Insbesondere aufgrund der Pandemie-Situation in den Jahren 2020 bis 2022 ist der Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice stark gestiegen. Deshalb und aus Gründen der Vereinfachung hat der Gesetzgeber eine sog. Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese ist inzwischen entfristet und von zunächst 5 EUR auf 6 EUR pro Tag ab 2023 angehoben worden. Der Höchstbetrag ist von vormals 600 EUR auf 1.260 EUR ab 2023 mehr als verdoppelt worden. Durch die Anhebung sollen insbesondere Schlechterstellungen bestimmter Fallgruppen vermieden werden, u. a. derjenigen Steuerpflichtigen, die bis 2022 die Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer gedeckelt auf 1.250 EUR geltend machen konnten, weil ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.[1]

Durch die Pauschale können Kosten für das Homeoffice auch in den Fällen abgezogen werden, in denen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers nicht vorliegen oder kein entsprechender Raum vorhanden ist.[2] Der Höchstbetrag ab 2023 wird bei 210 Tagen im Homeoffice erreicht.

[1] S. gesonderten Abschnitt.
[2] S. gesonderten Abschnitt.

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