Aufzugsmonteur Wolfgang Müller benutzt eigene Werkzeuge im Außendienst für die Wartung von Aufzügen. Hierfür zahlt ihm sein Arbeitgeber Hans Groß ein monatliches Werkzeuggeld i. H. v. 100 EUR[1].

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4140/6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 100 1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 100
 
Hinweis

Was bei pauschalen Werkzeuggeldern zu beachten ist

Zu beachten gilt hier jedoch: Können die tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden, sind pauschale Entschädigungen nur dann steuerfrei möglich, wenn sie

  • die regelmäßige Abnutzung der Werkzeuge,
  • die üblichen Kosten für Betriebs-, Instandhaltung-, Instandsetzung und
  • die Kosten der Beförderung der Werkzeuge zwischen Wohnung und Einsatzort

abdecken.

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