Aufzugsmonteur Wolfgang Müller benutzt eigene Werkzeuge im Außendienst für die Wartung von Aufzügen. Hierfür zahlt ihm sein Arbeitgeber Hans Groß ein monatliches Werkzeuggeld i. H. v. 100 EUR[1].
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4140/6130 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei | 100 | 1740/3720 | Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 100 |
Was bei pauschalen Werkzeuggeldern zu beachten ist
Zu beachten gilt hier jedoch: Können die tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden, sind pauschale Entschädigungen nur dann steuerfrei möglich, wenn sie
- die regelmäßige Abnutzung der Werkzeuge,
- die üblichen Kosten für Betriebs-, Instandhaltung-, Instandsetzung und
- die Kosten der Beförderung der Werkzeuge zwischen Wohnung und Einsatzort
abdecken.
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