5 Tipps für besseren Datenschutz
E-Mails sind zwar bequem und schnell und Dokumente können als Anhang gleich mitversendet werden, doch ohne zusätzliche Maßnahmen wie eine Verschlüsselung sind die hierüber übermittelten Nachrichten nicht gegen ein Lesen durch Unberechtigte gesichert. Die Datenschutz-Tipps stammen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD).
Tipp 1 für besseren Datenschutz bei E-Mails: Vor dem Mitlesen hilft nur Verschlüsselung
Gerade in Berufen, in denen besondere Verschwiegenheitsverpflichtungen gelten, dürfen sensible Daten niemals ohne eine Verschlüsselung übermittelt werden. Das Verschlüsseln ist dank moderner Lösungen mittlerweile recht einfach geworden und derartige Funktionen sind in E-Mail-Clients und Web-E-Mails oftmals schon integriert.
Allerdings scheitert die Nutzung häufig noch daran, dass Absender und Empfänger dasselbe Verschlüsselungsverfahren nutzen und über die benötigten öffentlichen Schlüssel des Kommunikationspartners verfügen müssen.
Datenschutz bei E-Mails: Vor dem Mitlesen hilft nur Verschlüsselung.
Click to tweet
Tipp 2 für besseren Datenschutz bei E-Mails: Betreff und Adressdaten bleiben unverschlüsselt
In ihren Ausführungen zur E-Mail-Sicherheit weist die Leiterin des ULD, Marit Hansen explizit darauf hin, dass selbst bei einer Verschlüsselung wichtige Daten nach wie vor lesbar bleiben. Neben den Adressen von Absender und Empfänger gehört dazu der Betreff.
Vor allem Angehörige von Berufen mit Schweigepflicht sollten daher auch bei einer ansonsten verschlüsselten E-Mail daran denken, keine sensiblen Informationen bereits im Betreff zu erwähnen.
Datenschutz bei E-Mails: Betreff und Adressdaten bleiben unverschlüsselt.
Click to tweet
Tipp 3 für besseren Datenschutz bei E-Mails: Empfängeradresse immer genau überprüfen
Im Alltag passiert es leider immer wieder, dass eine E-Mail mit schützenswerten Daten an den falschen Empfänger gesendet wurde, weil etwa die Funktion zum automatischen Vervollständigen der Empfänger-Adresse zunächst einen anderen Empfänger angezeigt hat und dieser Eintrag vorschnell angeklickt wurde. Manchmal kommt es auch zu Verwechslungen bei gleichen oder sehr ähnlichen Namen.
Sie sollten daher das E-Mail-Programm gegebenenfalls so konfigurieren, dass neben dem Anzeigenamen immer auch die E-Mail-Adresse angezeigt wird, um so den korrekten Empfänger eindeutig identifizieren zu können.
Datenschutz bei E-Mails: Empfängeradresse immer genau überprüfen.
Click to tweet
Tipp 4 für besseren Datenschutz bei E-Mails: Sorgsam vorgehen
Die Datenschützer weisen darauf hin, dass die Nutzer beim Versenden sensibler Daten in jedem Fall besonders sorgsam sein müssen. Sie empfehlen daher Schulungsmaßnahmen und eine Überprüfung der E-Mail-Software sowie der Adressbuch-Funktionen, um potentielle Gefahrenquellen bei der Adressierung ausschalten zu können.
Im Zweifelsfall sollten die Anwender eher auf Komfort bei der Adresseingabe verzichten und die E-Mail-Adresse notfalls komplett per Hand eingeben, als das Risiko einzugehen, die falsche Adresse auszuwählen.
Datenschutz bei E-Mails: Sorgsam vorgehen.
Click to tweet
Tipp 5 für besseren Datenschutz bei E-Mails: Was Sie bei einem E-Mail-Irrläufer beachten sollten
Landen sensible Daten über eine Person beim falschen Adressaten und drohen dadurch schwerwiegende Beeinträchtigungen für deren Rechte oder schutzwürdige Interessen, ist dies ein meldepflichtiger Verstoß gegen das Datenschutzrecht (etwa nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz), der den zuständigen Aufsichtsbehörden, beispielsweise den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer, und zumeist auch den Betroffenen mitgeteilt werden muss.
Nur wenn die falsch adressierte E-Mail inklusive eines eventuell vorhandenen Anhangs verschlüsselt und der Betreff zudem ausreichend neutral formuliert ist, sodass der Empfänger keine Rückschlüsse auf die betroffene Person machen kann, besteht kein Grund zur Sorge, da der Empfänger den Inhalt nicht lesen kann.
Darüber hinaus muss der Absender versuchen, durch eine Kontaktaufnahme mit dem falschen Empfänger den Missbrauch der Daten zu verhindern. Ein einfacher Hinweis im E-Mail-Abspann, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass ausschließlich berechtigte Adressaten die E-Mail lesen und verwenden dürfen, reicht dazu jedoch nicht aus.
Datenschutz bei E-Mails: Was Sie bei einem E-Mail-Irrläufer beachten sollten.
Click to tweet
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
5.9131
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
4.366
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
3.187
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
1.213
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
1.121
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
972
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
656
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
503
-
Nachtschichtuntauglichkeit: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr nachts arbeiten darf
462
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
446
-
Barrierenmanagement im BGM
21.11.2024
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
20.11.2024
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
11.11.2024
-
Was man über die Schichtsysteme wissen muss
07.11.2024
-
Unternehmen sorgen sich zu wenig um das Wohlergehen ihrer Beschäftigten
04.11.2024
-
Erfolgreiche Wege für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Eine Strategie für Unternehmen
29.10.2024
-
Reduzierung von Arbeitsintensität: Was können die Betriebe machen?
23.10.2024
-
Growth Mindset: So entfalten Sie das Potential Ihrer Beschäftigten
22.10.2024
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
21.10.2024
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
14.10.2024