Kassensysteme manipulationsanfällig: Kann INSIKA Abhilfe schaffen

Die Finanzminister der Länder haben sich auf ein Konzept zur Bekämpfung von Kassenmanipulationen geeinigt: eine „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“, kurz INSIKA genannt. Elektronische Registrierkassen müssen bis Ende 2016 umgerüstet werden. Wir informieren Sie über die Hintergründe und Funktionsweise von INSIKA.

Kassensysteme manchmal nicht manipulationssicher

Schwarze Steuerschafe erhalten immer öfter Hilfe von Kassenherstellern. So werden Kassensysteme nicht erst im Geschäft manipuliert, sondern manchmal bereits mit Manipulationssoftware geliefert. Dies zeigt beispielsweise eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz: Das Gericht erklärte in einem Eilverfahren, dass der Programmierer in voller Höhe für die Steuerhinterziehungsschulden seiner Kunden in Haftung genommen werden könne (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 07.01.2015, 5 V 2068/14). Auch die Finanzverwaltung berichtet, dass die Hersteller ihre Kassensysteme zum Teil aus Vertriebsgründen nicht manipulationssicher erstellten.

Steuerausfälle in Milliardenhöhe

Die technischen Möglichkeiten zur Manipulation sind inzwischen vielfältig:

  • Anzahl und Höhe der Umsätze,
  • Stornos,
  • Herabsetzung des Tagesumsatzes oder
  • der Missbrauch des Trainingsspeichers in der Gastronomie

Dies sind nur Beispiele. In bestimmten Kassensystemen können gespeicherte Daten beliebig verändert werden – ohne Spuren zu hinterlassen. Bereits vor mehr als 10 Jahren wies der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht auf drohende Steuerausfälle hin (Bundesrechnungshof, Bemerkungen 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen schätzt den bundesweiten Steuerausfall aus Kassenmanipulationen auf 5 bis 10 Milliarden EUR pro Jahr (FinMin, Pressemitteilung v. 03.04.2014).

Elektronische Registrierkassen müssen bis Ende 2016 umgerüstet werden

Bereits vor 5 Jahren legte das Bundesfinanzministerium fest, dass Unternehmen bis Ende 2016 ihre elektronischen Registrierkassen umrüsten müssen (BMF, Schreiben v. 26.11.2010, IV A 4 – S 0316/08/10004-07)..Demnach sind elektronische Registrierkassen mit 1 oder 2 Drucklaufwerken bauartbedingt nicht in der Lage, die Voraussetzungen des BMF-Schreiben zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften zu erfüllen (GDPdU). Elektronische Registrierkassen mit Schnittstellenfunktion besitzen neben dem elektronischen Journal auch eine spezielle Schnittstelle, mit der das Journal auf einen externen Datenträger übertragen werden kann.

Praxis-Tipp: Elektronische Registrierkassen im Einsatz – dies müssen Unternehmer prüfen

Unternehmen müssen prüfen, ob die Kasse GDPdU-fähig gemacht werden kann – z. B. über das Anpassen der Software oder Speichererweiterungen. Verschiedene Kassenhersteller haben bereits Listen veröffentlicht und bieten Hilfestellung.

Fahrtenschreiber für Kassensysteme: INSIKA

Losgelöst davon prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wie Kassensysteme manipulationssicher ausgestaltet werden können. Diskutiert wird die Einführung einer digitalen elektronischen Signatur. Die Finanzminister der Länder haben sich bereits im vergangen Jahr auf ein neues Konzept verständigt, um Kassenmanipulationen zu bekämpfen. INSIKA heißt das Zauberwort - eine «Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme».

So funktioniert INSIKA

INSIKA basiert auf einer digitalen Signatur, die durch einen Trustcenter erzeugt wird:

  • Dafür müssen an die Kassensysteme Smartcards angeschlossen werden – also interne oder externe Kartenlesegeräte.
  • Bei jedem Bezahlvorgang erstellt die Chipkarte dann mithilfe eines speziellen Schlüssels eine Signatur.
  • Diese Signatur wird als 2-D-Code auf dem Kassenbon abgedruckt und gleichzeitig auf der Karte gespeichert. Auf diese Weise lassen sich die eingegebenen Daten später nicht mehr manipulieren.

Allerdings bleiben noch zahlreiche Fragen europarechtlicher, strafrechtlicher, technischer und organisatorischer Natur offen, wie es jüngst in einer Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hieß (Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucks. 6/3870 S. 3). Ursprünglich sollte INSIKA schon 2009 eingeführt werden, scheiterte aber damals an bürokratischen Hürden. Auch jetzt äußerte bereits das Bundeswirtschaftsministerium Bedenken.

Umstellungskosten in Millionenhöhe

Das Bundesfinanzministerium wiederum hat Anfang März die Kammern und Verbände bargeldintensiver Branchen gebeten, Informationen bereitzustellen – etwa, wie viele Unternehmen von der Neuregelung betroffen wären und wie viele Kassen mit welchem Aufwand umgerüstet werden müssten (BMF, Schreiben v. 19.12.2014, IV A 4 – S 0316/13/10005 :003). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat sich dazu bereits geäußert und geht in einer vorsichtigen Schätzung von Umstellungskosten i. H. v. mindestens 500 Millionen EUR aus (DIHK, Stellungnahme v. 16.02.2015). Betroffen wären rund 730.000 Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und knapp 1,5 Millionen Kassen. Schon jetzt müssten viele kleinere Unternehmen für die digitale Datenaufzeichnungen Umstellungen vornehmen. Neben den Bürokratieaufwendungen werden weitere Einwände ins Feld geführt:

Das Bargeldgeschäft nehme deutlich ab

Vor allem stationäre Einzelhändler hätten Interesse daran, die Bargeldzahlung durch bargeldlose Zahlungen zu ersetzen.

Papieranfall soll gesenkt werden

Der DIHK weist darauf hin, dass viele Unternehmen erst vor kurzem in Kassensoftware investiert haben, um den «Bondruck auf Kundenwunsch» zu ermöglichen.

Gründungen dürfen nicht erschwert werden

INSIKA dürfe Gründer nicht behindern, wenn etwa die Kasse teurer werde als die übrige Ausstattung.

Betrug lässt sich so nur bedingt verhindern

INSIKA schütze nicht vor der «Nichterfassung» von Umsätzen; Mitarbeiter könnten an der Kasse immer noch betrügen.

Mögliche Alternativen:

DIHK schlägt als mögliche Alternativen vor:


personelle Kontrollen

in Form von Testkäufen –

Softewareprüfung


Kassensoftware könne vom Finanzamt geprüft werden

BMF


INSIKA - keine Schutz gegen die «Nichterfassung von Geschäftsvorfällen

in Deutschland besteht keine Registrierkassenpflicht


Keine Anwendung bei offenen Ladenkassen

Der DIHK schlägt die genannten Alternativen vor.

Auch das Bundesfinanzministerium räumt ein, dass INSIKA keinen Schutz gegen die «Nichterfassung von Geschäftsvorfällen» bietet – also gegen die schwarze Kasse. Da in Deutschland keine Registrierkassenpflicht besteht, könnte das System bei offenen Ladenkassen außerdem nicht angewendet werden.

Einen weiteren Zeitplan für INSIKA gibt es nach Angaben des Ministeriums bislang nicht. Übrigens: Die Manipulation begleitet die Kasse seit ihrer Einführung. Bereits der Erfinder der Registrierkasse, der US-Amerikaner James Ritty, kam auf 1879 überhaupt nur auf die Idee, um Diebstahl und Betrug durch sein Personal zu verringern.

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