Größeren Firmen fällt der Infektionsschutz leichter

Die strengeren Arbeitsschutzregeln, die wegen der Corona-Pandemie gelten und nun auch noch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das stellt vor allem für Kleinstbetrieben eine Herausforderung dar.

Bei einer Umfrage unter rund 60 Führungs-, Fachkräften und Betriebsräten hat das Berufsforschungs- und Beratungsinstitut für interdisziplinäre Technikgestaltung (BIT) festgestellt, dass der Arbeitsschutz für größere Unternehmen leichter umzusetzen ist. Gründe dafür sind mehr Personal und mehr finanzielle Ressourcen. So kommen dort u. a. standardmäßig Roboter oder Remote-Assistenten zum Einsatz. Kleine Unternehmen stehen dagegen bei der Einführung moderner Technologien noch am Anfang.

Best-Practice-Lösungen aus großen Firmen auch für KMU geeignet

Aus der Befragung sowie aus Literaturrecherche ist die Expertise „Pandemiefeste Beschäftigung in Produktionsunternehmen“ des Forschungsbeirats der Plattform Industrie 4.0 entstanden. Darin geht es um die gesetzlichen Anforderungen des Infektions-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der betrieblichen Praxis. Anhand der Best-Practice-Lösungen und möglichen Problemen bei der Umsetzung sind Handlungshilfen entstanden, die zeigen, wie auch kleine und mittelständische Produktionsunternehmen (KMU) sicher durch die Pandemie kommen können.

Sicher und gesund arbeiten bei einer Pandemie

Die Maßnahmen der großen Unternehmen, mit denen sich z. B. Abstandsregeln einhalten und Kontakte reduzieren oder vermeiden lassen, sind (teilweise) auch in Kleinstbetrieben umsetzbar. Hier einige Beispiele, wie sie bei einer Pandemie sicher und gesund arbeiten können.

  • Ändern Sie die Arbeitszeiten und führen Sie versetzte Pausenzeiten ein.
  • Reduzieren Sie die Zahl der Personen an den Arbeitsplätzen, aber auch z. B. in Umkleiden, Sanitär- oder Pausenräumen,
  • Stellen Sie zusätzliche Dixi-Toiletten auf.
  • Richten Sie Stühle in eine Richtung aus, so dass sich niemand gegenübersitzt.
  • Machen Sie reduzierte Platzangebot durch Markierungen sichtbar.
  • Führen Sie ein Einbahnsystem auf Gängen und in Treppenhäusern ein.
  • Trennen Sie Ein- und Ausgängen voneinander.
  • Bestehen Sie auf Mund-Nase-Schutz (z. B. FFP-2-Maske) in Innenräumen, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
  • Sorgen Sie für technische Schutzmaßnahmen wie Trennwände vor allem in Büros, am Empfang oder im Kundenbereich und – wo möglich – auch in der Produktion.
  • Erhöhen Sie die Hygienemaßnahmen etwa durch den Einsatz von Desinfektionsspendern.
  • Stellen Sie in den Räumen CO2-Messgeräte auf und veranlassen Sie Stoßlüften beim Überschreiten eines festgelegten Grenzwertes.
  • Lassen Sie die Bürobeschäftigten des Betriebs im Homeoffice arbeiten.
  • Kommunizieren Sie aktuelle Informationen und Regeln zum Pandemie-Geschehen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz zeitnah und verständlich.

Handlungshilfen erleichtern kleinen Unternehmen die Umsetzung der Arbeitsschutzregeln

Die Handlungshilfen „Pandemiefeste Unternehmen“ sind beim Berufsforschungs- und Beratungsinstitut für interdisziplinäre Technikgestaltung, BIT, online abrufbar. So lässt sich immer und überall darauf zugreifen. Auch Berufsgenossenschaften stellen branchenbezogene Handlungshilfen zu Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen sowie zum Infektionsschutz zur Verfügung.

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Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Infektionsschutzgesetz