Können Tax Compliance Systeme Betriebsprüfungen vereinfachen?
Um die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen, haben viele Unternehmen bereits in den letzten Jahren interne Kontrollsysteme eingeführt oder sind dabei, solche einzurichten. Konkrete Erleichterungen ergaben sich für diese Unternehmen in der Vergangenheit bisher nicht. Im Jahre 2016 hat das BMF jedoch im Rahmen des Anwendungserlasses zu § 153 AO das Bestehen eines internen Kontrollsystems als Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit eingestuft. Demzufolge kann durch ein internes Kontrollsystem die Haftungswirkung bei etwaigen Verstößen reduziert werden. Des Weiteren hat das BMF als Verordnungsgeber in der Begründung zur Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) im Jahre 2017 darauf hingewiesen, dass Verrechnungspreisrichtlinien ein wesentliches Element eines innerbetrieblichen Kontrollsystems darstellen können. Mit dem neuen Pilotprojekt geraten interne Kontrollsysteme nun erneut in den Fokus und Unternehmen mit bestehendem Tax Compliance Management System werden erstmalig konkrete Erleichterungen im Rahmen der Betriebsprüfung in Aussicht gestellt.
Betriebsprüfungen werden bei bestehenden internen Kontrollsystemen erleichtert
Die gewonnen Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen sollen genutzt werden, um die Entwicklung der Prüfungsmethoden der bayerischen Finanzverwaltung hinsichtlich Effizienz und Verlässlichkeit voranzutreiben. Unternehmen, die im Austausch mit der bayerischen Finanzverwaltung transparent agieren, sollen dabei von einer schnelleren Prüfungsabwicklung und früherer Rechtssicherheit profitieren. Hiermit würde der Nutzen eines Steuerkontrollsystems weiter an Relevanz gewinnen und könnte nachhaltig zu Kosteneinsparungen auf Unternehmensseite führen. Gleichzeitig könnte Transparenz seitens des Unternehmens eine leichtere Angreifbarkeit durch die Betriebsprüfung mit sich bringen.
Verrechnungspreise als elementarer Bestandteil innerbetrieblicher Kontrollsysteme
Das bayerische Pilotprojekt bestärkt die Bedeutung eines ausgereiften und sorgfältig dokumentierten Steuerkontrollsystems. Das Themenfeld Verrechnungspreise samt hierzu bestehender Richtlinien zu Prozessen sollte daher zentraler Bestandteil interner Kontrollsysteme sein. Aus Sicht der Verrechnungspreise stellt sich insbesondere die Frage, wie verrechnungspreisbezogene Risiken und geeignete Kontrollmaßnahmen ermittelt und dokumentiert werden können. Hinsichtlich der Gewährleistung der Zweckmäßigkeit des eigenen Tax Compliance Management Systems ist Steuerpflichtigen dringend die Operationalisierung und Dokumentation ihrer Compliance-Maßnahmen anzuraten. Ein angemessenes internes Kontrollsystem für den Verrechnungspreisbereich kann
- einerseits eine entsprechende Haftungsentlastung für die Verantwortlichen in den jeweiligen Unternehmensbereichen bewirken und
- andererseits die Effizienz in der täglichen Abwicklungspraxis von Verrechnungspreisprozessen erhöhen.
Multinationalen Unternehmen ist es zu empfehlen, ihre Verrechnungspreise sorgfältig zu gestalten, zu verwalten und adäquate Richtlinien in ein gruppenweites Tax Compliance Management System zu integrieren.
Ausblick und Empfehlungen
Wie die angekündigte verstärkte Berücksichtigung interner Steuerkontrollsysteme bei der Betriebsprüfung genau aussehen soll, bleibt noch abzuwarten. Das Pilotprojekt wirft insbesondere die Fragen nach
- dem Umfang des neuen Prüfungsstandards,
- dem Ermessensspielraum der Steuerbehörden und
- den konkreten Auswirkungen für den Steuerpflichtigen auf.
In diesem Sinne wäre eine Spezifizierung der Rahmenbedingungen wünschenswert, um nachteilige Auswirkungen für die Steuerpflichtigen weitestgehend zu vermeiden.
Um die Steuerkontrollsysteme der Unternehmen künftig rechtssicher in Betriebsprüfungen einbeziehen zu können, müsste außerdem ein passender Rechtsrahmen geschaffen werden, indem das maßgebliche Bundesrecht modernisiert wird.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass Tax Compliance Management Systeme für eine effiziente Umsetzung steuerlicher Vorgaben und Pflichten zunehmend an Bedeutung und der Trend zu mehr Steuertransparenz an Fahrtwind gewinnen. Ersichtlich wird auch, dass die politischen Entscheidungsträger die Einführung von Compliance-Systemen durch Anreize vorantreiben wollen. Da das bayerische Pilotprojekt erst vor Kurzem gestartet ist, bleibt vorerst abzuwarten, ob sich die damit verbundenen Erwartungen der Finanzverwaltung erfüllen werden. In jedem Fall wäre eine zügigere Abwicklung der Betriebsprüfungen generell zu begrüßen und kann sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch der Betriebsprüfer für mehr Rechtssicherheit sorgen. Den Betroffenen im Unternehmen ist es zu empfehlen, die Ausweitung ihres internen Kontrollsystems auf den Bereich der Verrechnungspreise in Erwägung zu ziehen und zu prüfen, inwieweit die gewonnenen Erkenntnisse für die Verrechnungspreisdokumentation genutzt werden können.
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