall sind Personen und Gegenstände, die den Kontrollbereich verlassen, auf Kontamination zu überprüfen.
Mit tragbaren oder stationären Kontaminationsmonitoren wird durch regelmäßige Kontrollen ein etwaiges Vorhandensein von radioaktiven Stoffen auf Oberflächen, auf der Kleidung und auf der Haut von Personen festgestellt. Die Messungen erfolgen sowohl im Kontrollbereich als auch – zwingend – beim Verlassen des Kontrollbereichs. Bei Überschreiten vorgegebener Grenz- oder Richtwerte sind Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Verbreitung der Kontamination zu verhindern.
3.2.3 Messung der Radioaktivitätskonzentration in der Raum- und Atemluft
Nicht immer können Inkorporationen infolge des Einatmens von Radioaktivität durch geeignete Maßnahmen verhindert oder aufgrund der Arbeitsbedingungen von vornherein ausgeschlossen werden. Dann ist die Messung der Aktivitätskonzentration in der Raum- und Atemluft eine der Möglichkeiten, die Körperdosis abzuschätzen. Der primäre Messzweck einer Raumluftüberwachung wird allerdings eher in der rechtzeitigen Warnung der Beschäftigten bei unvermuteten Aktivitätsausbrüchen während der Arbeit zu sehen sein.
Eine besondere Aufmerksamkeit wird der natürlich vorkommenden Strahlung durch Radon beigemessen.
In §§ 126–132 Strahlenschutzgesetz i. V. mit §§ 155–158 Strahlenschutzverordnung sind jetzt explizit die Bedingungen für Radonmessungen in Innenräumen genannt. Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas und ein Zerfallsprodukt von Uran. Es entsteht im Untergrund und kann sich dann in geschlossenen Räumen und hier besonders in Räumen unter Erdgleiche anreichern. Dies gilt sowohl für den Privatbereich als auch für jeden Arbeitsplatz.
Bei Gefährdungsbeurteilungen mit Arbeitsplätzen in solchen Gebäuden ist die Radonkonzentration verpflichtend zu berücksichtigen und zu ermitteln. Ausschlaggebend ist zunächst die natürlich vorkommende Aktivität im Boden oder auch die Tätigkeiten, bei denen verstärkt Radon frei werden kann (beispielsweise bei der Trinkwassergewinnung).
Die Aktivität ist über die Radonkarte des Bundesamtes für Strahlenschutz ersichtlich und soll 300 Bequerell pro Kubikmeter nicht überschreiten. Grundsätzlich ist die Konzentration im Süden Deutschlands höher als im Norden, aber regional unterschiedlich.
Für die Messung in Innenräumen gibt es sowohl Messgeräte als auch passive Radondetektoren.
Nach der Ermittlung der Raumkonzentration kann erst eingeschätzt werden, ob überhaupt – und wenn ja – welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.