Schlagwörter

Gewerbeertrag, Wasser, Versorgungsunternehmen, Hinzurechnung, Nutzungsrecht, Konzession

 

Rechtsfrage (Thema)

Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. f.

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.12.2022; Aktenzeichen 11 K 11252/17)

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