Internationale Mindeststandards
Das Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für Beschäftigte in der Landwirtschaft enthält. Es trifft insbesondere Regelungen zum Schutz von Zeit- und Saisonarbeitskräften, hinsichtlich junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kontext mit gefährlicher Arbeit in der Landwirtschaft sowie zu besonderen Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen in Bezug auf den Mutterschutz. Darüber hinaus enthält es Regelungen zur Arbeitszeit und hinsichtlich der Einrichtung eines Systems der sozialen Sicherheit für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Mindestanforderungen an Unterkünfte.
Keine Änderungen im deutschen Recht
Im Rahmen der Ratifikation sind nach Auskunft der Bundesregierung Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich. Das Gesetz schaffe aber die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesrepublik.