(1)[1]

 

(1) Die Finanzrechnung kann nach der direkten Methode, bei der das Finanzrechnungskonto primär bebucht und das entsprechende Konto der Ergebnisrechnung mitbebucht wird, oder nach der indirekten Methode, bei der der Zahlungsmittelfluss aus den Konten der Ergebnisrechnung und den Bilanzkonten entwickelt wird, geführt werden.

 

(1[2] [Bis 13.09.2021: 2] ) In der Finanzrechnung[3] [Bis 13.09.2021: Wird die Finanzrechnung nach der direkten Methode geführt,] sind die im Haushaltsjahr eingegangenen haushaltswirksamen Einzahlungen und geleisteten haushaltswirksamen Auszahlungen sowie die haushaltsunwirksamen Einzahlungen und haushaltsunwirksamen Auszahlungen (§ 15) mindestens wie folgt auszuweisen:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

1.

privatrechtliche Leistungsentgelte,

 

2.

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,

 

3.

Kostenersatzleistungen und -erstattungen,

 

4.

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen,

 

5.

Einzahlungen aus Transferleistungen,

 

6.

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen,

 

7.

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen,

 

8.

sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,

 

9.

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 1 bis 8),

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

10.

Personalauszahlungen,

 

11.

Versorgungsauszahlungen,

 

12.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,

 

13.

Auszahlungen für Transferleistungen,

 

14.

Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen,

 

15.

Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen,

 

16.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen,

 

17.

sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,

 

18.

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 10 bis 17),

 

19.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nr. 9 und 18),

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

20.

Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen; davon zweckgebundene Einzahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten[4],

 

21.

Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens,

 

22.

Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens,

 

23.

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 20 bis 22),

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

24.

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

 

25.

Auszahlungen für Baumaßnahmen,

 

26.

Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen,

 

27.

Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen,

 

28.

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 24 bis 27),

 

29.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nr. 23 und 28),

 

30.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 19 und 29),

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

31.

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen,

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

32.

Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen sowie an das Sondervermögen "Hessenkasse"[5]; davon Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten[6],

 

33.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nr. 31 und 32),

 

34.

Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nr. 30 und 33),

haushaltsunwirksame Zahlungsvorgänge

 

35.

haushaltsunwirksame Einzahlungen (insbesondere fremde Zahlungsmittel, Rückzahlung von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Liquiditätskrediten[7] [Bis 13.09.2021: Kassenkrediten] ),

 

36.

haushaltsunwirksame Auszahlungen (insbesondere fremde Zahlungsmittel, Anlegung von Kassenmitteln, Rückzahlung von Kassenkrediten),

 

37.

Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Saldo aus Nr. 35 und 36),

Zahlungsmittelbestand

 

38.

Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres,

 

39.

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Summe aus Nr. 34 und 37),

 

40.

Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus den Summen Nr. 38 und 39).

(3)[8]

 

(3) 1Wird die Finanzrechnung nach der indirekten Methode geführt, ist der Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen:

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

1.

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung,

 

2.

zuzüglich der Abschreibungen und abzüglich der Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,

 

3.

abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -zuschüsse,

 

4.

zuzüglich der Zunahme und abzüglich der ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge