Weisungen sind nach der Begrifflichkeit des ArbSchG Anordnungen des Arbeitgebers bzw. seiner Führungskräfte, die über die Unterweisung aller Beschäftigten hinausgehen und individualisiert sind. Weisungen ergehen i. Allg. bei atypischen Verfahrensverläufen, die in dieser speziellen Form in keiner Unterweisung bzw. Betriebsanweisungen vorhersehbar geregelt werden können.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge