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Bewertung eigenkapitalersetzender Darlehen an Betriebs-GmbH

Michael Wendt
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Leitsatz

1. Für die Bemessung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebskapitalgesellschaft ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen anzustellen.

2. Der Teilwert eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselben Kriterien zu bestimmen, die für die Bewertung der Kapitalanteile gelten.

 

Normenkette

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG

 

Sachverhalt

Zwischen einer Besitz-Personengesellschaft und der Betriebs-Kapitalgesellschaft wurde ein verzinsliches Verrechnungskonto geführt. Zum Teil wurden auf diesem Konto auch Zahlungen an die GmbH erfasst, die als Darlehen gekennzeichnet waren, so dass das Konto einen Saldo zu Lasten der GmbH auswies. Um eine drohende Überschuldung der GmbH zu vermeiden, beschlossen die beiden Anteilseigner der GmbH (zugleich auch alleinige Gesellschafter der Besitz-GbR), dass von dem Verrechnungskonto ein Teilbetrag als Darlehen gem. § 32a GmbHG ausgewiesen, nicht mehr verzinst und erst zurückgezahlt werden sollte, wenn die Verluste der GmbH durch Überschüsse gedeckt wären. Die GmbH wies den Betrag nun als "Darlehen gem. § 32a GmbHG" unter der Position "Eigene Mittel" aus. In der Bilanz der Besitzgesellschaft wurde in gleicher Höhe eine Teilwertabschreibung auf das Verrechnungskonto vorgenommen.

Das FA erkannte die Teilwertabschreibung nicht an. Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.

 

Entscheidung

Der BFH hielt das Verfahren noch nicht für entscheidungsreif und verwies es an das FG zurück. Das eigenkapitalersetzende Darlehen sei von der GbR als Forderung zu bilanzieren. Die Bestimmung des Teilwerts einer solchen Forderung müsse im Fall einer Betriebsaufspaltung nach denselben Kriterien erfolgen, die auch für die Bewertun...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Teilwertabschreibung auf Beteiligung und eigenkapitalersetzendes Darlehen an Betriebskapitalgesellschaft  Leitsatz (amtlich) 1. Für die Bemessung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebskapitalgesellschaft ist eine ...

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