SEPA Gläubiger-ID


Sepa Gläubiger-ID

Mit dem SEPA-Start wird auch die Gläubiger-ID eingeführt. Worum es sich dabei handelt, wann man sie braucht und alles weitere Wissenswerte zur Gläubiger-ID verrät Ihnen unsere FAQ-Liste.

1. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Identifizierung für Zahlungsempfänger von SEPA-Mandaten. Sie ist für jeden Zahlungsempfänger verpflichtend und kann bei der Bundesbank kostenlos beantragt werden.

2. Wo bekommt man die Gläubiger-ID her?
In Deutschland vergibt die Bundesbank die Gläubigeridentifikationsnummern. Das geschieht im Internet unter https://extranet.bundesbank.de/scp/.

3. Braucht jedes Unternehmen eine Gläubiger-ID, auch wenn derzeit keine Einzugsermächtigungen bestehen? Ist Gläubiger-ID nur notwendig, wenn man Lastschriftmandate erhalten hat? Die Gläubiger-ID benötige ich aber nur, wenn ich einziehen will, nicht, wenn ich nur im SEPA-Format überweise? Wird die Gläubiger-ID nur bei Lastschriften benötigt oder sollte diese auf jeden Fall beantragt werden?
Wer nicht mit SEPA-Lastschriften arbeitet, benötigt auch keine Gläubigeridentifikationsnummer.

4. Ab wann kann die Gläubiger-ID angefordert werden?
Die Gläubigeridentifikationsnummer kann bereits seit einigen Monaten bei der Bundesbank angefordert werden.

5. Ist die Gläubiger-ID identisch mit der IBAN?
Nein, die Gläubigeridentifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers im SEPA-Lastschriftverfahren. Die IBAN ist die Kontoidentifikation. Die Daten werden von unterschiedlichen Stellen vergeben und haben unterschiedliche Aufgaben.

6. Brauchen Privatleute auch eine Gläubiger-ID?
Jeder, der eine Lastschrift als Zahlungsempfänger initiieren will, benötigt ein Mandat und damit eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das gilt auch für private Verbraucher.

7. Ist mit der Mandats-ID bei Firmenlastschrift die Gläubiger-ID des Lieferanten gemeint?
Nein, damit ist die Mandatsreferenz gemeint, die zusätzlich zur Gläubigeridentifikationsnummer angegeben werden muss.

8. Benötigen zwei Firmen auch zwei Gläubigernummern?
Ja, für jede rechtliche Einheit wird eine Gläubigeridentifikationsnummer vergeben.

9. Kann dieser Hinweis (Gläubiger-ID) auch im Verwendungszweck erfolgen?
Die Gläubigeridentifikationsnummer muss mit der Vorabankündigung dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden. Dann ist der Verwendungszweck der Lastschrift zu spät. Sie können aber bei wiederkehrenden Lastschriften im Verwendungszweck bereits die Vorabankündigung für die nächste Lastschrift vornehmen, wenn die Daten dann schon bekannt sind.

10. Müssen bei den Basislastschriften im Verwendungszweck Gläubiger-ID und Mandatsreferenz-Nr. erscheinen?
Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sind Pflichtangaben neben dem Verwendungszweck. Dort müssen sie nicht noch einmal angegeben werden.

11. Auf welchen Belegen oder Schreiben muss die Gläubiger-ID und/oder Mandatsreferenz angegeben werden?

  • Auf dem Mandat selbst, wobei die Mandatsreferenz bis zur ersten Lastschrift nachgereicht werden kann,

  • in der Vorabankündigung,

  • in der Lastschrift,

  • im Schreiben zur Überführung von vorhandenen Ermächtigungen in SEPA-Basismandate.

12. Benötigt man auch eine Gläubiger-ID für Private Unternehmungen z.B. Vermietungsgesellschaften und wie kann ich diese beantragen, denn bei der Bundesbank muss eine HR-Nummer angegeben werden?
Auch Einzelkaufleute müssen eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragen, um Lastschriften nutzen zu können. Zu Beginn der Beantragung im Internet wird nach der Rechtsform des Unternehmens gefragt. Wenn dort „Einzelperson“ gewählt wird, wird nicht nach der HR-Nummer gefragt.

13. Müssen alle Kunden, die im Lastschrifteinzugsverfahren bisher die Rechnungen "bezahlt" haben, von meiner Gläubiger-ID in Kenntnis gesetzt werden?
Die vorhandenen Einzugsermächtigungen können in SEPA-Basismandate überführt werden, wenn sie auch unter SEPA genutzt werden sollen. Dazu muss unter anderem die Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Das kann für alle früheren Zahlungspflichtigen gleichzeitig geschehen oder für jeden nur dann, wenn er wieder fällige Beträge zu zahlen hat. Wenn der Zahlungsweg nicht mehr verwendet werden soll, muss auch keine Information erfolgen.

14. Warum wird dem Kunden z.B. die Gläubiger-ID mitgeteilt?
Die Gläubiger-ID wird benötigt, um den Gläubiger einer Lastschrift eindeutig identifizieren zu können. Daher muss der Zahlungspflichtige diese Information erhalten.

Schlagworte zum Thema:  SEPA