Im Verzeichnis werden folgende Abkürzungen verwendet:
ÄKN: Ärztekammer Niedersachsen
ApoKN: Apothekerkammer Niedersachsen
BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
DIBt: Deutsches Institut für Bautechnik
GAA: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
GAA-Z: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig und Göttingen, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Hannover und Hildesheim, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Celle, Cuxhaven und Lüneburg, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Emden, Oldenburg und Osnabrück
G: Gemeinde
sG: selbständige Gemeinde
gsS: große selbständige Stadt
HWK: Handwerkskammer
IHK: Industrie- und Handelskammer
kS: kreisfreie Stadt
LAVES: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
LBEG: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Lk: Landkreis
LS: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
LWK: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
MI: Ministerium für Inneres und Sport
MS: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
ML: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
MU: Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
MW: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
MF: Finanzministerium
NLStBV: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
NLWKN: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Region: Region Hannover in ihrem Gebiet einschließlich des Gebietes der Landeshauptstadt Hannover
RLSB: Regionale Landesämter für Schule und Bildung
TKN: Tierärztekammer Niedersachsen
UVT: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
ZKN: Zahnärztekammer Niedersachsen
ZLS: Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Ist in den Nummern 1 bis 9 und 10.1.2 in der Spalte "Stelle" des nachfolgenden Verzeichnisses neben einer anderen Stelle das LBEG genannt, so ist es in seinem Aufsichtsbereich zuständig. Der Aufsichtsbereich erstreckt sich auf Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 237 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), unterliegen. Ist das LBEG nach Nummer 10.1.1, 10.2, 11.1.1.1, 11.1.2, 11.1.3, 11.1.4, 11.8 oder 12.3 des nachfolgenden Verzeichnisses zuständig, so ist es insoweit auch für Maßnahmen nach den Nummern 3.1, 3.3.1, 3.3.1.1, 6.2, 6.3, 6.5, 8.1 Buchst. b bis d und den Nummern 8.1.1.1, 8.1.1.4, 8.1.7.1, 8.1.10 und 8.5.1 bis 8.5.3 des nachfolgenden Verzeichnisses zuständig.